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Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (Antwort zu Drs. 21/273)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/672 · Antwort · Original ↗

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Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (Antwort zu Drs. 21/273) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/672 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/273 – Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2023 das Projekt „Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation“ (FAST, IATI-ID: DE-1-202322048 [IATI = International Aid Transparency Initiative]) mit einem Fördervolumen von 8 Mio. Euro, das durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. September 2026 umgesetzt wird (www.tran sparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202322048?title=Feminismus+in+ Aktion+f%C3%BCr+Strukturelle+Transformation). Bis Mai 2025 wurden hierfür 1 799 175,78 Euro ausgezahlt (a. a. O.). Ziel des Vorhabens ist die Förderung geschlechtergerechter Strukturen durch die Verankerung „feministischer Kernprinzipien“ in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen, mit besonderem Fokus auf innovative Ansätze wie „Data Feminism“, „den Aufbau von Best Practices“ und die Bekämpfung von Herausforderungen wie geschlechtsbasierter Gewalt oder ungleicher „Care-Arbeit“ (www.giz.de/proje ktdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202322048). Im Rahmen einer länderspezifischen Differenzierung verfolgt das Projekt kontextuell ausgerichtete Schwerpunkte. In Armenien konzentriert sich das Vorhaben auf die Prävention „geschlechtsbasierter Gewalt“ sowie die Entwicklung methodischer Ansätze zur Erhebung von „Daten für die Gleichberechtigung der Geschlechter“ (www.giz.de/de/weltweit/155736.html). In Kolumbien fokussiert das Projekt die „Verbindung zwischen Frieden, Klimawandel und Feminismus“ und fördert die Vernetzung feministischer Organisationen und Institutionen (a. a. O.). Angesichts der historischen Bedeutung des Friedensprozesses von 2016, im Rahmen dessen Frauen, die als Mitglieder bewaffneter Gruppen (z. B. FARC [Las Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia], ELN [Ejército de Liberación Nacional] oder paramilitärische Gruppen) tätig waren, entwaffnet und demobilisiert wurden, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob das Projekt u. a. Maßnahmen zur sozioökonomischen Reintegration dieser ehemaligen Kämpferinnen berücksichtigt (www.th Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eigc.org/blogs/gender-equality/war-economic-reintegration-challenges-wome n-ex-combatants-colombia). Für Tunesien zielt das Vorhaben darauf ab, „bei der Beschäftigung mit erneuerbaren Energien und guter Regierungsführung Geschlechterhierarchien und ausschluss abzubauen“ und bringt hierzu insbesondere Frauen aus der Energiewirtschaft zusammen (a. a. O.). In Ruanda werden Projekte implementiert, „die gute Regierungsführung ausbauen, Daten für die Gleichberechtigung der Geschlechter erheben sowie geschlechtsbasierte[r] Gewalt vorbeugen“ (a. a. O.). Angesichts des Genozids von 1994, dessen anhaltende soziale und psychologische Folgen insbesondere in betroffenen Gemeinschaften präsent sind, wollen die Fragesteller prüfen, ob das Projekt u. a. gezielte Maßnahmen zur Prävention geschlechtsbasierter Gewalt in diesem spezifischen Kontext verfolgt (theconversation.com/rwandan-genocide-30-years-on-omitting-wome ns-memories-encourages-incomplete-understanding-of-violence-224630). Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Rocco Kever (Bundestagsdrucksache 21/69) verweist auf den Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter, in dem „die Kernprinzipien als zentrale Kernelemente der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ“ erläutert werden. Das Projekt unterliege „den üblichen Prüfverfahren und Kontrollmechanismen für die Verwendung deutscher Steuergelder“, wobei „die Zweckmäßigkeit und Transparenz“ durch „regelmäßige Berichterstattung zu Fortschritten und Ergebnissen des durchgeführten Vorhabens anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten“ sowie durch „Projektevaluierungen“ sichergestellt werde (a. a. O.). Zudem wird betont, dass „das BMZ Daten zu seinen Projekten nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) veröffentlicht und so für die transparente Verwendung von Haushaltsmitteln sorgt“ (a. a. O.). Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan betont u. a. die Prinzipien der „3R“ – Rechte, Ressourcen und Repräsentanz – und unterstreicht die gezielte Einbindung von Männern und Jungen, um geschlechtergerechte Normen nachhaltig zu fördern (www.bmz.de/resource/blob/196130/dritter-entwicklungspolitis cher-aktionsplan-zur-gleichstellung-der-geschlechter.pdf). Darüber hinaus legt der Aktionsplan z. B. einen Fokus auf einen intersektionalen Ansatz, auf die Förderung der politischen Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen Süden, die Ermittlung der Bedarfslage für feministische Ansätze in Partnerländern sowie die Umsetzung gendertransformativer Ansätze wie den Abbau diskriminierender Geschlechterstereotype (a. a. O.). Diese Antwort ist nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil sie weder die inhaltliche Ausgestaltung der Kernprinzipien noch die genauen Maßnahmen zur Sicherstellung der Mittelverwendung transparent darlegt. Eine detaillierte Aufklärung ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, um die Effektivität, Nachhaltigkeit und Rechtfertigung der Mittelverwendung im Einklang mit den Interessen der deutschen Steuerzahler sicherzustellen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund für die, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation. Sie sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist. Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder Ähnliches können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).  1. Welche quantifizierbaren Ergebnisse wurden mit den bisher ausgezahlten 1 799 175,78 Euro des FAST-Projekts erzielt, und wie verteilen sich diese Ergebnisse sowie die entsprechenden Ausgaben auf die Partnerländer Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt befindet sich aktuell noch in der Umsetzung. Ergebnisse können erst nach Abschluss des Projekts benannt werden. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Aufteilung der geplanten Fördersumme von 8 Mio. Euro ist für die einzelnen Partnerländer Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien geplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Globalvorhaben ist nicht pro Länderkomponente beauftragt, sondern in seiner Gesamtheit. Die letztliche Mittelaufteilung auf die einzelnen Partnerländer kann erst nach Schlussrechnung genannt werden.  3. Welche Kriterien und methodischen Ansätze bildeten die Grundlage des Entscheidungsprozesses für die Auswahl der Partnerländer des FAST- Projekts Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien, wurde die Eignung alternativer Länder in einem systematischen, vergleichenden Evaluationsverfahren geprüft, und wie berücksichtigt die Bundesregierung maßgebliche Risikofaktoren wie politische Stabilität, kulturelle Kompatibilität der „feministischen Kernprinzipien“, Korruptionsanfälligkeit sowie die Angemessenheit der Ressourcenzuweisung im Kontext konkurrierender entwicklungspolitischer Prioritäten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Grundlage des Entscheidungsprozesses für die Auswahl der Partnerländer des FAST-Projekts waren folgende Kriterien und methodischen Ansätze: Interesse auf Partnerseite, Synergiepotential und mögliche Komplementaritäten zur Förderung von Geschlechtergleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, breite regionale Aufstellung, Portfolioanalysen, Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SSCR- bzw. SWOT- Analyse). Die Eignung alternativer Länder wurde anhand der genannten Kriterien geprüft. Aspekte wie politische Stabilität, etwaige kulturelle Sensibilitäten bezüglich feministischer Kernprinzipien, Korruption sowie die Angemessenheit eingesetzter Ressourcen fließen neben anderen in die Gestaltung der gesamten entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit einem Partnerland ein und werden bei Konzeption und Durchführung der einzelnen Vorhaben berücksichtigt (siehe hierzu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 40).  4. Welche spezifischen Mechanismen zur Korruptionsprävention, wie etwa Transparenzberichte oder Due-Diligence-Verfahren, wurden im Rahmen des FAST-Projekts implementiert, und welche methodischen Ansätze (z. B. unabhängige Audits, quantitative Indikatoren) werden zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt? „Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das öffentlich verfügbare Leistungsprofil dazu ist für das BMZ und die Durchführungsorganisationen verpflichtend und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf internationale Standards.  5. Welche konkreten Kontrollmechanismen (z. B. externe Audits, Zwischenberichte) werden angewendet, und wie oft finden diese statt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, die o. g. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 verweist auf „übliche Prüfverfahren“)? Eine regelmäßige und detaillierte Berichterstattung stellt Fortschritte und Ergebnisse des durchgeführten Vorhabens anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten dar. Fortschritts- und Abschlussberichte zu Vorhaben können empirisch erfassbare Ergebnisse belegen und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen durchgeführt.  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im IATI-Standard veröffentlichten Daten des FAST-Projekts vollständig, aktuell und für die Öffentlichkeit verständlich sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem IATI- Standard. Die Vollständigkeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung vor Veröffentlichung geprüft. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.trans parenzportal.bund.de) entwickelt.  7. Nach welchen Kriterien wurden die Partnerorganisationen ausgewählt, und welche Due-Diligence-Verfahren (z. B. Finanzprüfungen, Anti- Korruptionsmaßnahmen) sichern deren Zuverlässigkeit? Die Auswahl der staatlichen und nicht-staatlichen Partnerorganisationen richtet sich nach Zuständigkeit, fachlicher Expertise und Relevanz hinsichtlich der Umsetzung. Die gemeinsame Durchführung des Projekts mit staatlichen Partnern ist in Durchführungsverträgen geregelt und basiert auf einem kontinuierlichen politischen Partnerdialog. Staatliche und nicht-staatliche Partnerorganisationen, die Finanzierungen erhalten, werden zuvor auf kaufmännische und rechtliche Eignung geprüft, inkl. Sanktionslisten. Teil der Projektbewilligung ist zudem die Prüfung seitens des Auswärtigen Amts bezüglich der außenpolitischen Unbedenklichkeit. Auf Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.  8. Welcher Anteil der Verwaltungskosten der GIZ GmbH entfällt auf das 8- Mio.-Euro-Budget bzw. auf die bereits ausgezahlten 1 799 175,78 Euro, und wie wird dieser im Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.  9. Welche „vereinbarten Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten“ wurden für das FAST-Projekt definiert, und wie werden diese regelmäßig überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Globalvorhaben zielt darauf ab, staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure in den vier Partnerländern dabei zu unterstützen, strukturelle Barrieren für Geschlechtergerechtigkeit abzubauen. Ausgewählte staatliche und zivilgesellschaftliche Partner werden in ihren Kapazitäten zur Anwendung transformativer und innovativer Ansätze und Perspektiven entsprechend ihren landesspezifischen Bedarfen unterstützt. Ferner wird darauf abgezielt, gute Praktiken auf lokaler und nationaler Ebene zur Verfügung zu stellen und den Süd-Süd- Austausch zu fördern. Das Projekt verfügt über ein Monitoringsystem, mit dem die Zielerreichung vierteljährlich überprüft wird. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche unabhängigen Stellen führen die „Projektevaluierungen“ durch, wie oft finden diese statt, und welche Ergebnisse wurden bisher veröffentlicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten werden gemäß den Leitlinien „Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit. Leitlinien des BMZ“ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. Um Wirkungen zu messen, werden Projekte gegen Ende bzw. nach Abschluss der Projektlaufzeit evaluiert. Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ GmbH setzt zentral die Evaluierung von BMZ-finanzierten Projekten mittels einer repräsentativen Stichprobe um. Das Evaluierungsinstrument der Zentralen Projektevaluierungen wurde in Abstimmung mit dem BMZ entwickelt. Grundlage sind die Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ. Evaluierungsberichte von durch die GIZ GmbH im Auftrag des BMZ umgesetzten Projekten werden in der GIZ-Datenbank veröffentlicht. Bei dem Globalvorhaben FAST handelt es sich um ein noch laufendes Vorhaben. Es wurde daher noch nicht evaluiert. 11. Wie wird die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Förderende sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten in jedem Partnerland? Nachhaltigkeit ist eine der zentralen Dimensionen zur Beurteilung von Entwicklungsmaßnahmen. Von besonderer Relevanz ist es dabei, die Kapazitäten der beteiligten und betroffenen Individuen, Gruppen und Organisationen, Partner und Träger, die positiven Wirkungen einer Maßnahme institutionell, personell und finanziell über die Zeit und nach Beendigung der Förderung zu erhalten. Deshalb werden diese Kapazitäten und deren Stärkung bereits in der Projektkonzeption einer Entwicklungsmaßnahme berücksichtigt. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Projekten, und welche Kennzahlen liegen dieser Bewertung zugrunde? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche spezifischen Indikatoren wurden für jedes Ziel im FAST-Projekt festgelegt, und wie werden diese Indikatoren pro Land gemessen (bitte Beispiele für quantitative und qualitative Indikatoren angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Wie sehen die „Wirkungsketten“ in jedem Partnerland aus, und wie wird sichergestellt, dass die Kausalität zwischen Projektaktivitäten und Ergebnissen nachvollziehbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 13 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Welche Methoden werden verwendet, um die Daten für die vereinbarten Indikatoren zu erheben, und wie wird die Datenqualität in jedem Partnerland überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Daten werden nach einschlägigen wissenschaftlichen Standards erhoben, z. B. durch anonymisierte Fragebögen, Befragungen von Teilnehmenden mittels Fokusgruppendiskussionen, Stichprobenerhebungen oder Portfolioanalysen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie oft wird die „regelmäßige Berichterstattung zu Fortschritten und Ergebnissen“ des Projekts durchgeführt, und welche Inhalte umfasst diese Berichterstattung pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Berichterstattung zum Projekt erfolgt jährlich. Sie informiert das BMZ insbesondere über Entwicklungen im Interventionsbereich, stellt den Stand der Zielerreichung anhand der Indikatoren dar und gibt Auskunft über die wesentlichen Aktivitäten im Berichtszeitraum. 17. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine „Projektevaluierung“ als erfolgreich gilt, und wie werden diese Kriterien in jedem Partnerland angewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Grundlage für die Bewertung der Zentralen Projektevaluierungen der GIZ GmbH sind die Evaluierungskriterien der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. 18. Welche Abweichungen von den vereinbarten Zielen oder Indikatoren wurden bisher im FAST-Projekt festgestellt, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese zu korrigieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Wie wird sichergestellt, dass die „Wirkungsketten“ des FAST-Projekts langfristig überprüfbar bleiben, insbesondere nach Projektende, und welche Mechanismen gibt es, um dies zu gewährleisten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Welche konkreten Programme bzw. Projekte wurden in Kolumbien bei der Vernetzung feministischer Organisationen zu Frieden und Klimawandel initiiert, wie wird die Wirkung gemessen und welche konkreten Summen wurden pro Projekt ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt hat keine konkreten Programme bzw. Projekte in Kolumbien im Sinne der Fragestellung initiiert, sondern knüpft an bestehende Initiativen im Land an, u. a. an den nationalen Aktionsplan zu Gender und Klimawandel des kolumbianischen Umweltministeriums. 21. Wie trägt das Projekt in Kolumbien zur Stärkung der Geschlechterperspektive in Friedensprozessen bei, und welche quantitativen Ergebnisse wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Stärkung der Geschlechterperspektive in Friedensprozessen ist nicht explizites Projektziel des FAST-Projekts selbst. Das FAST-Projekt berät in Kolumbien u. a. zur inhaltlichen Ausgestaltung der Verbindung zwischen Frieden, Klimawandel und Geschlechtergleichstellung. Dadurch leistet das FAST-Projekt einen Beitrag zu friedensbildenden bzw. -erhaltenden Maßnahmen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift das FAST-Projekt, um geschlechtsbasierte Gewalt in Regionen Kolumbiens zu bekämpfen, die weiterhin von bewaffneten Gruppen oder von Nachwirkungen des Kolumbienkonflikts betroffen sind, und wie wird die Wirkung dieser Maßnahmen gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt ergreift selbst keine spezifischen Maßnahmen, um geschlechtsbasierte Gewalt in Regionen Kolumbiens zu bekämpfen. 23. Werden konkrete Programme oder Maßnahmen gefördert, um die sozioökonomische Reintegration von ehemaligen Kämpferinnen in Kolumbien zu fördern – definiert als Frauen, die im Rahmen des Friedensprozesses von 2016 als Mitglieder bewaffneter Gruppen (z. B. FARC, ELN oder paramilitärische Gruppen), welche entwaffnet und demobilisiert wurden –, und wenn ja, wie berücksichtigen diese Programme feministische Ansätze (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt fördert keine Programme oder Maßnahmen, um die soziökonomische Reintegration von ehemaligen Kämpferinnen in Kolumbien zu fördern. 24. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien initiiert, um an Ansätzen zu arbeiten, „die bei der Beschäftigung mit erneuerbaren Energien und guter Regierungsführung Geschlechterhierarchien und - ausschluss abbauen“, und welche konkreten Summen wurden ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wurden in Tunesien keine Projekte bzw. Programme im Sinne der Fragestellung initiiert. Vielmehr unterstützt das FAST-Projekt bestehende Konzepte und Initiativen, u. a. ein Frauen-Netzwerk im Energiesektor oder die Beratung zu einem Leitfaden für die Nutzung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten im Energieministerium. 25. Wie viele Frauen in Tunesien wurden durch das Projekt in der Energiewirtschaft gefördert, und welche quantitativen Ergebnisse wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Da die Maßnahmen sich derzeit noch in der Umsetzung befinden, kann noch keine Angabe zur Anzahl der geförderten Frauen und zu quantitativen Ergebnissen gemacht werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 26. Welche Maßnahmen wurden in Tunesien ergriffen, um Frauen aus der Energiewirtschaft zusammenzubringen, welche konkreten Projekte wurden hierbei geschaffen, und welche Summen wurden ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 24 und 25 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27. Welche Projekte wurden bzw. werden in Ruanda initiiert, „die gute Regierungsführung ausbauen, Daten für die Gleichberechtigung der Geschlechter erheben sowie geschlechtsbasierte[r] Gewalt vorbeugen“, und welche konkreten Summen wurden pro Projekt ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 28. Wie werden die Projekte zur guten Regierungsführung in Ruanda umgesetzt, und wie tragen diese zur Geschlechtergleichstellung bei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Beispiele und Evaluationsmethoden nennen)? Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet. Das FAST-Projekt initiiert keine Projekte im Sinne der Fragestellung, sondern unterstützt bestehende Konzepte und Initiativen in den Partnerländern. Dazu zählt z. B. die Unterstützung einer zivilgesellschaftlichen Organisation, die zur Prävention geschlechtsbasierter Gewalt und Bildung arbeitet, oder die Unterstützung von Aktivitäten an Hochschulen (Kapazitätsaufbau von Lehrkräften, Verbesserung von Meldemechanismen von geschlechtsbasierter Gewalt). Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29. Welche Fortschritte wurden in Ruanda bei der Prävention geschlechtsbasierter Gewalt erzielt, und wie wird die Wirkung gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Da das Projekt sich in der Umsetzung befindet, können Aussagen zu Fortschritten bei der Prävention geschlechtsbasierter Gewalt erst nach der Projektevaluierung getroffen werden. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 30. Wie genau werden in Ruanda die „Daten für die Gleichberechtigung der Geschlechter“ erhoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Erhebung von Daten zur Geschlechtergleichstellung liegt in Ruanda in der Zuständigkeit des Nationalen Statistikinstituts. 31. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift das Projekt in Ruanda, um geschlechtsbasierte Gewalt zu verhindern, insbesondere in Gemeinschaften, die von den Nachwirkungen des Genozids 1994 betroffen sind, und welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl der erreichten Frauen, reduzierte Gewaltfälle) wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt umfasst die genannte Zielsetzung nicht. 32. Wie wird in Ruanda die Stärkung von Dienstleistungen für Überlebende geschlechtsbasierter Gewalt unterstützt, wie z. B. psychologische Unterstützung oder Rechtsberatung, und welche Evaluationsmethoden werden angewendet, um die Qualität und Zugänglichkeit dieser Dienstleistungen zu bewerten? Das FAST-Projekt unterstützt in Ruanda keine Stärkung von Dienstleistungen für Überlebende von geschlechtsbasierter Gewalt. 33. Welche Fortschritte wurden in Armenien bei der Stärkung feministischer Organisationen erzielt, und wie wird deren gestärkte Kapazität quantifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 34. Wie unterstützt das Projekt in Armenien die Entwicklung von Methoden zur Datenerhebung für Geschlechtergleichstellung, welche Datenquellen oder Indikatoren werden genutzt, und welche Summen sind vorgesehen bzw. wurden schon ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt berät in Armenien das Statistische Komitee der Republik von Armenien. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 35. Welche Projekte wurden geschaffen, um in Armenien „geschlechtsbasierter Gewalt vorzubeugen“, und welche Beträge wurden bereitgestellt bzw. sollen pro Projekt hierzu bereitgestellt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt hat in Armenien keine Projekte im Sinne der Fragestellung geschaffen, sondern unterstützt bestehende Initiativen, u. a. einen Verbund zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich auf lokaler Ebene für die Prävention von geschlechtsbasierter Gewalt einsetzen, oder die Unterstützung einer Studie zur Effektivität von Schutznahmen für Betroffene häuslicher Gewalt. 36. Welche konkreten „Best Practices“ wurden für die Prävention geschlechtsbasierter Gewalt in den Projektländern ausgewählt, und wie werden diese umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Beispiele pro Land nennen)? Konkrete „Best Practices“ für die Prävention geschlechtsbasierter Gewalt in den Projektländern wurden noch nicht final ausgewählt, da sich das Projekt noch in der Umsetzung befindet. 37. Wie wird der Begriff „Data Feminism“ im Kontext des FAST-Projekts konzeptionell definiert, und welche spezifischen Methoden der geschlechterresponsiven Datenerhebung (z. B. quantitative Umfragen, qualitative Analysen) werden in Armenien und Ruanda eingesetzt, um die Geschlechtergleichstellung zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Begriff „Data Feminism“ wird im Kontext des FAST-Projekts konzeptionell in Anlehnung an das Standardwerk von Catherine D’Ignazio und Lauren Klein „Data Feminism“ (2020) definiert. Verantwortlich für Datenerhebungen in Armenien und Ruanda sind die entsprechenden Statistikämter oder Ministerien. 38. Welche „feministischen Kernprinzipien“ aus dem Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan werden im FAST-Projekt umgesetzt, und wie werden diese in jedem Partnerland operationalisiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte pro Land spezifizieren)? Alle im Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023 bis 2027) genannten feministischen Kernelemente werden im Rahmen des FAST-Projekts umgesetzt. Umsetzungsbeispiele finden sich in den Antworten zu den Fragen 41, 44, 48 und 49. 39. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die „feministischen Kernprinzipien“ des Aktionsplans nicht nur deklaratorisch, sondern tatsächlich in den Projektaktivitäten umgesetzt werden, und welche konkreten Beispiele gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung stellt die Umsetzung der feministischen Kernprinzipien sicher, indem u. a. eine begleitende Studie die qualitativen Indikatoren auswertet. Dafür liefert die Durchführungsorganisation projektbezogene Daten zu. Das FAST-Projekt berät in Tunesien ein Netzwerk für berufstätige Frauen im Energiesektor. Im Fokus stehen u. a. Methoden, um strukturelle Barrieren für weibliche Führungskräfte im Energiesektor abzubauen (Mentorships, Coachings etc.). Des Weiteren und für Beispiele zu den weiteren feministischen Kernelementen wird auf die Antworten zu den Fragen 38, 41 und 44 verwiesen. 40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Prinzipien des Aktionsplans mit den kulturellen, sozialen und politischen Gegebenheiten der Partnerländer vereinbar sind, und welche Anpassungen wurden vorgenommen? Maßnahmen der Bundesregierung werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Länderkontextes und unter Anpassung an die sozialen, kulturellen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Partnerlandes umgesetzt. Die Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten in den Partnerländern wird u. a. im laufenden Politikdialog, in Regierungskonsultationen und -verhandlungen sowie im Rahmen der Projektvorbereitungen sichergestellt. Ziele und Inhalte von Maßnahmen werden dabei gemeinsam mit den Regierungen vereinbart. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 41. Wie wird der im Aktionsplan geforderte intersektionale Ansatz in der Projektumsetzung umgesetzt, und welche Beispiele gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023 bis 2027) fordert keinen intersektionalen Ansatz in der Projektumsetzung, sondern gibt Orientierung, wie sich feministische Entwicklungspolitik in konkretes Handeln umsetzen lässt. Das FAST-Projekt greift eine intersektionale Perspektive auf, indem es beispielsweise in Armenien das Bildungsministerium (Ministry of Education, Science, Culture and Sports) dabei unterstützt, methodische Ansätze zu identifizieren und anzuwenden, wie Geschlechterparität im MINT-Bereich (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) strukturell gefördert werden kann. Dabei wird ein Augenmerk auf Methoden gelegt, die strukturell benachteiligte junge Menschen, u. a. aus ländlichen Gegenden und marginalisierten Gruppen, berücksichtigen und integrieren. In Ruanda arbeitet das Projekt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die besonders Frauen stärken, die verschiedene Diskriminierungsformen erleben, wie etwa Frauen mit HIV oder Frauen mit Behinderung. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 38 und 39 verwiesen. 42. Welche Maßnahmen fördern die im Aktionsplan geforderte politische Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen, und welche Ergebnisse wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023 bis 2027) fordert keine politische Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen, sondern gibt Orientierung, wie sich feministische Entwicklungspolitik in konkretes Handeln umsetzen lässt (vgl. die Antworten zu den Fragen 38 und 41). Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 43. Welche Evaluationsmechanismen wurden gemäß dem Aktionsplan implementiert, und welche konkreten Ergebnisse liegen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt befindet sich in der Umsetzung und wurde bisher nicht evaluiert. 44. Welche Fortschritte wurden bei der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen Süden gemäß dem Aktionsplan erzielt, und welche Organisationen sind beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Fortschritte werden bei der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen Süden gemäß Aktionsplan insofern erzielt, als dass das FAST-Projekt in allen vier Partnerländern staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen dabei unterstützt, gemeinsam strukturelle Barrieren der Geschlechtergerechtigkeit abzubauen (vgl. Antwort zu Frage 49 zur Gestaltung des lokalen Care-Systems in Kolumbien). Außerdem werden durch das Projekt die Teilhabe und Partizipation von zivilgesellschaftlichen Akteuren in politischen Prozessen gestärkt (vgl. hierzu auch die Antwort zu den Fragen 38 und 41). Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 45. Wie wurde die Bedarfslage für feministische Ansätze in den Partnerländern ermittelt, und welche Kriterien lagen der Analyse zugrunde? Die Bedarfslage für feministische Ansätze in den Partnerländern wurde auf Basis einer umfassenden Genderanalyse ermittelt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 46. Wie werden die im Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan definierten „3R“-Prinzipien (Rechte, Ressourcen, Repräsentanz) im FAST- Projekt operationalisiert, und welche konkreten Maßnahmen und zugehörigen Indikatoren wurden in den Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien implementiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter (2023 bis 2027) definiert keine Projektgestaltungen. Bei den „3 R“ handelt es sich um einen übergeordneten Ansatz, der die Stärkung der Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen in den Vordergrund stellt. Das Globalvorhaben setzt diesen Ansatz mit seiner gesamten Projektgestaltung um. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 47. Welche Indikatoren aus dem Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan werden verwendet, um den Fortschritt der feministischen Kernprinzipien im FAST-Projekt zu messen, und welche Daten liefern diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 38 bis 46 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 48. Wie unterstützt das Projekt die im Aktionsplan geforderten gendertransformativen Ansätze (z. B. Abbau diskriminierender Geschlechterstereotype), und welche Beispiele gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das FAST-Projekt unterstützt gendertransformative Ansätze durch Umsetzung von Initiativen, Instrumenten, Trainings etc., die an der Veränderung von strukturellen Barrieren der Geschlechtergleichheit arbeiten. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 38 bis 47 und 49 verwiesen. In Ruanda wird eine Initiative unterstützt, die an einer Methode zur Förderung des Dialogs zur Prävention von geschlechtsbasierter Gewalt arbeitet und dabei gezielt Männer einbindet. 49. Wie wird die im Aktionsplan betonte Einbindung von Männern und Jungen zur Förderung geschlechtergerechter Normen umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte konkrete Maßnahmen pro Land nennen)? Die Einbindung von Männern und Jungen zur Förderung geschlechtergerechter Normen erfolgt in allen Partnerländern des Globalvorhabens. In Armenien werden beispielsweise männliche Vertreter des staatlichen Statistikamtes durch Trainings gezielt darin weitergebildet, die Geschlechterperspektive bei der Erhebung, Analyse und Bereitstellung von Daten zu berücksichtigen. In Tunesien werden männliche Regierungsmitarbeiter künftig in der Anwendung eines sich derzeit in der Entwicklung befindlichen Leitfadens zur Nutzung von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten geschult. In Ruanda werden Sensibilisierungs- und Präventionstrainings zu geschlechtsbasierter Gewalt für männliche Teilnehmende vorbereitet. In Kolumbien wirken Männer aus lokalen Institutionen, der Wissenschaft oder Zivilgesellschaft mit, feministische Ansätze zu erlernen und diese z. B. bei dem Aufbau eines Lehrgangs zu Pflege- und Fürsorgesystemen an der Nationalen Pädagogischen Universität anzuwenden. 50. Bestehen Pläne, das Projekt nach Ablauf der aktuellen Förderphase fortzusetzen, wenn ja, in welchem Umfang, und mit welcher Begründung angesichts nationaler Haushaltszwänge? Es bestehen derzeit keine Pläne für eine Fortsetzung des Vorhabens nach Ablauf der aktuellen Förderphase. 51. Welche potenziellen Risiken in der zweckgebundenen Verwendung wurden identifiziert, und welche präventiven Maßnahmen (z. B. Risikoanalysen, Kontrollmechanismen) wurden in den Partnerländern implementiert, um diese Risiken zu minimieren? Es wurden keine potenziellen Risiken in der zweckgebundenen Verwendung identifiziert. 52. Wie hoch ist der Eigenanteil der Partnerländer oder Partnerorganisationen, handelt es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen, und wie wird dessen tatsächliche Leistung überprüft? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 53. In welchem Umfang wurde ggf. deutsche Expertise oder wurden Unternehmen eingebunden, und war dies eine Zielvorgabe des BMZ? Die Expertise fließt als Beratung durch Expertinnen und Experten der GIZ GmbH ein. Die Unterrichtung der deutschen Wirtschaft ist in den Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit geregelt. Demnach ist die deutsche Wirtschaft über geplante Vorhaben zu unterrichten. In das Globalvorhaben FAST sind derzeit keine deutschen Unternehmen eingebunden. 54. Wie viele Partnerorganisationen sind in jedem Partnerland aktiv, und welche spezifischen Rollen übernehmen sie in den jeweiligen Projektschwerpunkten? Das Globalvorhaben hat in jedem Partnerland einen zentralen staatlichen Partner sowie weitere staatliche und nicht-staatliche Partner. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 55. Welche konkrete Rolle spielt ggf. das Referat G 11 (Feministische Entwicklungspolitik) des BMZ bei der Planung, Umsetzung und Überwachung des Projekts, und welche spezifischen Aufgaben oder Entscheidungsbefugnisse wurden diesem Referat zugeteilt? Das Referat G11 ist das projektführende Referat für das Globalvorhaben „Feminismus in Aktion für strukturelle Transformation“. Zu den zentralen Aufgaben projektführender Referate gehört die entwicklungspolitische Steuerung und Kontrolle von Entwicklungsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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