polradar

Lobbyarbeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/162)

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 21/375 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Lobbyarbeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/162) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/375 21. Wahlperiode 02.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Markus Frohnmaier, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/162 – Lobbyarbeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen (ebd.). Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe Berater. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet- derverwaltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html). Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Bundestag damit vor. Die Berichte ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltun g/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden. Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz) (vgl. hierzu den Integritätsbericht 2023, Seite 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/Shared Docs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf ?__blob=publicationFile&v=2 ). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der Bundesbediensteten (2023 rd. 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den Integritätsbericht 2023, Seite 14) Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor dem Jahr 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den Zeitraum ab dem Jahr 2008. Speziell zu den Fragen 5 bis 8: Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts der Detailtiefe und des Umfangs Fragen erreicht. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht. Die erbetenen Angaben zu Ergebnissen der Gespräche sowie der Höhe der Kosten können wegen des unzumutbaren Aufwands, der mit der Erhebung verbunden wäre, nicht ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.). Hierzu müssten unzählige Akten seit dem Jahr 2008 händisch durchgesehen werden, wofür selbst beim Einsatz mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrere Wochen Arbeitszeit zu veranschlagen wären. 1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis heute im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMZ vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006 bis heute im BMZ an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw. abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMZ vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig: • Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, • leitende Funktionen, • Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, • Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, • Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen wird, • Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006 bis heute Führungsfunktionen im BMZ wahr bzw. hatten diese inne (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMZ vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu Fragen 1 bis 4 verwiesen. 4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMZ verfügten bzw. verfügen seit 2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorherige Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises, Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt worden ist, aufschlüsseln)? Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag ist der jeweils geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMZ im ersten Quartal 2025 ins BMZ zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Datum Ort Beteiligte BMZ (BM, PSt, St) Unternehmen / Unternehmer Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung 20.02.2025 BMZ Sts Flasbarth a. D. Lidl Fortführung Grüner Knopf als Textilsiegel 21.02.2025 BMZ Sts Flasbarth a. D. Blackrock Fortführung des Ukraine Development Funds 6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMZ im ersten Quartal 2025 ins BMZ zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Hier wird Fehlanzeige gemeldet. 7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMZ im ersten Quartal 2025 ins BMZ zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Datum Ort Beteiligte BMZ (BM, PSt, St) Verbände / Organisationen Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung 10.01.2025 BMZ BM’in a. D. Schulze Aktion gegen Hunger; Ärzte der Welt Deutschland; Caritas Deutschland; Council (DRC) Deutschland); Diakonie Katastrophenhilfe; Handicap International (HI) Deutschland; International Rescue Committee (IRC) Deutschland); Oxfam Deutschland e.V.; Plan International Deutschland; Save the Children Deutschland; Welthungerhilfe; aktuelle Lage in Gaza/ Libanon 8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMZ im ersten Quartal 2025 ins BMZ zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Hier wird Fehlanzeige gemeldet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen