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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1505 Internationales Gesundheitswesen Überblick zum Kapitel 1505 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 200 200 - 937 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 200 200 - 937 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 984 5 984 - 4 833 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 100 440 108 903 -8 463 125 122 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 106 424 114 887 -8 463 129 955 davon nicht flexibilisiert........................................... 106 424 114 887 -8 463 129 955 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 36 450 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 17 550 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 12 150 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 6 750 - 41 - Internationales Gesundheitswesen 1505 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 200 200 937 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -314 Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens 5 984 5 984 4 833 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Vorhabens notwendig ist. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. - 42 - 1505 Internationales Gesundheitswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 04 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Vorhaben, Programme und Veranstaltungen der OECD, des Europarats sowie anderer Institutionen, Organisationen und Fachgesellschaften in Deutschland, die sich mit Gesundheit im bilateralen oder internationalen Raum befassen......................................... 1 000 2. Übersetzungs- und Dolmetschdienst und Protokollangelegenheiten (außer Repräsentationen)......................................................... 200 3. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens: Entwicklung und Umsetzung von Themen und Schwerpunkten der bilateralen Zusammenarbeit, Vorbereitung und Ausführung bilateraler Vereinbarungen sowie Erfahrungsaustausch von Fachleuten und Wissenstransfer.............................................. 2 134 4. Gesundheitswirtschaft im Ausland.................................................. 300 5. World Health Summit....................................................................... 1 000 6. Zuschüsse der EU........................................................................... - 7. Umsetzung nationaler Aspekte der Strategie der Bundesregierung zur globalen Gesundheit, Stärkung des Beitrags Deutschlands in der globalen Gesundheit sowie Vernetzung nationaler Akteure, unter anderem im Global Health Hub Germany................ 1 350 Davon: Global Health Hub Germany............................................... 900 Zusammen............................................................................................ 5 984 Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -314 Kosten für den Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation 900 900 673 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. 686 01 -314 Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit 47 327 55 880 58 167 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: 1. Die Haushaltsmittel sind bestimmt für die multilaterale Zusammenarbeit, an der Deutschland ein besonderes gesundheitspolitisches Interesse hat, wie die Förderung von Vorhaben internationaler Organisationen oder Initiativen, - 43 - Internationales Gesundheitswesen 1505 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 01 die Ausrichtung von oder die Beteiligung an internationalen Konferenzen und Workshops mit der Zielsetzung, die internationale öffentliche Gesundheit zu stärken. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der WHO als die für internationale öffentliche Gesundheit zuständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen (VN). Weiterhin dienen die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Finanzierung von spezialisierten Maßnahmen der internationalen Gesundheitssicherheit. Hierfür wird Schlüsselexpertise aus Deutschland, insbesondere aus den Fachinstitutionen des BMG genutzt, die zugleich für die jeweiligen Themen auch national zuständig sind. Diese Expertise stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, welches in dieser Form nur im BMG mit seinem Geschäftsbereich vorhanden ist. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt vor allem auf der Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Eindämmung des Ausbruchs und der Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Infektionskrankheiten, einschließlich solcher mit antimikrobiellen Resistenzen. Zur Erreichung der genannten Zwecke kann eine Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen, insbesondere Public Health Institutionen im globalen Süden erfolgen, um deren Fähigkeiten zur eigenständigen Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen zu stärken. Die Zusammenarbeit kann auch eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Partnerstaaten, die Ausbildung von Personal der Partnerstaaten sowie Unterstützungsleistungen im Bereich der epidemiologischen Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements umfassen. 2. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 3. Für UNAIDS bzw. dessen Nachfolgeprogramm werden aus diesem Titel Mittel in Höhe von bis zu 6 000 T€ bereitgestellt. 687 01 -314 Beiträge an internationale Organisationen 37 213 37 123 36 282 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf.............................. 6,10 19 609 USD 16 689 - 16 689 16 492 CHF 17 707 - 17 707 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Mitgliedsbeitrag und besondere Leistungen 2. Vereinte Nationen (VN) in New York............................................ 0,50 600 - 600 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Beitrag zum UNODC 3. Internationales Zentrum für Krebsforschung in Lyon................... 6,10 1 154 - 1 154 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Mitgliedsbeitrag 4. Mitgliedsbeitrag zum Tabakrahmenübereinkommen bei der WHO............................................................................................ 7,70 341 USD 291 - 291 Mitgliedsbeitrag zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen............................................ 19,40 485 USD 413 - 413 Rechtsgrundlage: internationaler Vertrag Zweck: Mitgliedsbeitrag 5. Mitgliedsbeitrag zum Internationalen Pandemieabkommen........ 350 USD 298 - 298 Rechtsgrundlage: internationaler Vertrag Zweck: Mitgliedsbeitrag 6. Mitgliedbeitrag Pharmaceutical Inspection Co-Operation Scheme (PIC/S)................................................................................... 45 CHF 49 - 49 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Mitgliedsbeitrag - 44 - 1505 Internationales Gesundheitswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 7. Sonstiges..................................................................................... 12 - 12 Zusammen........................................................................................ 37 213 - 37 213 Differenzen durch Rundung möglich 687 02 -022 Unterstützung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin 15 000 15 000 30 000 Erläuterungen: Die Mittel sind bestimmt für die Unterstützung der WHO beim Betrieb des WHO Hubs for Epidemic and Pandemic Intelligence. Aufgabe des Hubs ist die Entwicklung eines globalen Datenökosystems, das politischen EntscheidungsträgerInnen vor, während und nach Epidemien und Pandemien aktuelle Erkenntnisse und relevante Instrumente zur Verfügung stellt. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 45 - Internationales Gesundheitswesen 1505 Vorbemerkung Im Kapitel 1511 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des BMG zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das BMG als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1512 veranschlagt. Der nachgeordnete Geschäftsbereich des BMG umfasst folgende Bundesoberbehörden: 1. das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in Köln (Kapitel 1513), 2. das Paul-Ehrlich-Institut in Langen (Kapitel 1515), 3. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn (Kapitel 1516) und 4. das Robert Koch-Institut in Berlin (Kapitel 1517). Überblick zum Kapitel 1511 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 34 208 Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 34 208 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 55 775 49 058 +6 717 52 288 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 471 8 564 -93 6 554 10 973 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 26 533 20 430 +6 103 25 804 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -111 318 -15 318 -96 000 - Gesamtausgaben.................................................... -20 539 62 734 -83 273 6 554 89 065 davon flexibilisiert.................................................... 38 304 31 672 +6 632 1 848 35 702 davon nicht flexibilisiert........................................... -58 843 31 062 -89 905 4 706 53 363 - 46 -

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