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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 1 045 Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 531 01 -314 Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung 26 421 22 376 17 871 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1513 Tit. 111 01 und 119 01. 2. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.................................. 2 600 2. Aufklärung zur Organ- und Gewebespende................................. 5 880 3. Motivationskampagne zur Blut- und Plasmaspende..................... 286 4. Gesundes Alter............................................................................. 1 333 5. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung............................... 2 143 6. Erhöhung der Reichweiten........................................................... 1 190 7. Infektionsschutz (Impfen, Hygiene, Krisenkommunikation).......... 5 904 8. Stärkung der Laienreanimation..................................................... 450 9. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität - Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor Konversionsbehandlungen................................................................................... 409 10. Klimawandel, Umwelt und Gesundheit......................................... 217 11. Nationaler Präventionsplan........................................................... 1 764 - 17 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 531 01 Bezeichnung 1 000 € 12. Long-Covid Beratung.................................................................... 200 13. Diabetes mellitus und andere nicht übertragbare Krankheiten (NCD)............................................................................................ 1 045 14. Begleitende Maßnahmen zur Krankenhausreform....................... 3 000 Zusammen............................................................................................ 26 421 Zu 11: Im Nationalen Präventionsplan subsumiert sollen alle zentralen Präventionsziele umgesetzt werden, namentlich konkrete Maßnahmenpakete zu Themen Wiederbelebung, Geburtsgesundheit, Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden. Zu 12: Die Long-Covid Beratung soll ein zeitlich begrenztes, digitales Beratungsangebot sein, um dem aktuell hohen Informationsbedarf bzgl. Long-Covid gerecht zu werden. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. 531 02 -314 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten 9 900 13 080 10 201 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 920 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 420 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. HIV/STI-Aufklärung der Allgemeinbevölkerung und überproportional gefährdeter Gruppen................................................................. 1 750 2. Aufklärung HIV/STI durch persönliche Ansprache (insbesondere Multiplikatoren)................................................................................ 875 3. Förderung der HIV/STI-Aufklärung durch den freien Träger Deutsche AIDS-Hilfe............................................................................... 6 500 4. Qualitätssicherung und Evalution der Kampagne; Streukosten...... 775 Zusammen............................................................................................ 9 900 Zentrale Pfeiler der AIDS-Bekämpfung sind nach wie vor Aufklärungsmaßnahmen, die insbesondere 1. einen hohen Informationsstand über Infektionsrisiken, Nichtrisiken und Schutzmöglichkeiten sichern, 2. Schutzmotivation und Schutzverhalten in Risikosituationen fördern, 3. trügerischer Hoffnung, wegen der neuen Kombinationstherapien spiele Vorsicht keine so bedeutende Rolle mehr, entgegenarbeiten. Zu diesem Zweck werden innerhalb einer Gesamtkonzeption aufeinander abgestimmte Maßnahmen der Massenkommunikation und der sog. "personalen Kommunikation" (AIDS-Aktionstage, Multiplikatorenschulungen etc.) weiterentwickelt und eingesetzt. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. - 18 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 531 03 -314 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs 15 214 19 214 12 459 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingerämten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: 1. In Ausführung des Aktionsplanes Drogen und Sucht soll die Aufklärung durch massen- und personalkommunikative Maßnahmen zielgruppenorientiert fortgesetzt werden. 2. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. 531 04 -314 Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention - - - Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ist das Netto-Mehraufkommen aus der Alkopopsteuer zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (vormals genannt Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) zu verwenden. Das Netto-Mehraufkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Aufkommen der Alkopopsteuer und den Mindereinnahmen bei der Alkoholsteuer, die sich durch die Einführung der Alkopopsteuer ergeben. Das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens ist durch eine Rechtsverordnung geregelt. 531 05 -314 Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen 1 350 1 350 1 127 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 750 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. - 19 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 531 05 3. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. 531 07 -314 Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen 336 136 486 124 15 782 Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 -314 Prävention und Bekämpfung von Diabetes und anderen nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) außer Krebs - 3 000 2 533 684 02 -314 Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit 3 800 4 500 3 512 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 684 03 -314 Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus 60 000 15 000 1 612 971 360 118 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. 3. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Informationsmaterial, persönliche Schutzausrüstung, therapeutisches und diagnostisches Material sowie Vergleichbares gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. - 20 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 03 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Abwicklung Beschaffung von PSA (u. a.)........................................ 60 000 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 60 000 Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 684 04 -314 Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens 3 000 2 600 1 712 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus dem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 684 06 -314 Nationale Reserve Gesundheitsschutz - - - 684 07 -314 Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS- CoV-2 427 418 346 227 371 619 1 189 864 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 1 051 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Impfstoffe gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden können, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. 686 01 -314 Nationales Gesundheitsportal 1 850 1 500 1 446 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 700 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 21 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 01 Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 686 24 -314 Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid 15 000 7 000 - Verpflichtungsermächtigung............................................................ 870 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 290 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 290 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 290 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1504 Tit. 544 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1504 Tit. 544 01. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. 6. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und Informationsmaßnahmen geleistet werden. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - - Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (4 002) (4 317) 684 11 -314 Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V. 691 691 691 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. - 22 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 684 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK)..................................................... 98,26 100,00 691 691 691 - aus Kap. 1503 Tit. 684 11 Mittel in Höhe von 150 T€ sollen für eine Fortführung des Psychatriedialogs genutzt werden. 684 12 -314 Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 831 831 831 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)........................................ 94,76 100,00 831 831 831 - aus Kap. 1503 Tit. 684 12 684 13 -314 Zuschuss an die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. 460 460 460 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG).................................................................................................. 93,35 100,00 460 460 460 - aus Kap. 1503 Tit. 684 13 - 23 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 14 -314 Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens 2 020 2 335 1 367 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 950 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Projektförderung 2.1 Projektförderung APK, BVPG und andere.......................................... 1 844 2 159 1 154 2.2 Projektförderung DHS und andere...................................................... 176 176 213 Zusammen................................................................................................. 2 020 2 335 1 367 Zu 2.1 : Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen als Zuschüsse zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen in Höhe von 1 293 T€ gewährt, des Weiteren an Zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens in Höhe von 263 T€ (Geschäftsstelle IN FORM und andere), an Zentrale Einrichtungen und Verbände im Bereich Psychiatrie in Höhe von 288 T€ (APK und andere). Zu 2.2 : Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen an zentrale Einrichtungen und Verbände auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs in Höhe von 176 T€ gewährt. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (53 220) (163 820) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesen Titeln dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, für die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze, für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, für Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Dialogformate geleistet werden. Aus diesen Titeln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 427 29 -314 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 2 100 2 100 1 657 - 24 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 459 29 -314 Vermischte Personalausgaben - - - 547 21 -314 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 360 632 21 -314 Förderprogramm für Flug- und Seehäfen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) - - 10 000 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 42 742 T€. 685 21 -314 Flächendeckender Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) 11 000 11 000 11 146 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 2 000 T€ bereitgestellt. 685 22 -314 Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens 30 760 125 560 177 111 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu....................................... 11 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 30 760 T€ bereitgestellt. Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€. Weniger wegen degressiver Mittelverteilung über die Paktlaufzeit. - 25 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 686 21 -314 Forschungsvorhaben zur Stärkung zukunftsfähiger Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes 2 000 2 000 1 137 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 201 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 22 -314 Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von bundeseinheitlichen digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz 7 060 22 860 2 381 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 3 400 T€ Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 7 060 T€ bereitgestellt. Weniger wegen degressiver Mittelverteilung über die Paktlaufzeit. 686 23 -314 Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitung zur Standardisierung und Interoperabilität 300 300 449 Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 300 T€ bereitgestellt. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes (2 000) (-) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 4. Aus den Titeln dieser Titelgruppe dürfen nur Ausgaben geleistet werden, die dem Schutz der informationstechnischen Systeme im Sinne des Art. 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dienen. 5. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Erläuterungen: Sofortprogramm zur Förderung von IT-Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur (Sofortprogramm Verbesserung Cybersicherheit im Gesundheitswesen) im Sinne des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes für Krankenhäuser und systemrelevante Gesundheitseinrichtungen. 427 39 -011 B Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 26 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 547 31 -312 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - 684 31 -312 B Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen 2 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, Ausgaben für den wissenschaftlichen und informationstechnischen Erfahrungsaustausch, für die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze und Tools, für Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Beratung von Einrichtungen sowie der Erarbeitung von Planungsunterlagen geleistet werden. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 531 08 -013 Öffentlichkeitsarbeit für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie - 12 674 684 05 -314 Kosten der Einführung einer digitalen Einreiseanmeldung - 614 - 27 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind Mittel veranschlagt, die dem BMG für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, modellhafte Erprobungen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Wichtigste und größte Ausgabenschwerpunkte sind der allgemeine Titel für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches (Titel 544 01, SDG 3) des BMG mit einem Umfang von rd. 43 Mio. Euro sowie zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) (SDGs 3, 4, 9). Für die fünf aus dem Einzelplan 15 geförderten Institute sind Mittel i. H. v. 67 Mio. Euro veranschlagt. Weiter sind Mittel für Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs veranschlagt (SDGs 3, 4). Außerdem stehen für experimentelle Pilotprojekte zur Entwicklung und Testung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege Haushaltsmittel zur Verfügung. Für Modellvorhaben zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen wurden Mittel i. H. v. 16,5 Mio. Euro (Maßnahmen zur Förderung Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen) veranschlagt (SDGs 3, 4, 9). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung insbesondere der SDGs 3, 4 und 9 im Sinne der DNS bei. Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" gestärkt. Das BMG greift auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurück, um politische wie administrative Entscheidungen fundiert vorzubereiten und Maßnahmen begleitend zu evaluieren. Die aus dem Titel Forschung, Untersuchungen und Ähnliches finanzierten Vorhaben versetzen das BMG in die Lage, bei der Krankheitsbekämpfung und der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems auf aktuelle medizinische Fragestellungen zu reagieren sowie den medizinischen und technischen Fortschritt, die Auswirkungen der Globalisierung, des Klimawandels und des demografischen Wandels sowie neu auftretende Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen. Schwerpunkte der Projektförderung sind: 1. Digitalisierung (Untersuchung der Chancen und Risiken von digitalen Anwendungen, Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten, Anwendung der KI in der Gesundheitsversorgung, Aufbau eines Forschungsdatenkompetenzzentrums sowie elektronische Meldesysteme am RKI), 2. Demografischer Wandel (u. a. Bedarfe von Menschen mit Migrationshintergrund aufzeigen, Modulare Erweiterung des Gesundheitsmonitorings am RKI um Bereiche Migration und Hochaltrige), 3. Gesundheitsversorgung (u. a. Modellprojekte zur Patientenversorgung sowie Versorgungsforschung zu Long-/ Post-COVID, regulatorische Forschung, Forschung zur personalisierten Medizin, Schwangerschaft und geschlechtsspezifischen Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung), 4. Stärkung der Patientenorientierung und Gesundheitskompetenz (u. a. im Nationalen Krebsplan), 5. Gesundheitsförderung, Prävention und Krankheitsbekämpfung, insbesondere der Volkskrankheiten, auf nationaler und EU-Ebene (u. a. Umsetzung der Ziele des Präventionsgesetzes, Forschung zur Bewegungsförderung, Verbesserung der Kindergesundheit, Weiterentwicklung von Public Health im Zusammenspiel mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, psychischen und seltenen Erkrankungen), 6. Globale Gesundheit (u. a. Erforschung von Antibiotika- Resistenzen und Infektionskrankheiten wie Zoonosen und nicht übertragbaren Krankheiten). Im Rahmen der institutionellen Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) unterstützt das BMG gemeinsam mit den Ländern insbesondere die Forschung im Bereich übertragbarer und nicht-übertragbarer Krankheiten. Kennzeichnendes Merkmal dabei ist die Vernetzung von molekularer und zellbiologischer Grundlagenforschung mit klinischen und epidemiologischen Forschungsansätzen als Basis für die Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und Diagnostik und Therapie. Zur Bewältigung anstehender gesundheitspolitischer Herausforderungen sollen durch experimentelle Pilotprojekte Konzepte für eine künftig vernetzte Versorgung entwickelt und kreative, hochinnovative Ansätze für Versorgungs- und Ausbildungsmodelle für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege in einem frühen, experimentellen Stadium entwickelt und eingesetzt werden. Diese Projekte unterstützen u. a. das Ziel, auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen und somit zum Erreichen insbesondere des SDG 3 beitragen. Die Pilotprojekte zielen auf die Verbesserung von Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege und damit unmittelbar auf die Gewährleistung eines gesunden Lebens für Menschen jeden Alters und die Förderung des Wohlergehens. Dabei gewinnt das BMG auch Erkenntnisse, wie digitale Ansätze in der Versorgung verbreitet werden können und damit nachhaltig zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Ebenso werden mit der Förderung von Projekten Innovationen unterstützt und widerstandsfähige Infrastruktur aufgebaut, sodass die Förderung auch zur Erreichung von SDG 9 beiträgt. Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung werden über die bestehenden Titel Projekte gefördert, die unter Anwendung künstlicher Intelligenz wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen digitaler Innovationen generieren und hierdurch einen Beitrag zur Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung leisten. Dabei soll Nachhaltigkeit in allen Projekten mitgedacht und berücksichtigt werden und mit geeigneten Mitteln im Rahmen eines Monitorings erfasst und kontrolliert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung umgesetzt wird und die Nach- - 28 -

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