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Schriftliche Frage 121 von Robin Jünger (AfD): Welche Maßnahmen zur Staatsmodernisierung, Verwaltungsdigitalisierung und zum Bürokratierückbau wurden seit Beschluss des Sondervermögens In…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 121 von Robin Jünger (AfD): Welche Maßnahmen zur Staatsmodernisierung, Verwaltungsdigitalisierung und zum Bürokratierückbau wurden seit Beschluss des Sondervermögens In… Frage 121 (Robin Jünger, AfD): Welche Maßnahmen zur Staatsmodernisierung, Verwaltungsdigitalisierung und zum Bürokratierückbau wurden seit Beschluss des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität unmittelbar oder mittelbar durch entsprechende Mittel ermöglicht, und welche finanziellen Entlastungen, Personaleinsparungen oder Effizienzgewinne sind dadurch bislang entstanden oder werden erwartet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 7. Mai 2026: Durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurden – unmittelbar oder mittelbar – verschiedene Maßnahmen zur Staatsmodernisierung, zur Digitalisierung der Verwaltung und zum Bürokratierückbau ermöglicht. Das Sondervermögen ist als langfristig angelegtes Investitionsinstrument konzipiert. Durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Sondervermögen wurden insbesondere Investitionen zur Transformation der Verwaltung, für eine vollständige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit Ende-zu-Ende-Digitalisierung, für Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen, für Fortführung und Beschleunigung der Registermodernisierung sowie für einen Aufbau interoperabler Datenstrukturen und für eine Unterstützung datenbasierter Steuerungs- und Planungsinstrumente in der öffentlichen Verwaltung getätigt. Die genannten Maßnahmen tragen dabei zugleich zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Effizienz staatlichen Handelns bei, wie es auch in der Modernisierungsagenda (Bund) und in der Föderalen Modernisierungsagenda vereinbart ist. Es ist davon auszugehen und beabsichtigt, dass sich aus den genannten Maßnahmen durch eine Verringerung von Verwaltungsaufwänden durch Digitalisierung und Automatisierung relevante Zeit- und Kostenersparnisse für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sowie Produktivitätsgewinne innerhalb der öffentlichen Verwaltung und mittelbare fiskalische Entlastungen durch effizientere Verwaltungsprozesse und verbesserte staatliche Leistungsfähigkeit ergeben.

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