Lobbyarbeit im Bundesministerium für Gesundheit (Antwort zu Drs. 21/163)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Gesundheit (Antwort zu Drs. 21/163)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/507
21. Wahlperiode 16.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/163 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die
Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist
große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und
Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich
ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen
Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein
umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt
(ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und
können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer
Unternehmen nutzbar machen (ebd.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein
feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den
Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe
Berater.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren
Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist. Seit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juni 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen
Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten
Angaben (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-
derverwaltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).
Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen
Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und dem Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit
vor. Die Berichte ab dem Jahr 2014 sind auf der Homepage des BMI
veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwa
ltung/externe-personen/externe-personen-artikel.html). Frühere Berichte waren
dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden.
Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit
Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz; vgl. hierzu
den Integritätsbericht 2023, S. 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/SharedDo
cs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__
blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der
Bundesbediensteten (2023 rd. 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den
Integritätsbericht 2023, S. 14).
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine statistischen Informationen
zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde
erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden
die Daten dieser Personengruppe erst seit dem Jahr 2008 erfasst, eine
Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor dem Jahr 2008 nicht. Eine
verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich
nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile
archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine
belastbaren Ergebnisse erreicht werden können.
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab dem Jahr 2008.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts
der Detailtiefe und des Umfangs Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den
teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der
Besoldungsgruppe gemacht.
Die erbetenen Angaben zu Ergebnissen der Gespräche sowie der Höhe der
Kosten können wegen des unzumutbaren Aufwands, der mit der Erhebung
verbunden wäre, nicht ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in
ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht
unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.). Es ist
nicht zumutbar, dass zeitgleich zum laufenden Betrieb einer obersten
Bundesbehörde eine Hausleitung mehrere Bürosachbearbeiter dafür abstellen soll,
gemeinsam mit den betroffenen Referenten Vorbereitungsanforderungen,
Abrechnungen sowie die entsprechenden Ausarbeitungen aus den Fachabteilungen für
Termine in einem Zeitraum durchsuchen, die zum größten Teil von
Leitungspersonen wahrgenommen wurden, die mittlerweile diese Funktion nicht mehr
innehaben.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis
heute im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) tätig (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des konkreten
Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMG
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006
bis heute im BMG an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt
bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen
Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen,
Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des
Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche
Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw.
abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMG
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in
der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig:
• Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,
• leitende Funktionen,
• Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,
• Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,
• Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn
die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person
tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies
gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die
externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der
Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen
wird,
• Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMG wahr bzw. hatten diese inne (bitte
nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige
Entlohnung durch das BMG vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2, zweiter Spiegelstrich
verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMG verfügten bzw. verfügen seit 2006
bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Hausausweis, der
ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der
externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im
entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Angabe der
Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises, Angabe, ob
der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt
worden ist, aufschlüsseln)?
Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im
Bundesministerium für Gesundheit einen Hausausweis. Die
Zutrittsberechtigung zum Deutschen Bundestag ist der jeweils geltenden Hausordnung des
Deutschen Bundestages zu entnehmen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMG im ersten Quartal
2025 ins BMG zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Auf die Tabelle in Anlage 1* wird verwiesen.
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMG im ersten Quartal
2025 ins BMG zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der
Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der
teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister,
Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie
Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des
Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Auf die Tabelle in Anlage 1* wird verwiesen.
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMG im ersten Quartal
2025 ins BMG zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden
Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Auf die Tabelle in Anlage 2* wird verwiesen.
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMG im ersten Quartal
2025 ins BMG zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der
Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform
der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und Funktion
der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und
Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten
Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten
aufschlüsseln)?
Auf die Tabelle in Anlage 2* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/507 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
250613_Anlage 1_Tabelle zu AW 5-6_KA 21-163
Datum Ort
Beteiligte BMG
(BM, PSt, St)
Unternehmen / Unternehmer Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung*
Öffentlichkeit
beteiligt (ja/nein)
13.01.2025 BMG PSt Die BrückenKöpfe GmbH Krankenkassen nein
19.02.2025 BMG PSt AMEOS Gruppe Krankenhäuser nein
06.03.2025 BMG BM TU Dresden KI in der Krebsdiagnostik nein
12.03.2025 BMG PSt
Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben
GmbH Harzklinikum nein
17.03.2025 BMG PSt Martius Apotheke Apotheken nein
Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMG im 1. Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen eingeladen?
250613_Anlage 2_Tabelle zu AW 7-8_KA 21-163
Datum Ort Beteiligte BMG (BM, PSt, St) Unternehmen / Unternehmer Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung
Öffentlichkeit beteiligt
(ja/nein)
13.01.2025 BMG BM ABDA, DAV, GKV-SV Unterstützungsleistung ePA nein
14.01.2025 BMG St BIO Deutschland Biotechnologiestandort Deutschland nein
29.01.2025 BMG PSt Deutsche Bundesjugendring (DBJR) Gespräch zum Thema Jugendbeteiligung nein
30.01.2025 BMG BM BPtK, BVKJ ePA nein
11.02.2025 BMG AL i.V. BM ABDA Kennernlerngespräch nein
07.03.2025 BMG BM Hochschulrektorenkonferenz Krankenhausreform/Transformationsfonds, Studienkapazitäten
Humanmedizin in Verbindung mit der Reform der Ärztlichen
Approbationsordnung
nein
24.03.2025 BMG BM, PSt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V. (DVGS),
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, Deutsche
Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Deutscher Wanderverband (DWV), Deutscher Behindertensportverband e.V. (DBS),
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG
Selbsthilfe), Gesundheitsministerkonferenz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. (vertreten durch den Kneipp-Bund e.V.),
Kultusministerkonferenz, Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) e.V., Deutsche Gesellschaft für
Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V., BAG für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V., Deutsche Sport Jugend (dsj), Spitzenverband
Bund der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-SV), Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V, Deutscher Landkreistag,
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Ausschuss für Prävention (BVKJ), Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Bundesvereinigung
Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), Kassenärztliche Bundesvereinigung, Sportministerkonferenz, Nationales Zentrum Frühe
Hilfen, Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband e.V., Bundesärztekammer (BÄK), Nationale Präventionskonferenz,
Verkehrsministerkonferenz, Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO), Jugend- und Familienministerkonferenz,
Mobilee-Plattform, WHO-Kooperationszentrum für Bewegung und Public Health an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH, Bundesverband der Familienzentren e.V., PKV-Verband als Vertretung der Privaten Kranken- und
Pflegeversicherung, Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland e.V. (BVGSD), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK), Deutscher Turner-Bund (DTB) e.V, Deutscher Turner-Bund (DTB) e.V, Karlsruher Institut für Technologie (KIT),
Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaften e.V., Deutsche Sporthochschule, Special Olympics Deutschland e.V.,
Follow-Up Veranstaltung zum Runden Tisch Bewegung und
Gesundheit
nein
09.04.2025 BMG BM Initiative Post Vac Forderungen, die nicht Bestandteil der Diskussionen bei dem
regelmäßig stattfindenden Runden Tisch Long COVID sind, wie die
Definition des Krankheitsbildes, Anerkennung von Impfschäden,
Aufklärung, Erhebungen zu Betroffenenzahlen, die Realität der
Gleichstellung der Krankheitsbilder Post-Vac und Post-Covid
Zugang zu Ambulanzen und Therapien.
nein
09.04.2025 BMG PSt AOK-Bundesverband Krankenkassen nein
Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMG im 1. Quartal 2025 ins BMG zu Gesprächen eingeladen?
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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