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Schriftliche Frage 130 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 39 in Zeile 1264 f. angekündigte Stichtagsverläng…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 130 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 39 in Zeile 1264 f. angekündigte Stichtagsverläng… Frage 130 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 39 in Zeile 1264 f. angekündigte Stichtagsverlängerung der tariflichen Zusatzrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft beschließen, und zu welchem Zeitpunkt wird nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grundlage dieses Beschlusses die tarifliche Zusatzrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft wieder eingeführt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 31. März 2026: Mit dem im Koalitionsvertrag in Zeile 1264 vereinbarten Vorhaben „Wir sorgen für eine Stichtagsverlängerung der Tariflichen Zusatzrente für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft um zehn Jahre“ soll das Zustandekommen einer neuen tarifvertraglichen Zusatzversorgung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden. Die bisherige Zusatzversorgung aus tarifvertraglichen Beihilfen des Zusatzversorgungswerks für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) und ergänzenden Ausgleichsleistungen der aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzierten Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) läuft aus. Die Tarifvertragsparteien haben zwischenzeitlich einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Unterstützung soll durch eine Verschiebung des gesetzlichen Stichtags für den Zugang zu Leistungen der ZLA um zehn Jahre erfolgen. Hierdurch würden ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mehr in die neue tarifvertragliche Zusatzversorgung übernommen werden können, eine höhere Zusatzversorgung erhalten. Ob und wann das Vorhaben umgesetzt werden kann, wird erst nach Abschluss der Aufstellung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2027 absehbar sein. Mit Blick auf den bestehenden Finanzierungsvorbehalt für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben kann eine Vorbereitung und Abstimmung der Entwürfe für die erforderlichen gesetzlichen Änderungen innerhalb der Bundesregierung erst im Anschluss erfolgen. Über den Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Tarifvertrags und den Beginn seiner konkreten Umsetzung entscheiden die Tarifvertragsparteien in eigener Verantwortung.

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