Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen (Antwort zu Drs. 21/6176)
Text
Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen (Antwort zu Drs. 21/6176)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6478
21. Wahlperiode 11.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6176 –
Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts „Datenatlas Bund“ und deren
Folgen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Projekt „Datenatlas Bund“ sollte wesentlich zur Modernisierung und
Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung beitragen. Doch nach mehrjähriger
Entwicklungszeit wurde der Betrieb eingestellt und das entsprechende Portal
abgeschaltet. Für das Projekt, das als gemeinsames Digitalisierungsinstrument
konzipiert war, sind dem Vernehmen nach Kosten in Höhe von fast 25 Mio.
Euro angefallen, bevor dieses zum 31. Dezember 2025 stillgelegt wurde
(www.heise.de/news/Aus-fuer-Datenatlas-Bund-25-Millionen-Euro-Grab-der-
Verwaltungsdigitalisierung-11150881.html). Ursprüngliches Ziel des Projekts
war die ressortübergreifende Bereitstellung einer Metadatenbank für die
Bundesverwaltung, welche in die Datenstrategie des Kabinetts Olaf Scholz
eingebettet war. Damit verbunden war das Bestreben um Transparenz und
Effizienzsteigerung innerhalb der Bundesverwaltung (www.bundesdruckerei.de/de/i
nnovation-hub/projekt-datenatlas#). Aus Sicht der Fragesteller wirft das – so
ihre Auffassung – Scheitern dieses Projekts angesichts der enormen Kosten
grundlegende Fragen zur Projektplanung und Projektsteuerung, zur
Digitalisierungsfähigkeit der Bundesverwaltung sowie zur politischen
Verantwortlichkeit auf.
1. Welche Behörden waren für die Projektplanung, Projektsteuerung und
Projektumsetzung für den „Datenatlas Bund“ zuständig?
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) hatten die Co-Federführung für das Projekt
„Datenatlas Bund“ bis zur Entwicklung und Pilotierung des MVP (Minimum
Viable Product, erste funktionierende Version des Datenatlas) bis zum 31. Dezember
2024 inne. Dem BMF oblag die Beauftragung. Das BMI unterstützte die
Entwicklung und Pilotierung des MVP aus Nutzendenperspektive. Nach Abschluss
der Pilotierungsphase übernahm das BMF die Weiterentwicklung dieser IT-
Maßnahme bis zum 31. März 2025 und ermöglichte den Betrieb des Datenatlas
Bund bis zum 31. Dezember 2025.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 11. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Behörden waren die Projektpartner bei der stufenweisen
Konzeption des „Datenatlas Bund“?
Das BMF und das BMI hatten die Co-Federführung für das Projekt „Datenatlas
Bund“ in enger Zusammenarbeit mit den Datenlaboren der Ressorts inne.
Beauftragt für die Entwicklung war die Bundesdruckerei und für die
Betriebsübernahme das ITZBund.
3. Wie hoch sind die Datenatlas-Gesamtkosten des Projekts „Datenatlas
Bund“ (bitte nach Jahren, Haushaltstiteln und entsprechenden
Einzelsummen aufschlüsseln)?
Jahr Kapitel Titel Summe in Tsd. Euro (Brutto)
2022 0812 532 01 2 102
2023 0812 532 01 6 110
2024 0812 532 01 12 485
2025 0812 532 01 5 284
2026* 0812 532 01 200
Gesamt 26 181
* Leistungen aus 2025
4. Welche fachlichen Gutachten oder Bewertungen wurden – intern wie
extern – im Projektverlauf eingeholt?
Die Auftragnehmerinnen legten der Projektleitung regelmäßig die notwendigen
fachlichen Konzeptionen und Projektbewertungen vor, so zu Meilensteinen und
Zielerreichung.
Während der Pilotierungsphase wurden die Ressorts über den Projektverlauf
und aktuelle Entwicklungen informiert (in Ressortsprechstunden oder der
interministeriellen Arbeitsgruppe der Datenlabore) und haben fachliche
Bewertungen eingebracht.
5. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Projekt „Datenatlas Bund“,
das zum 31. Dezember 2025 auslief, nicht verlängert, und wer traf diese
Entscheidung?
Das Projekt wurde erfolgreich zum 31. Dezember 2024 beendet und das
Produkt Datenatlas Bund eingeführt. Das BMF führte diese IT-Maßnahme für den
Bund über den Beginn der neuen Legislatur bis Dezember 2025 fort.
6. Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die die Grundlage für
die Entscheidung zur Einstellung des Betriebs des Projekts darstellte,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Das Projekt wurde mit der Erstellung des Produkts Datenatlas Bund zum
31. Dezember 2024 beendet. Die IT-Maßnahme Datenatlas Bund wurde
anschließend betrieben.
7. Gab es in Hinblick auf das Projekt „Datenatlas Bund“ ein unabhängiges
Controlling bzw. eine externe Qualitätssicherung, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Controlling und Qualitätssicherung erfolgten im Rahmen eines
Projektmanagements.
In der digitalpolitischen Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
(digitalpolitische St-Runde) wurden Steuerungsaufgaben wahrgenommen und
Entscheidungen getroffen.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin
personelle, organisatorische bzw. verfahrenstechnische Konsequenzen,
um das Scheitern anderer Projekte zu vermeiden, wenn ja, welche,
innerhalb welches Zeitraums, und mit welchen Mitteln, und wenn nein,
warum nicht?
Auf die einschlägigen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) (die
u. a. zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und
Erfolgskontrollen verpflichten) wird verwiesen.
9. Aus welchen Gründen erfolgte vor Einstellung des Betriebs des Projekts
„Datenatlas Bund“ keine Veröffentlichung gegebenenfalls bestehender
Umsetzungsschwierigkeiten durch die Bundesregierung?
Das Projekt wurde erfolgreich zum 31. Dezember 2024 beendet und das
Produkt Datenatlas Bund eingeführt. Das BMF führte diese IT-Maßnahme über
den Beginn der neuen Legislatur kollegialiterweise bis Dezember 2025 fort.
10. Wie wurde sichergestellt, dass im Vorfeld der Projektbeendigung
parlamentarische Kontrollrechte und Informationspflichten gegenüber dem
Deutschen Bundestag eingehalten wurden?
Da das Projekt erfolgreich mit der Erstellung des Produkts Datenatlas Bund
beendet wurde, sind die projektbeteiligten Ressorts im Vorfeld und zum
Abschluss über den Datenatlas Bund und seine Funktionalitäten informiert
worden.
11. Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Betriebs des „Datenatlas
Bund“ auf weitere Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung, wie
insbesondere den Aufbau einer föderalen Dateninfrastruktur im Rahmen des
NOOTS (Nationales Once-Only-Technical-System)-Staatsvertrages?
Grundsätzlich hat die Einstellung des Betriebs des „Datenatlas Bund“ keine
weitreichenden Auswirkungen auf die weiteren Vorhaben der
Verwaltungsdigitalisierung wie den Aufbau einer föderalen Dateninfrastruktur im Rahmen des
NOOTS-Staatsvertrags. Die fachlich koordinierende Stelle des NOOTS bei der
FITKO ist gemäß NOOTS-Staatsvertrag für Steuerung und Koordination
Datenmanagement des NOOTS zuständig.
12. Sind in den Bundesministerien bzw. nachgeordneten Bundesbehörden
Verzögerungen bzw. Abbrüche bei weiteren Digitalisierungsvorhaben
infolge des auch nach Ansicht der Fragesteller Scheiterns des Projekts
„Datenatlas Bund“ entstanden, und wenn ja, in welchen (bitte ggf. nach
Bundesministerium bzw. Bundesbehörde und entsprechenden
betroffenen Digitalisierungsvorhaben aufschlüsseln)?
Das Projekt wurde erfolgreich mit der Erstellung des Produkts „Datenatlas
Bund“ beendet. Ein Abbruch weiterer Digitalisierungsvorhaben ist nicht
bekannt.
Ein ressortübergreifender Metadatenkatalog bildet eine wichtige Grundlage für
eine effiziente Datennutzung in der Bundesverwaltung. Deshalb ist das BMDS
bestrebt, die gewonnen Erkenntnisse und die Bedarfe an einen
Metadatenkatalog der Bundesverwaltung in zukünftige Projekte des Ministeriums zu
integrieren und Handlungsalternativen zu nutzen. Dadurch kann sichergestellt werden,
dass bereits getätigte Investitionen weitergenutzt werden können.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung alternative Konzepte bzw.
Instrumente, um den Austausch und die Verknüpfung behördeninterner Daten in
der Bundesverwaltung zu verbessern, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Mit dem Portal GovData steht ein Datenportal für Deutschland bereit, das einen
einheitlichen, zentralen Zugang zu offenen Verwaltungsdaten bietet und über
Metadaten leicht auffindbar und zugänglich macht.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung künftig die Einführung verbindlicher
Standards und Evaluationskriterien für IT‑Projekte der
Bundesverwaltung, wenn ja, welche, und innerhalb welches Zeitraums, und wenn nein,
warum nicht?
Für Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement sowie agiles
Projektmanagement steht der Standard PMflex seit 2023 zur Verfügung. Seit 2026 ist es
der empfohlene Standard der Bundesverwaltung. Dieser Standard ist für alle
Projektarten vollumfänglich geeignet. Zur Projektevaluation ist in PMflex die
etablierte S-O-S-Methode mit dem S-O-S-Kompass inkludiert. Für spezifische
Softwareentwicklungsprojekte steht, aufbauend auf PMflex, das V-Modell XT
zur Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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