polradar

Zur Rolle der Privatwirtschaft in der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5147)

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5693 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Zur Rolle der Privatwirtschaft in der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5147) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5693 21. Wahlperiode 30.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Denis Pauli, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5147 – Zur Rolle der Privatwirtschaft in der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung zunehmend den Ansatz, privatwirtschaftliche Akteure stärker einzubeziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Unternehmen durch Investitionen, Innovationen und die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern leisten (www.bmz.de/de/themen/privatwirtschaft). Zur Förderung solcher Kooperationen nutzt die Bundesregierung verschiedene Instrumente. Dazu gehört unter anderem das Programm „develoPPP“, mit dem unternehmerische Projekte unterstützt werden, die neben wirtschaftlichen auch entwicklungspolitische Ziele verfolgen (www.developpp.de). Darüber hinaus arbeiten staatliche Durchführungsorganisationen der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, etwa die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in verschiedenen Projekten und Sektoren mit privaten Unternehmen zusammen. Diese Kooperationen betreffen beispielsweise Investitionen in Infrastruktur, berufliche Bildung, Ausbildung in sog. MINT-Fächern (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), nachhaltige Lieferketten oder die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.giz.de/de/weltweit/unternehmen.html; www.kfw-entwicklun gsbank.de). Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, in welchem Umfang öffentliche Mittel zur Förderung von Projekten mit privatwirtschaftlichen Aktivitäten eingesetzt werden und welche konkreten wirtschaftlichen Effekte im Partnerland durch diese Kooperationen erzielt werden. Ebenso erscheint aus Sicht der Fragesteller klärungsbedürftig, inwiefern wirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen mit den Grundsätzen der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit vereinbar sind, insbesondere im Tätigkeitsfeld des „nachhaltigen und gerechten Wachstums“ (www.bm z.de/de/ministerium/grundsaetze-ziele). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Privatwirtschaft für die deutsche wirtschaftliche Zusammenarbeit insgesamt bei? Wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Wohlstand, soziale Sicherheit und eine nachhaltige, gerechte und friedliche Entwicklung. Wirtschaftliche Zusammenarbeit nimmt damit eine zentrale Rolle in der deutschen Entwicklungspolitik ein und umfasst eine breite Palette an Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivitäten von in Deutschland, Europa und lokal ansässigen Firmen, ebenso wie die Unterstützung bei der Schaffung förderlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und lokaler Wertschöpfung in den Partnerländern.  2. Welche Programme und Instrumente bestehen derzeit, um Unternehmen an Maßnahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu beteiligen? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seine Programme und Instrumente zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft seit Anfang 2024 unter der Dachmarke „Partners in Transformation“ zusammengefasst. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Website des BMZ unter „Partners in Transformation“ zu finden: www.bmz.de/de/themen/pr ivatwirtschaft#anc=id_200346_200346.  3. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 für Programme zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft bereitgestellt? In den Jahren 2020 bis 2025 wurden folgende Mittel für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft bereitgestellt. Haushaltsjahr Haushaltsmittel (in Euro) 2020 234 259 000 2021 267 000 000 2022 190 000 000 2023 189 000 000 2024 166 500 000 2025 162 300 000  4. In welchen Ländern werden aktuell Projekte durchgeführt, an denen private Unternehmen im Rahmen der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit beteiligt sind, in welchen Sektoren sind diese tätig, und welche Prioritäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden mit diesen privatwirtschaftlichen Partnerschaften abgedeckt? Aktuell werden in 57 Ländern Projekte im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft durchgeführt. Diese Länder sind Ägypten, Äthiopien, Angola, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Burundi, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Laos, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Georgien, Ghana, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Malawi, Marokko, Mexiko, Mongolei, Mosambik, Namibia, Nepal, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Republik Moldau, Ruanda, Sambia, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Südafrika, Syrische Arabische Republik, Thailand, Togo, Tunesien, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Republik Tansania und Vietnam. Die Projekte sind in folgenden Sektoren tätig: Landwirtschaft, Industrie, Bildung, Finanzwesen, Privatwirtschaftliche und andere Dienste, Gesundheitswesen, Wirtschaftliche Infrastruktur, Transport und Lagerhaltung, Energieerzeugung, -verteilung und -effizienz, Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung, Tourismus, Kommunikation, Forstwirtschaft, Fischereiwesen, Bauwesen, Handel, Staat und Zivilgesellschaft, Umweltschutz, Katastrophenvorsorge, Bodenschätze und Bergbau, Bevölkerungspolitik und reproduktive Gesundheit, Nahrungsmittelhilfe, Wiederaufbau. Die Projekte leisten einen Beitrag zu den folgenden Kernthemen des BMZ: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung; Klima und Energie, Just Transition; Leben ohne Hunger – Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme; Gesundheit, Soziale Sicherung und Bevölkerungsdynamik; Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt; Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.  5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl von Unternehmen oder privatwirtschaftlichen Partnern für entsprechende Projekte (bitte nach länder- oder regionsspezifischen, sektorspezifischen, unternehmensspezifischen, wirtschaftspolitischen und politischen Kriterien aufschlüsseln)? Die Kriterien für die Auswahl von Unternehmen oder privatwirtschaftlichen Partnern sind für jedes Programm der Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft abhängig von der Zielsetzung festgelegt. In allen Fällen gilt, dass die Partner geeignet und qualifiziert sein müssen, die entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Projekte umsetzen zu können. Die Kriterien der einzelnen Programme sind hier zu finden: www.developpp.de/bewerbung/classic www.developpp.de/bewerbung/ventures www.deginvest.de/Unsere-L%C3 ProzentB6sungen/ImpactConnect/ www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/klimarisikoversicherun gen/global-index-insurance-facility-giif-51482 https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte.  6. Welche wirtschaftspolitischen, politischen und gesellschaftlichen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der stärkeren Einbindung der Privatwirtschaft in Projekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (z. B. Förderung von Investitionen, Infrastruktur, Fluchtursachenbekämpfung, institutionelle Entwicklung oder Beschäftigung), und welche Synergien erkennt sie in der Interrelation zwischen EZ und Wirtschaftswachstum? Als große Export- und Industrienation ist Deutschland verstärkt auf verlässliche Partnerschaften angewiesen, zum Beispiel bei der Energieversorgung, beim Zugang zu kritischen Rohstoffen und für neue Handels- und Investitionsmöglichkeiten sowie beim Werben um qualifizierte Fachkräfte. Voraussetzung für die Attraktivität Deutschlands als Partner ist der Erhalt und weitere Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten. Das BMZ macht die wirtschaftliche Zusammenarbeit daher zu einem Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit und gestaltet Partnerschaften im gegenseitigen Interesse, von denen Partnerländer und die deutsche und europäische Wirtschaft gleichermaßen durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen, die Stärkung nachhaltiger und verlässlicher Lieferketten und die Steigerung lokaler Wertschöpfung und Beschäftigung in den Partnerländern profitieren. Die Ziele und Vorhaben sind im BMZ-Aktionsplan „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ öffentlich einsehbar.  7. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser Kooperationen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern, und welche Evaluierungskriterien nimmt sie dafür auf?  9. Welche Kontroll-, Transparenz- und Evaluationsmechanismen bestehen, um die Wirksamkeit und ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel in den Partnerländern sicherzustellen? Die Fragen 7 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Ergebnisse der Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft werden regelmäßig auf Grundlage eines wirkungsorientierten Monitoring- und Evaluierungssystems, welches evidenzbasierte Erkenntnisse zum lokalen wirtschaftlichen Nutzen für die Bevölkerung vor Ort ermöglicht, durch die Bundesregierung geprüft und in Jahresberichten veröffentlicht. Der letzte Jahresbericht (für das Jahr 2024) ist hier zu finden: www.bmz.de/resource/blob/282440/2025-jahr esbericht-partners-in-transformation-de.pdf. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit und der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel werden ein kontinuierliches wirkungsorientiertes Monitoring sowie regelmäßige unabhängige Evaluierungen auf Programm- und Portfolioebene durchgeführt. Die Bewertung erfolgt anhand der international anerkannten Evaluierungskriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) – Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, entwicklungspolitische Wirkungen (Impact) und Nachhaltigkeit. Die Leitlinien des BMZ zur Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/resource/blob/92884/bmz-leitlinien-evalui erung-2021.pdf) und die Evaluierungsstandards des DEval – Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (www.deval.org/de/methode n-standards/unsere-evaluierungsstandards) werden zur Orientierung herangezogen.  8. Welche Risiken oder möglichen Zielkonflikte zwischen wirtschaftlichen Zielen der Bundesregierung und den Interessen privater Unternehmen sieht die Bundesregierung? Mit seinem Schwerpunkt auf wirtschaftliche Zusammenarbeit stärkt das BMZ die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung sowohl der Interessen der Partnerländer als auch der deutschen und europäischen Wirtschaft. Die Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wird im Rahmen der politischen Steuerung sowie in der Programmumsetzung und im regelmäßigen Dialog mit Akteuren der Wirtschaft kontinuierlich überprüft und wenn nötig angepasst. 10. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Akteuren im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, und wenn ja, in welcher finanziellen Größenordnung, in welchen spezifischen Regionen und in welchen Sektoren? Die verstärkte Einbindung deutscher Unternehmen in entwicklungspolitische Vorhaben erfolgt flexibel, unter anderem, um auf länder-, handels- und investitionsspezifische Opportunitäten reagieren zu können. In welchen Ländern und Sektoren deutsche und europäische Unternehmen künftig stärker in Planungs-, Vergabe- und Projektentwicklungsprozesse integriert werden, orientiert sich insbesondere an den Bedarfen der Partnerländer, der entwicklungspolitischen Relevanz und der Beitrags- und Lieferfähigkeit der Unternehmen. Die Einbindung der Wirtschaft in die Entwicklungspolitik stellt in erster Linie ein Angebot an die Privatwirtschaft dar. Zwischen den betroffenen Ressorts der Bundesregierung findet zur wechselseitig vorteilhaften Verbesserung dieses Angebots für Deutschland, Europa und die Partnerländer eine enge Abstimmung statt. Dafür, dass die Angebote wahrgenommen werden, wirbt die deutsche Entwicklungspolitik. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen