Zur Rolle der Privatwirtschaft in der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5147)
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Zur Rolle der Privatwirtschaft in der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/5147)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5693
21. Wahlperiode 30.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Denis Pauli, Rocco Kever, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5147 –
Zur Rolle der Privatwirtschaft in der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit und Entwicklung zunehmend den Ansatz, privatwirtschaftliche Akteure
stärker einzubeziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) können Unternehmen durch
Investitionen, Innovationen und die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen
einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern
leisten (www.bmz.de/de/themen/privatwirtschaft).
Zur Förderung solcher Kooperationen nutzt die Bundesregierung verschiedene
Instrumente. Dazu gehört unter anderem das Programm „develoPPP“, mit dem
unternehmerische Projekte unterstützt werden, die neben wirtschaftlichen auch
entwicklungspolitische Ziele verfolgen (www.developpp.de). Darüber hinaus
arbeiten staatliche Durchführungsorganisationen der deutschen
wirtschaftlichen Zusammenarbeit, etwa die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), in
verschiedenen Projekten und Sektoren mit privaten Unternehmen zusammen.
Diese Kooperationen betreffen beispielsweise Investitionen in Infrastruktur,
berufliche Bildung, Ausbildung in sog. MINT-Fächern (MINT = Mathematik,
Informatik, Naturwissenschaften, Technik), nachhaltige Lieferketten oder die
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Entwicklungs- und
Schwellenländern (www.giz.de/de/weltweit/unternehmen.html; www.kfw-entwicklun
gsbank.de).
Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich in diesem Zusammenhang die
Frage, in welchem Umfang öffentliche Mittel zur Förderung von Projekten
mit privatwirtschaftlichen Aktivitäten eingesetzt werden und welche
konkreten wirtschaftlichen Effekte im Partnerland durch diese Kooperationen erzielt
werden. Ebenso erscheint aus Sicht der Fragesteller klärungsbedürftig,
inwiefern wirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen mit den Grundsätzen
der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit vereinbar sind, insbesondere
im Tätigkeitsfeld des „nachhaltigen und gerechten Wachstums“ (www.bm
z.de/de/ministerium/grundsaetze-ziele).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Privatwirtschaft für
die deutsche wirtschaftliche Zusammenarbeit insgesamt bei?
Wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Wohlstand,
soziale Sicherheit und eine nachhaltige, gerechte und friedliche Entwicklung.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit nimmt damit eine zentrale Rolle in der
deutschen Entwicklungspolitik ein und umfasst eine breite Palette an Maßnahmen
zur Unterstützung der Aktivitäten von in Deutschland, Europa und lokal
ansässigen Firmen, ebenso wie die Unterstützung bei der Schaffung förderlicher
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und lokaler Wertschöpfung in den
Partnerländern.
2. Welche Programme und Instrumente bestehen derzeit, um Unternehmen
an Maßnahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu beteiligen?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat seine Programme und Instrumente zur Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft seit Anfang 2024 unter der Dachmarke „Partners in Transformation“
zusammengefasst. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Website des
BMZ unter „Partners in Transformation“ zu finden: www.bmz.de/de/themen/pr
ivatwirtschaft#anc=id_200346_200346.
3. Welche Haushaltsmittel wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 für
Programme zur Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft bereitgestellt?
In den Jahren 2020 bis 2025 wurden folgende Mittel für
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft bereitgestellt.
Haushaltsjahr Haushaltsmittel (in Euro)
2020 234 259 000
2021 267 000 000
2022 190 000 000
2023 189 000 000
2024 166 500 000
2025 162 300 000
4. In welchen Ländern werden aktuell Projekte durchgeführt, an denen
private Unternehmen im Rahmen der deutschen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit beteiligt sind, in welchen Sektoren sind diese tätig, und
welche Prioritäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
werden mit diesen privatwirtschaftlichen Partnerschaften abgedeckt?
Aktuell werden in 57 Ländern Projekte im Rahmen von
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft durchgeführt. Diese Länder sind Ägypten,
Äthiopien, Angola, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Bosnien und Herzegowina,
Brasilien, Burundi, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo,
Demokratische Volksrepublik Laos, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Georgien,
Ghana, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Jordanien, Kambodscha, Kamerun,
Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Malawi, Marokko, Mexiko, Mongolei,
Mosambik, Namibia, Nepal, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen,
Republik Moldau, Ruanda, Sambia, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Simbabwe, Sri
Lanka, Südafrika, Syrische Arabische Republik, Thailand, Togo, Tunesien,
Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Republik Tansania und Vietnam.
Die Projekte sind in folgenden Sektoren tätig: Landwirtschaft, Industrie,
Bildung, Finanzwesen, Privatwirtschaftliche und andere Dienste,
Gesundheitswesen, Wirtschaftliche Infrastruktur, Transport und Lagerhaltung,
Energieerzeugung, -verteilung und -effizienz, Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung,
Tourismus, Kommunikation, Forstwirtschaft, Fischereiwesen, Bauwesen, Handel,
Staat und Zivilgesellschaft, Umweltschutz, Katastrophenvorsorge,
Bodenschätze und Bergbau, Bevölkerungspolitik und reproduktive Gesundheit,
Nahrungsmittelhilfe, Wiederaufbau.
Die Projekte leisten einen Beitrag zu den folgenden Kernthemen des BMZ:
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung; Klima
und Energie, Just Transition; Leben ohne Hunger – Transformation der Agrar-
und Ernährungssysteme; Gesundheit, Soziale Sicherung und
Bevölkerungsdynamik; Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt; Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen.
5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl von Unternehmen oder
privatwirtschaftlichen Partnern für entsprechende Projekte (bitte nach
länder- oder regionsspezifischen, sektorspezifischen,
unternehmensspezifischen, wirtschaftspolitischen und politischen Kriterien aufschlüsseln)?
Die Kriterien für die Auswahl von Unternehmen oder privatwirtschaftlichen
Partnern sind für jedes Programm der Entwicklungspartnerschaften mit der
Wirtschaft abhängig von der Zielsetzung festgelegt. In allen Fällen gilt, dass die
Partner geeignet und qualifiziert sein müssen, die entwicklungspolitischen
Zielsetzungen der Projekte umsetzen zu können.
Die Kriterien der einzelnen Programme sind hier zu finden:
www.developpp.de/bewerbung/classic
www.developpp.de/bewerbung/ventures
www.deginvest.de/Unsere-L%C3 ProzentB6sungen/ImpactConnect/
www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/klimarisikoversicherun
gen/global-index-insurance-facility-giif-51482
https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte.
6. Welche wirtschaftspolitischen, politischen und gesellschaftlichen Ziele
verfolgt die Bundesregierung mit der stärkeren Einbindung der
Privatwirtschaft in Projekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (z. B.
Förderung von Investitionen, Infrastruktur, Fluchtursachenbekämpfung,
institutionelle Entwicklung oder Beschäftigung), und welche Synergien
erkennt sie in der Interrelation zwischen EZ und Wirtschaftswachstum?
Als große Export- und Industrienation ist Deutschland verstärkt auf verlässliche
Partnerschaften angewiesen, zum Beispiel bei der Energieversorgung, beim
Zugang zu kritischen Rohstoffen und für neue Handels- und
Investitionsmöglichkeiten sowie beim Werben um qualifizierte Fachkräfte. Voraussetzung für die
Attraktivität Deutschlands als Partner ist der Erhalt und weitere Ausbau seiner
Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten. Das BMZ macht die
wirtschaftliche Zusammenarbeit daher zu einem Schwerpunkt der
Entwicklungszusammenarbeit und gestaltet Partnerschaften im gegenseitigen Interesse, von denen
Partnerländer und die deutsche und europäische Wirtschaft gleichermaßen
durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen,
die Stärkung nachhaltiger und verlässlicher Lieferketten und die Steigerung
lokaler Wertschöpfung und Beschäftigung in den Partnerländern profitieren. Die
Ziele und Vorhaben sind im BMZ-Aktionsplan „Starke Partnerschaften für eine
erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ öffentlich einsehbar.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser
Kooperationen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung in den
Partnerländern, und welche Evaluierungskriterien nimmt sie dafür auf?
9. Welche Kontroll-, Transparenz- und Evaluationsmechanismen bestehen,
um die Wirksamkeit und ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher
Mittel in den Partnerländern sicherzustellen?
Die Fragen 7 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Ergebnisse der Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft werden
regelmäßig auf Grundlage eines wirkungsorientierten Monitoring- und
Evaluierungssystems, welches evidenzbasierte Erkenntnisse zum lokalen
wirtschaftlichen Nutzen für die Bevölkerung vor Ort ermöglicht, durch die
Bundesregierung geprüft und in Jahresberichten veröffentlicht. Der letzte Jahresbericht (für
das Jahr 2024) ist hier zu finden: www.bmz.de/resource/blob/282440/2025-jahr
esbericht-partners-in-transformation-de.pdf.
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit und der ordnungsgemäßen Verwendung
öffentlicher Mittel werden ein kontinuierliches wirkungsorientiertes Monitoring
sowie regelmäßige unabhängige Evaluierungen auf Programm- und
Portfolioebene durchgeführt. Die Bewertung erfolgt anhand der international
anerkannten Evaluierungskriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) – Relevanz,
Kohärenz, Effektivität, Effizienz, entwicklungspolitische Wirkungen (Impact)
und Nachhaltigkeit. Die Leitlinien des BMZ zur Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/resource/blob/92884/bmz-leitlinien-evalui
erung-2021.pdf) und die Evaluierungsstandards des DEval – Deutsches
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (www.deval.org/de/methode
n-standards/unsere-evaluierungsstandards) werden zur Orientierung
herangezogen.
8. Welche Risiken oder möglichen Zielkonflikte zwischen wirtschaftlichen
Zielen der Bundesregierung und den Interessen privater Unternehmen
sieht die Bundesregierung?
Mit seinem Schwerpunkt auf wirtschaftliche Zusammenarbeit stärkt das BMZ
die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entwicklung unter
Berücksichtigung sowohl der Interessen der Partnerländer als auch der deutschen und
europäischen Wirtschaft. Die Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
wird im Rahmen der politischen Steuerung sowie in der Programmumsetzung
und im regelmäßigen Dialog mit Akteuren der Wirtschaft kontinuierlich
überprüft und wenn nötig angepasst.
10. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit
privatwirtschaftlichen Akteuren im Rahmen der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit, und wenn ja, in welcher finanziellen Größenordnung, in
welchen spezifischen Regionen und in welchen Sektoren?
Die verstärkte Einbindung deutscher Unternehmen in entwicklungspolitische
Vorhaben erfolgt flexibel, unter anderem, um auf länder-, handels- und
investitionsspezifische Opportunitäten reagieren zu können. In welchen Ländern und
Sektoren deutsche und europäische Unternehmen künftig stärker in Planungs-,
Vergabe- und Projektentwicklungsprozesse integriert werden, orientiert sich
insbesondere an den Bedarfen der Partnerländer, der entwicklungspolitischen
Relevanz und der Beitrags- und Lieferfähigkeit der Unternehmen.
Die Einbindung der Wirtschaft in die Entwicklungspolitik stellt in erster Linie
ein Angebot an die Privatwirtschaft dar. Zwischen den betroffenen Ressorts der
Bundesregierung findet zur wechselseitig vorteilhaften Verbesserung dieses
Angebots für Deutschland, Europa und die Partnerländer eine enge
Abstimmung statt. Dafür, dass die Angebote wahrgenommen werden, wirbt die
deutsche Entwicklungspolitik.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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