Schriftliche Frage 60 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie teilen sich die laut Medienberichterstattung („Die Welt“, 4. August 2025) rund 826.000 Personen, die im Jahr 2024 ergänzende Leistungen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 60 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie teilen sich die laut Medienberichterstattung („Die Welt“, 4. August 2025) rund 826.000 Personen, die im Jahr 2024 ergänzende Leistungen…
Frage 60 (Jan Wenzel Schmidt, AfD):
Wie teilen sich die laut Medienberichterstattung („Die Welt“, 4. August 2025) rund 826.000 Personen, die im Jahr 2024 ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt („Aufstockerleistungen“) erhalten haben, nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit auf, und wie viele der jeweiligen Gruppen beziehen darüber hinaus zusätzlich Wohn- und/oder Kindergeld?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 11. August 2025:
Von den rund 826.000 erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Jahresdurchschnitt 2024 haben rund 433.000 die deutsche und 393.000 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wird dieses nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zunächst bei dem mit dem kindergeldberechtigten Elternteil zusammenlebenden Kind leistungsmindernd berücksichtigt. Daher wird die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen ELB der entsprechenden Staatsangehörigkeit dargestellt, in denen zu berücksichtigendes Einkommen aus Kindergeld vorhanden ist. 1 Die Bundesregierung hat die Antwort nachträglich korrigiert. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 21/1406. Tabelle: Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)1) und deren Bedarfsgemeinschaften (BG), Jahresdurchschnittswert 2024, Berichtsebene Deutschland Staatsangehörigkeit Erwerbstätige ELB1) BG mit mindestens einem erwerbstätigen ELB1) der entsprechenden Staatsangehörigkeit darunter BG mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Kindergeld2) Insgesamt 826.000 751.000 378.000 Deutsche 433.000 405.000 177.000 Ausländer 393.000 359.000 212.000 1) Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. 2) Berücksichtigt wird nur das Einkommen von Regelleistungsberechtigten (RLB). Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Summe von Bedarfsgemeinschaften (BG) mit mindestens einem deutschen bzw. einem ausländischen erwerbstätigen ELB weicht von der Gesamtsumme der BG mit mindestens einem erwerbstätigen ELB ab, da es BG mit deutschen und ausländischen erwerbstätigen ELB gibt. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Bürgergeld ist ausgeschlossen (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Wohngeldgesetzes).
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