Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen 3 000
3 000
4 599
Erläuterungen:
Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den
Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden
und daher zurückzuzahlen sind.
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der
Titel 632 01, 685 01, 685 02, 882 01 und 894 01.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: Kap. 1504.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 04
-314
Gesundheitsberichterstattung 981
981
1 139
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 865 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 280 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 195 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 390 T€
Haushaltsvermerk:
Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen bis zu acht Stellen in Kap. 0614 - Statistisches
Bundesamt - bezahlt werden.
- 29 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 36 383
41 470
14 000
30 866
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1503 Tit. 686 24.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Einnahmen gemäß § 92a Abs. 5 SGB V fließen den Ausgaben zu.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs-
und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich oder gegen
ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden.
6. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
7. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschung, Untersuchung und Ähnliches....................................... 33 925
2. Projektträgerleistungen .................................................................. 2 458
3. Zuschüsse EU................................................................................. -
Zusammen............................................................................................ 36 383
Ressortforschung mit folgenden Schwerpunkten:
- Frauengesundheit
- Digitalisierung
- Gesundheitsversorgung
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Demographischer Wandel und Pflege
- Gesundheit und Umwelt
- Übertragbare Krankheiten
- Long-/Post-Covid
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den
wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die modellhafte Erprobung innovativer
Ansätze und für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet
werden. Darüber hinaus können auch Sachverständigengutachten bezahlt werden.
- 30 -
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
52 710
52 710
47 241
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (10 090) (10 090) (9 419)
1.1 Deutsches Diabetes-Zentrum, Düsseldorf (DDZ)............................ 50,00 10 090 10 090 9 419
- aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 9 390 9 390 8 326
- aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 700 700 1 093
2. Schleswig-Holstein....................................................................... (18 441) (18 441) (16 587)
2.1 Forschungszentrum Borstel, Leibniz-Zentrum für Medizin und
Biowissenschaften, Borstel (FZB)........................................................ 50,00 18 441 18 441 16 587
- aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 16 441 16 441 14 214
- aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 2 000 2 000 2 373
3. Hamburg......................................................................................... (34 940) (34 940) (24 219)
3.1 Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, Hamburg (BNITM)...... 50,00 18 895 18 895 13 221
- aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 13 395 13 395 12 814
- aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 5 500 5 500 407
3.2 Leibniz-Institut für Virologie (LIV).................................................... 50,00 16 045 16 045 10 998
- aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 10 374 10 374 9 409
- aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 5 671 5 671 1 589
4. Rheinland-Pfalz............................................................................. (3 660) (3 660) (2 505)
4.1 Leibniz-Institut für Psychologie........................................................ 50,00 3 660 3 660 2 505
- aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 3 110 3 110 2 478
- aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 550 550 27
Zusammen................................................................................................. 67 131 67 131 52 730
- Summe Tit. 632 01................................................................................... 52 710 52 710 47 241
- Summe Tit. 882 01................................................................................... 14 421 14 421 5 489
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 319 T€.
- 31 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
684 05
-314
Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs
5 300
5 300
3 085
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 380 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 880 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 9 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik und weitere Projekte im Bereich Alkohol.................................. 100
2. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik und weitere Projekte für den Bereich der illegalen Drogen
(einschließlich Neue Psychoaktive Substanzen).......................... 300
3. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik und weitere Projekte für den Bereich Tabak............................ 175
4. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik und weitere Projekte im Bereich Medikamentenabhängigkeit. 235
5. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik für den Bereich suchtmittelübergreifender Ansatz................... 662
6. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik für den Bereich Verhaltenssüchte, z.B. pathologischer
Internetgebrauch und Glücksspielsucht............................................... 280
7. Deutsche Suchthilfestatistik (Basisdokumentation)...................... 575
8. REITOX/Focal point...................................................................... 450
9. Zuschüsse der EU........................................................................ -
10. Evaluation Cannabisgesetz.......................................................... 503
11. Projekte im Bereich Cannabis...................................................... 523
12. Epidemiologie/Monitoring/Datenerhebungen................................ 1 497
Zusammen............................................................................................ 5 300
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
685 01
-165
Zuschuss an die Stiftung Georg-Speyer-Haus, Institut für Tumorbiologie
und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main
3 258
3 258
2 679
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
894 01.
2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
- 32 -
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 685 01
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle
Therapie, Frankfurt am Main............................................................................. 27,00 50,00 3 446 3 446 2 814
- aus Kap. 1504 Tit. 685 01......................................................................... 3 258 3 258 2 679
- aus Kap. 1504 Tit. 894 01......................................................................... 188 188 135
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1504.
685 02
-165
Zuschuss an die Cochrane Deutschland Stiftung 1 368
1 368
1 063
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Cochrane Deutschland Stiftung............................................................. 97,16 100,00 1 368 1 368 1 063
- aus Kap. 1504 Tit. 685 02
685 03
-314
Zuschuss zu den Kosten für Erhebungen auf dem Gebiet der
Krebskrankheiten und anderer nicht übertragbarer Krankheiten
1 480
1 280
863
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 530 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 930 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 33 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 685 03
3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Die Mittel sind bestimmt für
1. Epidemiologische und klinische Krebsregistrierung........................ 480
2. Erhebungen auf dem Gebiet anderer nicht übertragbarer
Krankheiten............................................................................................... 200
3. Aufbau und Betrieb eines Zentrums für Medizinregister................. 800
4. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 1 480
686 01
-165
Forschungsvorhaben HIV und weitere sexuell übertragbare Infektionen
(STI)
1 100
948
497
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 910 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 260 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erforschung des Verlaufs von HIV, Hepatitis B und C und weiterer
sexuell übertragbarer Infektionen (STI), Studien zur Prävention,
Diagnose und Therapie dieser Infektionen sowie von
opportunistischen Erkrankungen, klinische Studien der Behandlung von HIV,
Hepatitis B und C und weiterer STI................................................. 493
2. Epidemiologische Studien zur Verbesserung der Surveillance von
HIV, Hepatitis B und C sowie weiterer STI...................................... 159
3. Studien zu Infektionsrisiken, Verhaltensdaten von spezifischen
Zielgruppen bezüglich HIV, Hepatitis B und C sowie weiterer STI.. 313
4. Vergleich, Implementierung und Qualitätssicherung von
Präventionsmaßnahmen auch auf internationaler Ebene............................ 135
5. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 1 100
Aus den Mitteln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
- 34 -
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 02
-314
Zuschüsse zu Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung
neuer Infektionskrankheiten
1 124
1 424
1 129
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 180 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 430 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Ausgaben für Untersuchungen zu Ausbreitung und
Infektionsmodus von neuen Infektionskrankheiten. Diese beziehen sich auf humane
Retrovirusinfektionen (mit Ausnahme von AIDS), andere neue oder erneut aufgetretene
Infektionskrankheiten sowie chronische Krankheiten, bei denen Infektionserreger
erstmalig ursächlich bekannt werden und auf Erreger, die in der Empfindlichkeit
gegen Antibiotika resistent wurden.
Aus den Mitteln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
686 03
-314
Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit 1 000
1 000
571
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
686 04
-314
Förderung der Kindergesundheit 2 760
2 760
982
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
- 35 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
686 05
-314
Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen
Datenmengen im Gesundheitswesen
5 950
6 650
12 678
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 650 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 550 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Dies gilt auch für therapeutisches und diagnostisches Material, soweit
dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist.
3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Modellvorhaben zur Erprobung von Anwendungen........................ 2 600
2. Projekte und Folgemaßnahmen zu Datenethik, Datenverknüpfung 1 730
3. Sekundärdatennutzung EHDS........................................................ 1 000
4. begleitende Maßnahmen zum SVIK................................................ 620
5. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 5 950
Aus den Mitteln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt
werden.
686 06
-165
Experimentelle Pilotprojekte zur Entwicklung und Testung von
Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für Gesundheitsversorgung,
Rehabilitation und Pflege, begleitende Maßnahmen zur ePA
3 000
3 000
3 554
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Zielsetzung ist die übergreifende Vernetzung von Versorgungsangeboten über
die GKV hinaus (Prävention, Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege)
sowie die Nutzung digitaler Lösungen zur Unterstützung der vernetzten
Gesundheitsversorgung.
- 36 -
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 06
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Geschäftsstellentätigkeiten und
Beauftragungen geleistet sowie Dialogformate und Modellvorhaben gefördert werden.
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
686 08
-165
Förderung der digitalen Transformation: Digitalisierungsstrategie, digitale
Versorgungsformen sowie Unterstützung der gematik GmbH beim
Transformationsprozess in eine digitale Gesundheitsagentur
-
500
174
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Der zukünftigen Digitalagentur kommt eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung
des Gesundheitswesens zu. Die Digitalisierungsstrategie des BMG wird als
zentraler Leitfaden von der Digitalagentur umgesetzt und weitergeführt in operationale
Prozesse übersetzt.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Geschäftsstellentätigkeit,
Beauftragung, Dialogverfahren, Gutachten sowie sächliche Verwaltungsausgaben geleistet
werden.
Ausgaben für Investitionen
882 01
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
14 421
14 421
18 185
5 489
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 303 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 250 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 200 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 8 700 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 68 900 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 61 750 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 61 750 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 61 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 9 668 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.
894 01
-165
Zuschuss an die Stiftung Georg-Speyer-Haus, Institut für Tumorbiologie
und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main
188
188
135
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01.
- 37 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
894 03
-314
Zuschuss zur Errichtung eines innovativen Zentrums für
Präventionsarbeit "Welt der Versuchungen"
-
9 550
1 400
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Es handelt sich um Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung.
Bauunterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel können für den Neu-
und Umbau einer Immobilie, für den Grundstückserwerb (ggf. inkl. eines
bestehenden Gebäudes und der Grunderwerbskosten) sowie für die Herstellung der
Voraussetzungen nach § 24 BHO eingesetzt werden.
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 308 T€.
894 04
-314
Zuschuss zur Errichtung eines Sicherheitszentrums zur Behandlung von
Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Klinikum St. Georg in
Leipzig
-
-
1 431
-
Erläuterungen:
Es handelt sich um eine Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung.
Die Bauunterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 38 -
1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen
Anlage zu Kapitel 1504 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 685 01
Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main
Wirtschaftsplan
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 12 534 11 790 12 663
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 7 512 7 217 5 397
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 4 152 4 173 4 722
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 870 400 2 544
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 12 534 11 790 12 663
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 850 1 643 3 219
2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 5 998 5 343 5 029
2.3 Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (ohne Bund)................................... 1 240 1 358 1 601
2.4 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 446 3 446 2 814
aus Kap. 1504 Tit. 685 01..................................................................................................... 3 258 3 258 2 679
aus Kap. 1504 Tit. 894 01..................................................................................................... 188 188 135
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 4 227 3 538 5 406
- 39 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1504
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In dem Kapitel sind Mittel für die Unterstützung
internationaler Organisationen sowie Kosten der internationalen
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens i. H. v.
106,4 Mio. Euro veranschlagt.
Ausgabenschwerpunkte sind die Mittel zur Stärkung der
internationalen öffentlichen Gesundheit mit rd. 47,3 Mio.
Euro (SDGs 3, 5, 6, 13, 10, 16, 17), die Beiträge an
internationale Organisationen mit dem Mitgliedsbeitrag an die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) i. H. v. insgesamt rd. 37,2 Mio.
Euro und die Unterstützung des Betriebs des WHO Hubs for
Pandemics and Epidemic Intelligence (SDGs 3, 10, 16, 17)
in Berlin mit 15 Mio. Euro. Weitere Mittel sind veranschlagt für
Kosten für den Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit
der Weltgesundheitsorganisation (SDGs 3, 6, 10, 13, 17), für
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Gesundheitswesens und für die Stärkung der
internationalen öffentlichen Gesundheit (SDGs 3, 5, 16, 17).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3, 5, 6, 10, 16 und 17 bei.
Durch Beiträge an internationale Organisationen erfüllt das
BMG die sich aus Mitgliedschaften in internationalen
Organisationen ergebenden Pflichten der Bundesrepublik
Deutschland. Mit diesem Engagement verfolgt das BMG die
Leitgedanken des deutschen Beitrags zur globalen
Gesundheitspolitik:
1. Schutz und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung
in Deutschland durch globales Handeln,
2. Wahrnehmung globaler Verantwortung durch die
Bereitstellung deutscher Erfahrungen, Expertise und Mittel sowie
3. Stärkung internationaler Institutionen der globalen
Gesundheit.
Zu den Zielen der WHO gehören u. a. das Setzen von Normen
und Standards, die Bekämpfung von Krankheiten, die
weltweite Koordination von Aktivitäten im öffentlichen
Gesundheitswesen, die Erhebung und Analyse weltweiter Gesundheits-
und Krankheitsdaten, die Vorbeugung vor Pandemien und die
Stärkung von Gesundheitssystemen.
Gesundheit ist Voraussetzung für stabile Systeme, die u. a.
beitragen zu Bildung, Chancengleichheit, wirtschaftlichem
Wachstum und Klimaschutz.
Hauptaufgabe des WHO Hubs for Pandemics and
Epidemic Intelligence ist es, mittels einer globalen Drehscheibe für
Pandemie- und Epidemieaufklärung zukünftige
Pandemieausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dazu
werden Daten erhoben, ausgewertet und aktuelle Erkenntnisse
zusammengeführt (globales Datenökosystem).
Mit dem Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der
Weltgesundheitsorganisation werden Einrichtungen gefördert,
die die WHO bei der Umsetzung ihrer Programme
wissenschaftlich unterstützen.
Ziele der bilateralen Gesundheitspolitik des BMG sind die
europäische und internationale Zusammenarbeit und der
Wissens- bzw. Erfahrungsaustausch mit Partnerländern im
wechselseitigen Interesse. Die Themen der Zusammenarbeit
orientieren sich an den Schwerpunktthemen des BMG sowie an
den vielfältigen Interessen unserer Partnerländer. Die
bilaterale Zusammenarbeit wird u. a. durch die Förderung geeigneter
Veranstaltungen, Vorhaben und Projekte gestärkt, die ein
klares Bundesinteresse aufweisen.
Die Mittel zur Stärkung der internationalen öffentlichen
Gesundheit sollen allgemein Institutionen, die gute und
nachhaltige Arbeit im Bereich der globalen Gesundheit leisten, stärken
und Projekte ermöglichen, um auf dringende aktuelle
gesundheitspolitische Herausforderungen mit den Mitteln eines
effizienten Multilateralismus angemessen reagieren zu können.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Stärkung der Kapazitäten
der WHO. Als führende und koordinierende Instanz im
Bereich der globalen Gesundheit spielt die WHO eine zentrale
Rolle, insbesondere (aber nicht nur) bei der COVID-19-
Pandemie. Wichtige gesundheitspolitische Ziele liegen im Bereich
des globalen Gesundheitskrisenmanagements, samt
Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV),
der Prävention nicht übertragbarer Krankheiten, dem Kampf
gegen Antibiotikaresistenzen, der Erreichung der nachhaltigen
Entwicklungsziele (SDGs), der Stärkung von
Gesundheitssystemen, der Verbesserung der allgemeinen
Gesundheitsversorgung (universelle Absicherung im Krankheitsfall),
Gesundheitspersonal, dem Aufbau nationaler eHealth Strategien, der
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie Hepatitis, TB und
MDR-TB, HIV/AIDS, und vieles mehr.
- 40 -
1504 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 685 01
Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 -
AT B................................................................................... 1,0 1,0 -
Zusammen........................................................................ 3,0 3,0 1,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... - - 1,0
E 14................................................................................... - - 1,0
E 13................................................................................... - - 5,0
E 10................................................................................... - - 1,8
E 9..................................................................................... - - 9,5
E 8..................................................................................... - - 1,0
E 7..................................................................................... - - 2,0
E 6..................................................................................... - - 1,0
E 5..................................................................................... - - 3,5
E 4..................................................................................... - - 1,0
E 3..................................................................................... - - 2,0
Zusammen........................................................................ - - 28,8
Insgesamt.......................................................................... 3,0 3,0 29,8
Haushaltsvermerk:
Zu Tit. 685 01
1. Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse darf 60 Prozent der aus Zuwendungsmitteln
finanzierten Betriebsausgaben des Wirtschaftsplans nicht übersteigen. Der Stellenplan für außertarifliche Stellen ist
verbindlich.
2. Zu AT (B 2):
Der derzeitige Stelleninhaber erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine zusätzliche Vergütung (Zulage) in
Höhe der Differenz zu einem Entgelt entsprechend AT (B 3).
Erläuterungen:
Zu Titel 685 01
Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main
Es gilt das Dienst- und Tarifrecht des Landes Hessen.
- 143 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
1504