Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen
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Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7526
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Förderung der Vereine Violence Prevention Network und Gangway e. V. sowie
Evaluation staatlich finanzierter Deradikalisierungs- und Präventionsmaßnahmen
Nach Medienberichten soll der islamistisch motivierte Attentäter Abdul Ballout
vor dem Anschlag zwei Kontaktgespräche mit der Violence Prevention
Network gGmbH geführt haben (www.tagesschau.de/tagesthemen/video-1621132.
html?utm_source=chatgpt.com). Die Organisation war zuvor als Verein
organisiert. Ob bereits eine eigentliche Deradikalisierungsmaßnahme begonnen hatte,
ist nach den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig geklärt.
Der Anschlag wirft bei den Fragetellern dennoch Fragen hinsichtlich der
Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungs- und Präventionsangebote
sowie der Evaluation öffentlich finanzierter Maßnahmen auf (https://violence-pre
vention-network.de/ueber-uns/jahresberichte-und-mehr/ und https://gangwa
y.de/ueber-uns/spenden-unterstuetzen/).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches
öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung, der
Erfolgskontrolle und der staatlichen Aufsicht über entsprechende
Zuwendungsempfänger.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesmittel wurden seit dem Jahr 2014 unmittelbar oder
mittelbar an den früheren Violence Prevention Network e. V. und die heutige
Violence Prevention Network gGmbH bewilligt und tatsächlich
ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger,
Bundesministerium, Förderprogramm, Projektbezeichnung sowie bewilligter und
ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
2. Hat die Bundesregierung nach dem Anschlag eine Sonderprüfung der
gegebenenfalls laufenden oder abgeschlossenen, durch den Bund
geförderten Projekte des Violence Prevention Network eingeleitet oder veranlasst,
wenn ja, wann, durch welche Stelle, mit welchem konkreten Prüfauftrag,
welchem Bearbeitungsstand und welchen bisherigen Ergebnissen, und
wenn nein, warum nicht?
3. Welche bereits bewilligten Bundesmittel wurden seit dem Anschlag an das
Violence Prevention Network ausgezahlt beziehungsweise sollen noch
ausgezahlt werden, und wurde geprüft, diese Zahlungen bis zum
Abschluss einer Sonderprüfung auszusetzen oder mit zusätzlichen Auflagen
zu versehen, und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Anzahl, Datum, Anlass und Inhalt der Kontakte Abdul Ballouts mit staatlich
geförderten Trägern vor, und handelte es sich dabei jeweils um
Kontaktgespräche, eine Eignungsprüfung, eine Aufnahmephase oder die tatsächliche
Teilnahme an einer Deradikalisierungs- oder Präventionsmaßnahme?
5. Hatte Abdul Ballout nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zu
weiteren vom Bund unmittelbar oder mittelbar finanzierten
Deradikalisierungs- oder Präventionsprojekten, unabhängig davon, ob er
dort aufgenommen, abgelehnt, nur geprüft oder eine Teilnahme später
abgebrochen wurde (bitte Träger, Förderprogramm, Zeitraum und Status des
jeweiligen Kontakts angeben)?
6. Welche Verwendungsnachweisprüfungen, Sonderprüfungen,
Beanstandungen, Rückforderungen, Kürzungen oder Auszahlungsstopps gab es seit
2014 gegebenenfalls bei Bundesförderungen des Violence Prevention
Network oder von Gangway e. V. (bitte nach Jahr, Träger, Projekt, Betrag,
Anlass, Ergebnis und gegebenenfalls noch laufendem Verfahren
aufschlüsseln)?
7. Sind Bundesmittel seit 2014 unmittelbar oder mittelbar an Gangway e. V.
geflossen, und bestanden dabei gemeinsame Projekte, Unteraufträge,
Personalgestellungen oder Weiterleitungen von Mitteln zwischen
Gangway e. V. und dem Violence Prevention Network (bitte nach Jahr, Projekt,
Förderstelle und Betrag aufschlüsseln)?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des Anschlags die
Förderpraxis für Deradikalisierungs- und Präventionsprojekte insgesamt zu
überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, in welcher Form?
9. Welche Bundesmittel wurden seit 2014 für Maßnahmen der
Islamismusprävention bewilligt und/oder ausgezahlt (bitte nach Haushaltsjahr,
Programm, Projekt, Zuwendungsempfänger, Zahl der vorgesehenen
Teilnehmer und ausgezahlter Summe aufschlüsseln)?
10. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, viele Personen
seit 2014 an unmittelbar oder mittelbar vom Bund finanzierten
Maßnahmen der Islamismusprävention teilgenommen haben, die später wegen
islamistischer oder terroristischer Straftaten als Beschuldigte geführt oder
rechtskräftig verurteilt wurden, und falls diese Angaben nicht
systematisch erhoben werden, aus welchen Gründen wird auf eine solche
Nachverfolgung verzichtet, und auf welcher Datengrundlage bewertet die
Bundesregierung dann die nachhaltige Wirksamkeit der geförderten
Maßnahmen?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen Verantwortliche oder
Mitarbeiter des Violence Prevention Network oder von Gangway e. V. derzeit
Ermittlungsverfahren wegen förderrelevanter Sachverhalte geführt werden?
12. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung personelle oder
organisatorische Verflechtungen zwischen dem Violence Prevention Network,
Gangway e. V. und weiteren aus Bundesmitteln geförderten Organisationen?
13. Welche Funktionen übt der Mitbegründer des Violence Prevention
Network, Thomas Mücke, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
öffentlich geförderten Organisationen aus?
Berlin, den 6. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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