Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1505 Internationales Gesundheitswesen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1505 Internationales Gesundheitswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen 200
200
1 174
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
-
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 04
-314
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens
5 984
6 284
10 082
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material an
Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben
werden, soweit dies zur Durchführung des Vorhabens notwendig ist.
3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
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Internationales Gesundheitswesen 1505
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 532 04
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Vorhaben, Programme und Veranstaltungen der OECD, des
Europarats sowie anderer Institutionen, Organisationen und
Fachgesellschaften in Deutschland, die sich mit Gesundheit im
bilateralen oder internationalen Raum befassen......................................... 1 000
2. Übersetzungs- und Dolmetschdienst und
Protokollangelegenheiten (außer Repräsentationen)......................................................... 200
3. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens: Entwicklung und Umsetzung von Themen und
Schwerpunkten der bilateralen Zusammenarbeit, Vorbereitung und
Ausführung bilateraler Vereinbarungen sowie Erfahrungsaustausch
von Fachleuten und Wissenstransfer.............................................. 2 134
4. Gesundheitswirtschaft im Ausland.................................................. 300
5. World Health Summit....................................................................... 1 000
6. Zuschüsse der EU........................................................................... -
7. Umsetzung nationaler Aspekte der Strategie der
Bundesregierung zur globalen Gesundheit, Stärkung des Beitrags
Deutschlands in der globalen Gesundheit sowie Vernetzung nationaler
Akteure, unter anderem im Global Health Hub Germany................ 1 350
Davon: Global Health Hub Germany............................................... 900
Zusammen............................................................................................ 5 984
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt
werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
685 01
-314
Kosten für den Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der
Weltgesundheitsorganisation
750
750
706
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
686 01
-314
Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit 59 334
60 250
79 036
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 84 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 34 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 28 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen, Informations-, therapeutisches und diagnostisches Material
gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben
werden kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig
ist.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
1. Die Haushaltsmittel sind bestimmt für die multilaterale Zusammenarbeit, an
der Deutschland ein besonderes gesundheitspolitisches Interesse hat, wie
die Förderung von Vorhaben internationaler Organisationen oder Initiativen,
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1505 Internationales Gesundheitswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 01
die Ausrichtung von oder die Beteiligung an internationalen Konferenzen und
Workshops mit der Zielsetzung, die internationale öffentliche Gesundheit zu
stärken. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der WHO als die für
internationale öffentliche Gesundheit zuständige Sonderorganisation der Vereinten
Nationen (VN).
Weiterhin dienen die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der
Finanzierung von Maßnahmen der internationalen Gesundheitssicherheit. Dies
schließt ein: Pandemieprävention, kurz- und mittelfristig wirksame
Maßnahmen der Krisenbewältigung im Gesundheitsbereich, Absicherung der
Wirksamkeit der Post-Ebola-Maßnahmen sowie andere Maßnahmen zur
Vorbeugung, frühzeitigen Erkennung, Eindämmung und Verhinderung der
Weltweitverbreitung von Infektionskrankheiten und Krankheiten mit hoher
Krankheitslast. Zur Erreichung der genannten Zwecke kann eine Zusammenarbeit mit
der ausländischen Stelle und supranationalen Organisationen sowie mit der
Weltgesundheitsorganisation und anderen internationalen Organisationen
erfolgen, um deren Fähigkeiten zu stärken, insbesondere einer möglichen
grenzüberschreitenden Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten
vorzubeugen, entsprechende Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur
Verhinderung einer möglichen grenzüberschreitenden Weiterverbreitung
einzuleiten.
Die Zusammenarbeit kann auch eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
Einrichtungen in Partnerstaaten, die Ausbildung von Personal der
Partnerstaaten sowie Unterstützungsleistungen im Bereich der epidemiologischen
Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements umfassen.
2. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet
werden.
3. Für UNAIDS werden aus diesem Titel Mittel in Höhe von 6 750 T€
bereitgestellt.
687 01
-314
Beiträge an internationale Organisationen 36 285
36 331
30 394
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf.............................. 6,10 17 545 USD 16 833 - 16 833
15 703 CHF 16 853 - 16 853
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Mitgliedsbeitrag und besondere Leistungen
2. Vereinte Nationen (VN) in New York............................................ 0,50 600 - 600
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Beitrag zum UNODC
3. Internationales Zentrum für Krebsforschung in Lyon................... 7,90 1 144 - 1 144
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Mitgliedsbeitrag
4. Mitgliedsbeitrag zum Tabakrahmenübereinkommen bei der
WHO............................................................................................ 8,00 348 USD 335 - 335
Mitgliedsbeitrag zum Protokoll zur Unterbindung des
unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen............................................ 19,00 479 USD 461 - 461
Rechtsgrundlage: internationaler Vertrag
Zweck: Mitgliedsbeitrag
5. Sonstiges..................................................................................... 59 - 59
Zusammen........................................................................................ 36 285 - 36 285
Differenzen durch Rundung möglich
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Internationales Gesundheitswesen 1505
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
687 02
-022
Unterstützung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic
Intelligence in Berlin
30 000
30 000
30 000
Erläuterungen:
Die Mittel sind bestimmt für die Unterstützung der WHO beim Betrieb des WHO
Hubs for Epidemic and Pandemic Intelligence. Aufgabe des Hubs ist die
Entwicklung eines globalen Datenökosystems, das politischen EntscheidungsträgerInnen
vor, während und nach Epidemien und Pandemien aktuelle Erkenntnisse und
relevante Instrumente zur Verfügung stellt.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
-
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1505 Internationales Gesundheitswesen
Vorbemerkung
Im Kapitel 1511 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für das
BMG und seinen Geschäftsbereich zentral veranschlagt. Der
Geschäftsbereich des BMG umfasst folgende
Bundesoberbehörden:
1. dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in Köln
(Kapitel 1513),
2. das Paul-Ehrlich-Institut in Langen (Kapitel 1515),
3. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in
Bonn (Kapitel 1516) und
4. das Robert Koch-Institut in Berlin (Kapitel 1517).
Überblick zum Kapitel 1511
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 21
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 19 254
Gesamteinnahmen.................................................. 40 40 - 19 275
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 49 058 42 763 +6 295 44 295
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 987 6 337 +1 650 8 400 8 558
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 613 15 113 +3 500 18 282
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -29 909 -38 892 +8 983 -
Gesamtausgaben.................................................... 45 749 25 321 +20 428 8 400 71 135
davon flexibilisiert.................................................... 29 278 23 919 +5 359 2 048 27 296
davon nicht flexibilisiert........................................... 16 471 1 402 +15 069 6 352 43 839
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 47 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben