Rede von Carmen Wegge (SPD) – Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Teil von Protokoll der 51. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 31a und 31b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
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Rede von Carmen Wegge (SPD) – Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kennt es nicht? Es gibt Momente im Leben, da möchte man Geschehenes einfach gerne rückgängig machen. Ein paar Beispiele: Elon Musk kauft Twitter: Wo ist der Widerrufsbutton? Der dritte „Matrix“-Film: Wo ist der Widerrufsbutton? Fußball-WM 2006, Halbfinale, Italien führt mit zwei Toren gegen Deutschland kurz vor Ende der Verlängerung: Widerrufsbutton! Die letzte Staffel „Game of Thrones“: Natürlich Widerrufsbutton! Und die AfD im Bundestag: Wo ist der Widerrufsbutton?
In vielen Lebenslagen ist das leider nicht möglich. Es gibt keinen Widerrufsbutton für das Leben; aber bald gibt es wenigstens einen im Internet.
Denn wir schaffen den großen Bruder des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons, den Widerrufsbutton. Wer online einen Vertrag schließt, soll ihn künftig über eine gut sichtbare Funktion mit wenigen Klicks widerrufen können – kein E-Mail-Pingpongspiel mehr, sondern ein klarer digitaler Weg. Zugleich begrenzen wir das bisher existierende ewige Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen auf maximal 12 Monate und 14 Tage und passen die Informationspflichten im Versicherungsvertragsrecht an.
Wir beraten heute zwei Gesetze, die auf den ersten Blick nach Detail-Verbraucherrecht klingen, in Wahrheit aber das Vertrauen in unseren Rechtsstaat im Alltag stärken. Damit sorgen wir dafür, dass Menschen fair informiert und in der digitalen Welt nicht manipuliert werden und ihr Recht genauso einfach durchsetzen können, wie sie mit einem Klick Verträge schließen.
Wir setzen auch Greenwashing und Dark Patterns klare Grenzen. Wer sein Produkt als umweltfreundlich anpreist, muss künftig eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen oder transparente Kriterien zugrunde legen. Pauschale Versprechen wie „klimaneutral durch Kompensation“ werden untersagt. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem echten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein. Der Urwald aus beliebigen Logos wird gelichtet, und ehrliche Unternehmen werden geschützt.
Wir nehmen außerdem die geplante Obsoleszenz und Irreführung bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit ins Visier. Irreführende Aussagen zu Software-Updates, zur Lebensdauer eines Produkts oder zur Reparierbarkeit gelten künftig als unzulässige geschäftliche Praktiken. Und wir verbieten manipulative Onlinedesignmuster beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, also Oberflächen, die bestimmte Auswahloptionen einseitig hervorheben und Verbraucher/-innen zu einer für das Unternehmen günstigen Entscheidung drängen.
Das ist Bürokratieabbau für Bürger/-innen. Rechte werden einfacher ausübbar, nicht komplizierter. Wer online etwas abgeschlossen hat, das nicht hält, was es versprochen hatte, soll sich nicht mehr fragen müssen: „Warum dürfen die das eigentlich?“, sondern mit einem Klick widerrufen können. Wir schaffen europaweit einheitliche, faire Wettbewerbsbedingungen, die ehrlich mit Nachhaltigkeit werben.
Vielen Dank, Sebastian Steineke und Nadine Heselhaus, für dieses hervorragende Verhandlungsergebnis.
Relationen
- part_of → Protokoll der 51. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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