Schriftliche Frage 21 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Anfragen sowie über die tatsächliche Umsetzung von Aufnahmen verletzter Kinder…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 21 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Anfragen sowie über die tatsächliche Umsetzung von Aufnahmen verletzter Kinder…
Frage 21 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von Anfragen sowie über die tatsächliche Umsetzung von Aufnahmen verletzter Kinder aus Gaza zur medizinischen Behandlung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten in der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, um die erklärte Aufnahmebereitschaft deutscher Kommunen, z. B. Hannover, Bremen, Düsseldorf, Leipzig, Bonn, Frankfurt und Kiel zur Behandlung verletzter Kinder zu unterstützen (siehe www.spiegel.de/panorama/gazas treifen-deutsche-staedte-scheitern-mit-hilfsangebo t-fuer-kinder-aus-gaza-a-a431372d-b3db-4b25-96 c5-e9b58cb880b0)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Februar 2026:
Nach Kenntnis der Bundesregierung finden regelmäßig medizinische Evakuierungen aus Gaza statt. Insgesamt wurden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Oktober 2023 10.762 Patientinnen und Patienten evakuiert (Stand: 26. Januar 2026). Der Großteil wurde in Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar und der Europäischen Union (EU) aufgenommen. Die Bundesregierung wird außerdem regelmäßig durch die Europäische Kommission vom Emergency Response Coordination Centre (ERCC) bei der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) über die Umsetzung von Patienten-Aufnahmen aus Gaza im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) und dem durch die WHO initiierten Hilfeleistungsersuchen für „Medevac Gaza“ unterrichtet. Die geteilten Informationen beinhalten u. a. die Anzahl erfolgter Patientenaufnahmen, Anzahl offener Anfragen, Pathologie der Patientenfälle, Aufenthaltsort der Patienten, die auf eine Aufnahme warten, sowie die an Aufnahmen beteiligten Mitgliedstaaten der EU und Partnerländern. Darüber hinaus werden über die Kommunikationsplattform des UCPM regelmäßig die von der WHO erstellten Patientenlisten aktualisiert übermittelt. Für verletzte oder gefährdete Kinder aus Gaza sollte die Hilfe in der Region im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung unterstützt die WHO und engagiert sich in vielfältiger Weise und finanziell substanziell im Bereich der humanitären Hilfe, um Menschen in Gaza zu unterstützen. Bezüglich des zweiten Teils Ihrer Frage: Das Kleeblattverfahren wird derzeit ausschließlich für die medizinische Evakuierung von Patienten aus der Ukraine genutzt. Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3711 und auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/1324, die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Helge Limburg auf Bundestagsdrucksache 21/1482, die Schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/1627, die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Violetta Bock auf Bundestagsdrucksache 21/1482 sowie die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/1709 wird verwiesen.
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