Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (Antwort zu Drs. 21/273)
Text
Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (Antwort zu Drs. 21/273)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/672
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/273 –
Transparenz und Umsetzung des Projekts des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Feminismus in Aktion für
Strukturelle Transformation in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
seit 2023 das Projekt „Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation“
(FAST, IATI-ID: DE-1-202322048 [IATI = International Aid Transparency
Initiative]) mit einem Fördervolumen von 8 Mio. Euro, das durch die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in den
Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien für den Zeitraum
vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. September 2026 umgesetzt wird (www.tran
sparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202322048?title=Feminismus+in+
Aktion+f%C3%BCr+Strukturelle+Transformation). Bis Mai 2025 wurden
hierfür 1 799 175,78 Euro ausgezahlt (a. a. O.). Ziel des Vorhabens ist die
Förderung geschlechtergerechter Strukturen durch die Verankerung
„feministischer Kernprinzipien“ in staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen,
mit besonderem Fokus auf innovative Ansätze wie „Data Feminism“, „den
Aufbau von Best Practices“ und die Bekämpfung von Herausforderungen wie
geschlechtsbasierter Gewalt oder ungleicher „Care-Arbeit“ (www.giz.de/proje
ktdaten/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202322048).
Im Rahmen einer länderspezifischen Differenzierung verfolgt das Projekt
kontextuell ausgerichtete Schwerpunkte. In Armenien konzentriert sich das
Vorhaben auf die Prävention „geschlechtsbasierter Gewalt“ sowie die
Entwicklung methodischer Ansätze zur Erhebung von „Daten für die
Gleichberechtigung der Geschlechter“ (www.giz.de/de/weltweit/155736.html). In
Kolumbien fokussiert das Projekt die „Verbindung zwischen Frieden, Klimawandel
und Feminismus“ und fördert die Vernetzung feministischer Organisationen
und Institutionen (a. a. O.). Angesichts der historischen Bedeutung des
Friedensprozesses von 2016, im Rahmen dessen Frauen, die als Mitglieder
bewaffneter Gruppen (z. B. FARC [Las Fuerzas Armadas Revolucionarias de
Colombia], ELN [Ejército de Liberación Nacional] oder paramilitärische
Gruppen) tätig waren, entwaffnet und demobilisiert wurden, stellt sich den
Fragestellern die Frage, ob das Projekt u. a. Maßnahmen zur
sozioökonomischen Reintegration dieser ehemaligen Kämpferinnen berücksichtigt (www.th
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eigc.org/blogs/gender-equality/war-economic-reintegration-challenges-wome
n-ex-combatants-colombia).
Für Tunesien zielt das Vorhaben darauf ab, „bei der Beschäftigung mit
erneuerbaren Energien und guter Regierungsführung Geschlechterhierarchien und
ausschluss abzubauen“ und bringt hierzu insbesondere Frauen aus der
Energiewirtschaft zusammen (a. a. O.). In Ruanda werden Projekte implementiert,
„die gute Regierungsführung ausbauen, Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter erheben sowie geschlechtsbasierte[r] Gewalt vorbeugen“
(a. a. O.). Angesichts des Genozids von 1994, dessen anhaltende soziale und
psychologische Folgen insbesondere in betroffenen Gemeinschaften präsent
sind, wollen die Fragesteller prüfen, ob das Projekt u. a. gezielte Maßnahmen
zur Prävention geschlechtsbasierter Gewalt in diesem spezifischen Kontext
verfolgt (theconversation.com/rwandan-genocide-30-years-on-omitting-wome
ns-memories-encourages-incomplete-understanding-of-violence-224630).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des
Abgeordneten Rocco Kever (Bundestagsdrucksache 21/69) verweist auf den Dritten
entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter, in
dem „die Kernprinzipien als zentrale Kernelemente der feministischen
Entwicklungspolitik des BMZ“ erläutert werden. Das Projekt unterliege „den
üblichen Prüfverfahren und Kontrollmechanismen für die Verwendung
deutscher Steuergelder“, wobei „die Zweckmäßigkeit und Transparenz“ durch
„regelmäßige Berichterstattung zu Fortschritten und Ergebnissen des
durchgeführten Vorhabens anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten“ sowie durch „Projektevaluierungen“ sichergestellt werde (a. a. O.).
Zudem wird betont, dass „das BMZ Daten zu seinen Projekten nach dem
Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) veröffentlicht und so
für die transparente Verwendung von Haushaltsmitteln sorgt“ (a. a. O.). Der
Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan betont u. a. die Prinzipien der „3R“
– Rechte, Ressourcen und Repräsentanz – und unterstreicht die gezielte
Einbindung von Männern und Jungen, um geschlechtergerechte Normen
nachhaltig zu fördern (www.bmz.de/resource/blob/196130/dritter-entwicklungspolitis
cher-aktionsplan-zur-gleichstellung-der-geschlechter.pdf). Darüber hinaus legt
der Aktionsplan z. B. einen Fokus auf einen intersektionalen Ansatz, auf die
Förderung der politischen Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen,
die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen
Süden, die Ermittlung der Bedarfslage für feministische Ansätze in
Partnerländern sowie die Umsetzung gendertransformativer Ansätze wie den Abbau
diskriminierender Geschlechterstereotype (a. a. O.).
Diese Antwort ist nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil sie
weder die inhaltliche Ausgestaltung der Kernprinzipien noch die genauen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Mittelverwendung transparent darlegt.
Eine detaillierte Aufklärung ist aus Sicht der Fragesteller notwendig, um die
Effektivität, Nachhaltigkeit und Rechtfertigung der Mittelverwendung im
Einklang mit den Interessen der deutschen Steuerzahler sicherzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund für die, sondern auch die Grenze der parlamentarischen
Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk
setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher
Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE
143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits
gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann
andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf
ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122);
137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass
parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist
(BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer
Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1,
44).
Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis
des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer
ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation. Sie sind
inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und
Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.
Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz nicht
gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht, dass
parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle ist.
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so
gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext
jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie
entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder Ähnliches können daher vor
Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens
gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als
auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt
sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht
die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen
einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
1. Welche quantifizierbaren Ergebnisse wurden mit den bisher ausgezahlten
1 799 175,78 Euro des FAST-Projekts erzielt, und wie verteilen sich
diese Ergebnisse sowie die entsprechenden Ausgaben auf die
Partnerländer Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Das FAST-Projekt befindet sich aktuell noch in der Umsetzung. Ergebnisse
können erst nach Abschluss des Projekts benannt werden.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Aufteilung der geplanten Fördersumme von 8 Mio. Euro ist für
die einzelnen Partnerländer Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien
geplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Globalvorhaben ist nicht pro Länderkomponente beauftragt, sondern in
seiner Gesamtheit. Die letztliche Mittelaufteilung auf die einzelnen
Partnerländer kann erst nach Schlussrechnung genannt werden.
3. Welche Kriterien und methodischen Ansätze bildeten die Grundlage des
Entscheidungsprozesses für die Auswahl der Partnerländer des FAST-
Projekts Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien, wurde die
Eignung alternativer Länder in einem systematischen, vergleichenden
Evaluationsverfahren geprüft, und wie berücksichtigt die Bundesregierung
maßgebliche Risikofaktoren wie politische Stabilität, kulturelle
Kompatibilität der „feministischen Kernprinzipien“, Korruptionsanfälligkeit
sowie die Angemessenheit der Ressourcenzuweisung im Kontext
konkurrierender entwicklungspolitischer Prioritäten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Grundlage des Entscheidungsprozesses für die Auswahl der Partnerländer des
FAST-Projekts waren folgende Kriterien und methodischen Ansätze: Interesse
auf Partnerseite, Synergiepotential und mögliche Komplementaritäten zur
Förderung von Geschlechtergleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, breite regionale Aufstellung,
Portfolioanalysen, Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SSCR- bzw. SWOT-
Analyse). Die Eignung alternativer Länder wurde anhand der genannten
Kriterien geprüft.
Aspekte wie politische Stabilität, etwaige kulturelle Sensibilitäten bezüglich
feministischer Kernprinzipien, Korruption sowie die Angemessenheit
eingesetzter Ressourcen fließen neben anderen in die Gestaltung der gesamten
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit einem Partnerland ein und werden bei
Konzeption und Durchführung der einzelnen Vorhaben berücksichtigt (siehe
hierzu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage
40).
4. Welche spezifischen Mechanismen zur Korruptionsprävention, wie etwa
Transparenzberichte oder Due-Diligence-Verfahren, wurden im Rahmen
des FAST-Projekts implementiert, und welche methodischen Ansätze
(z. B. unabhängige Audits, quantitative Indikatoren) werden zur
Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt?
„Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das öffentlich verfügbare
Leistungsprofil dazu ist für das BMZ und die Durchführungsorganisationen verpflichtend
und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf
internationale Standards.
5. Welche konkreten Kontrollmechanismen (z. B. externe Audits,
Zwischenberichte) werden angewendet, und wie oft finden diese statt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, die o. g. Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 69 verweist auf „übliche Prüfverfahren“)?
Eine regelmäßige und detaillierte Berichterstattung stellt Fortschritte und
Ergebnisse des durchgeführten Vorhabens anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren
und Wirkungsketten dar. Fortschritts- und Abschlussberichte zu Vorhaben
können empirisch erfassbare Ergebnisse belegen und stellen die Zielerreichung dar.
Zusätzlich werden Projektevaluierungen durchgeführt.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im IATI-Standard
veröffentlichten Daten des FAST-Projekts vollständig, aktuell und für die
Öffentlichkeit verständlich sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach dem IATI-
Standard. Die Vollständigkeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung vor
Veröffentlichung geprüft. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit
zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.trans
parenzportal.bund.de) entwickelt.
7. Nach welchen Kriterien wurden die Partnerorganisationen ausgewählt,
und welche Due-Diligence-Verfahren (z. B. Finanzprüfungen, Anti-
Korruptionsmaßnahmen) sichern deren Zuverlässigkeit?
Die Auswahl der staatlichen und nicht-staatlichen Partnerorganisationen richtet
sich nach Zuständigkeit, fachlicher Expertise und Relevanz hinsichtlich der
Umsetzung. Die gemeinsame Durchführung des Projekts mit staatlichen
Partnern ist in Durchführungsverträgen geregelt und basiert auf einem
kontinuierlichen politischen Partnerdialog. Staatliche und nicht-staatliche
Partnerorganisationen, die Finanzierungen erhalten, werden zuvor auf kaufmännische und
rechtliche Eignung geprüft, inkl. Sanktionslisten. Teil der Projektbewilligung
ist zudem die Prüfung seitens des Auswärtigen Amts bezüglich der
außenpolitischen Unbedenklichkeit.
Auf Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
8. Welcher Anteil der Verwaltungskosten der GIZ GmbH entfällt auf das 8-
Mio.-Euro-Budget bzw. auf die bereits ausgezahlten 1 799 175,78 Euro,
und wie wird dieser im Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine
abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.
9. Welche „vereinbarten Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten“ wurden
für das FAST-Projekt definiert, und wie werden diese regelmäßig
überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Globalvorhaben zielt darauf ab, staatliche und zivilgesellschaftliche
Akteure in den vier Partnerländern dabei zu unterstützen, strukturelle Barrieren für
Geschlechtergerechtigkeit abzubauen. Ausgewählte staatliche und
zivilgesellschaftliche Partner werden in ihren Kapazitäten zur Anwendung
transformativer und innovativer Ansätze und Perspektiven entsprechend ihren
landesspezifischen Bedarfen unterstützt. Ferner wird darauf abgezielt, gute Praktiken auf
lokaler und nationaler Ebene zur Verfügung zu stellen und den Süd-Süd-
Austausch zu fördern. Das Projekt verfügt über ein Monitoringsystem, mit dem die
Zielerreichung vierteljährlich überprüft wird. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche unabhängigen Stellen führen die „Projektevaluierungen“ durch,
wie oft finden diese statt, und welche Ergebnisse wurden bisher
veröffentlicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten werden gemäß den Leitlinien
„Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit. Leitlinien des BMZ“ im Sinne
eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der
verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. Um Wirkungen zu messen,
werden Projekte gegen Ende bzw. nach Abschluss der Projektlaufzeit evaluiert.
Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ GmbH setzt zentral die Evaluierung von
BMZ-finanzierten Projekten mittels einer repräsentativen Stichprobe um. Das
Evaluierungsinstrument der Zentralen Projektevaluierungen wurde in
Abstimmung mit dem BMZ entwickelt. Grundlage sind die Leitlinien für die bilaterale
Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ. Evaluierungsberichte von
durch die GIZ GmbH im Auftrag des BMZ umgesetzten Projekten werden in
der GIZ-Datenbank veröffentlicht. Bei dem Globalvorhaben FAST handelt es
sich um ein noch laufendes Vorhaben. Es wurde daher noch nicht evaluiert.
11. Wie wird die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse nach Förderende
sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten in jedem Partnerland?
Nachhaltigkeit ist eine der zentralen Dimensionen zur Beurteilung von
Entwicklungsmaßnahmen. Von besonderer Relevanz ist es dabei, die Kapazitäten
der beteiligten und betroffenen Individuen, Gruppen und Organisationen,
Partner und Träger, die positiven Wirkungen einer Maßnahme institutionell,
personell und finanziell über die Zeit und nach Beendigung der Förderung zu
erhalten. Deshalb werden diese Kapazitäten und deren Stärkung bereits in der
Projektkonzeption einer Entwicklungsmaßnahme berücksichtigt.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu ähnlichen Projekten, und welche Kennzahlen liegen
dieser Bewertung zugrunde?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Welche spezifischen Indikatoren wurden für jedes Ziel im FAST-Projekt
festgelegt, und wie werden diese Indikatoren pro Land gemessen (bitte
Beispiele für quantitative und qualitative Indikatoren angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
14. Wie sehen die „Wirkungsketten“ in jedem Partnerland aus, und wie wird
sichergestellt, dass die Kausalität zwischen Projektaktivitäten und
Ergebnissen nachvollziehbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 13 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Welche Methoden werden verwendet, um die Daten für die vereinbarten
Indikatoren zu erheben, und wie wird die Datenqualität in jedem
Partnerland überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Daten werden nach einschlägigen wissenschaftlichen Standards erhoben, z. B.
durch anonymisierte Fragebögen, Befragungen von Teilnehmenden mittels
Fokusgruppendiskussionen, Stichprobenerhebungen oder Portfolioanalysen. Des
Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Wie oft wird die „regelmäßige Berichterstattung zu Fortschritten und
Ergebnissen“ des Projekts durchgeführt, und welche Inhalte umfasst diese
Berichterstattung pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Berichterstattung zum Projekt erfolgt jährlich. Sie informiert das BMZ
insbesondere über Entwicklungen im Interventionsbereich, stellt den Stand der
Zielerreichung anhand der Indikatoren dar und gibt Auskunft über die
wesentlichen Aktivitäten im Berichtszeitraum.
17. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine „Projektevaluierung“
als erfolgreich gilt, und wie werden diese Kriterien in jedem Partnerland
angewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Grundlage für die Bewertung der Zentralen Projektevaluierungen der GIZ
GmbH sind die Evaluierungskriterien der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit.
18. Welche Abweichungen von den vereinbarten Zielen oder Indikatoren
wurden bisher im FAST-Projekt festgestellt, und welche Maßnahmen
wurden ergriffen, um diese zu korrigieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
19. Wie wird sichergestellt, dass die „Wirkungsketten“ des FAST-Projekts
langfristig überprüfbar bleiben, insbesondere nach Projektende, und
welche Mechanismen gibt es, um dies zu gewährleisten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 sowie die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
20. Welche konkreten Programme bzw. Projekte wurden in Kolumbien bei
der Vernetzung feministischer Organisationen zu Frieden und
Klimawandel initiiert, wie wird die Wirkung gemessen und welche konkreten
Summen wurden pro Projekt ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das FAST-Projekt hat keine konkreten Programme bzw. Projekte in Kolumbien
im Sinne der Fragestellung initiiert, sondern knüpft an bestehende Initiativen
im Land an, u. a. an den nationalen Aktionsplan zu Gender und Klimawandel
des kolumbianischen Umweltministeriums.
21. Wie trägt das Projekt in Kolumbien zur Stärkung der
Geschlechterperspektive in Friedensprozessen bei, und welche quantitativen Ergebnisse
wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Stärkung der Geschlechterperspektive in Friedensprozessen ist nicht
explizites Projektziel des FAST-Projekts selbst. Das FAST-Projekt berät in
Kolumbien u. a. zur inhaltlichen Ausgestaltung der Verbindung zwischen Frieden,
Klimawandel und Geschlechtergleichstellung. Dadurch leistet das FAST-Projekt
einen Beitrag zu friedensbildenden bzw. -erhaltenden Maßnahmen.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift das FAST-Projekt, um
geschlechtsbasierte Gewalt in Regionen Kolumbiens zu bekämpfen, die
weiterhin von bewaffneten Gruppen oder von Nachwirkungen des
Kolumbienkonflikts betroffen sind, und wie wird die Wirkung dieser
Maßnahmen gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das FAST-Projekt ergreift selbst keine spezifischen Maßnahmen, um
geschlechtsbasierte Gewalt in Regionen Kolumbiens zu bekämpfen.
23. Werden konkrete Programme oder Maßnahmen gefördert, um die
sozioökonomische Reintegration von ehemaligen Kämpferinnen in
Kolumbien zu fördern – definiert als Frauen, die im Rahmen des
Friedensprozesses von 2016 als Mitglieder bewaffneter Gruppen (z. B. FARC, ELN
oder paramilitärische Gruppen), welche entwaffnet und demobilisiert
wurden –, und wenn ja, wie berücksichtigen diese Programme
feministische Ansätze (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das FAST-Projekt fördert keine Programme oder Maßnahmen, um die
soziökonomische Reintegration von ehemaligen Kämpferinnen in Kolumbien zu
fördern.
24. Welche Projekte bzw. Programme wurden in Tunesien initiiert, um an
Ansätzen zu arbeiten, „die bei der Beschäftigung mit erneuerbaren
Energien und guter Regierungsführung Geschlechterhierarchien und -
ausschluss abbauen“, und welche konkreten Summen wurden ausgegeben
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wurden in Tunesien keine Projekte bzw. Programme im Sinne der
Fragestellung initiiert. Vielmehr unterstützt das FAST-Projekt bestehende Konzepte und
Initiativen, u. a. ein Frauen-Netzwerk im Energiesektor oder die Beratung zu
einem Leitfaden für die Nutzung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten
im Energieministerium.
25. Wie viele Frauen in Tunesien wurden durch das Projekt in der
Energiewirtschaft gefördert, und welche quantitativen Ergebnisse wurden erzielt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Da die Maßnahmen sich derzeit noch in der Umsetzung befinden, kann noch
keine Angabe zur Anzahl der geförderten Frauen und zu quantitativen
Ergebnissen gemacht werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
26. Welche Maßnahmen wurden in Tunesien ergriffen, um Frauen aus der
Energiewirtschaft zusammenzubringen, welche konkreten Projekte
wurden hierbei geschaffen, und welche Summen wurden ausgegeben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 24 und 25 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
27. Welche Projekte wurden bzw. werden in Ruanda initiiert, „die gute
Regierungsführung ausbauen, Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter erheben sowie geschlechtsbasierte[r] Gewalt vorbeugen“, und
welche konkreten Summen wurden pro Projekt ausgegeben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Wie werden die Projekte zur guten Regierungsführung in Ruanda
umgesetzt, und wie tragen diese zur Geschlechtergleichstellung bei (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Beispiele und Evaluationsmethoden
nennen)?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Das FAST-Projekt initiiert keine Projekte im Sinne der Fragestellung, sondern
unterstützt bestehende Konzepte und Initiativen in den Partnerländern. Dazu
zählt z. B. die Unterstützung einer zivilgesellschaftlichen Organisation, die zur
Prävention geschlechtsbasierter Gewalt und Bildung arbeitet, oder die
Unterstützung von Aktivitäten an Hochschulen (Kapazitätsaufbau von Lehrkräften,
Verbesserung von Meldemechanismen von geschlechtsbasierter Gewalt).
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
29. Welche Fortschritte wurden in Ruanda bei der Prävention
geschlechtsbasierter Gewalt erzielt, und wie wird die Wirkung gemessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Da das Projekt sich in der Umsetzung befindet, können Aussagen zu
Fortschritten bei der Prävention geschlechtsbasierter Gewalt erst nach der
Projektevaluierung getroffen werden. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
30. Wie genau werden in Ruanda die „Daten für die Gleichberechtigung der
Geschlechter“ erhoben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Erhebung von Daten zur Geschlechtergleichstellung liegt in Ruanda in der
Zuständigkeit des Nationalen Statistikinstituts.
31. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift das Projekt in Ruanda, um
geschlechtsbasierte Gewalt zu verhindern, insbesondere in
Gemeinschaften, die von den Nachwirkungen des Genozids 1994 betroffen sind, und
welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl der erreichten Frauen,
reduzierte Gewaltfälle) wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das FAST-Projekt umfasst die genannte Zielsetzung nicht.
32. Wie wird in Ruanda die Stärkung von Dienstleistungen für Überlebende
geschlechtsbasierter Gewalt unterstützt, wie z. B. psychologische
Unterstützung oder Rechtsberatung, und welche Evaluationsmethoden werden
angewendet, um die Qualität und Zugänglichkeit dieser Dienstleistungen
zu bewerten?
Das FAST-Projekt unterstützt in Ruanda keine Stärkung von Dienstleistungen
für Überlebende von geschlechtsbasierter Gewalt.
33. Welche Fortschritte wurden in Armenien bei der Stärkung feministischer
Organisationen erzielt, und wie wird deren gestärkte Kapazität
quantifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
34. Wie unterstützt das Projekt in Armenien die Entwicklung von Methoden
zur Datenerhebung für Geschlechtergleichstellung, welche Datenquellen
oder Indikatoren werden genutzt, und welche Summen sind vorgesehen
bzw. wurden schon ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das FAST-Projekt berät in Armenien das Statistische Komitee der Republik
von Armenien. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
35. Welche Projekte wurden geschaffen, um in Armenien
„geschlechtsbasierter Gewalt vorzubeugen“, und welche Beträge wurden bereitgestellt bzw.
sollen pro Projekt hierzu bereitgestellt werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das FAST-Projekt hat in Armenien keine Projekte im Sinne der Fragestellung
geschaffen, sondern unterstützt bestehende Initiativen, u. a. einen Verbund
zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich auf lokaler Ebene für die
Prävention von geschlechtsbasierter Gewalt einsetzen, oder die Unterstützung einer
Studie zur Effektivität von Schutznahmen für Betroffene häuslicher Gewalt.
36. Welche konkreten „Best Practices“ wurden für die Prävention
geschlechtsbasierter Gewalt in den Projektländern ausgewählt, und wie
werden diese umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
Beispiele pro Land nennen)?
Konkrete „Best Practices“ für die Prävention geschlechtsbasierter Gewalt in
den Projektländern wurden noch nicht final ausgewählt, da sich das Projekt
noch in der Umsetzung befindet.
37. Wie wird der Begriff „Data Feminism“ im Kontext des FAST-Projekts
konzeptionell definiert, und welche spezifischen Methoden der
geschlechterresponsiven Datenerhebung (z. B. quantitative Umfragen,
qualitative Analysen) werden in Armenien und Ruanda eingesetzt, um die
Geschlechtergleichstellung zu fördern (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Begriff „Data Feminism“ wird im Kontext des FAST-Projekts
konzeptionell in Anlehnung an das Standardwerk von Catherine D’Ignazio und Lauren
Klein „Data Feminism“ (2020) definiert. Verantwortlich für Datenerhebungen
in Armenien und Ruanda sind die entsprechenden Statistikämter oder
Ministerien.
38. Welche „feministischen Kernprinzipien“ aus dem Dritten
entwicklungspolitischen Aktionsplan werden im FAST-Projekt umgesetzt, und wie
werden diese in jedem Partnerland operationalisiert (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller; bitte pro Land spezifizieren)?
Alle im Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der
Geschlechter (2023 bis 2027) genannten feministischen Kernelemente werden
im Rahmen des FAST-Projekts umgesetzt. Umsetzungsbeispiele finden sich in
den Antworten zu den Fragen 41, 44, 48 und 49.
39. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die „feministischen
Kernprinzipien“ des Aktionsplans nicht nur deklaratorisch, sondern tatsächlich in
den Projektaktivitäten umgesetzt werden, und welche konkreten
Beispiele gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung stellt die Umsetzung der feministischen Kernprinzipien
sicher, indem u. a. eine begleitende Studie die qualitativen Indikatoren
auswertet. Dafür liefert die Durchführungsorganisation projektbezogene Daten zu.
Das FAST-Projekt berät in Tunesien ein Netzwerk für berufstätige Frauen im
Energiesektor. Im Fokus stehen u. a. Methoden, um strukturelle Barrieren für
weibliche Führungskräfte im Energiesektor abzubauen (Mentorships,
Coachings etc.). Des Weiteren und für Beispiele zu den weiteren feministischen
Kernelementen wird auf die Antworten zu den Fragen 38, 41 und 44 verwiesen.
40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Prinzipien des
Aktionsplans mit den kulturellen, sozialen und politischen Gegebenheiten der
Partnerländer vereinbar sind, und welche Anpassungen wurden
vorgenommen?
Maßnahmen der Bundesregierung werden grundsätzlich unter
Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Länderkontextes und unter Anpassung an die
sozialen, kulturellen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen des
jeweiligen Partnerlandes umgesetzt. Die Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten
in den Partnerländern wird u. a. im laufenden Politikdialog, in
Regierungskonsultationen und -verhandlungen sowie im Rahmen der Projektvorbereitungen
sichergestellt. Ziele und Inhalte von Maßnahmen werden dabei gemeinsam mit
den Regierungen vereinbart. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
41. Wie wird der im Aktionsplan geforderte intersektionale Ansatz in der
Projektumsetzung umgesetzt, und welche Beispiele gibt es pro Land
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der
Geschlechter (2023 bis 2027) fordert keinen intersektionalen Ansatz in der
Projektumsetzung, sondern gibt Orientierung, wie sich feministische
Entwicklungspolitik in konkretes Handeln umsetzen lässt.
Das FAST-Projekt greift eine intersektionale Perspektive auf, indem es
beispielsweise in Armenien das Bildungsministerium (Ministry of Education,
Science, Culture and Sports) dabei unterstützt, methodische Ansätze zu
identifizieren und anzuwenden, wie Geschlechterparität im MINT-Bereich (MINT:
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) strukturell gefördert
werden kann. Dabei wird ein Augenmerk auf Methoden gelegt, die strukturell
benachteiligte junge Menschen, u. a. aus ländlichen Gegenden und
marginalisierten Gruppen, berücksichtigen und integrieren. In Ruanda arbeitet das
Projekt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen, die besonders
Frauen stärken, die verschiedene Diskriminierungsformen erleben, wie etwa
Frauen mit HIV oder Frauen mit Behinderung. Des Weiteren wird auf die
Antworten zu den Fragen 38 und 39 verwiesen.
42. Welche Maßnahmen fördern die im Aktionsplan geforderte politische
Teilhabe von Frauen und marginalisierten Gruppen, und welche
Ergebnisse wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der
Geschlechter (2023 bis 2027) fordert keine politische Teilhabe von Frauen und
marginalisierten Gruppen, sondern gibt Orientierung, wie sich feministische
Entwicklungspolitik in konkretes Handeln umsetzen lässt (vgl. die Antworten
zu den Fragen 38 und 41). Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
43. Welche Evaluationsmechanismen wurden gemäß dem Aktionsplan
implementiert, und welche konkreten Ergebnisse liegen vor (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das FAST-Projekt befindet sich in der Umsetzung und wurde bisher nicht
evaluiert.
44. Welche Fortschritte wurden bei der Zusammenarbeit mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem Globalen Süden gemäß dem Aktionsplan
erzielt, und welche Organisationen sind beteiligt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Fortschritte werden bei der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Akteuren aus dem Globalen Süden gemäß Aktionsplan insofern erzielt, als dass das
FAST-Projekt in allen vier Partnerländern staatliche und zivilgesellschaftliche
Organisationen dabei unterstützt, gemeinsam strukturelle Barrieren der
Geschlechtergerechtigkeit abzubauen (vgl. Antwort zu Frage 49 zur Gestaltung
des lokalen Care-Systems in Kolumbien). Außerdem werden durch das Projekt
die Teilhabe und Partizipation von zivilgesellschaftlichen Akteuren in
politischen Prozessen gestärkt (vgl. hierzu auch die Antwort zu den Fragen 38 und
41). Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
45. Wie wurde die Bedarfslage für feministische Ansätze in den
Partnerländern ermittelt, und welche Kriterien lagen der Analyse zugrunde?
Die Bedarfslage für feministische Ansätze in den Partnerländern wurde auf
Basis einer umfassenden Genderanalyse ermittelt. Des Weiteren wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
46. Wie werden die im Dritten entwicklungspolitischen Aktionsplan
definierten „3R“-Prinzipien (Rechte, Ressourcen, Repräsentanz) im FAST-
Projekt operationalisiert, und welche konkreten Maßnahmen und
zugehörigen Indikatoren wurden in den Partnerländern Armenien,
Kolumbien, Ruanda und Tunesien implementiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Dritte entwicklungspolitische Aktionsplan zur Gleichstellung der
Geschlechter (2023 bis 2027) definiert keine Projektgestaltungen. Bei den „3 R“
handelt es sich um einen übergeordneten Ansatz, der die Stärkung der Rechte,
Ressourcen und Repräsentanz von Frauen, Mädchen und marginalisierten
Gruppen in den Vordergrund stellt. Das Globalvorhaben setzt diesen Ansatz mit
seiner gesamten Projektgestaltung um. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
47. Welche Indikatoren aus dem Dritten entwicklungspolitischen
Aktionsplan werden verwendet, um den Fortschritt der feministischen
Kernprinzipien im FAST-Projekt zu messen, und welche Daten liefern diese (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 38 bis 46 sowie die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
48. Wie unterstützt das Projekt die im Aktionsplan geforderten
gendertransformativen Ansätze (z. B. Abbau diskriminierender
Geschlechterstereotype), und welche Beispiele gibt es pro Land (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das FAST-Projekt unterstützt gendertransformative Ansätze durch Umsetzung
von Initiativen, Instrumenten, Trainings etc., die an der Veränderung von
strukturellen Barrieren der Geschlechtergleichheit arbeiten.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 38 bis 47 und 49
verwiesen. In Ruanda wird eine Initiative unterstützt, die an einer Methode zur
Förderung des Dialogs zur Prävention von geschlechtsbasierter Gewalt arbeitet und
dabei gezielt Männer einbindet.
49. Wie wird die im Aktionsplan betonte Einbindung von Männern und
Jungen zur Förderung geschlechtergerechter Normen umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte konkrete Maßnahmen pro Land nennen)?
Die Einbindung von Männern und Jungen zur Förderung geschlechtergerechter
Normen erfolgt in allen Partnerländern des Globalvorhabens. In Armenien
werden beispielsweise männliche Vertreter des staatlichen Statistikamtes durch
Trainings gezielt darin weitergebildet, die Geschlechterperspektive bei der
Erhebung, Analyse und Bereitstellung von Daten zu berücksichtigen. In Tunesien
werden männliche Regierungsmitarbeiter künftig in der Anwendung eines sich
derzeit in der Entwicklung befindlichen Leitfadens zur Nutzung von nach
Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten geschult. In Ruanda werden
Sensibilisierungs- und Präventionstrainings zu geschlechtsbasierter Gewalt für männliche
Teilnehmende vorbereitet. In Kolumbien wirken Männer aus lokalen
Institutionen, der Wissenschaft oder Zivilgesellschaft mit, feministische Ansätze zu
erlernen und diese z. B. bei dem Aufbau eines Lehrgangs zu Pflege- und
Fürsorgesystemen an der Nationalen Pädagogischen Universität anzuwenden.
50. Bestehen Pläne, das Projekt nach Ablauf der aktuellen Förderphase
fortzusetzen, wenn ja, in welchem Umfang, und mit welcher Begründung
angesichts nationaler Haushaltszwänge?
Es bestehen derzeit keine Pläne für eine Fortsetzung des Vorhabens nach
Ablauf der aktuellen Förderphase.
51. Welche potenziellen Risiken in der zweckgebundenen Verwendung
wurden identifiziert, und welche präventiven Maßnahmen (z. B.
Risikoanalysen, Kontrollmechanismen) wurden in den Partnerländern
implementiert, um diese Risiken zu minimieren?
Es wurden keine potenziellen Risiken in der zweckgebundenen Verwendung
identifiziert.
52. Wie hoch ist der Eigenanteil der Partnerländer oder
Partnerorganisationen, handelt es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen, und wie wird
dessen tatsächliche Leistung überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
53. In welchem Umfang wurde ggf. deutsche Expertise oder wurden
Unternehmen eingebunden, und war dies eine Zielvorgabe des BMZ?
Die Expertise fließt als Beratung durch Expertinnen und Experten der GIZ
GmbH ein. Die Unterrichtung der deutschen Wirtschaft ist in den Leitlinien für
die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit geregelt. Demnach
ist die deutsche Wirtschaft über geplante Vorhaben zu unterrichten. In das
Globalvorhaben FAST sind derzeit keine deutschen Unternehmen eingebunden.
54. Wie viele Partnerorganisationen sind in jedem Partnerland aktiv, und
welche spezifischen Rollen übernehmen sie in den jeweiligen
Projektschwerpunkten?
Das Globalvorhaben hat in jedem Partnerland einen zentralen staatlichen
Partner sowie weitere staatliche und nicht-staatliche Partner. Des Weiteren wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
55. Welche konkrete Rolle spielt ggf. das Referat G 11 (Feministische
Entwicklungspolitik) des BMZ bei der Planung, Umsetzung und
Überwachung des Projekts, und welche spezifischen Aufgaben oder
Entscheidungsbefugnisse wurden diesem Referat zugeteilt?
Das Referat G11 ist das projektführende Referat für das Globalvorhaben
„Feminismus in Aktion für strukturelle Transformation“. Zu den zentralen
Aufgaben projektführender Referate gehört die entwicklungspolitische Steuerung
und Kontrolle von Entwicklungsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien für die
bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]