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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1006 Internationale Maßnahmen Überblick zum Kapitel 1006 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 67 385 69 720 -2 335 3 069 73 243 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 67 385 69 720 -2 335 3 069 73 243 davon nicht flexibilisiert........................................... 67 385 69 720 -2 335 3 069 73 243 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 15 870 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 6 770 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 700 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 400 - 77 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 -523 Internationaler Praktikantenaustausch 530 530 310 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 470 T€ Erläuterungen: Ausländischen jungen Fachkräften soll ein Praktikum in Deutschland ermöglicht werden. Junge deutsche Fachkräfte sollen durch ein Auslandspraktikum ihre berufliche Kompetenz erweitern. Gefördert werden Praktikantinnen- und Praktikantenprogramme anerkannter Organisationen. 686 02 -523 Zuschüsse zur Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland 740 740 540 Erläuterungen: Die Mittel sind veranschlagt für Zuschüsse an das Regionalbüro des Europäischen Forstinstituts (EFI) sowie die Ansiedlung der Forest Risk Facility. 687 01 -523 Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich 3 000 2 000 1 572 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 78 - 1006 Internationale Maßnahmen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 687 02 -523 Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 21 000 20 000 2 319 25 515 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. Erläuterungen: Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme unterstützt. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 687 02 gefördert werden. Das Kooperationsprogramm wird insbesondere in folgenden Projekttypen umgesetzt: 1. Bei den Agrarpolitischen Dialogen werden Entscheidungsträger in Partnerländern beraten. 2. Bei den Wirtschaftskooperationsprojekten werden die gute fachliche Praxis demonstriert und erprobt, Fachkräfte in Partnerländern aus- und weitergebildet sowie Wissen transferiert. 3. Im Rahmen von Verbandskooperationsprojekten wird die Zusammenarbeit von Organisationen der Agrarwirtschaft auf nationalen und internationalen Ebenen unterstützt. 687 03 -523 Beteiligung an Veranstaltungen der FAO und anderer internat. Organisationen auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes außerhalb Deutschlands 300 300 54 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 200 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 687 04. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Veranstaltungen von Unterorganisationen der FAO sowie Kooperationsmaßnahmen der FAO und anderer internationaler Organisationen geleistet werden. 687 04 -523 Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich 4 800 8 800 10 356 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................ 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 200 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 03. - 79 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 04 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bilaterale Projekte zur Ernährungssicherung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)......................... 3 200 2. Förderung von Vorhaben der FAO und anderer internationaler Organisationen im Bereich genetischer Ressourcen.......................... 300 3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Vermeidung von Emissionen aus Entwaldung sowie Umsetzung der VN- Waldübereinkunft im Ausland und Beitrag zum Finanzierungsmechanismus............................................................................................. 900 4. Förderung von anderen Vorhaben internationaler Organisationen. 400 Zusammen............................................................................................ 4 800 Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. 687 05 -523 Beiträge an nationale und internationale Organisationen 31 515 31 850 30 381 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH) in Paris.......................................................................................... 2,00 - 332 18 350 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Tierseuchenbekämpfung 2. Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) in Paris. 3,40 - 100 - 100 Rechtsgrundlage: Übereinkommen Zweck: Harmonisierung der Standards des Weinsektors 3. Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) in Kopenhagen............................................................................................ 7,50 1 996 DKK 268 - 268 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze und des Meeresumweltschutzes 4. Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) in Paris............................................................... 5,90 - 164 - 164 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes 5. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in Rom............................................................. 5,69 17 446 USD 16 792 - 16 792 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Ernährungslage und zur Förderung der Landwirtschaft, Reformkosten................................................................................ - - 12 123 - 12 123 6. Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) in Genf......................................................................... 7,70 268 CHF 285 - 285 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten 7. Cartagena Protokoll zur Biosicherheit in Montreal.................... 8,60 252 USD 243 - 243 Rechtsgundlage: Gesetz - 80 - 1006 Internationale Maßnahmen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 05 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Zweck: Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten, lebenden, veränderten Organismen. 8. Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, (CCAMLR), Hobart/Tasmanien................................. 3,43 160 AUD 95 - 95 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung der Fauna und Flora der Antarktis 9. Internationale Walfangkommission (IWC) in Cambridge (England).......................................................................................... 4,10 82 GBP 99 - 99 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Intern. Zusammenarbeit zur Erhaltung der Wale 10. Bioversity International, Rom (ECPGR).................................... 10,90 - 66 - 66 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen 11. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) - Forest Europe......................................................... 18,00 - 200 - 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Pan-europäische Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder 12. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) - Part II Aktivitäten........................................ - - 253 - 253 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 13. Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung (ITPGR), Rom.......................... - - - 275 275 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sowie Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile 14. Sonstiges.................................................................................. - - 122 80 202 Zusammen........................................................................................ 31 142 373 31 515 Differenzen durch Rundung möglich 687 06 -523 Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 5 500 5 500 750 4 515 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. Erläuterungen: Es sollen bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert werden. - 81 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 06 Es können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Tit. 687 06 gefördert werden. Aus dem Ansatz darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahmen unterstützt. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 82 - 1006 Internationale Maßnahmen Überblick zum Kapitel 1010 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 9 957 9 218 +739 19 872 Übrige Einnahmen.................................................. 87 123 -36 212 Gesamteinnahmen.................................................. 10 044 9 341 +703 20 084 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 98 885 100 238 -1 353 23 233 39 697 Ausgaben für Investitionen...................................... 234 963 161 373 +73 590 106 008 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -154 689 -151 139 -3 550 - Gesamtausgaben.................................................... 179 159 110 472 +68 687 23 233 145 705 davon nicht flexibilisiert........................................... 179 159 110 472 +68 687 23 233 145 705 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 145 411 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 75 607 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 65 462 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 4 294 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 48 - 83 - Sonstige Bewilligungen 1010 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 09 -523 Vermischte Einnahmen 3 000 3 000 12 421 Erläuterungen: Insbesondere für Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse, Zinsen für unverwendete Zuschüsse und Verkaufserlöse für aus Zuschüssen beschaffte Gegenstände. 129 01 -522 Ablieferung der Zinseinkünfte des Zweckvermögens, das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet wird 1 797 238 153 Erläuterungen: Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1010. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank - ZweckVG (Art. 1 des Gesetzes vom 12. August 2005, BGBl. I S. 2363) sind alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Zweckvermögens in einem Wirtschaftsplan als Anlage zu Kap. 1010 darzustellen. 129 02 -521 Einnahmen aus dem Zweckvermögen, das von der Postbank verwaltet wird 5 160 5 980 7 298 132 01 -165 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - - 133 01 -812 Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten - - - Übrige Einnahmen 152 01 -521 Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 1 2 162 01 -521 Zinsen von Mitteln, die von der Postbank verwaltet werden 1 1 - Erläuterungen: Einnahmen aus Darlehen zur Förderung der ländlichen Siedlung, die der Bund vor Erlass des Bundesvertriebenengesetzes und des Siedlungsförderungsgesetzes bereitgestellt hat. Außerdem sind hier die Einnahmen aus der Gewährung von Darlehen für die Siedlung im Ausland veranschlagt. 162 03 -521 Zinsen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 7 10 17 162 10 -521 Zinsen aus Darlehen für die Förderung der Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet - 1 - - 84 -

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