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Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität - Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026 (Antwort zu Drs. 21/7913)

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8151 · Antwort · Original ↗

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Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität - Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026 (Antwort zu Drs. 21/7913) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8151 21. Wahlperiode 23.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7913 – Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) ist das zentrale innovations- und technologiepolitische Vorhaben der Bundesregierung. Nach den Ankündigungen der Bundesregierung soll sie bis zum Ende der Legislaturperiode mit mindestens 18 Mrd. Euro ausgestattet werden. Die Finanzierung erfolgt aus mehreren Quellen, insbesondere aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt), dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die Fragesteller bewerten die Konstruktion von SVIK und KTF als verfassungsrechtlich hochproblematische Schattenhaushalte, die dazu dienen, die grundgesetzliche Schuldenbremse zu umgehen. Nach den bisherigen Planungen und öffentlichen Angaben sollen für die Hightech Agenda rund 5,5 Mrd. Euro aus dem SVIK stammen. Bislang ist jedoch nicht hinreichend transparent, welcher Anteil dieses Finanzvolumens tatsächlich auf neu geschaffene Maßnahmen der Hightech Agenda entfällt und welcher Anteil aus bereits bestehenden Programmen, Haushaltstiteln oder früheren Finanzplanungen stammt, die nachträglich der Hightech Agenda zugerechnet werden. Die Fragesteller befürchten zudem, dass neben der buchhalterischen „Umetikettierung“ von Geldern auch eine inhaltliche Zweckentfremdung des Begriffs „Spitzentechnologie“ stattfindet, indem politisch-ideologisch motivierte Projekte (etwa im Bereich der Klimaforschung oder der gesellschaftspolitischen Transformation) unter dem Deckmantel der Hightech-Förderung subventioniert werden. Ebenso ist in ihren Augen unklar, nach welchen fachlichen und haushalterischen Kriterien die Bundesregierung einzelne Programme ganz oder teilweise der Hightech Agenda zuordnet. Darüber hinaus wird die tatsächliche Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Investitionen von mehreren unabhängigen wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen erheblich in Zweifel gezogen. Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung kommt in mehreren Analysen zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Teil der Mittel des Sondervermögens nicht für zusätzliche Investi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 22. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tionen verwendet wird, sondern bereits zuvor geplante Ausgaben des Bundeshaushalts ersetzt. Für das Jahr 2025 errechnet das Institut Zweckentfremdungsquoten von bis zu 95 Prozent (www.ifo.de/publikationen/2026/aufsatz-z eitschrift/zweckentfremdung-im-svik-eine-zusammenfassung, www.ifo.de/ant worten-des-ifo-instituts-zum-thema-zweckentfremdung-des-svik, www.ifo.de/ DocDL/sd-2026-04-zdg-hoeslinger-lay-sondervermoegen-investitionen.pdf). Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gelangt zu dem Ergebnis, dass rund 86 Prozent der Ausgaben des Sondervermögens de facto keine zusätzlichen Investitionen darstellen würden (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachri chten/tobias-hentze-86-prozent-des-sondervermoegens-zweckentfremde t.html). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt in seinem Jahresgutachten 2025/2026 zu dem Ergebnis, dass die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Investitionen deutlich geringer ausfällt als politisch dargestellt. Für die auf Bundesebene eingesetzten Mittel beziffert der Sachverständigenrat die Zusätzlichkeit für das Jahr 2025 auf lediglich rund 8 Prozent und für das Jahr 2026 auf rund 45 Prozent. Auch für die weitere Laufzeit des Sondervermögens äußert der Sachverständigenrat erhebliche Zweifel daran, dass die Mittel überwiegend zusätzliche Investitionen finanzieren (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/filea dmin/dateiablage/gutachten/jg202526/JG202526_Kapitel_2.pdf; www.sachver staendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2025-pressemitteilung/kapitel- 2.html). Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, festzustellen, – in welchem Umfang die Finanzierung der Hightech Agenda tatsächlich auf zusätzlichen Investitionen beruht, – in welchem Umfang bereits bestehende Programme lediglich umetikettiert oder aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verlagert wurden, – nach welchen Kriterien Maßnahmen der Hightech Agenda zugerechnet werden, – welche Entlastungswirkungen hierdurch für den Kernhaushalt, insbesondere den Einzelplan 30, entstehen und – wie die Bundesregierung die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Forschungsausgaben methodisch nachweist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Investitionen in die wichtigsten Bereiche der öffentlichen Infrastruktur Deutschlands zu ermöglichen, die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft zu stärken und Klimaneutralität zu erreichen. Das Sondervermögen schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben. Bund, Länder und Kommunen sind damit in der Lage, zusätzliche Investitionen von 500 Mrd. Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten. Die Bundesregierung sieht die öffentliche Infrastruktur als maßgeblichen Standortfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und als notwendige Grundlage für wirtschaftliche Wachstumsaussichten. Mit den im SVIK vorgesehenen Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung leistet die Bundesregierung einen Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität Deutschlands zu erhöhen. Bei Investitionen in die relevanten Technologiefelder handelt es sich daher um einen integralen Bestandteil der vom Gesetzgeber mit dem SVIK ermöglichten zusätzlichen Investitionsoffensive zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) handelt es sich um einen übergeordneten strategischen Ansatz der Bundesregierung, mit dessen Hilfe der Hightech-Standort Deutschland gestärkt werden soll. Es handelt sich um ein strategisches Grundsatzdokument, in dem konkrete Maßnahmen gebündelt zusammengetragen werden. Die HTAD gibt die übergeordneten Ziele Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität vor, und fokussiert sich hierfür auf sechs prioritäre Schlüsseltechnologien sowie auf technologische Innovationen in strategischen Forschungsfeldern. Durch die am 20. Mai 2026 veröffentlichten Technologie-Roadmaps werden diese Ziele mit konkreten technologischen und marktorientierten Meilensteinen für die nötigen Entwicklungsschritte in den prioritären Schlüsseltechnologien hinterlegt. Das konkrete Förderhandeln zugunsten von HTAD und Roadmaps erfolgt unterhalb dieser strategischen Ebene im Rahmen entsprechender Förderprogramme und -maßnahmen unterschiedlicher Referate, Abteilungen und Ressorts. Alle diese Maßnahmen zahlen konkret auf die mit der HTAD verfolgten Ziele ein. Bereits bestehende Aktivitäten in den Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern werden grundsätzlich weiterhin aus dem Einzelplan 30 (Epl. 30) finanziert. Die zusätzlichen Mittel im SVIK werden eingesetzt, um gezielt Infrastrukturen und Ökosysteme auszubauen und zu stärken.  1. Welche Haushaltsmittel rechnet die Bundesregierung der Hightech Agenda Deutschland zu, a) ausschließlich für die Hightech Agenda neu geschaffenen Maßnahmen, b) bereits bestehenden Maßnahmen und Titeln, die vollständig der Hightech Agenda zugerechnet werden, c) bereits bestehenden Maßnahmen und Titeln, die nur teilweise der Hightech Agenda zugerechnet werden, d) dem jeweils auf die Hightech Agenda entfallenden Anteil dieser Maßnahmen, jeweils getrennt nach Einzelplan 30, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie Klima- und Transformationsfonds und nach den Haushaltsjahren 2026 (Soll), 2027 (Regierungsentwurf bzw. Bundeshaushalt) sowie den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung (bitte getrennt ausweisen)? Hinsichtlich der für die Umsetzung der HTAD zur Verfügung stehenden Mittel in den sechs prioritären Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/7837 verwiesen. Darin sind Maßnahmen aus allen Finanzierungsquellen (Epl. 30, SVIK und dem Klima- und Transformationsfonds (KTF)) abgebildet. Im SVIK stehen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in den Titel 6093/685 51 und 6093/894 51 zusätzliche Mittel für neue Maßnahmen für den Ausbau und die Stärkung von Infrastrukturen und Forschungsökosystemen zur Verfügung. Diese unterstützen gezielt die aus dem Epl. 30 und dem KTF finanzierten Maßnahmen zu den sechs prioritären Schlüsseltechnologien mit einem konkreten Fokus auf die Ziele der HTAD. Bei der internen Aufschlüsselung der Haushaltsmittel nach Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern hat BMFTR eine eindeutige Zuordnung von Haushaltstiteln im Epl. 30, SVIK und KTF zu Schlüsseltechnologien bzw. strategischen Forschungsfeldern vorgenommen.  2. Nach welchen fachlichen, haushalterischen und organisatorischen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang ein Titel, Programm oder Projekt der Hightech Agenda Deutschland zugerechnet werden soll, welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trifft diese Zuordnungsentscheidung, und inwiefern spielen hierbei nichttechnologische Kriterien, etwa Zielsetzungen im Bereich Gender- Mainstreaming, Diversität oder ökologische Nachhaltigkeit, eine Rolle? Ob ein Titel, Programm oder Projekt der HTAD zugerechnet wird, entscheidet sich ausschließlich nach fachlichen Kriterien. Diese ergeben sich direkt aus den in der HTAD ausgewiesenen Zielen und Schwerpunktsetzungen sowie den Zielen und Meilensteinen der Technologie-Roadmaps.  3. Werden Maßnahmen auch dann vollständig auf das angekündigte Gesamtvolumen der Hightech Agenda angerechnet, wenn a) sie bereits vor Beschluss der Hightech Agenda bestanden, b) sie bereits in früheren Finanzplanungen vorgesehen waren, c) sie neben den sechs Schlüsseltechnologien weitere Förderzwecke verfolgen? Bei der Aufschlüsselung der Mittel wurden Ansätze für die Jahre 2025 bis 2029 berücksichtigt. Kriterium für die Berücksichtigung ist ein entsprechender HTAD-Bezug in diesen Jahren.  4. Wie hoch ist der Anteil der für Forschung und Entwicklung veranschlagten beziehungsweise abgeflossenen Mittel an den unmittelbar durch Bundesressorts bewirtschafteten Ausgaben der Bundessäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (bitte getrennt für 2025 (Ist), 2026 (Soll) und 2027 (Regierungsentwurf bzw. Bundeshaushalt) sowie unter gesonderter Ausweisung der Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds ausweisen)? In der Titelgruppe 05 (Forschung und Entwicklung) sind im jeweiligen Wirtschaftsplan des SVIK folgende Mittel abgeflossen bzw. veranschlagt: IST 2025: 201 081 T Euro; SOLL 2026: 1 069 902 T Euro; Regierungsentwurf 2027: 1 706 722 T Euro. Die Zuweisungen des SVIK an den KTF sind nicht zweckgebunden. Es gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Im Übrigen wird auf die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2025, den Wirtschaftsplan des KTF 2026 und den Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan des KTF 2027 verwiesen. Darin enthalten sind detaillierte Informationen zu den im KTF veranschlagten bzw. abgeflossenen Mitteln.  5. Welche Programme, Projekte, Maßnahmen und Haushaltstitel, die die Bundesregierung der Hightech Agenda zurechnet, werden im Haushaltsjahr 2027 gleichzeitig aus dem Einzelplan 30, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und oder dem Klima- und Transformationsfonds finanziert (bitte jeweils die einzelnen Finanzierungsanteile angeben)? Da das Aufstellungsverfahren des Bundeshaushalts für das Jahr 2027 derzeit läuft, kann hierfür noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Eine Doppelförderung von Programmen, Projekten oder Maßnahmen aus verschiedenen Finanzierungsquellen erfolgt nicht. Die Ausrichtung einzelner Maßnahmen berücksichtigt stets die Zweckbestimmung des Titels, aus dem diese finanziert wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1d verwiesen.  6. Welche Investitionen, Programme oder Maßnahmen der Hightech Agenda beziehungsweise der Forschungsförderung, die in den Jahren 2026 oder 2027 aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder finanziert werden sollen, a) waren bereits im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025, b) waren bereits in früheren Finanzplanungen des Bundes, c) waren bereits im Klima- und Transformationsfonds oder d) waren bereits im Einzelplan 30 vorgesehen (bitte jeweils die früheren Haushaltsansätze, die damalige Finanzierungsquelle sowie die heute vorgesehene Finanzierungsquelle angeben)? Die zur Finanzierung aus dem SVIK vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der HTAD sind grundsätzlich neu und an den konkreten Zielen der HTAD ausgerichtet. Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur, die auf einer Bund- Länder-Vereinbarung aus dem Jahr 2018 beruht, wurde bereits vor Inkrafttreten des SVIK aus dem Epl. 30 finanziert.  7. In welcher Höhe wurde der Einzelplan 30 in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 dadurch entlastet, dass Forschungs- und Innovationsmaßnahmen statt aus dem Kernhaushalt ganz oder teilweise aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden?  8. Für welche zusätzlichen Ausgaben, Programme oder sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen verwendet die Bundesregierung die hierdurch im Kernhaushalt frei werdenden finanziellen Spielräume? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Haushalt 2026 wurde der Epl. 30 um 81 000 T Euro entlastet. Der durch die Errichtung des SVIK freiwerdende finanzielle Spielraum im Epl. 30 wurde genutzt, um die Transferinitiative im Titel 3004/683 10 mit 50 000 T Euro p. a. zu fördern und um die Forschung zu postinfektiösen Erkrankungen im Titel 3004/685 30 um 31 000 T Euro p. a. zu stärken. Ebenfalls mit dem Haushalt 2026 wurden die Ausgaben für Energieforschung aus dem ehemaligen Titel 3004/685 41 (Ansatz 2025: 260 604 T Euro) in den KTF umgeschichtet. Aus dem damaligen Titel 3004/683 02 „Innovative und digitale Materialforschung“ wurden die Ausgaben zur Batterieforschung aus der damaligen Erl.-Ziffer 6 (Ansatz 2025: 63 700 T Euro) ebenfalls in den KTF umgeschichtet. Beide genannten Umschichtungen in den KTF wirkten plafondvermindernd.  9. Nach welcher Methodik berechnet die Bundesregierung die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten Forschungsausgaben? a) Welche Referenzhaushalte beziehungsweise Referenzfinanzplanungen werden zugrunde gelegt? b) Welche Investitionsquote des Kernhaushalts wird angesetzt? c) Wie werden Verteidigungsausgaben behandelt? d) Wie werden finanzielle Transaktionen behandelt? e) Anhand welcher Indikatoren wird eine tatsächlich zusätzliche Investition von einer bloßen Finanzierungsverlagerung unterschieden? Die Fragen 9 bis 9e werden gemeinsam beantwortet. Die Berechnung erfolgt anhand der gesetzlichen Regelung in § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Auf den Wortlaut der Norm wird verwiesen. Der Norm liegt die Definition der „Zusätzlichkeit“ in Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie die Begründung zur Grundgesetzänderung (Bundestagsdrucksache 20/15117, S. 23) zugrunde. Damit liegt eine eindeutige Regelung vor, die verhindert, dass Investitionen des Bundeshaushalts zugunsten des Sondervermögens ausgedünnt werden. 10. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den Berechnungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach die Zusätzlichkeit der auf Bundesebene eingesetzten SVIK-Mittel für die Jahre 2025 und 2026 lediglich rund 8 beziehungsweise rund 45 Prozent beträgt und auch für die weitere Laufzeit erhebliche Zweifel an einer überwiegend zusätzlichen Finanzierung bestehen, und wenn ja, wie lautet diese Positionierung? Neben dem verfassungsrechtlichen Erfordernis der Zusätzlichkeit (siehe die Antwort zu Frage 9), ist die Zusätzlichkeit der Investitionen aus dem SVIK aus Sicht der Bundesregierung auch aus einer finanzpolitischen Perspektive gegeben. Die in der Fragestellung sowie in den Vorbemerkungen wiedergegebenen Ergebnisse basieren auf Referenzszenarien, welche entscheidende finanzpolitische Realitäten vernachlässigen. Der Vergleichsmaßstab der in der Fragestellung genannten Ergebnisse des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beruht auf der Finanzplanung der aktuellen und der vorherigen Bundesregierung. Dieser Vergleich vernachlässigt die ursprünglich hohen Einsparungserfordernisse (Handlungsbedarfe) im 1. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie der vorläufigen Finanzplanung der vorherigen Bundesregierung bis zum Jahr 2028. Auch der vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angestellte Vergleich mit den realisierten Investitionen im Jahr 2024 mit den Folgejahren ist aus verschiedenen Gründen nicht geeignet. Denn das realisierte Niveau öffentlicher Investitionen im Jahr 2024 ist auf verschiedene Sondereffekte beim KTF und im Kontext des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans zurückzuführen. 11. Wenn die Bundesregierung Frage 10 bejaht, vertritt sie eine zustimmende Auffassung dazu für den Bereich Forschung, Entwicklung und Hightech Agenda, und wenn nein, worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die methodischen Unterschiede gegenüber den Berechnungen des Sachverständigenrates? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen, die unabhängig von den betrachteten Investitionsbereichen des Sondervermögens gilt. 12. In welcher Höhe wurden die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für Forschung und Entwicklung sowie für die Hightech Agenda veranschlagten Mittel (insbesondere Titel 685 51 und Titel 894 51) bis zum 31. Juli 2026 a) bewilligt, b) gebunden, c) mit Verpflichtungsermächtigungen unterlegt, d) tatsächlich ausgezahlt, und werden e) voraussichtlich bis zum Jahresende abgeflossen sein? Bis zum 31. Juli 2026 wurden in den genannten Titeln 322 379 T Euro für künftige Haushaltsjahre bewilligt, gebunden und mit Verpflichtungsermächtigungen unterlegt (Titel 6093/685 51 rund 249 999 T Euro; Titel 6093/894 51 rund 72 380 T Euro). Bis zum 31. Juli 2026 wurden 64 833 T Euro ausgezahlt (Titel 6093/685 51 rund 64 765 T Euro; Titel 6093/894 51 rund 67 T Euro). Eine konkrete Prognose für die Zukunft kann nicht erfolgen. Erfahrungsgemäß nehmen die Mittelabflüsse in den Maßnahmen zum Jahresende deutlich zu. 13. Plant die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 oder in der mittelfristigen Finanzplanung, a) den Anteil der Forschung und Entwicklung an den Ausgaben der Bundessäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu erhöhen und/oder b) weitere Maßnahmen des Einzelplans 30 künftig aus dem Sondervermögen oder dem Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren, und wenn ja, in welchem Umfang? Die Frage einer Erhöhung des Anteils von Forschung und Entwicklung an den Ausgaben der Bundessäule des SVIK bleibt zukünftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Es ist nicht vorgesehen, Maßnahmen des Epl. 30 künftig aus dem SVIK oder dem KTF zu finanzieren. 14. Welche Maßnahmen der Hightech Agenda wären nach Einschätzung der Bundesregierung ohne Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im Bundeshaushalt 2027 nicht oder nur teilweise finanzierbar gewesen? Mit den im SVIK zur Verfügung stehenden Mitteln können gezielt zusätzliche Impulse für die Stärkung der Schlüsseltechnologien gesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 15. Inwieweit fließen Mittel der Hightech Agenda Deutschland, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stammen, gegebenenfalls an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder zivilgesellschaftliche Akteure, und wie wird in solchen Fällen sichergestellt, dass diese Gelder ausschließlich harter Technologieforschung und nicht politischer Kampagnenarbeit zugutekommen? Die Umsetzung der in den Technologie-Roadmaps genannten Maßnahmen selbst erfolgt in der BMFTR-Förderung auf Grundlage transparenter, kriteriengeleiteter Auswahlprozesse und unabhängiger Begutachtungen. Förderziel, Fördergegenstand und Auswahlkriterien werden etwa in Förderrichtlinien klar kommuniziert und transparent gemacht. Die Antragsbefugnis zivilgesellschaftlicher Akteure richtet sich nach der konkreten Ausschreibung. 16. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Subventionierung der Hightech Agenda aus Kreditermächtigungen von Sondervermögen im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur strikten Einhaltung der Schuldenbremse und des Jährlichkeitsprinzips? Das SVIK schafft eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands. Die Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung sollen die technologische Souveränität stärken und Innovationen ankurbeln. Das SVIK ermöglicht eine bessere Planbarkeit und die langfristige Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen. Da für die Ausgaben des SVIK eine überjährige Kreditermächtigung zur Verfügung steht, können die Mittel im Fall der Nichtinanspruchnahme nachveranschlagt werden und stehen somit überjährig zur Verfügung. Dadurch ist gewährleistet, dass die für die HTAD vorgesehenen Mittel – trotz möglicherweise verzögertem Mittelabfluss in einzelnen Jahren – in voller Höhe zur Verfügung stehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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