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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/198)

dip / drucksache 04.06.2025 · WP 21 · 21/410 · Antwort · Original ↗

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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/198) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/410 21. Wahlperiode 04.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/198 – Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. dessen zuständigen Bundesministers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren. Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium 119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung muss der Steuerzahler finanzieren. Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie Strafanträge und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec k-673ef9084df82f515063e1e6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 219; 137, 185, 250). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das über einen Zeitraum, der mehrere Legislaturperioden umfasst. Die Fragen beziehen sich auf Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten 10 Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen Kontrolle des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren erteilen. Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc. ist zudem der Grundrechtsschutz, insbesondere Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, von der Bundesregierung zu beachten. Bei der Beantwortung der Fragen ist zudem der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren. Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht. Die Ermittlung der angefragten Informationen, darunter insbesondere Details zu den jeweiligen rechtlichen Verfahren aber etwa auch Angaben zu Beamtinnen und Beamten im Bundesministerium mit Befähigung zum Richteramt sowie deren Vertretung des Hauses in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, ist – wie im Rahmen der jeweiligen Antworten dargelegt wird – mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147). In Teilen erfordert die Beantwortung der Fragen einen unzumutbaren Aufwand, der sich vor allem aus der Auswertung von sehr umfangreichen und sich über lange Bearbeitungszeiträume erstreckenden Aktenbeständen sowie dem daraus resultierenden erheblichen Personalaufwand ergibt.  1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw. Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrags, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?  2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in denen das BMFSFJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrags, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt, aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) war im ersten Quartal 2025 an insgesamt 32 Verfahren als Klägerin bzw. Antragstellerin sowie als Beklagte bzw. Antragsgegnerin beteiligt. Entsprechend der Fragestellung fallen hierunter nicht nur Verfahren, die in diesem Zeitraum initiiert wurden, sondern auch ältere Verfahren, die weiterhin anhängig waren. Insgesamt sind nach derzeitigem Abrechnungsstand Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 235 713 Euro entstanden. Da die Fragesteller sich auf die Kosten der Rechtsverfolgung beziehen, beinhaltet der Betrag neben Anwaltskosten auch Gerichtskosten. Angegeben sind die für den vollen Zeitraum der Verfahren angefallenen Gesamtkosten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung sich grundsätzlich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert. Zudem wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.  3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMFSFJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand des Verfahrens unter Angabe der Rechtsgrundlage des behaupteten Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMFSFJ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)? Das BMBFSFJ hat seit 2015 ein außergerichtliches Verfahren mit rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt. Hierfür sind Kosten in Höhe von 3 888 Euro entstanden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.  4. Wie viele Strafanträge hat das BMFSFJ bzw. der zuständige Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMFSFJ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums [z. B. Rechtsanwaltskosten] aufschlüsseln)?  5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMFSFJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMFSFJ bzw. dessen zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums [z. B. Rechtsanwaltskosten] aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im ersten Quartal 2025 wurden im Rahmen von bereits laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden zwei Strafanträge gestellt. Strafanzeigen wurden nicht erstattet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich keine Stellung nimmt. Zudem wird auf die Vorbemerkung zur administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.  6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMFSFJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft, Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)? Es ist nicht bekannt, dass im ersten Quartal 2025 in der Frage spezifizierte Strafverfahren abgeschlossen wurden. Die Antwort beschränkt sich auf die von den Ermittlungsbehörden übermittelten Angaben.  7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMFSFJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMFSFJ in den Jahren von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrags, Besoldungsgruppe des betroffenen Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?  8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMFSFJ gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMFSFJ in den Jahren von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsausübung gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrags, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag bzw. Strafanzeige erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens, Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurden keine entsprechenden Strafanträge oder Strafanzeigen gestellt.  9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von 2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des Strafantrags, Gegenstand des Strafantrags bzw. der Strafanzeige, Angabe, ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge seit dem Jahr 2015 gegen die jeweils zuständige Bundesministerin gestellt wurden, kann nicht beantwortet werden. Die entsprechenden Verfahren werden von den Ermittlungsbehörden geführt. Eine Information der jeweiligen Bundesministerin über das Vorliegen von gegen sie gerichteten Strafanzeigen bzw. Strafanträgen ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben. 10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das BMFSFJ bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)? 11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim BMFSFJ seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Antwort auf diese Fragen ist mit zumutbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Eine Auswertung zu den Beamtinnen und Beamten im BMBFSFJ mit Befähigung zum Richteramt ist anhand des Personalverwaltungssystems nicht möglich. Das Personalverwaltungssystem des BMBFSFJ erfasst ausschließlich den aktuellen Personalbestand. Eine Auswertung für Vorjahre durch das Personalverwaltungssystem würde daher nur eine Teilmenge auswerfen. Diese Auswertung würde nämlich nur diejenigen Beschäftigten ermitteln, die sowohl in dem jeweiligen Erfassungsjahr (z. B. 2015) bereits im BMBFSFJ beschäftigt waren als auch weiterhin im BMBFSFJ beschäftigt sind. Wenn eine Person im Erfassungsjahr beim BMBFSFJ beschäftigt war, ihre Tätigkeit aber inzwischen eingestellt hat, würde sie nicht erfasst. Die Auswertung auf das Kriterium der Befähigung zum Richteramt hin würde ein unrichtiges Ergebnis hervorbringen. Notwendig wäre also eine händische Auswertung sämtlicher Personalakten, was nur mit unzumutbarem Aufwand leistbar wäre. Da bereits eine Erfassung der Beamtinnen und Beamten auf die Befähigung zum Richteramt hin nicht ohne unzumutbaren Aufwand möglich ist, kann die Frage nach der Vertretung durch diese Personen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren seit 2015 in der Folge ebenfalls nicht beantwortet werden. Eine Antwort auf diese Frage ist mit zumutbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Hierfür müssten große Aktenbestände händisch ausgewertet werden, um den Gegenstand sowie die Bearbeitenden der Verfahren zu ermitteln. Dies stellt einen unzumutbaren Aufwand dar, der in keinem Verhältnis zu dem Erkenntnisgewinn steht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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