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Schriftliche Frage 34 von Steffen Kotré (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der in den vergangenen fünf Jahren von der Violence Prevention Network gGmbH…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 34 von Steffen Kotré (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der in den vergangenen fünf Jahren von der Violence Prevention Network gGmbH… Frage 34 (Steffen Kotré, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der in den vergangenen fünf Jahren von der Violence Prevention Network gGmbH (VPN) im Bereich Islamismus durchgeführten Deradikalisierungsmaßnahmen vor, insbesondere zur Zahl der Teilnehmer, der erfolgreich abgeschlossenen, abgebrochenen oder erfolglos beendeten Teilnahmen sowie zu während oder nach der Teilnahme begangenen islamistisch motivierten Straftaten, und in welcher Höhe wurde VPN in diesem Zeitraum jährlich aus Bundesmitteln sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus Landesmitteln gefördert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026: Maßnahmen der Deradikalisierung sowie die Gefahrenabwehr und die Erfassung von Straftaten fallen primär in die Zuständigkeit der Länder. Zu Teilnehmerzahlen an Deradikalisierungsmaßnahmen der Violence Prevention Network gGmbH (VPN) im Bereich Islamismus sowie zu während oder nach der Teilnahme begangenen islamistisch motivierten Straftaten liegen der Bundesregierung die auf Internetseite von VPN veröffentlichten Angaben vor (https://violence-prevention-network.de/ue ber-uns/publikationen/evaluationsberichte/). Auch Informationen zu Wirksamkeit und Evaluation von Beratungsangeboten von VPN können der 0. g. Internetseite entnommen werden. Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass Fallzahlen bzw. Outputgrößen lediglich einen Anhaltspunkt für die Wirksamkeit einer Deradikalisierungsmaßnahme bieten, jedoch nicht die Komplexität der Fälle abbilden können. Aus Bundesmitteln wurden in den Jahren 2022 bis 2026 Projekte des Trägers VPN zu verschiedenen Aspekten der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie der politischen Bildung in verschiedenen Phänomenbereichen und mit unterschiedlichen Zielgruppen, wie beispielsweise radikalisierungsgefährdete und radikalisierte Personen, potenzielle Aussteiger, Angehörige und Bezugspersonen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus verschiedenen pädagogischen Bereichen, der Kinder- und Jugendhilfe oder justiziellen Kontexten, gefördert. Außerdem hat VPN in den Jahren 2025 und 2026 Mittel aus der Richtlinienförderung erhalten. Die Höhe der jährlich bewilligten Förderungen aus Bundesmitteln einschließlich Zuschüsse zu Landesmitteln ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zur Höhe jährlicher Förderungen aus Landesmitteln liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Jahr Höhe der Förderung aus Bundesmitteln 2026 5.483T Euro 2025 5.801T Euro 2024 6.845T Euro 2023 5.580T Euro 2022 4.256T Euro

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