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Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Antwort zu Drs. 21/113)

dip / drucksache 05.06.2025 · WP 21 · 21/416 · Antwort · Original ↗

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Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Antwort zu Drs. 21/113) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/416 21. Wahlperiode 05.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Clara Bünger, Agnes Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/113 – Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2020 wurde der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ins Leben gerufen (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ge sundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd.html). Damit soll der ÖGD „in ganz Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, modernisiert und vernetzt werden“. Für die Jahre 2021 bis 2026 stellen Bund und EU insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung (ebd.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um die Ereignisse während der Corona-Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Pakt ÖGD) am 29. September 2020 verabschiedet. Dieser war auch Bestandteil der am 3. Juni 2020 veröffentlichten Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung: „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Seit Beginn der Paktlaufzeit wurden, entsprechend der Zielsetzung des Paktes, wesentliche Maßnahmen zum Personalaufbau insbesondere in den unteren Gesundheitsbehörden, zur Digitalisierung des ÖGD sowie zur Steigerung der Attraktivität des ÖGD umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Umfassende Übersichten zu den verschiedenen Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen Zwischenbericht von Bund und Ländern Ende 2023 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ges undheitswesen/pakt-fuer-den-oegd). Auf Grundlage eines Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 29. März 2023 (Ausschussdrucksache 20(8)-3677 neu) erfolgt erstmalig zum 14. April 2023 und anschließend bis in das Jahr 2026 jährlich zum 1. April eines Jahres eine schriftliche Unterrichtung über den Zuwachs an durch Paktmittel finanzierten und besetzten Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zum 31. Dezember des Vorjahres und über die Umsetzung des Paktes für den ÖGD. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von vier Mrd. Euro bis 2026 zur Verfügung, wobei bis zu 800 Mio. Euro unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt“ für die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bereitgestellt werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ wurde ein einheitlicher Rahmen für die Digitalisierung des ÖGD mit dem Ziel geschaffen, die Digitalisierung im ÖGD durch die Implementierung und den Ausbau digitaler Anwendungen und Abläufe voranzutreiben und Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt sowohl über zentrale Maßnahmen als auch über dezentrale Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung. Zur wissenschaftlich fundierten Umsetzung und Evaluation der geförderten Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Förderprogramms wurde ein einheitliches digitales Reifegradmodell durch ein unabhängiges wissenschaftliches Konsortium entwickelt. Das Modell ist als mehrstufiges Entwicklungssystem konzipiert, die den digitalen Fortschritt in verschiedenen Dimensionen messbar machen. Das Reifegradmodell bildet den digitalen Entwicklungsstand der Gesundheitsämter systematisch ab und ermöglicht eine objektive Bewertung. Sowohl bei der Antragstellung als auch jährlich zum Stichtag 31. Dezember erfolgen Reifegradmessungen. Diese dienen den Gesundheitsämtern und Ländern sowie der Bundesregierung als zentrales Instrument zur Steuerung, Fortschrittskontrolle und Zielüberprüfung der Digitalisierungsmaßnahmen, und sie dienen gegenüber der Europäischen Union als Nachweis über die Verwendung der Fördermittel. Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass das Förderprogramm Digitalisierung zu den erfolgreichsten Digitalisierungsfördermaßnahmen des Bundes gehört. Seit Beginn des Förderprogrammes ist die digitale Reife in den Gesundheitsämtern über alle Erhebungsjahre hinweg kontinuierlich gestiegen und das in sämtlichen Dimensionen des Reifegradmodells. Die erzielten Ergebnisse unterstreichen, dass sich die Gesundheitsämter schrittweise in Richtung des Zielbilds des Digitales Gesundheitsamtes entwickeln.  1. Wie viel Geld wurde den Ländern und Kommunen im Rahmen des Pakts für den ÖGD nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung gestellt, und wie viel wurde abgerufen?  2. Wie viel Geld kam aus dem EU-Haushalt, und welche Vorhaben wurden konkret mit diesen Mitteln umgesetzt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Den Ländern wurden bisher Mittel in Höhe von 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Ein Mittelabruf von Länderseite erfolgt nicht, da die Mittel direkt in die Länderhaushalte übergehen. Daneben stellt die Bundesregierung für weitere Maßnahmen – über die gesamte Paktlaufzeit – insgesamt 900 Mio. Euro zur Verfügung. Davon entfallen bis zu 800 Mio. Euro auf die Digitalisierung. Weitere 50 Mio. Euro werden für ein Förderprogramm zur Modernisierung von See- und Flughäfen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom Bund bereitgestellt. Insgesamt 5 Mio. Euro werden zur Stärkung übergreifender Strukturen auf Bundesebene bereitgestellt. Der Digitalisierungsanteil des Pakts für den ÖGD ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert. Das bedeutet, dass die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für die Digitalisierung des ÖGD der genannten Instrumente refinanziert werden können.  3. Wie viele neue Stellen (Vollzeitäquivalente) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des ÖGD-Pakts neu geschaffen, und welche Vereinbarungen mit den Ländern bzw. Kommunen gibt es, dass diese Stellen auch nach der Bundesförderung weiter bestehen? Vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 wurden bundesweit circa 5 210 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus Paktmitteln geschaffen und besetzt und somit das Paktziel übertroffen. Circa 90 Prozent der Stellen wurden unbefristet besetzt und sollten daher nach Ende der Bundesförderung weiter bestehen.  4. Wie viel der geplanten 800 Mio. Euro für Digitalisierung ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil für Digitalisierung jeweils für Länder, für Kommunen, für Bund und wie viel für andere Zwecke geplant worden, und wie viel wurde davon jeweils tatsächlich abgerufen?  5. Wie viel Geld entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung konkret auf Länder und Kommunen und Ein-Land-für-Alle (ELFA)-Maßnahmen?  6. Zu welchem Anteil werden die Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung abgerufen? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Erreichung des Zielbilds eines digitalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes wurden im Rahmen des Pakts für den ÖGD bis zu 800 Mio. Euro für Digitalisierungsmaßnahmen bereitgestellt. Rund 80 Prozent der Mittel entfallen auf im Jahr 2021 an die Länder gezahlte Finanzhilfen sowie das dezentrale Förderprogramm Digitalisierung mit projektbezogenen Maßnahmen in den Ländern und Kommunen sowie damit verbundene administrative Aufwände. Zur Umsetzung dieser dezentralen Maßnahmen hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2021 zunächst 65 Mio. Euro in Form von Finanzhilfen an die Länder bereitgestellt. Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Bereitstellung der Mittel mithilfe des bundesweiten Förderprogramms und drei veröffentlichten und frei zugänglichen Förderaufrufen (s. a. auch gesundheitsamt-2025.de/downl oads). Die Förderung erfolgt zweckgebunden. Gefördert werden Vorhaben, die geeignet sind, den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft zu erhöhen – dazu gehören sowohl technische als auch prozessuale Modernisierungsmaßnahmen. Die Förderinhalte und Fördervoraussetzungen des Förderprogramms Digitalisierung können dem Förderleitfaden und den Förderaufrufen entnommen werden (vgl. gesundheitsamt-2025.de/dow nloads#c838). Die Planung, Umsetzung und Durchführung der geförderten IT- Projekte werden durch die Länder bzw. kommunalen Einrichtungen des ÖGD verantwortet. Die verbleibenden rund 20 Prozent der Digitalisierungsmittel werden für zentrale Maßnahmen eingesetzt. Darunter fällt sowohl ein durch das Robert Koch- Institut (RKI) in Entwicklung befindlicher „Nationaler elektronischer Transfer für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDnet)“ mit dem zentralen Infektionsschutzmodul EMIGA und die Weiterentwicklung der Meldeinfrastruktur DEMIS wie auch die Kollaborationsplattform AGORA.  7. Für welche Projekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bundeszuschuss gewährt für a) ELFA-Maßnahmen, b) länderkoordinierende Maßnahmen, c) Modellprojekte (bitte jeweils Höhe des Zuschusses und Gesamtvolumen der Projekte benennen)?  8. Wie viele Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen, in Arbeit oder wurden noch nicht begonnen, und welche Summen wurden in diesem Zusammenhang zurückgezahlt und welche noch nicht ausgeschüttet? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Förderprogramm Digitalisierung im ÖGD werden derzeit insgesamt 418 Modellprojekte, 56 Landesmaßnahmen sowie 14 ELFA-Maßnahmen gefördert. Mit diesem Umfang zählt das Förderprogramm zu den größten Digitalisierungsfördermaßnahmen des Bundes im Bereich Gesundheit. Die Zuschusshöhe differenziert nach den verschiedenen Maßnahmen mit Stand: 15. Mai 2025 ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Förderformat Anzahl der geförderten Digitalisierungsprojekte Zuschusshöhe in Euro 7a. ELFA (Ein- Landfür-alle-Maßnahme) 14 35.534.557,72 7b. Landesmaßnahmen 56 259.502.672,95 7c. Modellprojekte 418 243.160.275,48 Eine vollständige Übersicht aller geförderten Projekte ist im Internet veröffentlicht (gesundheitsamt-2025.de/projekte/gesamtprojektliste). Dort können die jeweilige Projektförderhöhe sowie die Projektinhalte und -ziele eingesehen und nach Projektart und Land gefiltert werden. Die Laufzeiten der geförderten Vorhaben sind unterschiedlich. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 104 Projekte abgeschlossen. Die verbleibenden Projekte enden sukzessive bis spätestens zum 31. August 2026. Nach Abschluss der Projekte findet nach Vorlage entsprechender Nachweise eine Prüfung der finalen Mittelverwendung statt. Aussagen zu möglichen Rückzahlungen sind erst nach Abschluss der Prüfungen möglich. Das Förderprogramm endet mit dem Abschluss der erforderlichen administrativen Maßnahmen zum 31. Dezember 2026.  9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Projektträger eingesetzt, welche Projektträger wurden jeweils beauftragt, und wie viel kostet das bzw. hat das gekostet? Zur Fragestellung, ob Zuschussempfänger Projektträger beauftragt haben, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rechenschaftsbericht, bzw. wie können die Ergebnisse und Arbeitsstände der Projekte öffentlich nachvollzogen werden? Zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD wurde Ende 2023 ein gemeinsamer Zwischenbericht von Bund und Ländern veröffentlicht. Zudem übermittelt das Bundesministerium für Gesundheit jährlich einen Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Für das Jahr 2027 ist ein Abschlussbericht vorgesehen. Zuwendungsempfänger im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung sind u. a. verpflichtet, nach Projektende einen Verwendungsnachweis einzureichen. Zudem erfolgen jährlich Reifegradmessungen zum Stichtag 31. Dezember, die den Projektstand und den digitalen Entwicklungsstand der geförderten Projekte systematisch abbilden. Eine Teilnahme ist für die Zuwendungsempfänger verpflichtend. Die Auswertungen der Reifegradmeldungen erfolgen durch ein unabhängiges wissenschaftliches Forschungskonsortium, dessen Berichte jeweils im Internet veröffentlicht werden (siehe auch gesundheitsamt-2025.de/downloa ds#c1634). Über die jeweiligen Arbeitsstände und Ergebnisse der Projekte informieren die Zuwendungsempfänger eigenverantwortlich in unterschiedlichem Umfang und über verschiedene Kanäle, darunter Internetseiten, Pressemitteilungen, Publikationen sowie zielgruppenspezifische Informationsveranstaltungen. Eine strukturierte Gesamtübersicht über diese Kommunikationsformate liegt der Bundesregierung nicht vor. Die einzelnen Fördermaßnahmen unterliegen der Prüfung durch die jeweils zuständigen Landesrechnungshöfe. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in einzelnen Ländern bereits Prüfungen durchgeführt. Das gesamte Förderprogramm Digitalisierung des Paktes für den ÖGD wird darüber hinaus im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit unabhängig evaluiert werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden Ende des Jahres 2026 vorliegen und im Anschluss öffentlich zugänglich gemacht. 11. Welche Instanzen zur Qualitätssicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welcher Phase der Projektentwicklung etabliert? 12. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten mit einem Zuschussvolumen von über 1 Mio. Euro a) eine externe Begutachtung? b) eine wettbewerbliche Vergabe? 13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungsleistungen im Rahmen der Konzeption des Pakts in Anspruch genommen, und wenn ja, wofür, und mit welchen Kosten? 14. Welche Beratungsfirmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, und auf welchem Wege wurden die entsprechenden Dienstleister ausgewählt? Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Förderung der Projekte des Förderprogramms Digitalisierung erfolgt antragsbasiert. Die Fördervoraussetzungen, darunter insbesondere die Förderberechtigung, die Förderinhalte sowie die förderfähigen Ausgaben sind detailliert in dem Förderleitfaden sowie in den drei Förderbekanntmachungen geregelt. Diese sind öffentlich Im Internet (www.gesundheitsamt-2025.de) zugänglich. Die Antragsberechtigten – das heißt kommunale Gesundheitsämter, Landesbehörden oder landesweit koordinierende Stellen – haben unterschiedliche Wege beschritten, um ihre Anträge zu erstellen. Inwiefern hierbei Beratungsleistungen Dritter in Anspruch genommen wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ebenso liegt der Bundesregierung keine Kenntnis darüber vor, auf welchem Weg etwaige externe Dienstleister beauftragt wurden – z. B. Eigenleistungen, bestehende Rahmenverträge oder durch Ausschreibungen. Für die Einhaltung rechtlicher Bedingungen wie insbesondere das Haushaltsrecht, das Vergaberecht sowie einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind die zuschussempfangenden Einrichtungen verantwortlich. Zur Unterstützung der Antragstellung erfolgte eine Beratung durch den vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Projektträger. Nach Eingang der Anträge wurde eine fachliche Begutachtung durch den Projektträger durchgeführt. Zusätzlich erfolgte eine weitere fachlich-inhaltliche Prüfung durch Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, bevor über eine Förderung entschieden wurde. Das Bundesministerium für Gesundheit selbst hat für die Konzeption des Förderprogramms keine externen Beratungsleistungen in Anspruch genommen. 15. Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Pakt entstanden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem Pakt entstanden. 16. Welche Funktion hat der Beirat für den Pakt für den ÖGD nach Kenntnis der Bundesregierung? Der „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Paktes für den ÖGD“ – kurz: „Beirat Pakt ÖGD“ ist ein externes, unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten, die Bund und Länder bei der Paktumsetzung beraten und begleiten. Er entwickelt Empfehlungen, wie der ÖGD für zukünftige gesundheitliche Notfallsituationen sachgerecht aufgestellt und insgesamt zukunftsorientiert ausgerichtet werden kann. 17. Wie viele Mitglieder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale bzw. IT-Kompetenz bzw. einen Informatikhintergrund? Diese Information liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Zusammensetzung des Beirates, die sich aus den im Pakt für den ÖGD benannten Aufgaben ergibt, wurde Ende Dezember 2020 im Einvernehmen von Bund und Ländern beschlossen (s. GMK-Beschluss www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=184& jahr=2021). 18. Inwiefern wurde bei der Bundesregierung erwogen, Aufgaben der Gesundheitsämter bundesweit zu vereinheitlichen, um einen gemeinsamen digitalen und skalierbaren Kern zu entwickeln? Sowohl die Aufgabenwahrnehmung als auch die institutionelle Verankerung des ÖGD variieren in den Ländern. Diese Unterschiede ergeben sich aus den verfassungsrechtlich verankerten Verwaltungsstrukturen der Länder und spiegeln die föderale Zuständigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes wider. Eine direkte Folge dieser Aufgabenpluralität ist der Einsatz unterschiedlicher, jeweils an die spezifischen Anforderungen angepasster digitaler Fachverfahren in den Ländern und Kommunen. Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, hat sich die Bundesregierung bei der Konzeption des Förderprogramms Digitalisierung gegen einen zentralisierten, monolithischen Ansatz entschieden. Diese Vorgehensweise erlaubt es, länderspezifische Bedarfe zu berücksichtigen und zugleich schrittweise eine Harmonisierung der digitalen ÖGD-Infrastruktur zu ermöglichen sowie ein reibungsloseres Zusammenspiel der Anwendungen aufgrund hinreichender Interoperabilität zu unterstützen. Zur stärkeren Bündelung der Digitalisierung im ÖGD hat der Bund außerdem zentrale Digitalisierungsmaßnahmen angestoßen (siehe im Einzelnen in der Antwort zu den Fragen 4 bis 6). 19. Gibt es Vorgaben oder Wünsche vonseiten der Bundesregierung zur Umsetzung von Softwareentwicklung bezüglich Open Source oder proprietären Lösungen, und welche ist nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoller? Es liegt im Interesse der Bundesregierung, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessierten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Zur Digitalisierung von Fachverfahren oder weiteren IT-Systemen insbesondere bei den Landesmaßnahmen sollte, wo dies möglich und sinnvoll ist, die Verwendung quelloffener Software mit freien Lizenzen erfolgen. 20. Ist die ELFA-Maßnahme zur Schnittstellenstandardisierung abgeschlossen, und wenn nein, wie ist der Stand der ELFA-Maßnahmen, und wann können die Akteure mit belastbaren Schnittstellenstandards rechnen? Die Maßnahme „Interoperabilitätsanforderungen verschiedener Fachanwendungen und Plattformlösungen“ (ELFA IOP) ist noch nicht abgeschlossen. Das Vorhaben endet zum 31. März 2026. Das Projekt hat sich bis dahin zum Ziel gesetzt, belastbare Schnittstellenanforderungen und Datensatzstandards zu entwickeln und gemeinsam mit Akteuren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Fachverfahrensherstellern zu erproben. 21. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung der einheitlichen Wasser-Fachanwendung (WAFA) zu rechnen (gesundheitsa mt-2025.de/projekte/projektvorstellungen/einheitliche-wasser-fachanwen dung-wafa-fuer-bayern-und-thueringen), und ist eine proprietäre oder eine Open-Source-Lösung geplant? 22. Wird die WAFA-Anwendung nach Kenntnis der Bundesregierung unproblematisch an bestehende Kernanwendungen anbindbar sein? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der Einheitlichen Wasserfachanwendung (WAFA) für den Freistaat Bayern und das Land Thüringen wird im Förderprogramm Digitalisierung projektbezogen gefördert. Das Vorhaben hat eine Projektlaufzeit bis zum 31. März 2026. Ziel ist die Schaffung einer fachlich einheitlichen, digital unterstützten Anwendung zur Bearbeitung wasserhygienischer Aufgaben in beiden Ländern. Die Verantwortung für Planung, Umsetzung und Steuerung liegt bei den jeweils zuständigen Stellen in den antragstellenden Ländern. Im Förderleitfaden des Förderprogramms Digitalisierung ist vorgesehen, dass geförderte IT-Anwendungen grundsätzlich interoperabel und auf Open-Source- Basis entwickelt werden sollen, um eine langfristige Nachnutzung, Weiterentwicklung und die Integration in bestehende IT-Landschaften zu ermöglichen (vgl. Antwort zu Frage 19). Dieses Prinzip gilt auch für das Förderprojekt „WAFA“. Konkrete technische Details zur Anbindung hängen von der jeweiligen IT-Infrastruktur in den Ländern sowie der Umsetzung durch die Projektverantwortlichen vor Ort ab. 23. Warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zahlreiche verschiedene Modellprojekte zur Schuleingangsuntersuchung, obwohl sie sich inhaltlich standardisieren lassen? Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen ist in den jeweiligen Schulgesetzen und Gesundheitsdienstgesetzen der Länder unterschiedlich geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt den Kommunen. Aus diesen Zuständigkeiten ergeben sich in der Praxis unterschiedliche fachliche, organisatorische und technische Ausgangslagen auf Länderebene sowie auf Ebene der durchführenden Gesundheitsämter. Die verschiedenen Modellprojekte zur Digitalisierung der Schuleingangsuntersuchung spiegeln diese Vielfalt der Anforderungen und Ausgangsbedingungen wider. In den geförderten Projekten werden daher Lösungen erarbeitet, die sich an den landesspezifischen und kommunalen Gegebenheiten und dem Bedarf des jeweiligen Gesundheitsamtes orientieren. 24. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die entwickelten Fachanwendungen interoperabel sind? Die Berücksichtigung bzw. Herstellung von Interoperabilität ist eine notwendige Voraussetzung für die Förderung und ist durch die zuschussempfangenden Einrichtungen entsprechend sicherzustellen. 25. Sind der Bundesregierung Hinweise auf Parallelentwicklungen bei der Digitalisierung bekannt, und inwiefern sieht die Bundesregierung Doppelentwicklungen als problematisch an? 26. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert, dass sich Projekte der Länder und Kommunen doppeln, und welche Kontrollmechanismen gibt es, die dies verhindern? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Einreichung von Förderanträgen müssen die antragsberechtigten Länder und kommunalen Einrichtungen des ÖGD unter anderem auch die erforderlichen Abstimmungen und Koordinationen mit bzw. zu bereits geförderten Maßnahmen und den Ausschluss der Doppelförderung nachweisen. Die Förderinhalte und Fördervoraussetzungen des Förderprogramms Digitalisierung können dem Förderleitfaden und den Förderaufrufen entnommen werden (vgl.: gesundheitsamt-2025.de/downloads#c838). Einrichtungen des ÖGD auf Länder- und kommunaler Ebene haben unterschiedliche Aufgaben. Die antragsberechtigten Länder und Kommunen müssen bereits bei der Antragsstellung nachweisen, dass sie sich zu geplanten und bereits laufenden Projekten untereinander abstimmen, um eine Doppelung von Projekten auf Landes- und kommunaler Ebene auszuschließen. Zudem gibt es sowohl auf Landesebene als auch kommunaler Ebene regelmäßige Informations- und Austauschformate. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 27. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des ÖGD-Pakts strukturelle Probleme im Gesundheitsdienst identifiziert, die mittelbar oder unmittelbar auf Klimawandel oder sich verändernde Naturräume zurückzuführen sind, und wenn ja, welche, und inwieweit wurden hierauf Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt? Nein, der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 28. Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des ÖGD-Pakts Maßnahmen finanziert, die sich im Hinblick auf den Klimawandel als vorteilhaft erwiesen haben und ggf. über die Förderperiode des ÖGD hinaus verstetigt werden sollten? Wie im Pakt für den ÖGD festgehalten, haben sich Bund und Länder mit strukturellen Anpassungen für zukunftsfähige Strukturen im ÖGD befasst. Nach Kenntnis der BReg haben die Länder auf ihren Ebenen Maßnahmen geplant und ergriffen, die sich vorteilhaft im Hinblick auf den Klimawandel auswirken. Ein Teil der Maßnahmen läuft über den Förderzeitraum hinaus. Grundsätzlich streben Bund und Länder eine Nachhaltigkeit der Paktmaßnahmen an. Im vorgesehenen Abschlussbericht werden Bund und Länder zu diesen Maßnahmen ausführen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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