Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen - Kommunen entlasten - Ordnung und Sicherheit stärken
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Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen - Kommunen entlasten - Ordnung und Sicherheit stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4942
21. Wahlperiode 24.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christina Baum, Andreas Bleck,
Dr. Michael Blos, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Rainer
Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Reinhard Mixl,
Andreas Paul, Angela Rudzka, Lars Schieske, Manfred Schiller, Dr. Paul
Schmidt, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung
und Sicherheit stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In zahlreichen Städten des Ruhrgebiets, insbesondere in Duisburg, bestehen seit über
einem Jahrzehnt erhebliche Probleme im Zusammenhang mit Armutszuwanderung aus
Südosteuropa, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien. Überbelegung, gefährlich
verwahrloste Wohnverhältnisse, Schrottimmobilien, Schein- oder Sammeladressen
sowie Verdachtsfälle des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sind wiederkehrend
dokumentiert. Die Stadt Duisburg hat seit 2014 mit der behördenübergreifenden „Task
Force Problemimmobilien“ reagiert, die regelmäßig Gebäude kontrolliert und
zahlreiche Fälle von Unbewohnbarkeit, Gefahrenlagen und Verdachtsmomente von
Leistungsbetrug festgestellt hat.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung (BT-DS 21/2670; BR-DS 691/25), das zum 1. Januar 2026 in
Kraft getreten ist, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestärkt und deren Prüf-
und Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet. Dieses Gesetz adressiert auch Teilaspekte des
Sozialleistungsmissbrauchs, insbesondere im Zusammenhang mit illegaler
Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen. Gleichwohl zeigen die Erfahrungen in
hochbelasteten Kommunen, dass organisierter Sozialleistungsbetrug regelmäßig in engem
Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, bandenmäßigen Ausbeutungsstrukturen,
Scheinanmeldungen und missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sozialleistungen
steht und durch die bestehenden Instrumente nicht hinreichend eingedämmt werden
kann.
Angesichts organisierter Strukturen des Missbrauchs ist die kommunale Ebene allein
nicht in der Lage, diese Problemlagen wirksam zu bewältigen. Bundesgesetzliche
Klarstellungen, erweiterte Koordinierung, verbesserte Datenaustauschverfahren sowie
zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sind erforderlich, um den Sozialstaat
zu schützen und die besonders betroffenen Kommunen nachhaltig zu entlasten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein bundesweit einheitliches,
zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden,
Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft, automatisierte
Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf
Missbrauch ermöglicht und klare Prüfungsanlässe definiert, insbesondere
Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige
Meldestrukturen. Es entsteht ein einmaliger Investitionsbedarf für IT-Investitionen
zur Registervernetzung, für Schnittstellen und IT-Sicherheit in Höhe von ca. 80–
120 Mio. Euro und laufende Betriebskosten von jährlich ca. 20–30 Mio. Euro;
2. die gesetzlichen Grundlagen so zu erweitern, dass die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen in
Problemimmobilien durchführen kann, hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre
Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und
organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann, wobei sämtliche Maßnahmen
strikt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen und die
Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes zu wahren ist. Es ergibt
sich ein jährlicher Finanzbedarf für koordinierte Kontrollen und Task-Force-
Strukturen als Bundesanteil für Personal, Auswertung und Schulung von ca. 10–
15 Mio. Euro;
3. den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so
auszugestalten, dass insbesondere Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die
systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und
Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden und
Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten, einschließlich
Immobilien, ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem
Leistungsbetrug besteht;
4. ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den
Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert,
kommunale Task-Forces rechtlich und personell stärkt und Maßnahmen gegen
bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Hier
entsteht ein finanzielles Fördervolumen von 60–100 Mio. Euro jährlich;
5. die Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die
Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei Problemimmobilien zu erleichtern;
6. die Jugendämter in hochbelasteten Kommunen zu stärken, um Kinder aus
prekären Wohnverhältnissen schnell in Kitas und Schulen zu integrieren und
Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Zur Stärkung der Jugendämter würden
Bundeszuschüsse von jährlich 50–80 Mio. Euro notwendig;
7. zur finanziellen Entlastung von Kommunen ein Sonderprogramm „Hochbelastete
Kommunen“ aufzulegen, das Mehrausgaben für Ordnung, Jugendhilfe, Bildung,
Wohnungsaufsicht und soziale Infrastruktur ausgleicht. Ausgleichsleistungen für
ordnungsrechtliche, soziale und infrastrukturelle Mehrbelastungen von ca. 250–
400 Mio. Euro fallen dabei jährlich an;
8. alle zwei Jahre ein Lagebild zu Formen und Umfang von
Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung,
Scheinarbeitsverhältnissen und organisierter Kriminalität zu erstellen. Zur Erstellung und Auswertung
durch Bundesbehörden müssen ca. 3–5 Mio. Euro je Berichtszyklus aufgewendet
werden.
Berlin, den 24. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Duisburg und weitere Kommunen im Ruhrgebiet stehen seit vielen Jahren vor erheblichen Herausforderungen
im Zusammenhang mit Armutszuwanderung aus Südosteuropa. Die dokumentierten Problemlagen – darunter
Überbelegung, verwahrloste Unterkünfte, Schrottimmobilien, fehlende Integration, organisierter
Sozialleistungsmissbrauch sowie gewerbliche Ausbeutungsstrukturen – zeigen deutlich, dass die bestehenden gesetzlichen
Instrumente nicht ausreichen, um die Situation wirksam zu bewältigen. Lokale Behörden wie die „Task Force
Problemimmobilien“ leisten wertvolle Arbeit, stoßen jedoch aufgrund der zunehmenden Komplexität und
Professionalität der Missbrauchsstrukturen an ihre Grenzen.
Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass sich die beschriebenen Missstände nicht auf rechtskonform eingereiste
oder gut integrierte Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien, Rumänien oder anderen südosteuropäischen Staaten
beziehen. Diese Menschen leisten einen Beitrag in unserer Gesellschaft, befinden sich in Ausbildung oder Arbeit
und sind nicht Teil der beschriebenen Problemlagen. Der Antrag richtet sich vielmehr gegen illegale oder
straffällige Gruppen sowie gegen organisierte Netzwerke, die kommunale Strukturen bewusst überlasten,
Sozialleistungen erschleichen und ganze Stadtteile destabilisieren. Eine pauschale Stigmatisierung gesetzestreuer EU-
Bürger ist weder sachgerecht noch beabsichtigt.
Gleichzeitig muss klargestellt werden, dass Deutschland keine weitere ungesteuerte Armutszuwanderung in das
Sozialsystem verkraften kann. Die Belastungsgrenzen vieler Ruhrgebietskommunen sind bereits heute
überschritten. Es bedarf daher eines klaren politischen Signals und einer rechtlichen Neuausrichtung, die künftig
verhindert, dass sich Problemkonstellationen wie in Duisburg oder Gelsenkirchen weiter verfestigen oder
ausweiten.
Die bestehenden staatlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um organisierte Formen des Missbrauchs wirksam
zu bekämpfen. Sozialleistungsbetrug tritt in den betroffenen Quartieren regelmäßig im Verbund mit illegaler
Beschäftigung, Scheinarbeitsverhältnissen und bandenmäßigen Ausbeutungsstrukturen auf. Das zum 1. Januar
2026 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellt einen
wichtigen Fortschritt dar, greift jedoch die besonderen Belastungen von Armutszuwanderungs-Hotspots nur teilweise
auf.
Erforderlich sind daher bundesweit einheitliche Datenaustauschsysteme, strafrechtliche Instrumente gegen
Hintermänner, eine enge Verzahnung von Arbeits-, Sozial- und Strafverfolgungsbehörden, eine Stärkung der
Kommunen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Verwahrlosung und Ausbeutung.
Der vorliegende Antrag zielt deshalb darauf ab, eine bundesweit einheitliche Leitlinie zur Bekämpfung von
Sozialleistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung, zur Begrenzung der Armutszuwanderung in Sozialsysteme
und zur Stärkung betroffener Kommunen zu etablieren. Nur einheitliche Standards, klare Kontrollmechanismen,
verbesserter Datenabgleich und konsequentes Vorgehen gegen Hintermänner können sicherstellen, dass die
kommunale Ebene handlungsfähig bleibt. Begleitende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und zur Unterstützung
rechtstreuer EU-Zuwanderer ergänzen dieses Konzept.
Insgesamt ist ein strukturiertes, bundesweit abgestimmtes Vorgehen erforderlich, um den Kommunen im
Ruhrgebiet langfristig Sicherheit, Ordnung und soziale Stabilität zu garantieren und gleichzeitig die Integrität des
deutschen Sozialstaates zu schützen. Der angegebene Kostenrahmen stellt in einzelnen Punkten
Orientierungswerte dar und ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung und der Mitfinanzierung durch Länder und Kommunen
weiter zu konkretisieren.
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ISSN 0722-8333
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