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Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen - Kommunen entlasten - Ordnung und Sicherheit stärken

dip / drucksache 24.03.2026 · WP 21 · 21/4942 · Antrag · Original ↗

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Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen - Kommunen entlasten - Ordnung und Sicherheit stärken Deutscher Bundestag Drucksache 21/4942 21. Wahlperiode 24.03.2026 Antrag der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christina Baum, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Andreas Paul, Angela Rudzka, Lars Schieske, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In zahlreichen Städten des Ruhrgebiets, insbesondere in Duisburg, bestehen seit über einem Jahrzehnt erhebliche Probleme im Zusammenhang mit Armutszuwanderung aus Südosteuropa, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien. Überbelegung, gefährlich verwahrloste Wohnverhältnisse, Schrottimmobilien, Schein- oder Sammeladressen sowie Verdachtsfälle des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sind wiederkehrend dokumentiert. Die Stadt Duisburg hat seit 2014 mit der behördenübergreifenden „Task Force Problemimmobilien“ reagiert, die regelmäßig Gebäude kontrolliert und zahlreiche Fälle von Unbewohnbarkeit, Gefahrenlagen und Verdachtsmomente von Leistungsbetrug festgestellt hat. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (BT-DS 21/2670; BR-DS 691/25), das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestärkt und deren Prüf- und Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet. Dieses Gesetz adressiert auch Teilaspekte des Sozialleistungsmissbrauchs, insbesondere im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen. Gleichwohl zeigen die Erfahrungen in hochbelasteten Kommunen, dass organisierter Sozialleistungsbetrug regelmäßig in engem Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, bandenmäßigen Ausbeutungsstrukturen, Scheinanmeldungen und missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sozialleistungen steht und durch die bestehenden Instrumente nicht hinreichend eingedämmt werden kann. Angesichts organisierter Strukturen des Missbrauchs ist die kommunale Ebene allein nicht in der Lage, diese Problemlagen wirksam zu bewältigen. Bundesgesetzliche Klarstellungen, erweiterte Koordinierung, verbesserte Datenaustauschverfahren sowie zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sind erforderlich, um den Sozialstaat zu schützen und die besonders betroffenen Kommunen nachhaltig zu entlasten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft, automatisierte Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Missbrauch ermöglicht und klare Prüfungsanlässe definiert, insbesondere Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige Meldestrukturen. Es entsteht ein einmaliger Investitionsbedarf für IT-Investitionen zur Registervernetzung, für Schnittstellen und IT-Sicherheit in Höhe von ca. 80– 120 Mio. Euro und laufende Betriebskosten von jährlich ca. 20–30 Mio. Euro; 2. die gesetzlichen Grundlagen so zu erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen in Problemimmobilien durchführen kann, hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann, wobei sämtliche Maßnahmen strikt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen und die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes zu wahren ist. Es ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf für koordinierte Kontrollen und Task-Force- Strukturen als Bundesanteil für Personal, Auswertung und Schulung von ca. 10– 15 Mio. Euro; 3. den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden und Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien, ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht; 4. ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert, kommunale Task-Forces rechtlich und personell stärkt und Maßnahmen gegen bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Hier entsteht ein finanzielles Fördervolumen von 60–100 Mio. Euro jährlich; 5. die Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei Problemimmobilien zu erleichtern; 6. die Jugendämter in hochbelasteten Kommunen zu stärken, um Kinder aus prekären Wohnverhältnissen schnell in Kitas und Schulen zu integrieren und Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Zur Stärkung der Jugendämter würden Bundeszuschüsse von jährlich 50–80 Mio. Euro notwendig; 7. zur finanziellen Entlastung von Kommunen ein Sonderprogramm „Hochbelastete Kommunen“ aufzulegen, das Mehrausgaben für Ordnung, Jugendhilfe, Bildung, Wohnungsaufsicht und soziale Infrastruktur ausgleicht. Ausgleichsleistungen für ordnungsrechtliche, soziale und infrastrukturelle Mehrbelastungen von ca. 250– 400 Mio. Euro fallen dabei jährlich an; 8. alle zwei Jahre ein Lagebild zu Formen und Umfang von Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, Scheinarbeitsverhältnissen und organisierter Kriminalität zu erstellen. Zur Erstellung und Auswertung durch Bundesbehörden müssen ca. 3–5 Mio. Euro je Berichtszyklus aufgewendet werden. Berlin, den 24. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Duisburg und weitere Kommunen im Ruhrgebiet stehen seit vielen Jahren vor erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Armutszuwanderung aus Südosteuropa. Die dokumentierten Problemlagen – darunter Überbelegung, verwahrloste Unterkünfte, Schrottimmobilien, fehlende Integration, organisierter Sozialleistungsmissbrauch sowie gewerbliche Ausbeutungsstrukturen – zeigen deutlich, dass die bestehenden gesetzlichen Instrumente nicht ausreichen, um die Situation wirksam zu bewältigen. Lokale Behörden wie die „Task Force Problemimmobilien“ leisten wertvolle Arbeit, stoßen jedoch aufgrund der zunehmenden Komplexität und Professionalität der Missbrauchsstrukturen an ihre Grenzen. Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass sich die beschriebenen Missstände nicht auf rechtskonform eingereiste oder gut integrierte Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien, Rumänien oder anderen südosteuropäischen Staaten beziehen. Diese Menschen leisten einen Beitrag in unserer Gesellschaft, befinden sich in Ausbildung oder Arbeit und sind nicht Teil der beschriebenen Problemlagen. Der Antrag richtet sich vielmehr gegen illegale oder straffällige Gruppen sowie gegen organisierte Netzwerke, die kommunale Strukturen bewusst überlasten, Sozialleistungen erschleichen und ganze Stadtteile destabilisieren. Eine pauschale Stigmatisierung gesetzestreuer EU- Bürger ist weder sachgerecht noch beabsichtigt. Gleichzeitig muss klargestellt werden, dass Deutschland keine weitere ungesteuerte Armutszuwanderung in das Sozialsystem verkraften kann. Die Belastungsgrenzen vieler Ruhrgebietskommunen sind bereits heute überschritten. Es bedarf daher eines klaren politischen Signals und einer rechtlichen Neuausrichtung, die künftig verhindert, dass sich Problemkonstellationen wie in Duisburg oder Gelsenkirchen weiter verfestigen oder ausweiten. Die bestehenden staatlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um organisierte Formen des Missbrauchs wirksam zu bekämpfen. Sozialleistungsbetrug tritt in den betroffenen Quartieren regelmäßig im Verbund mit illegaler Beschäftigung, Scheinarbeitsverhältnissen und bandenmäßigen Ausbeutungsstrukturen auf. Das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellt einen wichtigen Fortschritt dar, greift jedoch die besonderen Belastungen von Armutszuwanderungs-Hotspots nur teilweise auf. Erforderlich sind daher bundesweit einheitliche Datenaustauschsysteme, strafrechtliche Instrumente gegen Hintermänner, eine enge Verzahnung von Arbeits-, Sozial- und Strafverfolgungsbehörden, eine Stärkung der Kommunen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Verwahrlosung und Ausbeutung. Der vorliegende Antrag zielt deshalb darauf ab, eine bundesweit einheitliche Leitlinie zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung, zur Begrenzung der Armutszuwanderung in Sozialsysteme und zur Stärkung betroffener Kommunen zu etablieren. Nur einheitliche Standards, klare Kontrollmechanismen, verbesserter Datenabgleich und konsequentes Vorgehen gegen Hintermänner können sicherstellen, dass die kommunale Ebene handlungsfähig bleibt. Begleitende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und zur Unterstützung rechtstreuer EU-Zuwanderer ergänzen dieses Konzept. Insgesamt ist ein strukturiertes, bundesweit abgestimmtes Vorgehen erforderlich, um den Kommunen im Ruhrgebiet langfristig Sicherheit, Ordnung und soziale Stabilität zu garantieren und gleichzeitig die Integrität des deutschen Sozialstaates zu schützen. Der angegebene Kostenrahmen stellt in einzelnen Punkten Orientierungswerte dar und ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung und der Mitfinanzierung durch Länder und Kommunen weiter zu konkretisieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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