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Lobbyarbeit im Bundesministerium für Gesundheit (Antwort zu Drs. 21/163)

dip / drucksache 16.06.2025 · WP 21 · 21/507 · Antwort · Original ↗

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Lobbyarbeit im Bundesministerium für Gesundheit (Antwort zu Drs. 21/163) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/507 21. Wahlperiode 16.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/163 – Lobbyarbeit im Bundesministerium für Gesundheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen (ebd.). Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe Berater. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet- derverwaltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html). Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit vor. Die Berichte ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwa ltung/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden. Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz; vgl. hierzu den Integritätsbericht 2023, S. 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/SharedDo cs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__ blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der Bundesbediensteten (2023 rd. 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den Integritätsbericht 2023, S. 14). Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor dem Jahr 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den Zeitraum ab dem Jahr 2008. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts der Detailtiefe und des Umfangs Fragen erreicht. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht. Die erbetenen Angaben zu Ergebnissen der Gespräche sowie der Höhe der Kosten können wegen des unzumutbaren Aufwands, der mit der Erhebung verbunden wäre, nicht ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.). Es ist nicht zumutbar, dass zeitgleich zum laufenden Betrieb einer obersten Bundesbehörde eine Hausleitung mehrere Bürosachbearbeiter dafür abstellen soll, gemeinsam mit den betroffenen Referenten Vorbereitungsanforderungen, Abrechnungen sowie die entsprechenden Ausarbeitungen aus den Fachabteilungen für Termine in einem Zeitraum durchsuchen, die zum größten Teil von Leitungspersonen wahrgenommen wurden, die mittlerweile diese Funktion nicht mehr innehaben. 1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis heute im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMG vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006 bis heute im BMG an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw. abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMG vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig: • Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, • leitende Funktionen, • Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, • Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, • Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen wird, • Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006 bis heute Führungsfunktionen im BMG wahr bzw. hatten diese inne (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMG vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2, zweiter Spiegelstrich verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMG verfügten bzw. verfügen seit 2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises, Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt worden ist, aufschlüsseln)? Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im Bundesministerium für Gesundheit einen Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag ist der jeweils geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMG im ersten Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Auf die Tabelle in Anlage 1* wird verwiesen. 6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMG im ersten Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Auf die Tabelle in Anlage 1* wird verwiesen. 7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMG im ersten Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Auf die Tabelle in Anlage 2* wird verwiesen. 8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMG im ersten Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Auf die Tabelle in Anlage 2* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/507 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 250613_Anlage 1_Tabelle zu AW 5-6_KA 21-163 Datum Ort Beteiligte BMG (BM, PSt, St) Unternehmen / Unternehmer Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung* Öffentlichkeit beteiligt (ja/nein) 13.01.2025 BMG PSt Die BrückenKöpfe GmbH Krankenkassen nein 19.02.2025 BMG PSt AMEOS Gruppe Krankenhäuser nein 06.03.2025 BMG BM TU Dresden KI in der Krebsdiagnostik nein 12.03.2025 BMG PSt Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Harzklinikum nein 17.03.2025 BMG PSt Martius Apotheke Apotheken nein Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMG im 1. Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen eingeladen? 250613_Anlage 2_Tabelle zu AW 7-8_KA 21-163 Datum Ort Beteiligte BMG (BM, PSt, St) Unternehmen / Unternehmer Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung Öffentlichkeit beteiligt (ja/nein) 13.01.2025 BMG BM ABDA, DAV, GKV-SV Unterstützungsleistung ePA nein 14.01.2025 BMG St BIO Deutschland Biotechnologiestandort Deutschland nein 29.01.2025 BMG PSt Deutsche Bundesjugendring (DBJR) Gespräch zum Thema Jugendbeteiligung nein 30.01.2025 BMG BM BPtK, BVKJ ePA nein 11.02.2025 BMG AL i.V. BM ABDA Kennernlerngespräch nein 07.03.2025 BMG BM Hochschulrektorenkonferenz Krankenhausreform/Transformationsfonds, Studienkapazitäten Humanmedizin in Verbindung mit der Reform der Ärztlichen Approbationsordnung nein 24.03.2025 BMG BM, PSt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Deutscher Wanderverband (DWV), Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS), Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe), Gesundheitsministerkonferenz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. (vertreten durch den Kneipp-Bund e.V.), Kultusministerkonferenz, Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) e.V., Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V., BAG für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V., Deutsche Sport Jugend (dsj), Spitzenverband Bund der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-SV), Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V, Deutscher Landkreistag, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Ausschuss für Prävention (BVKJ), Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), Kassenärztliche Bundesvereinigung, Sportministerkonferenz, Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband e.V., Bundesärztekammer (BÄK), Nationale Präventionskonferenz, Verkehrsministerkonferenz, Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO), Jugend- und Familienministerkonferenz, Mobilee-Plattform, WHO-Kooperationszentrum für Bewegung und Public Health an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Bundesverband der Familienzentren e.V., PKV-Verband als Vertretung der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland e.V. (BVGSD), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Deutscher Turner-Bund (DTB) e.V, Deutscher Turner-Bund (DTB) e.V, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaften e.V., Deutsche Sporthochschule, Special Olympics Deutschland e.V., Follow-Up Veranstaltung zum Runden Tisch Bewegung und Gesundheit nein 09.04.2025 BMG BM Initiative Post Vac Forderungen, die nicht Bestandteil der Diskussionen bei dem regelmäßig stattfindenden Runden Tisch Long COVID sind, wie die Definition des Krankheitsbildes, Anerkennung von Impfschäden, Aufklärung, Erhebungen zu Betroffenenzahlen, die Realität der Gleichstellung der Krankheitsbilder Post-Vac und Post-Covid Zugang zu Ambulanzen und Therapien. nein 09.04.2025 BMG PSt AOK-Bundesverband Krankenkassen nein Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMG im 1. Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen eingeladen? Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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