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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 1 419 Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 531 01 -314 Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung 24 421 26 421 16 709 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1513 Tit. 111 01 und 119 01. 2. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.................................. 2 236 2. Aufklärung zur Organ- und Gewebespende................................. 5 058 3. Motivationskampagne zur Blut- und Plasmaspende..................... 246 4. Gesundes Alter............................................................................. 1 147 5. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung............................... 1 843 6. Erhöhung der Reichweiten........................................................... 1 024 7. Infektionsschutz (Impfen, Hygiene, Krisenkommunikation).......... 5 078 8. Stärkung der Laienreanimation..................................................... 387 9. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität - Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor Konversionsbehandlungen................................................................................... 352 10. Klimawandel, Umwelt und Gesundheit......................................... 187 11. Nationaler Präventionsplan........................................................... 1 764 - 17 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 531 01 Bezeichnung 1 000 € 12. Long-Covid Beratung.................................................................... 200 13. Diabetes mellitus und andere nicht übertragbare Krankheiten (NCD)............................................................................................ 899 14. Begleitende Maßnahmen zur Krankenhausreform....................... 4 000 Zusammen............................................................................................ 24 421 Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. 531 02 -314 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten 9 900 9 900 10 861 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 920 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 420 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. HIV/STI-Aufklärung der Allgemeinbevölkerung und überproportional gefährdeter Gruppen................................................................. 2 100 2. Aufklärung HIV/STI durch persönliche Ansprache (insbesondere Multiplikatoren)................................................................................ 700 3. Förderung der HIV/STI-Aufklärung durch den freien Träger Deutsche AIDS-Hilfe............................................................................... 6 500 4. Qualitätssicherung und Evalution der Kampagne; Streukosten...... 600 Zusammen............................................................................................ 9 900 Zentrale Pfeiler der AIDS-Bekämpfung sind nach wie vor Aufklärungsmaßnahmen, die insbesondere 1. einen hohen Informationsstand über Infektionsrisiken, Nichtrisiken und Schutzmöglichkeiten sichern, 2. Schutzmotivation und Schutzverhalten in Risikosituationen fördern, 3. trügerischer Hoffnung, wegen der neuen Kombinationstherapien spiele Vorsicht keine so bedeutende Rolle mehr, entgegenarbeiten. Zu diesem Zweck werden innerhalb einer Gesamtkonzeption aufeinander abgestimmte Maßnahmen der Massenkommunikation und der sog. "personalen Kommunikation" (AIDS-Aktionstage, Multiplikatorenschulungen etc.) weiterentwickelt und eingesetzt. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. - 18 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 531 03 -314 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs 14 102 15 214 15 797 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingerämten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: 1. In Ausführung des Aktionsplanes Drogen und Sucht soll die Aufklärung durch massen- und personalkommunikative Maßnahmen zielgruppenorientiert fortgesetzt werden. 2. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Bewirtschaftung zugewiesen. 531 04 -314 Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention - - - Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ist das Netto-Mehraufkommen aus der Alkopopsteuer zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (vormals genannt Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) zu verwenden. Das Netto-Mehraufkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Aufkommen der Alkopopsteuer und den Mindereinnahmen bei der Alkoholsteuer, die sich durch die Einführung der Alkopopsteuer ergeben. Das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens ist durch eine Rechtsverordnung geregelt. 531 05 -314 Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen 1 350 1 350 957 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. - 19 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 531 05 3. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. 531 07 -314 Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen 336 136 336 136 404 261 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 -314 Prävention und Bekämpfung von Diabetes und anderen nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) außer Krebs - - 2 431 684 02 -314 Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit 4 000 3 800 2 911 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 684 03 -314 Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus 5 400 60 000 1 416 501 49 879 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1511 Tit. 272 01. 3. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, Informationsmaterial, persönliche Schutzausrüstung, therapeutisches und diagnostisches Material sowie Vergleichbares gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Abwicklung Beschaffung von PSA (u. a.)........................................ 5 400 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 5 400 Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. - 20 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 03 Weniger wegen Abwicklung der Beschaffungsmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung. 684 04 -314 Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens 3 000 3 000 2 301 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Aus dem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 684 06 -314 Nationale Reserve Gesundheitsschutz - - - 684 07 -314 Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS- CoV-2 59 065 427 418 449 965 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 338 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Impfstoffe gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden können, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist. Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 686 01 -314 Nationales Gesundheitsportal 1 850 1 850 1 843 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 700 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. - 21 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 24 -314 Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid 15 000 15 000 5 161 1 266 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1504 Tit. 544 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. 5. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und Informationsmaßnahmen geleistet werden. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (4 341) (4 002) 684 11 -314 Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V. 763 691 691 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK)..................................................... 95,56 100,00 763 691 691 - aus Kap. 1503 Tit. 684 11 Mittel in Höhe von 150 T€ sollen für eine Fortführung des Psychatriedialogs genutzt werden. - 22 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 12 -314 Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 999 831 831 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)........................................ 95,76 100,00 999 831 831 - aus Kap. 1503 Tit. 684 12 684 13 -314 Zuschuss an die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. 559 460 460 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG).................................................................................................. 94,19 100,00 559 460 460 - aus Kap. 1503 Tit. 684 13 684 14 -314 Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens 2 020 2 020 1 205 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 950 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 23 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 14 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Projektförderung 2.1 Projektförderung APK, BVPG und andere.......................................... 1 844 1 844 1 043 2.2 Projektförderung DHS und andere...................................................... 176 176 162 Zusammen................................................................................................. 2 020 2 020 1 205 Zu 2.1 : Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen als Zuschüsse zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen in Höhe von 1 293 T€ gewährt, des Weiteren an Zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens in Höhe von 263 T€ (Geschäftsstelle IN FORM und andere), an Zentrale Einrichtungen und Verbände im Bereich Psychiatrie in Höhe von 288 T€ (APK und andere). Zu 2.2 : Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen an zentrale Einrichtungen und Verbände auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs in Höhe von 176 T€ gewährt. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (52 220) (53 220) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesen Titeln dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, für die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze, für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, für Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Dialogformate geleistet werden. Aus diesen Titeln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 427 29 -314 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 1 400 2 100 2 145 459 29 -314 Vermischte Personalausgaben - - - 547 21 -314 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 288 632 21 -314 Förderprogramm für Flug- und Seehäfen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) - - - Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. - 24 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 42 742 T€. 685 21 -314 Flächendeckender Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) 12 000 11 000 10 181 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 100 T€ Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 2 000 T€ bereitgestellt. 685 22 -314 Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens 30 760 30 760 130 414 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 30 760 T€ bereitgestellt. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€. 686 21 -314 Forschungsvorhaben zur Stärkung zukunftsfähiger Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes 1 000 2 000 1 451 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 22 -314 Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von bundeseinheitlichen digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz 7 060 7 060 8 094 Erläuterungen: Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 7 060 T€ bereitgestellt. 686 23 -314 Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitung zur Standardisierung und Interoperabilität - 300 754 Titelgruppe 03 Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes (190 000) (2 000) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 25 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 3. Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 4. Aus den Titeln dieser Titelgruppe dürfen nur Ausgaben geleistet werden, die dem Schutz der informationstechnischen Systeme im Sinne des Art. 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dienen. 5. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Erläuterungen: Sofortprogramm zur Förderung von IT-Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur (Sofortprogramm Verbesserung Cybersicherheit im Gesundheitswesen) im Sinne des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes für Krankenhäuser und systemrelevante Gesundheitseinrichtungen. 427 39 -011 B Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 432 - - 459 39 -314 B Vermischte Personalausgaben - 547 31 -312 B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 348 - - 684 31 -312 B Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung im Gesundheitswesen 189 220 2 000 - Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 000 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 300 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 400 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 300 000 T€ Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, Ausgaben für den wissenschaftlichen und informationstechnischen Erfahrungsaustausch, für die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze und Tools, für Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Beratung von Einrichtungen sowie der Erarbeitung von Planungsunterlagen geleistet werden. Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Mehr wegen Umsetzung des Sofortprogramms zur Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur von Krankenhäusern und systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen der Gesundheitsversorgung. - 26 - 1503 Prävention und Gesundheitsverbände Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind Mittel veranschlagt, die dem BMG für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, modellhafte Erprobungen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Wichtigste und größte Ausgabenschwerpunkte sind der allgemeine Titel für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches (Titel 544 01, SDG 3) des BMG mit einem Umfang von rd. 41 Mio. Euro sowie zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) (SDGs 3, 4, 9). Für die fünf aus dem Einzelplan 15 geförderten Institute sind Mittel i. H. v. rd. 67 Mio. Euro veranschlagt. Weiter sind Mittel für Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs veranschlagt (SDGs 3, 4). Außerdem stehen für experimentelle Pilotprojekte zur Entwicklung und Testung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege Haushaltsmittel zur Verfügung. Für Modellvorhaben zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen wurden Mittel i. H. v. 6,7 Mio. Euro (Maßnahmen zur Förderung Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen) veranschlagt (SDGs 3, 4, 9). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung insbesondere der SDGs 3, 4 und 9 im Sinne der DNS bei. Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" gestärkt. Das BMG greift auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurück, um politische wie administrative Entscheidungen fundiert vorzubereiten und Maßnahmen begleitend zu evaluieren. Die aus dem Titel Forschung, Untersuchungen und Ähnliches finanzierten Vorhaben versetzen das BMG in die Lage, bei der Krankheitsbekämpfung und der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems auf aktuelle medizinische Fragestellungen zu reagieren sowie den medizinischen und technischen Fortschritt, die Auswirkungen der Globalisierung, des Klimawandels und des demografischen Wandels sowie neu auftretende Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen. Schwerpunkte der Projektförderung sind: 1. Förderung der Frauengesundheit (u.a. Wechseljahre, Endometriose), 2. Digitalisierung (Untersuchung der Chancen und Risiken von digitalen Anwendungen, Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten, Anwendung der KI in der Gesundheitsversorgung, regulatorische Forschung, Verbesserung der Interoperabilität von Daten im ÖGD), 3. Demografischer Wandel (u. a. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, flächendeckende Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung), 4. Gesundheitsversorgung (u. a. im nationalen Krebsplan, Forschung zur personalisierten Medizin, zur Schwangerschaft/Geburt und zu geschlechtsspezifischen Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems), 5. Gesundheitsförderung, Prävention und Krankheitsbekämpfung, insbesondere der Volkskrankheiten, auf nationaler und EU-Ebene (u. a. Umsetzung der Ziele des Präventionsgesetzes, Forschung zur Bewegungsförderung, resiliente Gestaltung des Gesundheitssystems in Zeiten des Klimawandels, Maßnahmen zur Untersuchung der Trink- und Badewasserqualität, Forschung zu psychischen und seltenen Erkrankungen), 6. Gesundheit und Umwelt (u.a. Maßnahmen zu One Health, zum Thema Hitzeschutz und Umgang mit Extremwettersituationen im Allgemeinen, zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten auf dem Boden des Klimawandels oder auch Auswirkungen auf die Trinkwasser- und Nahrungsmittelversorgung und somit auf das Wohlergehen der Bevölkerung), 7. Übertragbare Erkrankungen (u. a. Erforschung von Antibiotika-Resistenzen und Verbesserung des öffentlichen Gesundheitsschutzes sowie der Hygiene in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Lebens), 8. Long-/Post-COVID (u.a. Modellprojekte zur Patientenversorgung sowie Versorgungsforschung zu Long-/Post-CO- VID). Im Rahmen der institutionellen Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) unterstützt das BMG gemeinsam mit den Ländern insbesondere die Forschung im Bereich übertragbarer und nicht-übertragbarer Krankheiten. Kennzeichnendes Merkmal dabei ist die Vernetzung von molekularer und zellbiologischer Grundlagenforschung mit klinischen und epidemiologischen Forschungsansätzen als Basis für die Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und Diagnostik und Therapie. Zur Bewältigung anstehender gesundheitspolitischer Herausforderungen sollen durch experimentelle Pilotprojekte Konzepte für eine künftig vernetzte Versorgung entwickelt und kreative, hochinnovative Ansätze für Versorgungs- und Ausbildungsmodelle für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege in einem frühen, experimentellen Stadium entwickelt und eingesetzt werden. Diese Projekte unterstützen u. a. das Ziel, auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen und somit zum Erreichen insbesondere des SDG 3 beitragen. Die Pilotprojekte zielen auf die Verbesserung von Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege und damit unmittelbar auf die Gewährleistung eines gesunden Lebens für Menschen jeden Alters und die Förderung des Wohlergehens. Dabei gewinnt das BMG auch Erkenntnisse, wie digitale Ansätze in der Versorgung verbreitet werden können und damit nachhaltig zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Ebenso werden mit der Förderung von Projekten Innovationen - 27 - Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504 unterstützt und widerstandsfähige Infrastruktur aufgebaut, sodass die Förderung auch zur Erreichung von SDG 9 beiträgt. Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung werden über die bestehenden Titel Projekte gefördert, die unter Anwendung künstlicher Intelligenz wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen digitaler Innovationen generieren und hierdurch einen Beitrag zur Verbesserung der patientenzentrierten Versorgung leisten. Dabei soll Nachhaltigkeit in allen Projekten mitgedacht und berücksichtigt werden und mit geeigneten Mitteln im Rahmen eines Monitorings erfasst und kontrolliert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung umgesetzt wird und die Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Insbesondere die SDGs 3, 9 und 10 werden durch den Einsatz von KI im Gesundheitswesen gestärkt. Die für den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen verwendeten Mittel unter anderem für die Digitalisierungstrategie für das Gesundheitswesen und den Ausbau der gematik GmbH zu einer digitalen Gesundheitsagentur tragen wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 8, 9 und 10 bei. Ferner werden die Prinzipien 1, 3b, 5 und 6c unterstützt. Die Schwerpunkte der Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs werden durch die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen bestimmt. Ziele sind insbesondere die Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum, Reduzierung des Cannabiskonsums, Reduzierung des Konsums illegaler Drogen, der Verhinderung von Verhaltenssüchten (z. B. internetbezogene Störungen), der Verhinderung von Medikamentenabhängigkeit und der Förderung des Nichtrauchens. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des SDG 3 geleistet. Überblick zum Kapitel 1504 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 3 000 3 000 - 3 832 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 3 000 3 000 - 3 832 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 42 451 44 059 -1 608 24 173 18 915 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 96 864 111 015 -14 151 22 95 844 Ausgaben für Investitionen...................................... 24 159 18 286 +5 873 22 527 3 457 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 163 474 173 360 -9 886 46 722 118 216 davon flexibilisiert.................................................... - - - - davon nicht flexibilisiert........................................... 163 474 173 360 -9 886 46 722 118 216 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 49 806 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 22 641 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 16 065 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 8 200 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 900 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 000 - 28 -

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