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Schriftliche Frage 26 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der rechtsextremen Gruppierung „Sturmfront“, die zuvor „Kampfbund“ hieß (vgl. https://jungle.worl…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 26 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der rechtsextremen Gruppierung „Sturmfront“, die zuvor „Kampfbund“ hieß (vgl. https://jungle.worl… Frage 26 (Dr. Irene Mihalic, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der rechtsextremen Gruppierung „Sturmfront“, die zuvor „Kampfbund“ hieß (vgl. https://jungle.worl d/artikel/2026/20/nazi-nachwuchs-razzien-deutsc he-jugend-voran-jung-und-stark-spaet-dran), und wie bewertet sie ihre Aktivitäten und das Gefahrenpotenzial auch im Vergleich zu den rechtsextremen Gruppierungen „Jung und stark“ und „Deutsche Jugend voran“, gegen deren Mitglieder aufgrund der Bildung krimineller Vereinigungen durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichthof ermittelt wird (vgl. www.generalbundesa nwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/202 6/Pressemitteilung-vom-06-05-2026.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026: Der Bundesregierung ist die Gruppierung „Sturmfront“ bekannt. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung Ihrer Frage aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann – auch nicht in eingestufter Form. Durch eine offene Auskunft darüber, ob und welche Kenntnisse der Bundesregierung zu der besagten Gruppierung bekannt sind, wären Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methodik der beteiligten Sicherheitsbehörden möglich und eventuell betroffene Akteure könnten Abwehrstrategien entwickeln und dadurch deren Erkenntnisgewinnung erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Dies kann die Funktionsfähigkeit der beteiligten Sicherheitsbehörden nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine offene Beantwortung Ihrer Frage ist daher nicht möglich, weil sonst Informationen bekannt würden, die im Zusammenhang mit Fähigkeiten und Einsatztaktik sowie mit dienstlichen und operativen Vorgehensweisen der beteiligten Sicherheitsbehörden stehen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die einem begrenzten Kreis von Empfängern in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen des Schutzes des Staatswohls zurück.

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