Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1503 Prävention und Gesundheitsverbände (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
1 419
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
531 01
-314
Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung 24 421
26 421
16 709
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1513 Tit. 111 01 und 119 01.
2. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich
eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.................................. 2 236
2. Aufklärung zur Organ- und Gewebespende................................. 5 058
3. Motivationskampagne zur Blut- und Plasmaspende..................... 246
4. Gesundes Alter............................................................................. 1 147
5. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung............................... 1 843
6. Erhöhung der Reichweiten........................................................... 1 024
7. Infektionsschutz (Impfen, Hygiene, Krisenkommunikation).......... 5 078
8. Stärkung der Laienreanimation..................................................... 387
9. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität -
Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor
Konversionsbehandlungen................................................................................... 352
10. Klimawandel, Umwelt und Gesundheit......................................... 187
11. Nationaler Präventionsplan........................................................... 1 764
- 17 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 531 01
Bezeichnung 1 000 €
12. Long-Covid Beratung.................................................................... 200
13. Diabetes mellitus und andere nicht übertragbare Krankheiten
(NCD)............................................................................................ 899
14. Begleitende Maßnahmen zur Krankenhausreform....................... 4 000
Zusammen............................................................................................ 24 421
Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
531 02
-314
Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren
Krankheiten
9 900
9 900
10 861
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 920 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 420 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich
eingeräumten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. HIV/STI-Aufklärung der Allgemeinbevölkerung und
überproportional gefährdeter Gruppen................................................................. 2 100
2. Aufklärung HIV/STI durch persönliche Ansprache (insbesondere
Multiplikatoren)................................................................................ 700
3. Förderung der HIV/STI-Aufklärung durch den freien Träger
Deutsche AIDS-Hilfe............................................................................... 6 500
4. Qualitätssicherung und Evalution der Kampagne; Streukosten...... 600
Zusammen............................................................................................ 9 900
Zentrale Pfeiler der AIDS-Bekämpfung sind nach wie vor
Aufklärungsmaßnahmen, die insbesondere
1. einen hohen Informationsstand über Infektionsrisiken, Nichtrisiken und
Schutzmöglichkeiten sichern,
2. Schutzmotivation und Schutzverhalten in Risikosituationen fördern,
3. trügerischer Hoffnung, wegen der neuen Kombinationstherapien spiele
Vorsicht keine so bedeutende Rolle mehr, entgegenarbeiten.
Zu diesem Zweck werden innerhalb einer Gesamtkonzeption aufeinander
abgestimmte Maßnahmen der Massenkommunikation und der sog. "personalen
Kommunikation" (AIDS-Aktionstage, Multiplikatorenschulungen etc.) weiterentwickelt
und eingesetzt.
Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur
Bewirtschaftung zugewiesen.
- 18 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
531 03
-314
Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs
14 102
15 214
15 797
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich
eingerämten Skonti und Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
1. In Ausführung des Aktionsplanes Drogen und Sucht soll die Aufklärung durch
massen- und personalkommunikative Maßnahmen zielgruppenorientiert
fortgesetzt werden.
2. Die Mittel werden überwiegend dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
zur Bewirtschaftung zugewiesen.
531 04
-314
Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention -
-
-
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor
Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ist das Netto-Mehraufkommen aus der
Alkopopsteuer zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention des
Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (vormals genannt Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung) zu verwenden. Das Netto-Mehraufkommen ergibt sich
aus der Differenz zwischen dem Aufkommen der Alkopopsteuer und den
Mindereinnahmen bei der Alkoholsteuer, die sich durch die Einführung der Alkopopsteuer
ergeben. Das Verfahren zur Berechnung des Netto-Mehraufkommens ist durch
eine Rechtsverordnung geregelt.
531 05
-314
Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen 1 350
1 350
957
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
- 19 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 531 05
3. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
531 07
-314
Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen 336 136
336 136
404 261
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
684 01
-314
Prävention und Bekämpfung von Diabetes und anderen nicht
übertragbaren Krankheiten (NCD) außer Krebs
-
-
2 431
684 02
-314
Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit 4 000
3 800
2 911
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
684 03
-314
Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus 5 400
60 000
1 416 501
49 879
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1511 Tit. 272 01.
3. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen, Informationsmaterial, persönliche Schutzausrüstung,
therapeutisches und diagnostisches Material sowie Vergleichbares gegen
ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden
kann, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens notwendig ist.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Abwicklung Beschaffung von PSA (u. a.)........................................ 5 400
2. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 5 400
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
- 20 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 684 03
Weniger wegen Abwicklung der Beschaffungsmaßnahmen Persönliche
Schutzausrüstung.
684 04
-314
Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit
des deutschen Gesundheitswesens
3 000
3 000
2 301
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus dem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
684 06
-314
Nationale Reserve Gesundheitsschutz -
-
-
684 07
-314
Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-
CoV-2
59 065
427 418
449 965
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 338 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Impfstoffe
gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben
werden können, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens
notwendig ist.
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
686 01
-314
Nationales Gesundheitsportal 1 850
1 850
1 843
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 700 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
- 21 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 24
-314
Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit
Long-Covid
15 000
15 000
5 161
1 266
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1504 Tit. 544 01.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
5. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen
auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von
Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und
Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und
Informationsmaßnahmen geleistet werden.
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und sächliche
Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (4 341)
(4 002)
684 11
-314
Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V. 763
691
691
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK)..................................................... 95,56 100,00 763 691 691
- aus Kap. 1503 Tit. 684 11
Mittel in Höhe von 150 T€ sollen für eine Fortführung des Psychatriedialogs genutzt werden.
- 22 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
684 12
-314
Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 999
831
831
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)........................................ 95,76 100,00 999 831 831
- aus Kap. 1503 Tit. 684 12
684 13
-314
Zuschuss an die Bundesvereinigung Prävention und
Gesundheitsförderung e. V.
559
460
460
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.
(BVPG).................................................................................................. 94,19 100,00 559 460 460
- aus Kap. 1503 Tit. 684 13
684 14
-314
Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des
Gesundheitswesens
2 020
2 020
1 205
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 950 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 23 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 684 14 (Titelgruppe 01)
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Projektförderung
2.1 Projektförderung APK, BVPG und andere.......................................... 1 844 1 844 1 043
2.2 Projektförderung DHS und andere...................................................... 176 176 162
Zusammen................................................................................................. 2 020 2 020 1 205
Zu 2.1 :
Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen als Zuschüsse zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur
Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen in Höhe von 1 293 T€ gewährt, des
Weiteren an Zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens in Höhe von 263 T€ (Geschäftsstelle IN FORM und andere), an Zentrale
Einrichtungen und Verbände im Bereich Psychiatrie in Höhe von 288 T€ (APK und andere).
Zu 2.2 :
Im Rahmen von Projektförderungen werden Zuwendungen an zentrale Einrichtungen und Verbände auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs in Höhe von 176 T€ gewährt.
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (52 220)
(53 220)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund
nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus diesen Titeln dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den
wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, für die modellhafte Erprobung innovativer
Ansätze, für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, für
Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Dialogformate geleistet werden.
Aus diesen Titeln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
427 29
-314
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1 400
2 100
2 145
459 29
-314
Vermischte Personalausgaben -
-
-
547 21
-314
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
288
632 21
-314
Förderprogramm für Flug- und Seehäfen nach den Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
- 24 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02)
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 42 742 T€.
685 21
-314
Flächendeckender Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Deutschen
Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz
(DEMIS)
12 000
11 000
10 181
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 100 T€
Erläuterungen:
Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale
und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im
Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 2 000 T€ bereitgestellt.
685 22
-314
Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf dem
Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens
30 760
30 760
130 414
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt soweit das zuwendungsgebende Land seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale
und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im
Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 30 760 T€ bereitgestellt.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€.
686 21
-314
Forschungsvorhaben zur Stärkung zukunftsfähiger Strukturen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes
1 000
2 000
1 451
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 22
-314
Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von bundeseinheitlichen
digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz
7 060
7 060
8 094
Erläuterungen:
Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Digitale
und technische Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes" werden im
Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 7 060 T€ bereitgestellt.
686 23
-314
Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitung zur
Standardisierung und Interoperabilität
-
300
754
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des
Bundes
(190 000)
(2 000)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 25 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
3. Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
4. Aus den Titeln dieser Titelgruppe dürfen nur Ausgaben geleistet
werden, die dem Schutz der informationstechnischen Systeme im Sinne
des Art. 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes dienen.
5. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben herangezogen werden.
Erläuterungen:
Sofortprogramm zur Förderung von IT-Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheitsinfrastruktur (Sofortprogramm Verbesserung Cybersicherheit im
Gesundheitswesen) im Sinne des Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes für
Krankenhäuser und systemrelevante Gesundheitseinrichtungen.
427 39
-011
B Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
432
-
-
459 39
-314
B Vermischte Personalausgaben -
547 31
-312
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 348
-
-
684 31
-312
B Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung im Gesundheitswesen
189 220
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 000 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 400 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 300 000 T€
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, Ausgaben
für den wissenschaftlichen und informationstechnischen Erfahrungsaustausch, für
die modellhafte Erprobung innovativer Ansätze und Tools, für
Sachverständigengutachten sowie Beauftragungen und Beratung von Einrichtungen sowie der
Erarbeitung von Planungsunterlagen geleistet werden.
Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
Mehr wegen Umsetzung des Sofortprogramms zur Verbesserung der
Sicherheitsinfrastruktur von Krankenhäusern und systemrelevanten
Gesundheitseinrichtungen der Gesundheitsversorgung.
- 26 -
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In dem Kapitel sind Mittel veranschlagt, die dem BMG für
die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
modellhafte Erprobungen und Forschungseinrichtungen zur
Verfügung stehen. Wichtigste und größte
Ausgabenschwerpunkte sind der allgemeine Titel für Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches (Titel 544 01, SDG 3) des BMG
mit einem Umfang von rd. 41 Mio. Euro sowie
zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
e. V. (WGL) (SDGs 3, 4, 9). Für die fünf aus dem Einzelplan
15 geförderten Institute sind Mittel i. H. v. rd. 67 Mio. Euro
veranschlagt. Weiter sind Mittel für Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs veranschlagt (SDGs 3, 4). Außerdem
stehen für experimentelle Pilotprojekte zur Entwicklung und
Testung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für
Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege
Haushaltsmittel zur Verfügung. Für Modellvorhaben zur
Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen wurden
Mittel i. H. v. 6,7 Mio. Euro (Maßnahmen zur Förderung
Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen) veranschlagt (SDGs
3, 4, 9).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung insbesondere der SDGs 3, 4 und 9 im Sinne der
DNS bei. Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im
Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und
Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" gestärkt.
Das BMG greift auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurück,
um politische wie administrative Entscheidungen fundiert
vorzubereiten und Maßnahmen begleitend zu evaluieren. Die
aus dem Titel Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
finanzierten Vorhaben versetzen das BMG in die Lage, bei
der Krankheitsbekämpfung und der Weiterentwicklung des
Gesundheitssystems auf aktuelle medizinische
Fragestellungen zu reagieren sowie den medizinischen und technischen
Fortschritt, die Auswirkungen der Globalisierung, des
Klimawandels und des demografischen Wandels sowie neu
auftretende Gesundheitsgefahren zu berücksichtigen.
Schwerpunkte der Projektförderung sind:
1. Förderung der Frauengesundheit (u.a. Wechseljahre,
Endometriose),
2. Digitalisierung (Untersuchung der Chancen und Risiken
von digitalen Anwendungen, Nutzbarkeit von
Gesundheitsdaten, Anwendung der KI in der Gesundheitsversorgung,
regulatorische Forschung, Verbesserung der
Interoperabilität von Daten im ÖGD),
3. Demografischer Wandel (u. a. Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung, flächendeckende Sicherstellung einer qualitativ
hochwertigen Gesundheitsversorgung),
4. Gesundheitsversorgung (u. a. im nationalen Krebsplan,
Forschung zur personalisierten Medizin, zur
Schwangerschaft/Geburt und zu geschlechtsspezifischen
Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems),
5. Gesundheitsförderung, Prävention und
Krankheitsbekämpfung, insbesondere der Volkskrankheiten, auf nationaler
und EU-Ebene (u. a. Umsetzung der Ziele des
Präventionsgesetzes, Forschung zur Bewegungsförderung,
resiliente Gestaltung des Gesundheitssystems in Zeiten des
Klimawandels, Maßnahmen zur Untersuchung der Trink-
und Badewasserqualität, Forschung zu psychischen und
seltenen Erkrankungen),
6. Gesundheit und Umwelt (u.a. Maßnahmen zu One Health,
zum Thema Hitzeschutz und Umgang mit
Extremwettersituationen im Allgemeinen, zur Ausbreitung von
Infektionskrankheiten auf dem Boden des Klimawandels oder auch
Auswirkungen auf die Trinkwasser- und
Nahrungsmittelversorgung und somit auf das Wohlergehen der
Bevölkerung),
7. Übertragbare Erkrankungen (u. a. Erforschung von
Antibiotika-Resistenzen und Verbesserung des öffentlichen
Gesundheitsschutzes sowie der Hygiene in unterschiedlichen
Bereichen des öffentlichen Lebens),
8. Long-/Post-COVID (u.a. Modellprojekte zur
Patientenversorgung sowie Versorgungsforschung zu Long-/Post-CO-
VID).
Im Rahmen der institutionellen Zuweisungen an die Länder für
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) unterstützt das BMG
gemeinsam mit den Ländern insbesondere die Forschung im
Bereich übertragbarer und nicht-übertragbarer Krankheiten.
Kennzeichnendes Merkmal dabei ist die Vernetzung von
molekularer und zellbiologischer Grundlagenforschung mit
klinischen und epidemiologischen Forschungsansätzen als Basis
für die Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und
Diagnostik und Therapie.
Zur Bewältigung anstehender gesundheitspolitischer
Herausforderungen sollen durch experimentelle Pilotprojekte
Konzepte für eine künftig vernetzte Versorgung entwickelt und
kreative, hochinnovative Ansätze für Versorgungs- und
Ausbildungsmodelle für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und
Pflege in einem frühen, experimentellen Stadium entwickelt
und eingesetzt werden. Diese Projekte unterstützen u. a. das
Ziel, auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ
hochwertige medizinische Versorgung in ganz Deutschland
sicherzustellen und somit zum Erreichen insbesondere des SDG 3
beitragen. Die Pilotprojekte zielen auf die Verbesserung von
Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege und damit
unmittelbar auf die Gewährleistung eines gesunden Lebens
für Menschen jeden Alters und die Förderung des
Wohlergehens. Dabei gewinnt das BMG auch Erkenntnisse, wie
digitale Ansätze in der Versorgung verbreitet werden können und
damit nachhaltig zur Verbesserung der Versorgung beitragen.
Ebenso werden mit der Förderung von Projekten Innovationen
- 27 -
Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1504
unterstützt und widerstandsfähige Infrastruktur aufgebaut,
sodass die Förderung auch zur Erreichung von SDG 9 beiträgt.
Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung werden
über die bestehenden Titel Projekte gefördert, die unter
Anwendung künstlicher Intelligenz wissenschaftliche
Erkenntnisse zum Nutzen digitaler Innovationen generieren und
hierdurch einen Beitrag zur Verbesserung der patientenzentrierten
Versorgung leisten. Dabei soll Nachhaltigkeit in allen
Projekten mitgedacht und berücksichtigt werden und mit geeigneten
Mitteln im Rahmen eines Monitorings erfasst und kontrolliert
werden. Damit wird sichergestellt, dass die
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung umgesetzt wird und die
Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Insbesondere die SDGs 3,
9 und 10 werden durch den Einsatz von KI im
Gesundheitswesen gestärkt. Die für den Ausbau der Digitalisierung im
Gesundheitswesen verwendeten Mittel unter anderem für die
Digitalisierungstrategie für das Gesundheitswesen und den
Ausbau der gematik GmbH zu einer digitalen Gesundheitsagentur
tragen wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 8, 9 und 10 bei.
Ferner werden die Prinzipien 1, 3b, 5 und 6c unterstützt.
Die Schwerpunkte der Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs werden durch die Nationale Strategie zur Drogen-
und Suchtpolitik und aktuelle wissenschaftliche
Entwicklungen bestimmt. Ziele sind insbesondere die Reduzierung von
schädlichem Alkoholkonsum, Reduzierung des
Cannabiskonsums, Reduzierung des Konsums illegaler Drogen, der
Verhinderung von Verhaltenssüchten (z. B. internetbezogene
Störungen), der Verhinderung von Medikamentenabhängigkeit und
der Förderung des Nichtrauchens. Hierdurch wird ein
wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des SDG 3 geleistet.
Überblick zum Kapitel 1504
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 3 000 3 000 - 3 832
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 3 000 3 000 - 3 832
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 42 451 44 059 -1 608 24 173 18 915
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 96 864 111 015 -14 151 22 95 844
Ausgaben für Investitionen...................................... 24 159 18 286 +5 873 22 527 3 457
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 163 474 173 360 -9 886 46 722 118 216
davon flexibilisiert.................................................... - - - -
davon nicht flexibilisiert........................................... 163 474 173 360 -9 886 46 722 118 216
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 49 806
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 22 641
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 16 065
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 8 200
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 900
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 000
- 28 -