Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1006 Internationale Maßnahmen
Überblick zum Kapitel 1006
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 67 385 69 720 -2 335 3 069 73 243
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 67 385 69 720 -2 335 3 069 73 243
davon nicht flexibilisiert........................................... 67 385 69 720 -2 335 3 069 73 243
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 15 870
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 6 770
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 700
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 400
- 77 -
Internationale Maßnahmen 1006
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 01
-523
Internationaler Praktikantenaustausch 530
530
310
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 470 T€
Erläuterungen:
Ausländischen jungen Fachkräften soll ein Praktikum in Deutschland ermöglicht
werden. Junge deutsche Fachkräfte sollen durch ein Auslandspraktikum ihre
berufliche Kompetenz erweitern. Gefördert werden Praktikantinnen- und
Praktikantenprogramme anerkannter Organisationen.
686 02
-523
Zuschüsse zur Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland 740
740
540
Erläuterungen:
Die Mittel sind veranschlagt für Zuschüsse an das Regionalbüro des
Europäischen Forstinstituts (EFI) sowie die Ansiedlung der Forest Risk Facility.
687 01
-523
Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar-
und Ernährungsbereich
3 000
2 000
1 572
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 78 -
1006 Internationale Maßnahmen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
687 02
-523
Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet
der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes
21 000
20 000
2 319
25 515
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach
Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte
Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben
werden können.
Erläuterungen:
Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt
werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme
unterstützt.
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 687 02 gefördert werden.
Das Kooperationsprogramm wird insbesondere in folgenden Projekttypen
umgesetzt:
1. Bei den Agrarpolitischen Dialogen werden Entscheidungsträger in
Partnerländern beraten.
2. Bei den Wirtschaftskooperationsprojekten werden die gute fachliche Praxis
demonstriert und erprobt, Fachkräfte in Partnerländern aus- und
weitergebildet sowie Wissen transferiert.
3. Im Rahmen von Verbandskooperationsprojekten wird die Zusammenarbeit
von Organisationen der Agrarwirtschaft auf nationalen und internationalen
Ebenen unterstützt.
687 03
-523
Beteiligung an Veranstaltungen der FAO und anderer internat.
Organisationen auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes außerhalb Deutschlands
300
300
54
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 200 T€ der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 687 04.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Veranstaltungen von
Unterorganisationen der FAO sowie Kooperationsmaßnahmen der FAO und anderer
internationaler Organisationen geleistet werden.
687 04
-523
Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen
Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich
4 800
8 800
10 356
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................ 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 200 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 03.
- 79 -
Internationale Maßnahmen 1006
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 04
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bilaterale Projekte zur Ernährungssicherung auf der Grundlage
einer Rahmenvereinbarung mit der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)......................... 3 200
2. Förderung von Vorhaben der FAO und anderer internationaler
Organisationen im Bereich genetischer Ressourcen.......................... 300
3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zur
Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Vermeidung
von Emissionen aus Entwaldung sowie Umsetzung der VN-
Waldübereinkunft im Ausland und Beitrag zum
Finanzierungsmechanismus............................................................................................. 900
4. Förderung von anderen Vorhaben internationaler Organisationen. 400
Zusammen............................................................................................ 4 800
Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender
Maßnahmen.
687 05
-523
Beiträge an nationale und internationale Organisationen 31 515
31 850
30 381
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH) in
Paris.......................................................................................... 2,00 - 332 18 350
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der
Tierseuchenbekämpfung
2. Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) in Paris. 3,40 - 100 - 100
Rechtsgrundlage: Übereinkommen
Zweck: Harmonisierung der Standards des Weinsektors
3. Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) in
Kopenhagen............................................................................................ 7,50 1 996 DKK 268 - 268
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der
Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze
und des Meeresumweltschutzes
4. Pflanzenschutzorganisation für Europa und den
Mittelmeerraum (EPPO) in Paris............................................................... 5,90 - 164 - 164
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Pflanzenschutzes
5. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) in Rom............................................................. 5,69 17 446 USD 16 792 - 16 792
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Verbesserung der
Ernährungslage und zur Förderung der Landwirtschaft,
Reformkosten................................................................................ - - 12 123 - 12 123
6. Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
(UPOV) in Genf......................................................................... 7,70 268 CHF 285 - 285
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten
7. Cartagena Protokoll zur Biosicherheit in Montreal.................... 8,60 252 USD 243 - 243
Rechtsgundlage: Gesetz
- 80 -
1006 Internationale Maßnahmen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 05
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Zweck: Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus
bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung
der durch Biotechnologie hervorgebrachten, lebenden,
veränderten Organismen.
8. Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der
Antarktis, (CCAMLR), Hobart/Tasmanien................................. 3,43 160 AUD 95 - 95
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung der
Fauna und Flora der Antarktis
9. Internationale Walfangkommission (IWC) in Cambridge
(England).......................................................................................... 4,10 82 GBP 99 - 99
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Intern. Zusammenarbeit zur Erhaltung der Wale
10. Bioversity International, Rom (ECPGR).................................... 10,90 - 66 - 66
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung
pflanzengenetischer Ressourcen
11. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa
(MCPFE) - Forest Europe......................................................... 18,00 - 200 - 200
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Pan-europäische Zusammenarbeit bei der Erhaltung
und Bewirtschaftung der Wälder
12. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) - Part II Aktivitäten........................................ - - 253 - 253
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
13. Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für
Landwirtschaft und Ernährung (ITPGR), Rom.......................... - - - 275 275
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Erhaltung und nachhaltige Nutzung
pflanzengenetischer Ressourcen sowie Aufteilung der sich aus der Nutzung
ergebenden Vorteile
14. Sonstiges.................................................................................. - - 122 80 202
Zusammen........................................................................................ 31 142 373 31 515
Differenzen durch Rundung möglich
687 06
-523
Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 5 500
5 500
750
4 515
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach
Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte
Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben
werden können.
Erläuterungen:
Es sollen bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert werden.
- 81 -
Internationale Maßnahmen 1006
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 06
Es können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und
Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Tit. 687 06 gefördert werden.
Aus dem Ansatz darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden,
das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahmen
unterstützt.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 82 -
1006 Internationale Maßnahmen
Überblick zum Kapitel 1010
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 9 957 9 218 +739 19 872
Übrige Einnahmen.................................................. 87 123 -36 212
Gesamteinnahmen.................................................. 10 044 9 341 +703 20 084
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 98 885 100 238 -1 353 23 233 39 697
Ausgaben für Investitionen...................................... 234 963 161 373 +73 590 106 008
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -154 689 -151 139 -3 550 -
Gesamtausgaben.................................................... 179 159 110 472 +68 687 23 233 145 705
davon nicht flexibilisiert........................................... 179 159 110 472 +68 687 23 233 145 705
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 145 411
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 75 607
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 65 462
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 294
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 48
- 83 -
Sonstige Bewilligungen 1010
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 09
-523
Vermischte Einnahmen 3 000
3 000
12 421
Erläuterungen:
Insbesondere für Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse, Zinsen für
unverwendete Zuschüsse und Verkaufserlöse für aus Zuschüssen beschaffte
Gegenstände.
129 01
-522
Ablieferung der Zinseinkünfte des Zweckvermögens, das von der
Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet wird
1 797
238
153
Erläuterungen:
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1010.
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der
Landwirtschaftlichen Rentenbank - ZweckVG (Art. 1 des Gesetzes vom 12.
August 2005, BGBl. I S. 2363) sind alle Einnahmen, Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen des Zweckvermögens in einem Wirtschaftsplan als Anlage zu
Kap. 1010 darzustellen.
129 02
-521
Einnahmen aus dem Zweckvermögen, das von der Postbank verwaltet
wird
5 160
5 980
7 298
132 01
-165
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -
-
-
133 01
-812
Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten -
-
-
Übrige Einnahmen
152 01
-521
Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1
1
2
162 01
-521
Zinsen von Mitteln, die von der Postbank verwaltet werden 1
1
-
Erläuterungen:
Einnahmen aus Darlehen zur Förderung der ländlichen Siedlung, die der Bund vor
Erlass des Bundesvertriebenengesetzes und des Siedlungsförderungsgesetzes
bereitgestellt hat. Außerdem sind hier die Einnahmen aus der Gewährung von
Darlehen für die Siedlung im Ausland veranschlagt.
162 03
-521
Zinsen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 7
10
17
162 10
-521
Zinsen aus Darlehen für die Förderung der Wiedereinrichtung und
Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe in dem in Art. 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet
-
1
-
- 84 -