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Schriftliche Frage 105 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den EU- Ratsschlussfolgerungen „Promoting and protecting the mental health of…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 105 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den EU- Ratsschlussfolgerungen „Promoting and protecting the mental health of… Frage 105 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den EU- Ratsschlussfolgerungen „Promoting and protecting the mental health of children and adolescents in the digital era“, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit substantiellen Mitteln im Mehrjährigen Finanzrahmen hinterlegt sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Juni 2025: Die Bundesregierung unterstützt die von der polnischen EU- Ratspräsidentschaft erarbeiteten EU-Ratsschlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Zeitalter in der Europäischen Union. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die EU- Ratsschlussfolgerungen einen engen Zusammenhang zwischen psychischer und körperlicher Gesundheit herstellen sowie der sicheren und altersadäquaten digitalen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert einräumen. Leitstern des modernen Kinder- und Jugendmedienschutzes ist die VN-Kinderrechtskonvention mit dem Fokus auf die Eckpunkte Schutz, Befähigung und Teilhabe. Deutschlands Verhandlungsziele bei der Abstimmung der EU- Ratsschlussfolgerungen mit den EU-Mitgliedstaaten wurden überwiegend erreicht. So wurde u. a. ein stärkerer Bezug zur VN- Kinderrechtskonvention genommen, eine stärkere Berücksichtigung der digitalen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch Medienkompetenzvermittlung sowie Partizipationsformate erzielt und die Bedeutung des Digital Services Acts (DSA) und dessen effektive Durchsetzung für den Jugendmedienschutz durch sichere Voreinstellungen und strukturelle Vorsorgemaßnahmen hervorgehoben. Zudem wurde ein stärkerer Fokus auf die Verantwortung der Anbieter gelegt, das Online-Umfeld auf Plattformen für Kinder und Jugendliche durch Safety by Design und Default Settings sicher zu gestalten, der Forschungs- und Entwicklungsbedarf hinsichtlich passfähiger Technologien hervorgehoben, eine stärkere Hervorhebung der Auswirkungen des Missbrauchs bzw. exzessiven Gebrauchs digitaler Medien auf die körperliche Gesundheit und auf die Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Folgen erreicht sowie die Anregung zum Ausweiten und Fortzusetzen schulbasierter Aktivitäten zur mentalen Unterstützung aufgenommen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass etwaige EU-finanzierte Maßnahmen in Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen aus den bestehenden Mittelansätzen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 finanziert werden. Außerdem sollen die Verhandlungen über den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 nicht präjudiziert werden. Deutschland plant, den EU-Ratsschlussfolgerungen im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council – EPSCO) am 20. Juni 2025 zuzustimmen.

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