Schriftliche Frage 180 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung, um die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten zur Umstellung auf ökologischen Landbau zu erhöhen, dami…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Text
Schriftliche Frage 180 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung, um die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten zur Umstellung auf ökologischen Landbau zu erhöhen, dami…
Frage 180 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Was plant die Bundesregierung, um die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten zur Umstellung auf ökologischen Landbau zu erhöhen, damit der aktuelle Boom bei der Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln nicht nur durch Importe befriedigt wird, sondern auch die deutsche Landwirtschaft davon profitieren kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 2. Februar 2026:
Für die Bundesregierung sind konventionelle und ökologische Landwirtschaft gleichwertige Bewirtschaftungsformen. Die hohe Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ist erfreulich, denn für den Ausbau des Ökolandbaus braucht es starke Impulse auf der Nachfrageseite. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Bio in der AHV im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) durch verschiedene Maßnahmen. Der Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV erfordern Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Deshalb unterstützt das BMLEH Beratungsangebote über Maßnahmen wie „BioBitte“ oder „Bio kann jeder“, aber auch über die Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der AHV (RIBE AHV). Mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) hat das BMLEH nationale Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und - Zertifizierung in der AHV geschaffen. Der in Einrichtungen verwendete Bio- Anteil kann zudem durch ein entsprechendes Logo in Bronze, Silber und Gold ausgezeichnet werden. Aufwendungen im Rahmen der Bio- Zertifizierung werden gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von AHV-Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des BÖL (RIZERT-AHV)“ gefördert. Darüber hinaus sollen die Bio-Anteile in den Kantinen der Bundesverwaltung weiter gesteigert werden, um als Vorbild zu dienen, wie dies im Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit der Bundesregierung – Weiterentwicklung 2021“ vorgesehen ist. Um den Ökolandbau vor Ort in den Regionen zu stärken, fördert das BMLEH über das BÖL gezielt den Auf- und Ausbau regionaler Bio- Wertschöpfungsketten. Zentrale Maßnahmen sind das bundesweite „Bio verarbeiten – Praxis-Netzwerk“, das die Bedeutung der Bio- Verarbeitung sichtbar macht, den Austausch innerhalb der Branche fördert und junge Menschen für Berufe im Ernährungshandwerk begeistert. Zudem unterstützt das BMLEH mit der Förderung von Wertschöpfungskettenmanagern den Aufbau und die Weiterentwicklung regionaler Strukturen. Unter dem Motto „Bio verbindet“ werden Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen gefördert, um den Erfahrungsaustausch zwischen Bio-Regionen und Bio-Städten zu intensivieren. Ergänzend laden „Bio verarbeiten – Praxis-Workshops“ Handwerks- und Herstellerbetriebe dazu ein, praktische Kenntnisse für den Einstieg oder die Erweiterung ihrer Bio-Verarbeitung zu erwerben. Ein wichtiger Baustein, um die Attraktivität der Umstellung auf den ökologischen Landbau zu steigern, ist der Abbau bürokratischer Hürden. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)-Vereinfachung auf EU-Ebene ist eine „green-by-concept“- Ausnahme für die Bio-Erzeugerbetriebe in Kraft getreten, für die sich die Bundesregierung eingesetzt hat. Damit gelten viele Verpflichtungen der Konditionalität (für den „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ 1, 3, 4, 5, 6, 7) bei der Bio-Zertifizierung als automatisch erfüllt. Die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Öko-Basisverordnung begrüßt das BMLEH, da diese die Vorschläge des BMLEH sowie aus dem Sektor berücksichtigen und die Prozesse vereinfachen und Betriebe entlasten. Eine zentrale Neuerung ist die vorgesehene Streichung der Vorgabe, dass Geflügelmastbetriebe pro Betrieb nur einen Stall haben dürfen, wodurch aufwendige Betriebsteilungen entfallen. Weiterhin sollen Zulassungsverfahren für Reinigungsund Desinfektionsmittel in der Bio-Verarbeitung und -Lagerung gestrichen und Regelungen zum Auslauf von Junggeflügel in der ersten Lebensphase vereinfacht werden. Für Kleinerzeuger soll der Zugang zur sogenannten Gruppenzertifizierung erleichtert werden. Künftig soll es auch keine zusätzlichen Wartezeiten mehr geben, wenn Tiere mit Arzneimitteln behandelt worden sind, für die keine Wartezeit vorgesehen ist. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Planungssicherheit zu schaffen, Investitionen attraktiv zu gestalten und das wirtschaftliche Risiko der Umstellung zu verringern, damit mehr Betriebe in Deutschland ökologische Produkte erzeugen und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln auch ohne volle Abhängigkeit von Importen gedeckt werden kann.
Relationen
- asked ← Karl Bär (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung