polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 3 000 3 000 4 599 Erläuterungen: Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme der Titel 632 01, 685 01, 685 02, 882 01 und 894 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1504. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -314 Gesundheitsberichterstattung 981 981 1 139 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 865 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 280 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 195 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 390 T€ Haushaltsvermerk: Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen bis zu acht Stellen in Kap. 0614 - Statistisches Bundesamt - bezahlt werden. - 29 - Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 36 383 41 470 14 000 30 866 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1503 Tit. 686 24. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Einnahmen gemäß § 92a Abs. 5 SGB V fließen den Ausgaben zu. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. 6. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. 7. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Forschung, Untersuchung und Ähnliches....................................... 33 925 2. Projektträgerleistungen .................................................................. 2 458 3. Zuschüsse EU................................................................................. - Zusammen............................................................................................ 36 383 Ressortforschung mit folgenden Schwerpunkten: - Frauengesundheit - Digitalisierung - Gesundheitsversorgung - Gesundheitsförderung und Prävention - Demographischer Wandel und Pflege - Gesundheit und Umwelt - Übertragbare Krankheiten - Long-/Post-Covid Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze und für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden. Darüber hinaus können auch Sachverständigengutachten bezahlt werden. - 30 - 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 52 710 52 710 47 241 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (10 090) (10 090) (9 419) 1.1 Deutsches Diabetes-Zentrum, Düsseldorf (DDZ)............................ 50,00 10 090 10 090 9 419 - aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 9 390 9 390 8 326 - aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 700 700 1 093 2. Schleswig-Holstein....................................................................... (18 441) (18 441) (16 587) 2.1 Forschungszentrum Borstel, Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften, Borstel (FZB)........................................................ 50,00 18 441 18 441 16 587 - aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 16 441 16 441 14 214 - aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 2 000 2 000 2 373 3. Hamburg......................................................................................... (34 940) (34 940) (24 219) 3.1 Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, Hamburg (BNITM)...... 50,00 18 895 18 895 13 221 - aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 13 395 13 395 12 814 - aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 5 500 5 500 407 3.2 Leibniz-Institut für Virologie (LIV).................................................... 50,00 16 045 16 045 10 998 - aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 10 374 10 374 9 409 - aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 5 671 5 671 1 589 4. Rheinland-Pfalz............................................................................. (3 660) (3 660) (2 505) 4.1 Leibniz-Institut für Psychologie........................................................ 50,00 3 660 3 660 2 505 - aus Kap. 1504 Tit. 632 01............................................................. 50,00 3 110 3 110 2 478 - aus Kap. 1504 Tit. 882 01............................................................. 50,00 550 550 27 Zusammen................................................................................................. 67 131 67 131 52 730 - Summe Tit. 632 01................................................................................... 52 710 52 710 47 241 - Summe Tit. 882 01................................................................................... 14 421 14 421 5 489 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 319 T€. - 31 - Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 684 05 -314 Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs 5 300 5 300 3 085 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 380 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 880 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 9 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und weitere Projekte im Bereich Alkohol.................................. 100 2. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und weitere Projekte für den Bereich der illegalen Drogen (einschließlich Neue Psychoaktive Substanzen).......................... 300 3. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und weitere Projekte für den Bereich Tabak............................ 175 4. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und weitere Projekte im Bereich Medikamentenabhängigkeit. 235 5. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik für den Bereich suchtmittelübergreifender Ansatz................... 662 6. Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik für den Bereich Verhaltenssüchte, z.B. pathologischer Internetgebrauch und Glücksspielsucht............................................... 280 7. Deutsche Suchthilfestatistik (Basisdokumentation)...................... 575 8. REITOX/Focal point...................................................................... 450 9. Zuschüsse der EU........................................................................ - 10. Evaluation Cannabisgesetz.......................................................... 503 11. Projekte im Bereich Cannabis...................................................... 523 12. Epidemiologie/Monitoring/Datenerhebungen................................ 1 497 Zusammen............................................................................................ 5 300 Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 685 01 -165 Zuschuss an die Stiftung Georg-Speyer-Haus, Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main 3 258 3 258 2 679 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 01. 2. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. - 32 - 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 685 01 Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main............................................................................. 27,00 50,00 3 446 3 446 2 814 - aus Kap. 1504 Tit. 685 01......................................................................... 3 258 3 258 2 679 - aus Kap. 1504 Tit. 894 01......................................................................... 188 188 135 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1504. 685 02 -165 Zuschuss an die Cochrane Deutschland Stiftung 1 368 1 368 1 063 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Cochrane Deutschland Stiftung............................................................. 97,16 100,00 1 368 1 368 1 063 - aus Kap. 1504 Tit. 685 02 685 03 -314 Zuschuss zu den Kosten für Erhebungen auf dem Gebiet der Krebskrankheiten und anderer nicht übertragbarer Krankheiten 1 480 1 280 863 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 530 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 930 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 33 - Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 685 03 3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Die Mittel sind bestimmt für 1. Epidemiologische und klinische Krebsregistrierung........................ 480 2. Erhebungen auf dem Gebiet anderer nicht übertragbarer Krankheiten............................................................................................... 200 3. Aufbau und Betrieb eines Zentrums für Medizinregister................. 800 4. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 1 480 686 01 -165 Forschungsvorhaben HIV und weitere sexuell übertragbare Infektionen (STI) 1 100 948 497 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 910 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 260 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erforschung des Verlaufs von HIV, Hepatitis B und C und weiterer sexuell übertragbarer Infektionen (STI), Studien zur Prävention, Diagnose und Therapie dieser Infektionen sowie von opportunistischen Erkrankungen, klinische Studien der Behandlung von HIV, Hepatitis B und C und weiterer STI................................................. 493 2. Epidemiologische Studien zur Verbesserung der Surveillance von HIV, Hepatitis B und C sowie weiterer STI...................................... 159 3. Studien zu Infektionsrisiken, Verhaltensdaten von spezifischen Zielgruppen bezüglich HIV, Hepatitis B und C sowie weiterer STI.. 313 4. Vergleich, Implementierung und Qualitätssicherung von Präventionsmaßnahmen auch auf internationaler Ebene............................ 135 5. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 1 100 Aus den Mitteln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. - 34 - 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 02 -314 Zuschüsse zu Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten 1 124 1 424 1 129 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 180 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 430 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Veranschlagt sind Ausgaben für Untersuchungen zu Ausbreitung und Infektionsmodus von neuen Infektionskrankheiten. Diese beziehen sich auf humane Retrovirusinfektionen (mit Ausnahme von AIDS), andere neue oder erneut aufgetretene Infektionskrankheiten sowie chronische Krankheiten, bei denen Infektionserreger erstmalig ursächlich bekannt werden und auf Erreger, die in der Empfindlichkeit gegen Antibiotika resistent wurden. Aus den Mitteln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 686 03 -314 Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit 1 000 1 000 571 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 686 04 -314 Förderung der Kindergesundheit 2 760 2 760 982 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. - 35 - Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 686 05 -314 Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen 5 950 6 650 12 678 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 650 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 550 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Dies gilt auch für therapeutisches und diagnostisches Material, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. 3. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modellvorhaben zur Erprobung von Anwendungen........................ 2 600 2. Projekte und Folgemaßnahmen zu Datenethik, Datenverknüpfung 1 730 3. Sekundärdatennutzung EHDS........................................................ 1 000 4. begleitende Maßnahmen zum SVIK................................................ 620 5. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 5 950 Aus den Mitteln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt werden. 686 06 -165 Experimentelle Pilotprojekte zur Entwicklung und Testung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege, begleitende Maßnahmen zur ePA 3 000 3 000 3 554 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Zielsetzung ist die übergreifende Vernetzung von Versorgungsangeboten über die GKV hinaus (Prävention, Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege) sowie die Nutzung digitaler Lösungen zur Unterstützung der vernetzten Gesundheitsversorgung. - 36 - 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 06 Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Geschäftsstellentätigkeiten und Beauftragungen geleistet sowie Dialogformate und Modellvorhaben gefördert werden. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 686 08 -165 Förderung der digitalen Transformation: Digitalisierungsstrategie, digitale Versorgungsformen sowie Unterstützung der gematik GmbH beim Transformationsprozess in eine digitale Gesundheitsagentur - 500 174 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Der zukünftigen Digitalagentur kommt eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu. Die Digitalisierungsstrategie des BMG wird als zentraler Leitfaden von der Digitalagentur umgesetzt und weitergeführt in operationale Prozesse übersetzt. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Geschäftsstellentätigkeit, Beauftragung, Dialogverfahren, Gutachten sowie sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Ausgaben für Investitionen 882 01 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 14 421 14 421 18 185 5 489 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 303 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 200 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 8 700 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 68 900 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 61 750 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 61 750 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 61 750 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 9 668 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01. 894 01 -165 Zuschuss an die Stiftung Georg-Speyer-Haus, Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main 188 188 135 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 01. - 37 - Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 894 03 -314 Zuschuss zur Errichtung eines innovativen Zentrums für Präventionsarbeit "Welt der Versuchungen" - 9 550 1 400 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Es handelt sich um Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Bauunterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel können für den Neu- und Umbau einer Immobilie, für den Grundstückserwerb (ggf. inkl. eines bestehenden Gebäudes und der Grunderwerbskosten) sowie für die Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO eingesetzt werden. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 308 T€. 894 04 -314 Zuschuss zur Errichtung eines Sicherheitszentrums zur Behandlung von Krankheiten durch hochpathogene Erreger am Klinikum St. Georg in Leipzig - - 1 431 - Erläuterungen: Es handelt sich um eine Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Bauunterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 38 - 1504 Forschungsvorhaben und -einrichtungen Anlage zu Kapitel 1504 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 685 01 Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 12 534 11 790 12 663 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 7 512 7 217 5 397 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 4 152 4 173 4 722 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 870 400 2 544 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 12 534 11 790 12 663 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 850 1 643 3 219 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 5 998 5 343 5 029 2.3 Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (ohne Bund)................................... 1 240 1 358 1 601 2.4 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 446 3 446 2 814 aus Kap. 1504 Tit. 685 01..................................................................................................... 3 258 3 258 2 679 aus Kap. 1504 Tit. 894 01..................................................................................................... 188 188 135 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 4 227 3 538 5 406 - 39 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1504 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind Mittel für die Unterstützung internationaler Organisationen sowie Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens i. H. v. 106,4 Mio. Euro veranschlagt. Ausgabenschwerpunkte sind die Mittel zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit mit rd. 47,3 Mio. Euro (SDGs 3, 5, 6, 13, 10, 16, 17), die Beiträge an internationale Organisationen mit dem Mitgliedsbeitrag an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) i. H. v. insgesamt rd. 37,2 Mio. Euro und die Unterstützung des Betriebs des WHO Hubs for Pandemics and Epidemic Intelligence (SDGs 3, 10, 16, 17) in Berlin mit 15 Mio. Euro. Weitere Mittel sind veranschlagt für Kosten für den Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (SDGs 3, 6, 10, 13, 17), für Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und für die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit (SDGs 3, 5, 16, 17). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 5, 6, 10, 16 und 17 bei. Durch Beiträge an internationale Organisationen erfüllt das BMG die sich aus Mitgliedschaften in internationalen Organisationen ergebenden Pflichten der Bundesrepublik Deutschland. Mit diesem Engagement verfolgt das BMG die Leitgedanken des deutschen Beitrags zur globalen Gesundheitspolitik: 1. Schutz und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch globales Handeln, 2. Wahrnehmung globaler Verantwortung durch die Bereitstellung deutscher Erfahrungen, Expertise und Mittel sowie 3. Stärkung internationaler Institutionen der globalen Gesundheit. Zu den Zielen der WHO gehören u. a. das Setzen von Normen und Standards, die Bekämpfung von Krankheiten, die weltweite Koordination von Aktivitäten im öffentlichen Gesundheitswesen, die Erhebung und Analyse weltweiter Gesundheits- und Krankheitsdaten, die Vorbeugung vor Pandemien und die Stärkung von Gesundheitssystemen. Gesundheit ist Voraussetzung für stabile Systeme, die u. a. beitragen zu Bildung, Chancengleichheit, wirtschaftlichem Wachstum und Klimaschutz. Hauptaufgabe des WHO Hubs for Pandemics and Epidemic Intelligence ist es, mittels einer globalen Drehscheibe für Pandemie- und Epidemieaufklärung zukünftige Pandemieausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dazu werden Daten erhoben, ausgewertet und aktuelle Erkenntnisse zusammengeführt (globales Datenökosystem). Mit dem Betrieb von Zentren zur Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation werden Einrichtungen gefördert, die die WHO bei der Umsetzung ihrer Programme wissenschaftlich unterstützen. Ziele der bilateralen Gesundheitspolitik des BMG sind die europäische und internationale Zusammenarbeit und der Wissens- bzw. Erfahrungsaustausch mit Partnerländern im wechselseitigen Interesse. Die Themen der Zusammenarbeit orientieren sich an den Schwerpunktthemen des BMG sowie an den vielfältigen Interessen unserer Partnerländer. Die bilaterale Zusammenarbeit wird u. a. durch die Förderung geeigneter Veranstaltungen, Vorhaben und Projekte gestärkt, die ein klares Bundesinteresse aufweisen. Die Mittel zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit sollen allgemein Institutionen, die gute und nachhaltige Arbeit im Bereich der globalen Gesundheit leisten, stärken und Projekte ermöglichen, um auf dringende aktuelle gesundheitspolitische Herausforderungen mit den Mitteln eines effizienten Multilateralismus angemessen reagieren zu können. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Stärkung der Kapazitäten der WHO. Als führende und koordinierende Instanz im Bereich der globalen Gesundheit spielt die WHO eine zentrale Rolle, insbesondere (aber nicht nur) bei der COVID-19- Pandemie. Wichtige gesundheitspolitische Ziele liegen im Bereich des globalen Gesundheitskrisenmanagements, samt Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), der Prävention nicht übertragbarer Krankheiten, dem Kampf gegen Antibiotikaresistenzen, der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs), der Stärkung von Gesundheitssystemen, der Verbesserung der allgemeinen Gesundheitsversorgung (universelle Absicherung im Krankheitsfall), Gesundheitspersonal, dem Aufbau nationaler eHealth Strategien, der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie Hepatitis, TB und MDR-TB, HIV/AIDS, und vieles mehr. - 40 - 1504 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 685 01 Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 - AT B................................................................................... 1,0 1,0 - Zusammen........................................................................ 3,0 3,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... - - 1,0 E 14................................................................................... - - 1,0 E 13................................................................................... - - 5,0 E 10................................................................................... - - 1,8 E 9..................................................................................... - - 9,5 E 8..................................................................................... - - 1,0 E 7..................................................................................... - - 2,0 E 6..................................................................................... - - 1,0 E 5..................................................................................... - - 3,5 E 4..................................................................................... - - 1,0 E 3..................................................................................... - - 2,0 Zusammen........................................................................ - - 28,8 Insgesamt.......................................................................... 3,0 3,0 29,8 Haushaltsvermerk: Zu Tit. 685 01 1. Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Arbeitsverhältnisse darf 60 Prozent der aus Zuwendungsmitteln finanzierten Betriebsausgaben des Wirtschaftsplans nicht übersteigen. Der Stellenplan für außertarifliche Stellen ist verbindlich. 2. Zu AT (B 2): Der derzeitige Stelleninhaber erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine zusätzliche Vergütung (Zulage) in Höhe der Differenz zu einem Entgelt entsprechend AT (B 3). Erläuterungen: Zu Titel 685 01 Georg-Speyer-Haus - Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie, Frankfurt am Main Es gilt das Dienst- und Tarifrecht des Landes Hessen. - 143 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1504

Relationen