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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen) 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -033 Vermischte Einnahmen 25 25 302 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 698 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Leistungen von Dritten zur Durchführung von Aufgaben................ - 2. Sonstige Einnahmen....................................................................... 25 Zusammen............................................................................................ 25 124 01 -033 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 700 700 883 Haushaltsvermerk: Zurückzuzahlende Einnahmebeträge sind von der Einnahme wieder abzusetzen, auch wenn die Einnahme in den Vorjahren nachgewiesen worden ist. 132 01 -033 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - 1 1 Übrige Einnahmen 286 02 -033 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland - - 50 784 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Nato-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01. 342 01 -033 Zahlungen von Dritten zum Ausgleich von Werterhöhungen an ihren Vermögensgegenständen - - - Haushaltsvermerk: Zurückzuzahlende und wieder abzuführende Einnahmebeträge sind von der Einnahme wieder abzusetzen, auch wenn die Einnahme in den Vorjahren nachgewiesen worden ist. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) - 13 - Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften 0802 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Personalausgaben 429 02 -033 Leistungen für ehemalige Arbeitskräfte der Streitkräfte der Entsendestaaten 5 200 3 000 5 423 7 138 Sächliche Verwaltungsausgaben 517 01 -033 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 4 500 4 200 434 4 480 518 01 -061 Mieten und Pachten 1 000 1 000 3 787 51 453 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 286 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Mieten und Pachten........................................................................ 1 000 2. Nutzungsentgelte für Liegenschaften, die für Entsendestreitkräfte angemietet wurden.......................................................................... - Zusammen............................................................................................ 1 000 519 01 -033 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1 050 350 650 584 526 01 -033 Gerichts- und ähnliche Kosten 30 30 88 532 06 -033 Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sachen zur Benutzung an die Streitkräfte der Entsendestaaten 400 400 538 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -033 Erstattung von Personal- und Sachausgaben an die Länder 450 100 450 391 - 14 - 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 671 01 -033 Aufwendungen für Besucherfahrten zu Gräbern und Gedenkstätten - - 1 698 02 -033 Abgeltung von Schäden und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte 4 000 3 000 7 425 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 2. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 698 04 -033 Ausgleich von Besatzungsschäden 200 200 72 252 698 05 -029 Abgeltung von Schäden im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug der Westgruppe der Truppen 300 300 316 Ausgaben für Investitionen 711 01 -033 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - - - 712 03 -033 Baumaßnahmen im Inland, insbesondere Errichtung von Ersatzbauten für die Streitkräfte der Entsendestaaten zum Zweck der Freigabe oder Verlegung von militärischen Anlagen - - - Haushaltsvermerk: Erstattungs- und Rückzahlungsbeträge aus dem Bundeshaushalt fließen den Ausgaben zu. 821 01 -033 Erwerb von Grundstücken 100 100 127 883 01 -033 Aufwendungen für Verkehrs-, Fernmelde-, Versorgungs-, Entsorgungs- und Folgeeinrichtungen sowie Maßnahmen zur Absicherung von militärischen Anlagen - - - Haushaltsvermerk: Erstattungs- und Rückzahlungsbeträge aus dem Bundeshaushalt fließen den Ausgaben zu. 883 02 -033 Erschließungsbeiträge 430 30 953 437 883 04 -033 Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen und Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftfahrzeugverkehr der Streitkräfte der Entsendestaaten - - - 896 01 -033 Restwertentschädigungen für Investitionen der Streitkräfte der Entsendestaaten in von ihnen benutzten Liegenschaften 2 500 1 000 17 650 120 - 15 - Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften 0802 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 16 - 0802 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Von den Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt erhalten die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH und Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) Zuwendungen des Bundes (institutionelle Förderung). Die Zuwendungen an die EWN sind in der Titelgruppe 02 (SDG 12) veranschlagt. Die EWN hat aufgrund von Bestimmungen des Atomgesetzes (AtG) den Nach- und Restbetrieb ihrer Kernkraftwerke sicher zu stellen. Dabei sind die Stilllegungs- und Abbaukonzepte der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg umzusetzen, sowie der Betrieb des Zwischenlagers Nord. Die Zuwendungen an die LMBV sind in der Titelgruppe 03 (SDG 15) veranschlagt. Die LMBV sichert die Sanierung, Verwaltung und Verwertung der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Bergwerksbetriebe und Braunkohleverarbeitungsanlagen. Nach § 58 Absatz 2 Bundesberggesetz (BBergG) haftet der Eigentümer der Gesellschaft subsidiär für die Verpflichtungen des Unternehmens, die Gruben zu verwahren und die Tagesanlagen so zu sichern, dass daraus keine Gefahren für Menschen, Tagesoberfläche und Anlagen entstehen können. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erhält bislang keine Zuwendungen (Titelgruppe 04). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Zuwendungen an die EWN dienen der Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes nach dem AtG. Der Ausbau der Reaktortechnik in den atomaren Anlagen an den Standorten Greifswald/Lubmin und Rheinsberg ist weitgehend umgesetzt. In den kommenden Jahrzehnten stehen die Dekontamination und der Rückbau der Gebäudestrukturen sowie die endlagergerechte Konditionierung und Abgabe der radioaktiven Abfälle an ein Endlager im Mittelpunkt der Aufgaben. Die Zuwendungen an die LMBV dienen insbesondere der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt zur Erreichung der SDGs 12 und 15 und dadurch zu Verbesserungen in Bezug auf die Beseitigung ökologischer Altlasten und den Rückbau von Kernkraftwerken einschließlich der notwendigen Entsorgungstätigkeiten bis zur Endlagerung bei. Überblick zum Kapitel 0803 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 85 000 235 000 -150 000 66 122 Gesamteinnahmen.................................................. 85 000 235 000 -150 000 66 122 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 456 423 404 418 +52 005 32 550 372 475 Ausgaben für Investitionen...................................... 26 200 36 613 -10 413 25 957 37 857 Gesamtausgaben.................................................... 482 623 441 031 +41 592 58 507 410 332 davon nicht flexibilisiert........................................... 482 623 441 031 +41 592 58 507 410 332 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 100 000 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 25 000 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 25 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 25 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 25 000 - 17 - Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt

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