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Schriftliche Frage 30 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten (einschließlich etwaiger strafrechtlich relevanter Aktivitäten) und regiona…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten (einschließlich etwaiger strafrechtlich relevanter Aktivitäten) und regiona… Frage 30 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten (einschließlich etwaiger strafrechtlich relevanter Aktivitäten) und regionalen Schwerpunkte der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1990 erwähnten bayerischen Jugendgruppen „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“ sowie „Deutsche Rechte Heimat/Deutsche Patrioten“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. November 2025: Zu „Strukt18“: Bei „Strukt18“ handelt es sich um eine sowohl virtuell wie auch realweltlich auftretende Gruppierung, die sich vorwiegend aus eher jungen Personen zusammensetzt. Im virtuellen Raum betreibt „Strukt18“ Präsenzen auf den Plattformen Instagram, TikTok und Telegram. Dort verbreiten Mitglieder der Gruppierung versatzstückweise eine rechtsextremistische und zum Teil neonazistische Ideologie, die sie beispielsweise durch Zeigen des sogenannten „Hitlergrußes“ oder des „White-Power“- Zeichens offenlegen. Darüber hinaus lassen sich auch Bezüge zum sogenannten „Pedo-Hunting“ feststellen. Veröffentlichungen auf den Online- Profilen lassen den Schluss zu, dass Mitglieder von „Strukt18“ bereits an realweltlichen Treffen und Kampfsporttrainings teilgenommen haben. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen ein regionaler Schwerpunkt im Raum Nürnberg ist. Zu „Deutsche Rechte Heimat/Deutsche Patrioten“: Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben Angehörige der Gruppierung „Deutsche Rechte Heimat“ bzw. „Deutsche Patrioten“ im Sommer 2025 öffentliche Kundgebungen in Nürnberg abgehalten. Eine Differenzierung der Mitglieder auf regionale Schwerpunkte in Bayern ist nicht möglich. Zu etwaigen strafrechtlichen Ermittlungen kann die Bundesregierung keine Auskünfte – auch nicht in eingestufter Form – erteilen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde etwaige Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.) Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat. Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden.

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