Schriftliche Frage 129 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen gebäuderelevanten Datenfragen beschäftigen sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der IT-R…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 129 von Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen gebäuderelevanten Datenfragen beschäftigen sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der IT-R…
Frage 129 (Kassem Taher Saleh, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen gebäuderelevanten Datenfragen beschäftigen sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der IT-Rat, und inwieweit werden digitale Gebäudedaten bzw. Datenbanken bei der Registermodernisierung mitgedacht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 11. Mai 2026:
Das BMDS beschäftigt sich mit den allgemeinen Rahmenbedingungen von Datenpolitik und Datenrecht. Was Datenrauminitiativen angeht, beobachtet das BMDS diese u. a. im Bereich Gebäudedaten (z. B. das Projekt SmartLivingNEXT unter Federführung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt), hat in diesem Bereich aber keine Projekte unter eigener Federführung. Im Rahmen der Registermodernisierung werden grundsätzlich alle Datenbestände der öffentlichen Verwaltung mitgedacht. Der Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag, BGBl. 2025 I Nr. 325, S. 3; 2026 I Nr. 35) hat laut seiner Präambel das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren, das perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglicht. Zum Anschluss an das NOOTS verpflichtet sind gemäß NOOTS-Staatsvertrag alle in der Anlage des Identifikationsnummerngesetzes genannten Register. Register, die digitale Gebäudedaten führen, sind in der Anlage des Identifikationsnummerngesetzes derzeit noch nicht enthalten und unterfallen daher noch keiner Anschlussverpflichtung an das NOOTS. Ein freiwillig erfolgender Anschluss von Registern mit digitalen Gebäudedaten an das NOOTS ist jedoch grundsätzlich möglich. Zur letzten Teilfrage sei darauf hingewiesen, dass mit Kabinettbeschluss vom 7. Mai 2025 die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik aufgelöst worden ist. Damit sind auch alle Aufgaben des Beauftragten entfallen, zu denen unter anderem die Einberufung und Leitung des vormaligen IT-Rates gehörte. Der IT-Rat ist insoweit nicht mehr aktiv.
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