Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1505 Internationales Gesundheitswesen
Überblick zum Kapitel 1505
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 200 200 - 937
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 200 200 - 937
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 984 5 984 - 4 833
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 100 440 108 903 -8 463 125 122
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 106 424 114 887 -8 463 129 955
davon nicht flexibilisiert........................................... 106 424 114 887 -8 463 129 955
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 36 450
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 17 550
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 12 150
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 6 750
- 41 -
Internationales Gesundheitswesen 1505
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen 200
200
937
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 04
-314
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens
5 984
5 984
4 833
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 900 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material an
Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben
werden, soweit dies zur Durchführung des Vorhabens notwendig ist.
3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
- 42 -
1505 Internationales Gesundheitswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 04
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Vorhaben, Programme und Veranstaltungen der OECD, des
Europarats sowie anderer Institutionen, Organisationen und
Fachgesellschaften in Deutschland, die sich mit Gesundheit im
bilateralen oder internationalen Raum befassen......................................... 1 000
2. Übersetzungs- und Dolmetschdienst und
Protokollangelegenheiten (außer Repräsentationen)......................................................... 200
3. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens: Entwicklung und Umsetzung von Themen und
Schwerpunkten der bilateralen Zusammenarbeit, Vorbereitung und
Ausführung bilateraler Vereinbarungen sowie Erfahrungsaustausch
von Fachleuten und Wissenstransfer.............................................. 2 134
4. Gesundheitswirtschaft im Ausland.................................................. 300
5. World Health Summit....................................................................... 1 000
6. Zuschüsse der EU........................................................................... -
7. Umsetzung nationaler Aspekte der Strategie der
Bundesregierung zur globalen Gesundheit, Stärkung des Beitrags
Deutschlands in der globalen Gesundheit sowie Vernetzung nationaler
Akteure, unter anderem im Global Health Hub Germany................ 1 350
Davon: Global Health Hub Germany............................................... 900
Zusammen............................................................................................ 5 984
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt
werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
685 01
-314
Kosten für den Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der
Weltgesundheitsorganisation
900
900
673
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
686 01
-314
Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit 47 327
55 880
58 167
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material
gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben
werden kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig
ist.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
1. Die Haushaltsmittel sind bestimmt für die multilaterale Zusammenarbeit, an
der Deutschland ein besonderes gesundheitspolitisches Interesse hat, wie
die Förderung von Vorhaben internationaler Organisationen oder Initiativen,
- 43 -
Internationales Gesundheitswesen 1505
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 01
die Ausrichtung von oder die Beteiligung an internationalen Konferenzen und
Workshops mit der Zielsetzung, die internationale öffentliche Gesundheit zu
stärken. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der WHO als die für
internationale öffentliche Gesundheit zuständige Sonderorganisation der Vereinten
Nationen (VN).
Weiterhin dienen die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der
Finanzierung von spezialisierten Maßnahmen der internationalen
Gesundheitssicherheit. Hierfür wird Schlüsselexpertise aus Deutschland, insbesondere aus
den Fachinstitutionen des BMG genutzt, die zugleich für die jeweiligen
Themen auch national zuständig sind. Diese Expertise stellt ein
Alleinstellungsmerkmal dar, welches in dieser Form nur im BMG mit seinem
Geschäftsbereich vorhanden ist. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt vor allem auf der
Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Eindämmung des Ausbruchs und der
Verhinderung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von
Infektionskrankheiten, einschließlich solcher mit antimikrobiellen Resistenzen. Zur Erreichung
der genannten Zwecke kann eine Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen,
insbesondere Public Health Institutionen im globalen Süden erfolgen, um
deren Fähigkeiten zur eigenständigen Umsetzung von entsprechenden
Maßnahmen zu stärken.
Die Zusammenarbeit kann auch eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
Einrichtungen in Partnerstaaten, die Ausbildung von Personal der
Partnerstaaten sowie Unterstützungsleistungen im Bereich der epidemiologischen
Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements umfassen.
2. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet
werden.
3. Für UNAIDS bzw. dessen Nachfolgeprogramm werden aus diesem Titel
Mittel in Höhe von bis zu 6 000 T€ bereitgestellt.
687 01
-314
Beiträge an internationale Organisationen 37 213
37 123
36 282
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf.............................. 6,10 19 609 USD 16 689 - 16 689
16 492 CHF 17 707 - 17 707
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Mitgliedsbeitrag und besondere Leistungen
2. Vereinte Nationen (VN) in New York............................................ 0,50 600 - 600
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Beitrag zum UNODC
3. Internationales Zentrum für Krebsforschung in Lyon................... 6,10 1 154 - 1 154
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Mitgliedsbeitrag
4. Mitgliedsbeitrag zum Tabakrahmenübereinkommen bei der
WHO............................................................................................ 7,70 341 USD 291 - 291
Mitgliedsbeitrag zum Protokoll zur Unterbindung des
unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen............................................ 19,40 485 USD 413 - 413
Rechtsgrundlage: internationaler Vertrag
Zweck: Mitgliedsbeitrag
5. Mitgliedsbeitrag zum Internationalen Pandemieabkommen........ 350 USD 298 - 298
Rechtsgrundlage: internationaler Vertrag
Zweck: Mitgliedsbeitrag
6. Mitgliedbeitrag Pharmaceutical Inspection Co-Operation
Scheme (PIC/S)................................................................................... 45 CHF 49 - 49
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Mitgliedsbeitrag
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1505 Internationales Gesundheitswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
7. Sonstiges..................................................................................... 12 - 12
Zusammen........................................................................................ 37 213 - 37 213
Differenzen durch Rundung möglich
687 02
-022
Unterstützung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic
Intelligence in Berlin
15 000
15 000
30 000
Erläuterungen:
Die Mittel sind bestimmt für die Unterstützung der WHO beim Betrieb des WHO
Hubs for Epidemic and Pandemic Intelligence. Aufgabe des Hubs ist die
Entwicklung eines globalen Datenökosystems, das politischen EntscheidungsträgerInnen
vor, während und nach Epidemien und Pandemien aktuelle Erkenntnisse und
relevante Instrumente zur Verfügung stellt.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 45 -
Internationales Gesundheitswesen 1505
Vorbemerkung
Im Kapitel 1511 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Geschäftsbereich des BMG zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In
den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des
Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht.
Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die
Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln
ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Das BMG als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1512
veranschlagt.
Der nachgeordnete Geschäftsbereich des BMG umfasst
folgende Bundesoberbehörden:
1. das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in Köln
(Kapitel 1513),
2. das Paul-Ehrlich-Institut in Langen (Kapitel 1515),
3. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in
Bonn (Kapitel 1516) und
4. das Robert Koch-Institut in Berlin (Kapitel 1517).
Überblick zum Kapitel 1511
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 34 208
Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 34 208
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 55 775 49 058 +6 717 52 288
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 471 8 564 -93 6 554 10 973
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 26 533 20 430 +6 103 25 804
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -111 318 -15 318 -96 000 -
Gesamtausgaben.................................................... -20 539 62 734 -83 273 6 554 89 065
davon flexibilisiert.................................................... 38 304 31 672 +6 632 1 848 35 702
davon nicht flexibilisiert........................................... -58 843 31 062 -89 905 4 706 53 363
- 46 -