Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
907
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
531 01
-314
Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung 28 421
27 421
24 579
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1513 Tit. 111 01 und 119 01.
2. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich
eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.................................. 2 357
2. Aufklärung zur Organ- und Gewebespende................................. 5 332
3. Motivationskampagne zur Blut- und Plasmaspende..................... 259
4. Gesundes Alter............................................................................. 1 209
5. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung............................... 1 743
6. Erhöhung der Reichweiten........................................................... 879
7. Infektionsschutz (Impfen, Hygiene, Krisenkommunikation).......... 4 953
8. Stärkung der Laienreanimation..................................................... 409
9. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität -
Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor
Konversionsbehandlungen................................................................................... 371
10. Klimawandel, Umwelt und Gesundheit......................................... 197
11. Präventionsinitiativen.................................................................... 2 950
- 17 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 531 01
Bezeichnung 1 000 €
12. Long-Covid Beratung.................................................................... 200
13. Diabetes mellitus und andere nicht übertragbare Krankheiten
(NCD)............................................................................................ 948
14. Begleitende Maßnahmen zur Krankenhausreform....................... 2 000
15. Umsetzung der Nationalen Suizidpräventionsstrategie................ 2 614
16. Begleitende Maßnahmen Einführung Primärversorgungssystem 2 000
Zusammen............................................................................................ 28 421
Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
531 02
-314
Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren
Krankheiten
9 400
9 900
9 586
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 520 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 420 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich
eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. HIV-/STI-Aufklärung der Allgemeinbevölkerung und
überproportional gefährdeter Gruppen............................................................... 1 900
2. Aufklärung HIV/STI durch persönliche Ansprache (insbesondere
Multiplikatoren)................................................................................ 500
3. Förderung der HIV-/STI-Aufklärung durch den freien Träger
Deutsche AIDS-Hilfe............................................................................... 6 500
4. Qualitätssicherung und Evalution der Kampagne; Streukosten...... 500
Zusammen............................................................................................ 9 400
Zentrale Pfeiler der AIDS-Bekämpfung sind nach wie vor
Aufklärungsmaßnahmen, die insbesondere
1. einen hohen Informationsstand über Infektionsrisiken, Nichtrisiken und
Schutzmöglichkeiten sichern,
2. Schutzmotivation und Schutzverhalten in Risikosituationen fördern,
3. trügerischer Hoffnung, wegen der neuen Kombinationstherapien spiele
Vorsicht keine so bedeutende Rolle mehr, entgegenarbeiten.
Zu diesem Zweck werden innerhalb einer Gesamtkonzeption aufeinander
abgestimmte Maßnahmen der Massenkommunikation und der sog. "personalen
Kommunikation" (AIDS-Aktionstage, Multiplikatorenschulungen etc.) weiterentwickelt
und eingesetzt.
Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
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1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
531 03
-314
Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs
18 102
18 102
15 090
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich
eingerämten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
1. In Ausführung des Aktionsplanes Drogen und Sucht soll die Aufklärung durch
massen- und personalkommunikative Maßnahmen zielgruppenorientiert
fortgesetzt werden.
2. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
zur Bewirtschaftung zugewiesen.
531 04
-314
Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention -
-
-
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor
Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ist das Netto-Mehraufkommen aus der
Alkopopsteuer zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention des
Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (vormals genannt Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung) zu verwenden. Das Netto-Mehraufkommen ergibt sich
aus der Differenz zwischen dem Aufkommen der Alkopopsteuer und den
Mindereinnahmen bei der Alkoholsteuer, die sich durch die Einführung der Alkopopsteuer
ergeben. Das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens ist durch
eine Rechtsverordnung geregelt.
531 05
-314
Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen 1 350
1 350
861
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
- 19 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 531 05
3. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
531 07
-314
Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen 175 159
336 136
336 136
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 02
-314
Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit 3 500
4 000
2 436
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 850 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 450 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt
werden.
684 03
-314
Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus 5 400
5 400
1 315 758
37 899
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen, Informationsmaterial, persönliche Schutzausrüstung,
therapeutisches und diagnostisches Material sowie Vergleichbares gegen
ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden
kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
- 20 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
684 04
-314
Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit
des deutschen Gesundheitswesens
4 250
3 350
2 702
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 150 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus dem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
684 06
-314
Nationale Reserve Gesundheitsschutz -
-
-
684 07
-314
Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-
CoV-2
48 127
59 065
5 100
395 812
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Impfstoffe
gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben
werden können, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens
notwendig ist.
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
686 01
-314
Nationales Gesundheitsportal 1 500
1 850
1 584
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 800 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
686 24
-314
Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit
Long-Covid
10 000
15 000
4 645
15 424
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1504 Tit. 544 01.
- 21 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 24
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
5. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen
auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von
Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und
Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und
Informationsmaßnahmen geleistet werden.
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und sächliche
Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (4 341)
(4 426)
684 11
-314
Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V. 763
763
691
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK)..................................................... 95,56 100,00 763 763 691
- aus Kap. 1503 Tit. 684 11
Mittel in Höhe von 150 T€ sollen für eine Fortführung des Psychatriedialogs genutzt werden.
684 12
-314
Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 999
999
831
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
- 22 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 12 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)........................................ 95,76 100,00 999 999 831
- aus Kap. 1503 Tit. 684 12
684 13
-314
Zuschuss an die Bundesvereinigung Prävention und
Gesundheitsförderung e. V.
559
559
460
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.
(BVPG).................................................................................................. 92,24 100,00 559 559 460
- aus Kap. 1503 Tit. 684 13
684 14
-314
Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des
Gesundheitswesens
2 020
2 105
771
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 950 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 350 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Projektförderung
2.1 Projektförderung APK, BVPG und andere.......................................... 1 844 1 929 731
2.2 Projektförderung DHS und andere...................................................... 176 176 40
Zusammen................................................................................................. 2 020 2 105 771
Zu 2.1 :
Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen als Zuschüsse zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur
Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen in Höhe von 1 293 T€ gewährt, des
- 23 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 684 14 (Titelgruppe 01)
Weiteren an Zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens in Höhe von 263 T€, an Zentrale Einrichtungen und Verbände im Bereich
Psychiatrie in Höhe von 288 T€ (APK und andere).
Zu 2.2 :
Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen an zentrale Einrichtungen und Verbände auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs in Höhe von 176 T€ gewährt.
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (-)
(52 220)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund
nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu.
427 29
-314
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
1 400
2 413
459 29
-314
Vermischte Personalausgaben -
-
-
547 21
-314
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
28
632 21
-314
Förderprogramm für Flug- und Seehäfen nach den Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV)
-
-
-39
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 13 590 T€.
685 21
-314
Flächendeckender Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Deutschen
Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz
(DEMIS)
-
12 000
7 287
685 22
-314
Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf dem
Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens
-
30 760
17 094
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€.
- 24 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
686 21
-314
Forschungsvorhaben zur Stärkung zukunftsfähiger Strukturen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes
-
1 000
1 354
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 22
-314
Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von bundeseinheitlichen
digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz
-
7 060
13 458
686 23
-314
Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitung zur
Standardisierung und Interoperabilität
-
-
285
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des
Bundes
(541 436)
(190 000)
(1 800)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
4. Aus den Titeln dieser Titelgruppe dürfen nur Ausgaben geleistet
werden, die dem Schutz der informationstechnischen Systeme im Sinne
des Art. 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dienen.
5. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben herangezogen werden.
Erläuterungen:
Sofortprogramm zur Förderung von IT-Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheitsinfrastruktur (Sofortprogramm Verbesserung Cybersicherheit im
Gesundheitswesen) im Sinne des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes für
Krankenhäuser und systemrelevante Gesundheitseinrichtungen.
427 39
-011
B Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
432
432
-
459 39
-314
B Vermischte Personalausgaben -
-
-
547 31
-312
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 348
348
-
- 25 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
684 31
-312
B Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung im Gesundheitswesen
540 656
189 220
1 800
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 57 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, Ausgaben
für den wissenschaftlichen und informationstechnischen Erfahrungsaustausch, für
die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze und Tools, für
Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Beratung von Einrichtungen sowie der
Erarbeitung von Planungsunterlagen geleistet werden.
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Mehr wegen Umsetzung des Sofortprogramms zur Verbesserung der
Sicherheitsinfrastruktur von Krankenhäusern und systemrelevanten
Gesundheitseinrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
684 01
-314
Prävention und Bekämpfung von Diabetes und anderen nicht
übertragbaren Krankheiten (NCD) außer Krebs
-
-
- 26 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In dem Kapitel sind Mittel veranschlagt, die dem BMG für
die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
modellhafte Erprobungen und Forschungseinrichtungen zur
Verfügung stehen. Wichtigste und größte
Ausgabenschwerpunkte sind der allgemeine Titel für Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches (Titel 544 01, SDG 3) des BMG
mit einem Umfang von rd. 36 Mio. Euro sowie
zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
e. V. (WGL) (SDGs 3, 4, 9). Für die fünf aus dem Einzelplan
15 geförderten Institute sind Mittel i. H. v. rd. 67 Mio. Euro
veranschlagt. Weiter sind Mittel für Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs veranschlagt (SDGs 3, 4). Außerdem
stehen für experimentelle Pilotprojekte zur Entwicklung und
Testung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für
Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege
Haushaltsmittel zur Verfügung. Für Modellvorhaben zur
Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen wurden
Mittel i. H. v. 6 Mio. Euro (Maßnahmen zur Förderung
Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen) veranschlagt (SDGs
3, 4, 9).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung insbesondere der SDGs 3, 4 und 9 im Sinne der
DNS bei. Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im
Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und
Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" gestärkt.
Das BMG greift auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurück,
um politische wie administrative Entscheidungen fundiert
vorzubereiten und Maßnahmen begleitend zu evaluieren. Die
aus dem Titel Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
finanzierten Vorhaben versetzen das BMG in die Lage, bei
der Krankheitsbekämpfung und der Weiterentwicklung des
Gesundheitssystems auf aktuelle medizinische
Fragestellungen zu reagieren sowie den medizinischen und technischen
Fortschritt, die Auswirkungen der Globalisierung, des
Klimawandels und des demografischen Wandels sowie neu
auftretende Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen.
Schwerpunkte der Projektförderung sind:
1. Förderung der Frauengesundheit (u. a. Wechseljahre,
Endometriose),
2. Digitalisierung (Untersuchung der Chancen und Risiken
von digitalen Anwendungen, Nutzbarkeit von
Gesundheitsdaten, Anwendung der KI in der Gesundheitsversorgung,
regulatorische Forschung, Verbesserung der
Interoperabilität von Daten im ÖGD),
3. Demografischer Wandel (u. a. Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung, flächendeckende Sicherstellung einer qualitativ
hochwertigen Gesundheitsversorgung),
4. Gesundheitsversorgung (u. a. im nationalen Krebsplan,
Forschung zur personalisierten Medizin, zur
Schwangerschaft/Geburt und zu geschlechtsspezifischen
Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems),
5. Gesundheitsförderung, Prävention und
Krankheitsbekämpfung, insbesondere der Volkskrankheiten, auf nationaler
und EU-Ebene (u. a. Umsetzung der Ziele des
Präventionsgesetzes, Forschung zur Bewegungsförderung,
resiliente Gestaltung des Gesundheitssystems in Zeiten des
Klimawandels, Maßnahmen zur Untersuchung der Trink-
und Badewasserqualität, Forschung zu psychischen und
seltenen Erkrankungen),
6. Gesundheit und Umwelt (u. a. Maßnahmen zu One Health,
zum Thema Hitzeschutz und Umgang mit
Extremwettersituationen im Allgemeinen, zur Ausbreitung von
Infektionskrankheiten auf dem Boden des Klimawandels oder auch
Auswirkungen auf die Trinkwasser- und
Nahrungsmittelversorgung und somit auf das Wohlergehen der
Bevölkerung),
7. Übertragbare Erkrankungen (u. a. Erforschung von
Antibiotika-Resistenzen und Verbesserung des öffentlichen
Gesundheitsschutzes sowie der Hygiene in unterschiedlichen
Bereichen des öffentlichen Lebens),
8. Long-/Post-COVID (u. a. Modellprojekte zur
Patientenversorgung sowie Versorgungsforschung zu Long-/Post-
COVID).
Im Rahmen der institutionellen Zuweisungen an die Länder für
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) unterstützt das BMG
gemeinsam mit den Ländern insbesondere die Forschung im
Bereich übertragbarer und nicht-übertragbarer Krankheiten.
Kennzeichnendes Merkmal dabei ist die Vernetzung von
molekularer und zellbiologischer Grundlagenforschung mit
klinischen und epidemiologischen Forschungsansätzen als Basis
für die Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und
Diagnostik und Therapie.
Zur Bewältigung anstehender gesundheitspolitischer
Herausforderungen sollen durch experimentelle Pilotprojekte
Konzepte für eine künftig vernetzte Versorgung entwickelt und
kreative, hochinnovative Ansätze für Versorgungs- und
Ausbildungsmodelle für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und
Pflege in einem frühen, experimentellen Stadium entwickelt
und eingesetzt werden. Diese Projekte unterstützen u. a. das
Ziel, auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ
hochwertige medizinische Versorgung in ganz Deutschland
sicherzustellen und somit zum Erreichen insbesondere des SDG 3
beitragen. Die Pilotprojekte zielen auf die Verbesserung von
Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege und damit
unmittelbar auf die Gewährleistung eines gesunden Lebens
für Menschen jeden Alters und die Förderung des
Wohlergehens. Dabei gewinnt das BMG auch Erkenntnisse, wie
digitale Ansätze in der Versorgung verbreitet werden können und
damit nachhaltig zur Verbesserung der Versorgung beitragen.
Ebenso werden mit der Förderung von Projekten Innovationen
- 27 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
unterstützt und widerstandsfähige Infrastruktur aufgebaut,
sodass die Förderung auch zur Erreichung von SDG 9 beiträgt.
Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung werden
über die bestehenden Titel Projekte gefördert, die unter
Anwendung künstlicher Intelligenz wissenschaftliche
Erkenntnisse zum Nutzen digitaler Innovationen generieren und
hierdurch einen Beitrag zur Verbesserung der patientenzentrierten
Versorgung leisten. Dabei soll Nachhaltigkeit in allen
Projekten mitgedacht und berücksichtigt werden und mit geeigneten
Mitteln im Rahmen eines Monitorings erfasst und kontrolliert
werden. Damit wird sichergestellt, dass die
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung umgesetzt wird und die
Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Insbesondere die SDGs 3,
9 und 10 werden durch den Einsatz von KI im
Gesundheitswesen gestärkt. Die für den Ausbau der Digitalisierung im
Gesundheitswesen verwendeten Mittel unter anderem für die
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und den
Ausbau der gematik GmbH zu einer digitalen
Gesundheitsagentur tragen wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 8, 9
und 10 bei. Ferner werden die Prinzipien 1, 3b, 5 und 6c
unterstützt.
Die Schwerpunkte der Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs werden durch die Nationale Strategie zur Drogen-
und Suchtpolitik und aktuelle wissenschaftliche
Entwicklungen bestimmt. Ziele sind insbesondere die Reduzierung von
schädlichem Alkoholkonsum, Reduzierung des
Cannabiskonsums, Reduzierung des Konsums illegaler Drogen, der
Verhinderung von Verhaltenssüchten (z. B. internetbezogene
Störungen), der Verhinderung von Medikamentenabhängigkeit und
der Förderung des Nichtrauchens. Hierdurch wird ein
wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des SDG 3 geleistet.
Überblick zum Kapitel 1504
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 3 000 3 000 - 4 599
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 3 000 3 000 - 4 599
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 37 364 42 451 -5 087 14 000 32 005
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 79 050 80 198 -1 148 74 516
Ausgaben für Investitionen...................................... 14 609 24 159 -9 550 19 616 7 024
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 131 023 146 808 -15 785 33 616 113 545
davon nicht flexibilisiert........................................... 131 023 146 808 -15 785 33 616 113 545
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 341 765
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 26 790
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 23 305
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 24 820
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 11 500
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 70 100
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 61 750
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 61 750
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 61 750
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