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Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen (Antwort zu Drs. 21/6176)

dip / drucksache 11.06.2026 · WP 21 · 21/6478 · Antwort · Original ↗

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Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts "Datenatlas Bund" und deren Folgen (Antwort zu Drs. 21/6176) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6478 21. Wahlperiode 11.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6176 – Einstellung des Betriebs des Bundesprojekts „Datenatlas Bund“ und deren Folgen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Projekt „Datenatlas Bund“ sollte wesentlich zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Bundesverwaltung beitragen. Doch nach mehrjähriger Entwicklungszeit wurde der Betrieb eingestellt und das entsprechende Portal abgeschaltet. Für das Projekt, das als gemeinsames Digitalisierungsinstrument konzipiert war, sind dem Vernehmen nach Kosten in Höhe von fast 25 Mio. Euro angefallen, bevor dieses zum 31. Dezember 2025 stillgelegt wurde (www.heise.de/news/Aus-fuer-Datenatlas-Bund-25-Millionen-Euro-Grab-der- Verwaltungsdigitalisierung-11150881.html). Ursprüngliches Ziel des Projekts war die ressortübergreifende Bereitstellung einer Metadatenbank für die Bundesverwaltung, welche in die Datenstrategie des Kabinetts Olaf Scholz eingebettet war. Damit verbunden war das Bestreben um Transparenz und Effizienzsteigerung innerhalb der Bundesverwaltung (www.bundesdruckerei.de/de/i nnovation-hub/projekt-datenatlas#). Aus Sicht der Fragesteller wirft das – so ihre Auffassung – Scheitern dieses Projekts angesichts der enormen Kosten grundlegende Fragen zur Projektplanung und Projektsteuerung, zur Digitalisierungsfähigkeit der Bundesverwaltung sowie zur politischen Verantwortlichkeit auf.  1. Welche Behörden waren für die Projektplanung, Projektsteuerung und Projektumsetzung für den „Datenatlas Bund“ zuständig? Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hatten die Co-Federführung für das Projekt „Datenatlas Bund“ bis zur Entwicklung und Pilotierung des MVP (Minimum Viable Product, erste funktionierende Version des Datenatlas) bis zum 31. Dezember 2024 inne. Dem BMF oblag die Beauftragung. Das BMI unterstützte die Entwicklung und Pilotierung des MVP aus Nutzendenperspektive. Nach Abschluss der Pilotierungsphase übernahm das BMF die Weiterentwicklung dieser IT- Maßnahme bis zum 31. März 2025 und ermöglichte den Betrieb des Datenatlas Bund bis zum 31. Dezember 2025. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Behörden waren die Projektpartner bei der stufenweisen Konzeption des „Datenatlas Bund“? Das BMF und das BMI hatten die Co-Federführung für das Projekt „Datenatlas Bund“ in enger Zusammenarbeit mit den Datenlaboren der Ressorts inne. Beauftragt für die Entwicklung war die Bundesdruckerei und für die Betriebsübernahme das ITZBund.  3. Wie hoch sind die Datenatlas-Gesamtkosten des Projekts „Datenatlas Bund“ (bitte nach Jahren, Haushaltstiteln und entsprechenden Einzelsummen aufschlüsseln)? Jahr Kapitel Titel Summe in Tsd. Euro (Brutto) 2022 0812 532 01 2 102 2023 0812 532 01 6 110 2024 0812 532 01 12 485 2025 0812 532 01 5 284 2026* 0812 532 01 200 Gesamt 26 181 * Leistungen aus 2025  4. Welche fachlichen Gutachten oder Bewertungen wurden – intern wie extern – im Projektverlauf eingeholt? Die Auftragnehmerinnen legten der Projektleitung regelmäßig die notwendigen fachlichen Konzeptionen und Projektbewertungen vor, so zu Meilensteinen und Zielerreichung. Während der Pilotierungsphase wurden die Ressorts über den Projektverlauf und aktuelle Entwicklungen informiert (in Ressortsprechstunden oder der interministeriellen Arbeitsgruppe der Datenlabore) und haben fachliche Bewertungen eingebracht.  5. Aus welchen konkreten Gründen wurde das Projekt „Datenatlas Bund“, das zum 31. Dezember 2025 auslief, nicht verlängert, und wer traf diese Entscheidung? Das Projekt wurde erfolgreich zum 31. Dezember 2024 beendet und das Produkt Datenatlas Bund eingeführt. Das BMF führte diese IT-Maßnahme für den Bund über den Beginn der neuen Legislatur bis Dezember 2025 fort.  6. Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die die Grundlage für die Entscheidung zur Einstellung des Betriebs des Projekts darstellte, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Das Projekt wurde mit der Erstellung des Produkts Datenatlas Bund zum 31. Dezember 2024 beendet. Die IT-Maßnahme Datenatlas Bund wurde anschließend betrieben.  7. Gab es in Hinblick auf das Projekt „Datenatlas Bund“ ein unabhängiges Controlling bzw. eine externe Qualitätssicherung, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Controlling und Qualitätssicherung erfolgten im Rahmen eines Projektmanagements. In der digitalpolitischen Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (digitalpolitische St-Runde) wurden Steuerungsaufgaben wahrgenommen und Entscheidungen getroffen.  8. Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin personelle, organisatorische bzw. verfahrenstechnische Konsequenzen, um das Scheitern anderer Projekte zu vermeiden, wenn ja, welche, innerhalb welches Zeitraums, und mit welchen Mitteln, und wenn nein, warum nicht? Auf die einschlägigen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) (die u. a. zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen verpflichten) wird verwiesen.  9. Aus welchen Gründen erfolgte vor Einstellung des Betriebs des Projekts „Datenatlas Bund“ keine Veröffentlichung gegebenenfalls bestehender Umsetzungsschwierigkeiten durch die Bundesregierung? Das Projekt wurde erfolgreich zum 31. Dezember 2024 beendet und das Produkt Datenatlas Bund eingeführt. Das BMF führte diese IT-Maßnahme über den Beginn der neuen Legislatur kollegialiterweise bis Dezember 2025 fort. 10. Wie wurde sichergestellt, dass im Vorfeld der Projektbeendigung parlamentarische Kontrollrechte und Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag eingehalten wurden? Da das Projekt erfolgreich mit der Erstellung des Produkts Datenatlas Bund beendet wurde, sind die projektbeteiligten Ressorts im Vorfeld und zum Abschluss über den Datenatlas Bund und seine Funktionalitäten informiert worden. 11. Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Betriebs des „Datenatlas Bund“ auf weitere Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung, wie insbesondere den Aufbau einer föderalen Dateninfrastruktur im Rahmen des NOOTS (Nationales Once-Only-Technical-System)-Staatsvertrages? Grundsätzlich hat die Einstellung des Betriebs des „Datenatlas Bund“ keine weitreichenden Auswirkungen auf die weiteren Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung wie den Aufbau einer föderalen Dateninfrastruktur im Rahmen des NOOTS-Staatsvertrags. Die fachlich koordinierende Stelle des NOOTS bei der FITKO ist gemäß NOOTS-Staatsvertrag für Steuerung und Koordination Datenmanagement des NOOTS zuständig. 12. Sind in den Bundesministerien bzw. nachgeordneten Bundesbehörden Verzögerungen bzw. Abbrüche bei weiteren Digitalisierungsvorhaben infolge des auch nach Ansicht der Fragesteller Scheiterns des Projekts „Datenatlas Bund“ entstanden, und wenn ja, in welchen (bitte ggf. nach Bundesministerium bzw. Bundesbehörde und entsprechenden betroffenen Digitalisierungsvorhaben aufschlüsseln)? Das Projekt wurde erfolgreich mit der Erstellung des Produkts „Datenatlas Bund“ beendet. Ein Abbruch weiterer Digitalisierungsvorhaben ist nicht bekannt. Ein ressortübergreifender Metadatenkatalog bildet eine wichtige Grundlage für eine effiziente Datennutzung in der Bundesverwaltung. Deshalb ist das BMDS bestrebt, die gewonnen Erkenntnisse und die Bedarfe an einen Metadatenkatalog der Bundesverwaltung in zukünftige Projekte des Ministeriums zu integrieren und Handlungsalternativen zu nutzen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass bereits getätigte Investitionen weitergenutzt werden können. 13. Beabsichtigt die Bundesregierung alternative Konzepte bzw. Instrumente, um den Austausch und die Verknüpfung behördeninterner Daten in der Bundesverwaltung zu verbessern, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Mit dem Portal GovData steht ein Datenportal für Deutschland bereit, das einen einheitlichen, zentralen Zugang zu offenen Verwaltungsdaten bietet und über Metadaten leicht auffindbar und zugänglich macht. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung künftig die Einführung verbindlicher Standards und Evaluationskriterien für IT‑Projekte der Bundesverwaltung, wenn ja, welche, und innerhalb welches Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Für Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement sowie agiles Projektmanagement steht der Standard PMflex seit 2023 zur Verfügung. Seit 2026 ist es der empfohlene Standard der Bundesverwaltung. Dieser Standard ist für alle Projektarten vollumfänglich geeignet. Zur Projektevaluation ist in PMflex die etablierte S-O-S-Methode mit dem S-O-S-Kompass inkludiert. Für spezifische Softwareentwicklungsprojekte steht, aufbauend auf PMflex, das V-Modell XT zur Verfügung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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