Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Antwort zu Drs. 21/113)
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Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Antwort zu Drs. 21/113)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/416
21. Wahlperiode 05.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Clara Bünger, Agnes
Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/113 –
Stand des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im September 2020 wurde der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
(ÖGD) ins Leben gerufen (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ge
sundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd.html). Damit soll der ÖGD „in ganz
Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, modernisiert
und vernetzt werden“. Für die Jahre 2021 bis 2026 stellen Bund und EU
insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um die Ereignisse während der Corona-Pandemie aufzugreifen und die
Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung
noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den
Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Pakt ÖGD) am 29. September 2020
verabschiedet. Dieser war auch Bestandteil der am 3. Juni 2020 veröffentlichten
Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung: „Corona-Folgen
bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Seit Beginn der
Paktlaufzeit wurden, entsprechend der Zielsetzung des Paktes, wesentliche
Maßnahmen zum Personalaufbau insbesondere in den unteren Gesundheitsbehörden,
zur Digitalisierung des ÖGD sowie zur Steigerung der Attraktivität des ÖGD
umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Umfassende Übersichten zu den
verschiedenen Maßnahmen wurden in einem gemeinsamen Zwischenbericht von
Bund und Ländern Ende 2023 auf der Internetseite des Bundesministeriums für
Gesundheit veröffentlicht (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ges
undheitswesen/pakt-fuer-den-oegd). Auf Grundlage eines Maßgabebeschlusses
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 29. März 2023
(Ausschussdrucksache 20(8)-3677 neu) erfolgt erstmalig zum 14. April 2023
und anschließend bis in das Jahr 2026 jährlich zum 1. April eines Jahres eine
schriftliche Unterrichtung über den Zuwachs an durch Paktmittel finanzierten
und besetzten Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zum 31.
Dezember des Vorjahres und über die Umsetzung des Paktes für den ÖGD.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 4. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von
vier Mrd. Euro bis 2026 zur Verfügung, wobei bis zu 800 Mio. Euro unter dem
Leitbild „Digitales Gesundheitsamt“ für die Digitalisierung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes bereitgestellt werden. Unter dem Leitbild „Digitales
Gesundheitsamt 2025“ wurde ein einheitlicher Rahmen für die Digitalisierung des
ÖGD mit dem Ziel geschaffen, die Digitalisierung im ÖGD durch die
Implementierung und den Ausbau digitaler Anwendungen und Abläufe
voranzutreiben und Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen. Die
Umsetzung erfolgt sowohl über zentrale Maßnahmen als auch über dezentrale
Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung.
Zur wissenschaftlich fundierten Umsetzung und Evaluation der geförderten
Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Förderprogramms wurde ein
einheitliches digitales Reifegradmodell durch ein unabhängiges wissenschaftliches
Konsortium entwickelt. Das Modell ist als mehrstufiges Entwicklungssystem
konzipiert, die den digitalen Fortschritt in verschiedenen Dimensionen messbar
machen. Das Reifegradmodell bildet den digitalen Entwicklungsstand der
Gesundheitsämter systematisch ab und ermöglicht eine objektive Bewertung.
Sowohl bei der Antragstellung als auch jährlich zum Stichtag 31. Dezember
erfolgen Reifegradmessungen. Diese dienen den Gesundheitsämtern und Ländern
sowie der Bundesregierung als zentrales Instrument zur Steuerung,
Fortschrittskontrolle und Zielüberprüfung der Digitalisierungsmaßnahmen, und sie dienen
gegenüber der Europäischen Union als Nachweis über die Verwendung der
Fördermittel.
Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass das Förderprogramm Digitalisierung
zu den erfolgreichsten Digitalisierungsfördermaßnahmen des Bundes gehört.
Seit Beginn des Förderprogrammes ist die digitale Reife in den
Gesundheitsämtern über alle Erhebungsjahre hinweg kontinuierlich gestiegen und das in
sämtlichen Dimensionen des Reifegradmodells. Die erzielten Ergebnisse
unterstreichen, dass sich die Gesundheitsämter schrittweise in Richtung des
Zielbilds des Digitales Gesundheitsamtes entwickeln.
1. Wie viel Geld wurde den Ländern und Kommunen im Rahmen des Pakts
für den ÖGD nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung gestellt,
und wie viel wurde abgerufen?
2. Wie viel Geld kam aus dem EU-Haushalt, und welche Vorhaben wurden
konkret mit diesen Mitteln umgesetzt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Den Ländern wurden bisher Mittel in Höhe von 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung
gestellt. Ein Mittelabruf von Länderseite erfolgt nicht, da die Mittel direkt in
die Länderhaushalte übergehen.
Daneben stellt die Bundesregierung für weitere Maßnahmen – über die gesamte
Paktlaufzeit – insgesamt 900 Mio. Euro zur Verfügung. Davon entfallen bis zu
800 Mio. Euro auf die Digitalisierung. Weitere 50 Mio. Euro werden für ein
Förderprogramm zur Modernisierung von See- und Flughäfen nach den
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom Bund bereitgestellt. Insgesamt
5 Mio. Euro werden zur Stärkung übergreifender Strukturen auf Bundesebene
bereitgestellt.
Der Digitalisierungsanteil des Pakts für den ÖGD ist Teil des Deutschen
Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird über die Aufbau- und
Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert. Das bedeutet, dass die im
Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für die Digitalisierung des ÖGD der
genannten Instrumente refinanziert werden können.
3. Wie viele neue Stellen (Vollzeitäquivalente) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund des ÖGD-Pakts neu geschaffen, und welche
Vereinbarungen mit den Ländern bzw. Kommunen gibt es, dass diese
Stellen auch nach der Bundesförderung weiter bestehen?
Vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 wurden bundesweit circa
5 210 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus Paktmitteln geschaffen und besetzt und
somit das Paktziel übertroffen. Circa 90 Prozent der Stellen wurden unbefristet
besetzt und sollten daher nach Ende der Bundesförderung weiter bestehen.
4. Wie viel der geplanten 800 Mio. Euro für Digitalisierung ist nach
Kenntnis der Bundesregierung der Anteil für Digitalisierung jeweils für
Länder, für Kommunen, für Bund und wie viel für andere Zwecke geplant
worden, und wie viel wurde davon jeweils tatsächlich abgerufen?
5. Wie viel Geld entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung konkret auf
Länder und Kommunen und Ein-Land-für-Alle (ELFA)-Maßnahmen?
6. Zu welchem Anteil werden die Mittel nach Kenntnis der
Bundesregierung abgerufen?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Erreichung des Zielbilds eines digitalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes
wurden im Rahmen des Pakts für den ÖGD bis zu 800 Mio. Euro für
Digitalisierungsmaßnahmen bereitgestellt.
Rund 80 Prozent der Mittel entfallen auf im Jahr 2021 an die Länder gezahlte
Finanzhilfen sowie das dezentrale Förderprogramm Digitalisierung mit
projektbezogenen Maßnahmen in den Ländern und Kommunen sowie damit
verbundene administrative Aufwände.
Zur Umsetzung dieser dezentralen Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Gesundheit im Jahr 2021 zunächst 65 Mio. Euro in Form von Finanzhilfen an
die Länder bereitgestellt. Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Bereitstellung der
Mittel mithilfe des bundesweiten Förderprogramms und drei veröffentlichten und
frei zugänglichen Förderaufrufen (s. a. auch gesundheitsamt-2025.de/downl
oads).
Die Förderung erfolgt zweckgebunden. Gefördert werden Vorhaben, die
geeignet sind, den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler
und Landesträgerschaft zu erhöhen – dazu gehören sowohl technische als auch
prozessuale Modernisierungsmaßnahmen. Die Förderinhalte und
Fördervoraussetzungen des Förderprogramms Digitalisierung können dem Förderleitfaden
und den Förderaufrufen entnommen werden (vgl. gesundheitsamt-2025.de/dow
nloads#c838). Die Planung, Umsetzung und Durchführung der geförderten IT-
Projekte werden durch die Länder bzw. kommunalen Einrichtungen des ÖGD
verantwortet.
Die verbleibenden rund 20 Prozent der Digitalisierungsmittel werden für
zentrale Maßnahmen eingesetzt. Darunter fällt sowohl ein durch das Robert Koch-
Institut (RKI) in Entwicklung befindlicher „Nationaler elektronischer Transfer
für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDnet)“ mit dem zentralen
Infektionsschutzmodul EMIGA und die Weiterentwicklung der Meldeinfrastruktur
DEMIS wie auch die Kollaborationsplattform AGORA.
7. Für welche Projekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Bundeszuschuss gewährt für
a) ELFA-Maßnahmen,
b) länderkoordinierende Maßnahmen,
c) Modellprojekte
(bitte jeweils Höhe des Zuschusses und Gesamtvolumen der Projekte
benennen)?
8. Wie viele Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
abgeschlossen, in Arbeit oder wurden noch nicht begonnen, und welche Summen
wurden in diesem Zusammenhang zurückgezahlt und welche noch nicht
ausgeschüttet?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Förderprogramm Digitalisierung im ÖGD werden derzeit insgesamt
418 Modellprojekte, 56 Landesmaßnahmen sowie 14 ELFA-Maßnahmen
gefördert. Mit diesem Umfang zählt das Förderprogramm zu den größten
Digitalisierungsfördermaßnahmen des Bundes im Bereich Gesundheit. Die Zuschusshöhe
differenziert nach den verschiedenen Maßnahmen mit Stand: 15. Mai 2025
ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
Förderformat Anzahl der geförderten
Digitalisierungsprojekte
Zuschusshöhe
in Euro
7a. ELFA (Ein-
Landfür-alle-Maßnahme) 14 35.534.557,72
7b. Landesmaßnahmen 56 259.502.672,95
7c. Modellprojekte 418 243.160.275,48
Eine vollständige Übersicht aller geförderten Projekte ist im Internet
veröffentlicht (gesundheitsamt-2025.de/projekte/gesamtprojektliste). Dort können die
jeweilige Projektförderhöhe sowie die Projektinhalte und -ziele eingesehen und
nach Projektart und Land gefiltert werden.
Die Laufzeiten der geförderten Vorhaben sind unterschiedlich. Zum Stichtag
31. Dezember 2024 waren 104 Projekte abgeschlossen. Die verbleibenden
Projekte enden sukzessive bis spätestens zum 31. August 2026. Nach Abschluss
der Projekte findet nach Vorlage entsprechender Nachweise eine Prüfung der
finalen Mittelverwendung statt. Aussagen zu möglichen Rückzahlungen sind
erst nach Abschluss der Prüfungen möglich.
Das Förderprogramm endet mit dem Abschluss der erforderlichen
administrativen Maßnahmen zum 31. Dezember 2026.
9. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Projektträger eingesetzt, welche Projektträger wurden jeweils beauftragt, und
wie viel kostet das bzw. hat das gekostet?
Zur Fragestellung, ob Zuschussempfänger Projektträger beauftragt haben,
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Rechenschaftsbericht,
bzw. wie können die Ergebnisse und Arbeitsstände der Projekte
öffentlich nachvollzogen werden?
Zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD wurde Ende 2023 ein gemeinsamer
Zwischenbericht von Bund und Ländern veröffentlicht. Zudem übermittelt das
Bundesministerium für Gesundheit jährlich einen Bericht an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Für das Jahr 2027 ist ein Abschlussbericht
vorgesehen.
Zuwendungsempfänger im Rahmen des Förderprogramms Digitalisierung sind
u. a. verpflichtet, nach Projektende einen Verwendungsnachweis einzureichen.
Zudem erfolgen jährlich Reifegradmessungen zum Stichtag 31. Dezember, die
den Projektstand und den digitalen Entwicklungsstand der geförderten Projekte
systematisch abbilden. Eine Teilnahme ist für die Zuwendungsempfänger
verpflichtend. Die Auswertungen der Reifegradmeldungen erfolgen durch ein
unabhängiges wissenschaftliches Forschungskonsortium, dessen Berichte jeweils
im Internet veröffentlicht werden (siehe auch gesundheitsamt-2025.de/downloa
ds#c1634).
Über die jeweiligen Arbeitsstände und Ergebnisse der Projekte informieren die
Zuwendungsempfänger eigenverantwortlich in unterschiedlichem Umfang und
über verschiedene Kanäle, darunter Internetseiten, Pressemitteilungen,
Publikationen sowie zielgruppenspezifische Informationsveranstaltungen. Eine
strukturierte Gesamtübersicht über diese Kommunikationsformate liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Die einzelnen Fördermaßnahmen unterliegen der Prüfung durch die jeweils
zuständigen Landesrechnungshöfe. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden
in einzelnen Ländern bereits Prüfungen durchgeführt.
Das gesamte Förderprogramm Digitalisierung des Paktes für den ÖGD wird
darüber hinaus im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit unabhängig
evaluiert werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden Ende des Jahres
2026 vorliegen und im Anschluss öffentlich zugänglich gemacht.
11. Welche Instanzen zur Qualitätssicherung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in welcher Phase der Projektentwicklung etabliert?
12. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten mit einem
Zuschussvolumen von über 1 Mio. Euro
a) eine externe Begutachtung?
b) eine wettbewerbliche Vergabe?
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beratungsleistungen im
Rahmen der Konzeption des Pakts in Anspruch genommen, und wenn ja,
wofür, und mit welchen Kosten?
14. Welche Beratungsfirmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt, und auf welchem Wege wurden die entsprechenden Dienstleister
ausgewählt?
Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Förderung der Projekte des Förderprogramms Digitalisierung erfolgt
antragsbasiert. Die Fördervoraussetzungen, darunter insbesondere die
Förderberechtigung, die Förderinhalte sowie die förderfähigen Ausgaben sind detailliert
in dem Förderleitfaden sowie in den drei Förderbekanntmachungen geregelt.
Diese sind öffentlich Im Internet (www.gesundheitsamt-2025.de) zugänglich.
Die Antragsberechtigten – das heißt kommunale Gesundheitsämter,
Landesbehörden oder landesweit koordinierende Stellen – haben unterschiedliche Wege
beschritten, um ihre Anträge zu erstellen. Inwiefern hierbei
Beratungsleistungen Dritter in Anspruch genommen wurden, ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Ebenso liegt der Bundesregierung keine Kenntnis darüber vor, auf
welchem Weg etwaige externe Dienstleister beauftragt wurden – z. B.
Eigenleistungen, bestehende Rahmenverträge oder durch Ausschreibungen.
Für die Einhaltung rechtlicher Bedingungen wie insbesondere das
Haushaltsrecht, das Vergaberecht sowie einschlägiger datenschutzrechtlicher
Bestimmungen sind die zuschussempfangenden Einrichtungen verantwortlich.
Zur Unterstützung der Antragstellung erfolgte eine Beratung durch den vom
Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Projektträger. Nach Eingang
der Anträge wurde eine fachliche Begutachtung durch den Projektträger
durchgeführt. Zusätzlich erfolgte eine weitere fachlich-inhaltliche Prüfung durch
Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, bevor über
eine Förderung entschieden wurde.
Das Bundesministerium für Gesundheit selbst hat für die Konzeption des
Förderprogramms keine externen Beratungsleistungen in Anspruch genommen.
15. Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Pakt entstanden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine weiteren Kosten im
Zusammenhang mit dem Pakt entstanden.
16. Welche Funktion hat der Beirat für den Pakt für den ÖGD nach Kenntnis
der Bundesregierung?
Der „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen
Gesundheitsdienst in Umsetzung des Paktes für den ÖGD“ – kurz: „Beirat Pakt ÖGD“
ist ein externes, unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten, die
Bund und Länder bei der Paktumsetzung beraten und begleiten. Er entwickelt
Empfehlungen, wie der ÖGD für zukünftige gesundheitliche Notfallsituationen
sachgerecht aufgestellt und insgesamt zukunftsorientiert ausgerichtet werden
kann.
17. Wie viele Mitglieder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung
digitale bzw. IT-Kompetenz bzw. einen Informatikhintergrund?
Diese Information liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Zusammensetzung
des Beirates, die sich aus den im Pakt für den ÖGD benannten Aufgaben ergibt,
wurde Ende Dezember 2020 im Einvernehmen von Bund und Ländern
beschlossen (s. GMK-Beschluss www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=184&
jahr=2021).
18. Inwiefern wurde bei der Bundesregierung erwogen, Aufgaben der
Gesundheitsämter bundesweit zu vereinheitlichen, um einen gemeinsamen
digitalen und skalierbaren Kern zu entwickeln?
Sowohl die Aufgabenwahrnehmung als auch die institutionelle Verankerung
des ÖGD variieren in den Ländern. Diese Unterschiede ergeben sich aus den
verfassungsrechtlich verankerten Verwaltungsstrukturen der Länder und
spiegeln die föderale Zuständigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes wider.
Eine direkte Folge dieser Aufgabenpluralität ist der Einsatz unterschiedlicher,
jeweils an die spezifischen Anforderungen angepasster digitaler Fachverfahren
in den Ländern und Kommunen. Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, hat sich
die Bundesregierung bei der Konzeption des Förderprogramms Digitalisierung
gegen einen zentralisierten, monolithischen Ansatz entschieden. Diese
Vorgehensweise erlaubt es, länderspezifische Bedarfe zu berücksichtigen und
zugleich schrittweise eine Harmonisierung der digitalen ÖGD-Infrastruktur zu
ermöglichen sowie ein reibungsloseres Zusammenspiel der Anwendungen
aufgrund hinreichender Interoperabilität zu unterstützen.
Zur stärkeren Bündelung der Digitalisierung im ÖGD hat der Bund außerdem
zentrale Digitalisierungsmaßnahmen angestoßen (siehe im Einzelnen in der
Antwort zu den Fragen 4 bis 6).
19. Gibt es Vorgaben oder Wünsche vonseiten der Bundesregierung zur
Umsetzung von Softwareentwicklung bezüglich Open Source oder
proprietären Lösungen, und welche ist nach Ansicht der Bundesregierung
sinnvoller?
Es liegt im Interesse der Bundesregierung, Ergebnisse des Vorhabens für alle
Interessierten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Zur Digitalisierung
von Fachverfahren oder weiteren IT-Systemen insbesondere bei den
Landesmaßnahmen sollte, wo dies möglich und sinnvoll ist, die Verwendung
quelloffener Software mit freien Lizenzen erfolgen.
20. Ist die ELFA-Maßnahme zur Schnittstellenstandardisierung
abgeschlossen, und wenn nein, wie ist der Stand der ELFA-Maßnahmen, und wann
können die Akteure mit belastbaren Schnittstellenstandards rechnen?
Die Maßnahme „Interoperabilitätsanforderungen verschiedener
Fachanwendungen und Plattformlösungen“ (ELFA IOP) ist noch nicht abgeschlossen. Das
Vorhaben endet zum 31. März 2026. Das Projekt hat sich bis dahin zum Ziel
gesetzt, belastbare Schnittstellenanforderungen und Datensatzstandards zu
entwickeln und gemeinsam mit Akteuren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
sowie Fachverfahrensherstellern zu erproben.
21. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung der
einheitlichen Wasser-Fachanwendung (WAFA) zu rechnen (gesundheitsa
mt-2025.de/projekte/projektvorstellungen/einheitliche-wasser-fachanwen
dung-wafa-fuer-bayern-und-thueringen), und ist eine proprietäre oder
eine Open-Source-Lösung geplant?
22. Wird die WAFA-Anwendung nach Kenntnis der Bundesregierung
unproblematisch an bestehende Kernanwendungen anbindbar sein?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung der Einheitlichen Wasserfachanwendung (WAFA) für den
Freistaat Bayern und das Land Thüringen wird im Förderprogramm
Digitalisierung projektbezogen gefördert. Das Vorhaben hat eine Projektlaufzeit bis zum
31. März 2026. Ziel ist die Schaffung einer fachlich einheitlichen, digital
unterstützten Anwendung zur Bearbeitung wasserhygienischer Aufgaben in beiden
Ländern.
Die Verantwortung für Planung, Umsetzung und Steuerung liegt bei den jeweils
zuständigen Stellen in den antragstellenden Ländern.
Im Förderleitfaden des Förderprogramms Digitalisierung ist vorgesehen, dass
geförderte IT-Anwendungen grundsätzlich interoperabel und auf Open-Source-
Basis entwickelt werden sollen, um eine langfristige Nachnutzung,
Weiterentwicklung und die Integration in bestehende IT-Landschaften zu ermöglichen
(vgl. Antwort zu Frage 19). Dieses Prinzip gilt auch für das Förderprojekt
„WAFA“. Konkrete technische Details zur Anbindung hängen von der
jeweiligen IT-Infrastruktur in den Ländern sowie der Umsetzung durch die
Projektverantwortlichen vor Ort ab.
23. Warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zahlreiche
verschiedene Modellprojekte zur Schuleingangsuntersuchung, obwohl sie sich
inhaltlich standardisieren lassen?
Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen ist in den jeweiligen
Schulgesetzen und Gesundheitsdienstgesetzen der Länder unterschiedlich
geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung obliegt den Kommunen.
Aus diesen Zuständigkeiten ergeben sich in der Praxis unterschiedliche
fachliche, organisatorische und technische Ausgangslagen auf Länderebene sowie
auf Ebene der durchführenden Gesundheitsämter.
Die verschiedenen Modellprojekte zur Digitalisierung der
Schuleingangsuntersuchung spiegeln diese Vielfalt der Anforderungen und Ausgangsbedingungen
wider. In den geförderten Projekten werden daher Lösungen erarbeitet, die sich
an den landesspezifischen und kommunalen Gegebenheiten und dem Bedarf
des jeweiligen Gesundheitsamtes orientieren.
24. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
entwickelten Fachanwendungen interoperabel sind?
Die Berücksichtigung bzw. Herstellung von Interoperabilität ist eine
notwendige Voraussetzung für die Förderung und ist durch die zuschussempfangenden
Einrichtungen entsprechend sicherzustellen.
25. Sind der Bundesregierung Hinweise auf Parallelentwicklungen bei der
Digitalisierung bekannt, und inwiefern sieht die Bundesregierung
Doppelentwicklungen als problematisch an?
26. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert, dass sich
Projekte der Länder und Kommunen doppeln, und welche
Kontrollmechanismen gibt es, die dies verhindern?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Einreichung von Förderanträgen müssen die antragsberechtigten
Länder und kommunalen Einrichtungen des ÖGD unter anderem auch die
erforderlichen Abstimmungen und Koordinationen mit bzw. zu bereits geförderten
Maßnahmen und den Ausschluss der Doppelförderung nachweisen. Die
Förderinhalte und Fördervoraussetzungen des Förderprogramms Digitalisierung
können dem Förderleitfaden und den Förderaufrufen entnommen werden (vgl.:
gesundheitsamt-2025.de/downloads#c838).
Einrichtungen des ÖGD auf Länder- und kommunaler Ebene haben
unterschiedliche Aufgaben. Die antragsberechtigten Länder und Kommunen müssen
bereits bei der Antragsstellung nachweisen, dass sie sich zu geplanten und
bereits laufenden Projekten untereinander abstimmen, um eine Doppelung von
Projekten auf Landes- und kommunaler Ebene auszuschließen. Zudem gibt es
sowohl auf Landesebene als auch kommunaler Ebene regelmäßige
Informations- und Austauschformate.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
27. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des ÖGD-Pakts
strukturelle Probleme im Gesundheitsdienst identifiziert, die mittelbar
oder unmittelbar auf Klimawandel oder sich verändernde Naturräume
zurückzuführen sind, und wenn ja, welche, und inwieweit wurden hierauf
Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt?
Nein, der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor.
28. Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des ÖGD-Pakts Maßnahmen finanziert, die sich im Hinblick auf den
Klimawandel als vorteilhaft erwiesen haben und ggf. über die Förderperiode
des ÖGD hinaus verstetigt werden sollten?
Wie im Pakt für den ÖGD festgehalten, haben sich Bund und Länder mit
strukturellen Anpassungen für zukunftsfähige Strukturen im ÖGD befasst. Nach
Kenntnis der BReg haben die Länder auf ihren Ebenen Maßnahmen geplant
und ergriffen, die sich vorteilhaft im Hinblick auf den Klimawandel auswirken.
Ein Teil der Maßnahmen läuft über den Förderzeitraum hinaus. Grundsätzlich
streben Bund und Länder eine Nachhaltigkeit der Paktmaßnahmen an. Im
vorgesehenen Abschlussbericht werden Bund und Länder zu diesen Maßnahmen
ausführen.
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