Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Antwort zu Drs. 21/243)
Text
Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Antwort zu Drs. 21/243)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/446
21. Wahlperiode 10.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/243 –
Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Unter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wird grundsätzlich das Informieren
und Aufklären einer Bevölkerung durch ihre Regierung verstanden“ (www.bp
b.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202110/staatlich
e-oeffentlichkeitsarbeit-presse-und-informationsamt-der-bundesregierung/).
Nach außen erfasst die Regierungskommunikation die Unterrichtung der
Bürger über politische Entscheidungen, die „über zielgruppenorientierte
Instrumente der PR durch Kommunikationsmanagement vermittelt wird“ (ebd.).
Damit ist auch eine gezielte Informationsweitergabe an Journalisten gemeint,
mit dem Versuch, indirekt die Medienagenda zu beeinflussen (ebd.). Deshalb
wird Regierungskommunikation auch in Pressearbeit (letztere Dimension) und
Informationsarbeit (die erste Dimension) aufgeteilt (ebd.).
In institutioneller Hinsicht stützt sich die staatliche Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundespresseamt (BPA) im
Wesentlichen auf diesen zentralen Apparat (ebd.). Das BPA ist
organisationsstrukturell dem Bundeskanzleramt untergliedert. Es bezieht sein Budget aus dem
Haushalt des Bundeskanzleramts und ist insofern der Exekutive zuzurechnen
(ebd.). Daneben existieren in jedem Bundesministerium weitere Einheiten zur
Regierungskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, die wiederum vom BPA
mit koordiniert werden (ebd.).
1. Welche Kampagnen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
vom 1. Januar 2025 bis heute durchgeführt, und wie hoch waren die
Kosten für diese Kampagnen (bitte nach Monat, Kampagnentitel, Zeitraum,
Mediengattung, Namen der für die Kampagne verantwortlichen Agentur,
juristische bzw. natürliche Person, und Kosten aufschlüsseln)?
Zu Zwecken der Personalwerbung wurden in der Zeit ab dem 1. Januar 2025
folgende Kampagnen durchgeführt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 10. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen ist die
Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung
der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu den
Ausgaben für die Personalgewinnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig, da sie den
Haushaltsplan und Arbeitsweisen des BfV betreffen. Zudem ist das in
Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen der durch das BfV beauftragten Unternehmen von
der Bundesregierung zu beachten.
Der Wirtschaftsplan des BfV ist aus den o. g. Staatswohlgründen gemäß § 10a
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als „GEHEIM“ eingestuft. Hintergrund
ist, dass durch die Kenntnisnahme der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel sehr leicht Rückschlüsse auf die Schwerpunkte sowie die Fähigkeiten des
BfV gezogen werden können. Der Zweck der Geheimhaltung würde
umgangen, wenn im Rahmen des parlamentarischen Informationsanspruchs
Auskünfte zu einzelnen Positionen des Haushaltsplanes in öffentlich zugänglicher
Weise gegeben würden. Dies gilt auch für die erfragten Haushaltsmittel.
Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf den Haushalt sowie den Umfang der
Personalgewinnung des BfV ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen
würde die Aufgabenerfüllung des BfV beeinträchtigen, was wiederum
schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wäre. Insbesondere eine
Verknüpfung mit weiteren Informationsfragmenten aus anderen Quellen könnte
auch Rückschlüsse auf die Personalsituation und-gewinnung und entsprechende
Bedarfseinschätzungen zulassen.
Zudem werden aus der offenen Beantwortung der beauftragten Unternehmen
und die für die Kampagnen verlangten Kosten das Recht auf Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse eingeschränkt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass
hierdurch Rückschlüsse auf kalkulatorische Planungen und Berechnungen für
öffentliche Vergabeverfahren gezogen werden könnten. Eine eingestufte
Übermittlung stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem parlamentarischen
Informationsenteresse und dem Grundrechtsschutz der Unternehmen dar.
2. Welche Internetseiten wurden vom BfV vom 1. Januar 2025 bis heute
geführt, und welche Internetseiten wurden neu veröffentlicht (bitte nach
Monat der Veröffentlichung, Namen der Internetseite mit Link
aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 26. Mai 2025 wurden keine neuen
Internetseiten vom BfV veröffentlicht. Das BfV nutzt für seinen Internetauftritt
die Seite www.verfassungsschutz.de. Das BfV veröffentlichte 2025 bereits
zahlreiche Beiträge auf dieser Website. Der Bereich Prävention im BfV
verantwortete im angefragten Zeitraum u. a. die Internetseite www.wirtschaftsschutz.
info zur Informationssteuerung im Themenbereich „Wirtschaftsschutz“. Im
Anfragezeitraum war des Weiteren die Domain www.wissenschaftsschutz.info
unter Verweis auf „Bundesamt für Verfassungsschutz“ registriert. Eine
Informationssteuerung oder Nutzung der Internetseite im Sinne der Kleinen Anfrage
erfolgte nicht.
3. Welche Entwickler und Ersteller haben die in Frage 2 erfragten
Internetseiten für das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute entwickelt und erstellt,
und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Monat, Namen des
Entwicklers bzw. Erstellers der Internetseiten, Angabe der Internetseite,
Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu Frage 2 benannte Internetseite www.verfassungsschut
z.de wird – nach Beauftragung durch das BfV – von Materna Information &
Communications SE (Materna SE) weiterentwickelt. Die Internetseite www.wir
tschaftsschutz.info wurde im Februar 2025 von Materna SE weiterentwickelt.
Die Domain www.wissenschaftsschutz.info wurde von United Domains GmbH
im April 2025 weiterentwickelt.
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. In welchen sozialen Medien hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute
eigene Accounts unterhalten (bitte nach Monat und Namen des Kanals
aufschlüsseln)?
Das BfV erstellte und betreibt auf dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter)
einen öffentlichen Account, der bereits vor dem 1. Januar 2025 existierte. Der
thematische Schwerpunkt des Accounts liegt auf der Arbeit der Cyberabwehr
sowie des Präventionsbereichs. In erster Linie werden eigens veröffentlichte
Warnmeldungen und/oder Publikationen im Rahmen von Kurzbeiträgen
angekündigt, um diese schneller in den öffentlichen Raum zu transportieren.
Anlassbezogen werden auch allgemeine BfV-Beiträge (bspw. Pressemitteilungen,
Tendenz eher rückläufig) veröffentlicht. Das BfV betreibt darüber hinaus zu
Karrierezwecken folgende Social-Media-Accounts.
Plattform Name des Kanals Monat
LinkedIn Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Januar 2025 bis heute
Instagram verfassungsschutz_karriere Januar 2025 bis heute
5. Von wem wurden die in Frage 4 erfragten Accounts entwickelt bzw.
erstellt, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Monat, Namen
des Entwicklers bzw. Erstellers der Accounts, Angabe des Kanals, Höhe
der Kosten aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu Frage 4 genannten Social-Media-Accounts auf LinkedIn
und Instagram wurden durch das Personalmarketing des BfV erstellt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. In wie vielen und welchen Messengerdiensten und Gruppen bzw.
Chatgruppen betreibt das BfV eigene Accounts und Gruppen bzw.
Chatgruppen (bitte nach Anzahl der Accounts und Gruppen bzw. Chatgruppen pro
Anbieter wie z. B. WhatsApp etc. aufgliedern)?
Das BfV betreibt keine der Öffentlichkeit zugängliche und ihm zuordnenbare
Accounts bzw. Gruppen/Chatgruppen.
7. Welche Podcasts und Videos hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute
veröffentlicht, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Monat,
Titel der Podcasts und der Videos sowie dem dazugehörenden Link,
Namen der Entwickler bzw. Ersteller der Podcasts und Videos, Kosten
aufschlüsseln)?
Das BfV hat im angefragten Zeitraum keine Podcasts und Videos
veröffentlicht.
8. Welche Veranstaltungen hat das BfV im Rahmen seiner
Öffentlichkeitsarbeit vom 1. Januar 2025 bis heute durchgeführt, und wie hoch waren
die Kosten hierfür (bitte nach Datum, Veranstaltungstitel, Anzahl der
Teilnehmer, Angabe, ob die Veranstaltung öffentlich war, Ort der
Veranstaltung, Namen der an der Planung und Durchführung beteiligten
Unternehmen und Kosten aufschlüsseln)?
Das BfV hat die 18. Sicherheitstagung BfV/ASW Bundesverband am 25. März
2025 durchgeführt. An der Veranstaltung haben rund 200 Personen
teilgenommen.
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. An welchen Messen hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute
teilgenommen, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Datum, Titel
der Messe, Ort, Namen der an der Planung und Durchführung beteiligten
Unternehmen, Kosten aufschlüsseln)?
Das BfV nahm vom 1. Januar 2025 bis heute an folgenden Karrieremessen teil.
Datum Titel der Messe Ort Name der an der Planung und
Durchführung beteiligten
Unternehmen
14.- 15.02.25 Einstieg Köln Einstieg GmbH Köln + Atelier
Scherer Fair Consulting GmbH
15.02.25 stuzubi Berlin Stuzubi GmbH + Atelier
Scherer Fair Consulting GmbH
09.04.25 Karrieretag Köln Köln HR Veranstaltungsgesellschaft
mbH & Co KG + Atelier
Scherer Fair Consulting GmbH
23.04.25 meet@fh-aachen Aachen IQB Career Service GmbH +
Atelier Scherer Fair Consulting
GmbH
13.05.25 Öffentlicher
Dienst und
Binnenarbeitsmarkt
Bundeswehr
Berlin Berufsförderungsdienst der
Bundeswehr Potsdam
Datum Titel der Messe Ort Name der an der Planung und
Durchführung beteiligten
Unternehmen
14.05.25 Jobwunder Berlin TUBG GmbH + Atelier
Scherer Fair Consulting GmbH
18.- 24.05.25 Soldata (Online-
Messe)
Online DZE GmbH
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Welche Onlinepublikationen hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute
veröffentlicht, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Datum,
Titel, Dateiformat und ggf. Link sowie Kosten aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2025 bis heute wurden durch das BfV die folgenden Online-
Formate erstellt und veröffentlicht (Stand: 26. Mai 2025):
Publikationen
17. Januar 2025: Duales Studium Verwaltungsinformatik beim
Verfassungsschutz
22. Januar 2025: Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch
fremde Nachrichtendienste
30. Januar 2025: Sabotage stoppen
30. Januar 2025: Right-wing extremism on the internet: Risks of digital
agitation and radicalisation
3. Februar 2025: Umwelterklärung
9. April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware
Moonshine / BadBazaar
(Teil 1)
9. April 2025: Joint Advisory for communities at high risk of digital
surveillance (Part 1)
9. April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware
Moonshine / BadBazaar
(Teil 2)
9. April 2025: Joint Advisory for communities at high risk of digital
surveillance (Part 2)
10. April 2025: Islamismus in Deutschland - Ideologie, Strömungen und
Organisationen
14. Mai 2025: Proliferation und Sanktionsumgehung
21. Mai 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Cyberaktivitäten
der russischen GRU-Einheit 26165
21. Mai 2025: Joint Cybersecurity Advisory on Malicious Cyber
Activities of the Russian GRU Unit 26165
Hintergrundartikel
30. Januar 2025: Die neue Bedrohung: Sabotage durch fremde
Nachrichtendienste
2. April 2025: Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und
Desinformation
30. April 2025: Handlungsfähig und Resilient: Resümee der 18. BfV/
ASW-Sicherheitstagung 2025
12. Mai 2025: „Königreich Deutschland“ – Staatssimulation von
„Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“
Kurzmeldungen
2. Januar 2025: Illegitimate foreign influence operations targeting the
upcoming German federal election (nicht mehr online auf
der Startseite)
22. Januar 2025: Broschüre zur Cyber- und Spionageabwehr veröffentlicht
30. Januar 2025: Sabotage stoppen – Ihr Hinweis zählt.
3. Februar 2025: Umweltauszeichnung für das Bundesamt für
Verfassungsschutz
25. März 2025: 18. Sicherheitstagung von BfV und ASW Bundesverband
2. April 2025: Analyse des BfV zeigt wachsende Bedrohung durch
Nachrichtendienste Russlands
9. April 2025: Fazit zur Gefährdung der Bundestagswahl durch
unzulässige ausländische Einflussnahme
11. April 2025: Broschüre zum Islamismus in Deutschland veröffentlicht
14. April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware
Moonshine/BadBazaar
14. April 2025: Joint Advisory for communities at high risk of digital
surveillance
13. Mai 2025: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verbietet das
„Königreich Deutschland" und dessen Teilorganisationen
14. Mai 2025: Veröffentlichung des Informationsblatts „Proliferation und
Sanktionsumgehung“
21. Mai 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Cyberaktivitäten der
russischen GRU-Einheit 26165
21. Mai 2025: Joint Cybersecurity Advisory on Malicious Cyber
Activities of the Russian GRU Unit 26165
Pressemitteilungen
25. März 2025: 18. Sicherheitstagung von BfV und ASW Bundesverband
21. Mai 2025: Pressemitteilung „Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu
Cyberaktivitäten der russischen GRU-Einheit 26165“.
Bezüglich der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Wann haben vom 1. Januar 2025 bis heute Gespräche zwischen dem BfV
und Medienvertretern außerhalb von öffentlichen Presseterminen
stattgefunden, was war Gegenstand dieser Gespräche, und welche Medien
waren geladen (bitte nach Datum, Namen der Medien, Gegenstand der
Gespräche, Dauer der Gespräche, Ort der Gespräche, Namen bzw. Amtstitel
der beteiligten Personen aus dem BfV aufschlüsseln)?
Das BfV hat in dem angefragten Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
Zeitpunkt der Anfrage (23. Mai 2025) 25 Einzelhintergrundgespräche mit
Medienvertretern veranstaltet. Inhalt bzw. Gegenstand der Gespräche sowie deren
Dauer werden nicht protokolliert. Darüber hinaus steht einer weiteren
Auskunftserteilung das von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes – GG geschützte
Recherche- und Redaktionsgeheimnis der einzelnen Medienvertreter und der
von ihnen vertretenen Medien entgegen, da hierdurch die Gefahr bestehen
würde, dass Dritte Rückschlüsse auf die konkreten Recherchetätigkeiten der
betroffenen Medienvertreter ziehen könnten. Weitergehende Auskünfte könnten
gerade im Zusammenhang mit einem bestimmten Datum die Gefahr der
Offenlegung der jeweiligen konkreten Recherchetätigkeit verstärken. Der
Beantwortung der Frage nach den beteiligten Personen aus dem BfV steht der vorliegend
überwiegende Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten
des BfV gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG
entgegen. Denn das Bekanntwerden der Zugehörigkeit zu einem
Nachrichtendienst tangiert bei den Bediensteten auch stets den schutzwürdigen privaten
Lebensbereich. Beschäftigte des BfV sind im Fall einer Enttarnung besonderen
Risiken ausgesetzt. Es besteht etwa die Gefahr von Repressalien gegen
Beschäftigte aus den Kreisen von extremistischen Beobachtungsobjekten. Vor
diesem Hintergrund ist die Identität der Beschäftigten des BfV besonders
schutzwürdig, sowohl im Lichte des Funktionsfähigkeits- als auch des
Personengefährdungsaspekts.
12. Wann haben vom 1. Januar 2025 bis heute Gespräche zwischen dem
Präsidenten des BfV und Medienvertretern außerhalb von öffentlichen
Presseterminen stattgefunden, was war Gegenstand dieser Gespräche, und
welche Medien waren geladen (bitte nach Datum, Namen der Medien,
Gegenstand der Gespräche, Dauer der Gespräche, Ort der Gespräche,
Namen bzw. Amtstitel der beteiligten Personen aus dem BfV
aufschlüsseln)?
Es haben keine Gespräche im Sinne der Frage stattgefunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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