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Schriftliche Frage 18 von Matthias Helferich (AfD): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Werbeanzeigen in Zeitungen und auf Webseiten privater Medien in den Ja…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Matthias Helferich (AfD): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Werbeanzeigen in Zeitungen und auf Webseiten privater Medien in den Ja… Frage 18 (Matthias Helferich, AfD): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz für Werbeanzeigen in Zeitungen und auf Webseiten privater Medien in den Jahren 2025, 2024, 2023, 2022 und 2021, und welche Strategie verfolgt das Bundesamt für Verfassungsschutz damit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2025: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirbt im Bereich des Personalmarketings über crossmediale Werbekonzepte in den Bereichen Print, Außenwerbung und Online um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Ziel dieses crossmedialen Werbeansatzes ist die Darstellung des BfV als attraktiver Arbeitgeber über alle Kanäle und Zielgruppen hinweg. Neben verschiedenen Veröffentlichungen in Zeitungen und Magazinen setzt das Personalmarketing unter anderem auch auf Onlinebanner auf Webseiten. Darüber hinaus ist Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nach den Kosten in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu den Ausgaben für die Personalgewinnung des BfV sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig, da sie den Haushaltsplan und die Arbeitsweisen des BfV betreffen. Der Wirtschaftsplan des BfV ist gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als „GEHEIM“ nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft. Hintergrund ist, dass durch die Kenntnisnahme der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sehr leicht Rückschlüsse auf die Schwerpunkte sowie die Fähigkeiten des BfV gezogen werden können. Der Zweck der Geheimhaltung würde umgangen, wenn im Rahmen des parlamentarischen Informationsanspruchs Auskünfte zu einzelnen Positionen des Haushaltsplans in öffentlich zugänglicher Weise gegeben würden. Dies gilt auch für die erfragten Haushaltsmittel. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Haushalt sowie den Umfang der Personalgewinnung des BfV ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die Aufgabenerfüllung des BfV beeinträchtigen, was wiederum schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wäre. Die erfragten Informationen – als Teilinformationen des Wirtschaftsplans – werden daher „VS- VERTRAULICH“ nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 VSA eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.1

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