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Schriftliche Frage 16 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten- und Personalaufwendungen, die sich gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisie…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 16 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten- und Personalaufwendungen, die sich gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisie… Frage 16 (Edgar Naujok, AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten- und Personalaufwendungen, die sich gemäß dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auf jährlich rund 78,9 Mio. Euro allein für die Verwaltung belaufen (vgl. Abschnitt E.3, Bundestagsdrucksache 21/1930), durch Einsparungen oder Effizienzgewinne zu kompensieren, und wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. November 2025: Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufgestellt werden, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird. Eine wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung schützt insbesondere den Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, den Rechtsstaat sowie betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gewährleistet zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den redlichen Arbeitgebern. Eine effektive Schwarzarbeitsbekämpfung kann zudem die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Sicherung der Sozialsysteme durch die Verhinderung von Steuer- und Beitragsausfällen positiv beeinflussen. Zugleich tragen zielgerichtetere Prüfungen und Ermittlungen der FKS zu einem sozialverträglichen Wirtschaftswachstum bei, weil Unternehmen, die ihren Beitrag zur Sozialversicherung leisten und die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt erhalten und weiterentwickeln können. Hingegen werden unredliche Geschäftspraktiken verstärkt aufgedeckt und können unterbunden werden. Letztlich werden auch die Ausgaben der Sozialsysteme unter anderem durch die Arbeit der FKS auf ihre Richtigkeit überprüft. Durch das Aufdecken und effektive Ahnden von Fällen des Missbrauchs beim Bezug von Sozialleistungen können unberechtigt erhaltene Sozialleistungen durch den Staat zurückgefordert werden. Das Gesetz ermöglicht für die Haushalte von Bund, Ländern und den Sozialversicherungen erhebliche Mehreinnahmen, insbesondere durch die Befugniserweiterungen und den Effizienzzuwachs (vor allem nach der technischen Realisierung des operativen Informations- und Datenanalysesystems) sowie die mit einer verbesserten Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung einhergehenden Nacherhebung von Gemeinschaftssteuern, wie der Lohn- und Umsatzsteuer, oder auch durch vereinnahmte Sanktionsbeträge, wie beispielsweise Geldbußen, Geldauflagen und Geldstrafen. Zu der Berechnung sowie der Aufteilung der geschätzten Mehreinnahmen verweise ich auf die detaillierte Darstellung auf Bundestagsdrucksache 21/1930.

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