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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1505 Internationales Gesundheitswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 200 200 1 174 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -314 Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens 5 984 6 284 10 082 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Vorhabens notwendig ist. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. - 43 - Internationales Gesundheitswesen 1505 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 04 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Vorhaben, Programme und Veranstaltungen der OECD, des Europarats sowie anderer Institutionen, Organisationen und Fachgesellschaften in Deutschland, die sich mit Gesundheit im bilateralen oder internationalen Raum befassen......................................... 1 000 2. Übersetzungs- und Dolmetschdienst und Protokollangelegenheiten (außer Repräsentationen)......................................................... 200 3. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens: Entwicklung und Umsetzung von Themen und Schwerpunkten der bilateralen Zusammenarbeit, Vorbereitung und Ausführung bilateraler Vereinbarungen sowie Erfahrungsaustausch von Fachleuten und Wissenstransfer.............................................. 2 134 4. Gesundheitswirtschaft im Ausland.................................................. 300 5. World Health Summit....................................................................... 1 000 6. Zuschüsse der EU........................................................................... - 7. Umsetzung nationaler Aspekte der Strategie der Bundesregierung zur globalen Gesundheit, Stärkung des Beitrags Deutschlands in der globalen Gesundheit sowie Vernetzung nationaler Akteure, unter anderem im Global Health Hub Germany................ 1 350 Davon: Global Health Hub Germany............................................... 900 Zusammen............................................................................................ 5 984 Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -314 Kosten für den Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation 750 750 706 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. 686 01 -314 Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit 59 334 60 250 79 036 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 84 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 34 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 28 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: 1. Die Haushaltsmittel sind bestimmt für die multilaterale Zusammenarbeit, an der Deutschland ein besonderes gesundheitspolitisches Interesse hat, wie die Förderung von Vorhaben internationaler Organisationen oder Initiativen, - 44 - 1505 Internationales Gesundheitswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 01 die Ausrichtung von oder die Beteiligung an internationalen Konferenzen und Workshops mit der Zielsetzung, die internationale öffentliche Gesundheit zu stärken. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der WHO als die für internationale öffentliche Gesundheit zuständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen (VN). Weiterhin dienen die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Finanzierung von Maßnahmen der internationalen Gesundheitssicherheit. Dies schließt ein: Pandemieprävention, kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen der Krisenbewältigung im Gesundheitsbereich, Absicherung der Wirksamkeit der Post-Ebola-Maßnahmen sowie andere Maßnahmen zur Vorbeugung, frühzeitigen Erkennung, Eindämmung und Verhinderung der Weltweitverbreitung von Infektionskrankheiten und Krankheiten mit hoher Krankheitslast. Zur Erreichung der genannten Zwecke kann eine Zusammenarbeit mit der ausländischen Stelle und supranationalen Organisationen sowie mit der Weltgesundheitsorganisation und anderen internationalen Organisationen erfolgen, um deren Fähigkeiten zu stärken, insbesondere einer möglichen grenzüberschreitenden Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, entsprechende Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Verhinderung einer möglichen grenzüberschreitenden Weiterverbreitung einzuleiten. Die Zusammenarbeit kann auch eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Partnerstaaten, die Ausbildung von Personal der Partnerstaaten sowie Unterstützungsleistungen im Bereich der epidemiologischen Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements umfassen. 2. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 3. Für UNAIDS werden aus diesem Titel Mittel in Höhe von 6 750 T€ bereitgestellt. 687 01 -314 Beiträge an internationale Organisationen 36 285 36 331 30 394 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf.............................. 6,10 17 545 USD 16 833 - 16 833 15 703 CHF 16 853 - 16 853 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Mitgliedsbeitrag und besondere Leistungen 2. Vereinte Nationen (VN) in New York............................................ 0,50 600 - 600 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Beitrag zum UNODC 3. Internationales Zentrum für Krebsforschung in Lyon................... 7,90 1 144 - 1 144 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Mitgliedsbeitrag 4. Mitgliedsbeitrag zum Tabakrahmenübereinkommen bei der WHO............................................................................................ 8,00 348 USD 335 - 335 Mitgliedsbeitrag zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen............................................ 19,00 479 USD 461 - 461 Rechtsgrundlage: internationaler Vertrag Zweck: Mitgliedsbeitrag 5. Sonstiges..................................................................................... 59 - 59 Zusammen........................................................................................ 36 285 - 36 285 Differenzen durch Rundung möglich - 45 - Internationales Gesundheitswesen 1505 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 02 -022 Unterstützung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin 30 000 30 000 30 000 Erläuterungen: Die Mittel sind bestimmt für die Unterstützung der WHO beim Betrieb des WHO Hubs for Epidemic and Pandemic Intelligence. Aufgabe des Hubs ist die Entwicklung eines globalen Datenökosystems, das politischen EntscheidungsträgerInnen vor, während und nach Epidemien und Pandemien aktuelle Erkenntnisse und relevante Instrumente zur Verfügung stellt. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - - - 46 - 1505 Internationales Gesundheitswesen Vorbemerkung Im Kapitel 1511 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für das BMG und seinen Geschäftsbereich zentral veranschlagt. Der Geschäftsbereich des BMG umfasst folgende Bundesoberbehörden: 1. dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in Köln (Kapitel 1513), 2. das Paul-Ehrlich-Institut in Langen (Kapitel 1515), 3. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn (Kapitel 1516) und 4. das Robert Koch-Institut in Berlin (Kapitel 1517). Überblick zum Kapitel 1511 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 21 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 19 254 Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 19 275 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 49 058 42 763 +6 295 44 295 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 987 6 337 +1 650 8 400 8 558 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 613 15 113 +3 500 18 282 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -29 909 -38 892 +8 983 - Gesamtausgaben.................................................... 45 749 25 321 +20 428 8 400 71 135 davon flexibilisiert.................................................... 29 278 23 919 +5 359 2 048 27 296 davon nicht flexibilisiert........................................... 16 471 1 402 +15 069 6 352 43 839 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 47 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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