polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 -523 Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben 2 960 2 960 912 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. In diesem Titel sind Maßnahmen und Projekte für Vorhaben in den Bereichen der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie der Standort- und klimaangepassten, zukunftsfähigen Grünlandwirtschaft veranschlagt. 2. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 01 gefördert werden. 3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen. 686 05 -523 Heimat-Programme: Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie Dialog- und Begegnungsformate 33 120 35 000 25 722 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 05. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 05. - 63 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 05 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachkosten, Kosten für Tagungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen sowie Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen und Werbe-/ Informationsmaterial geleistet werden. Erläuterungen: 1. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wortschöpfung (BULEplus) Mit den Ausgaben für das BULEplus sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen Vorhaben finanziert werden, die beispielhaften Charakter haben können, neue Themen oder Ideen aufgreifen und unterstützen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen. Die Vorhaben sollen die Vielfalt der ländlichen Räume und deren unterschiedliche Herausforderungen berücksichtigen und nachhaltig unterstützen - und damit auch zu lebenswerten Heimaten in den vielfältigen Regionen beitragen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Präsentation und Verbreitung von Ergebnissen der Vorhaben. Weiterhin können Zuwendungen oder Aufträge im Bereich der Forschung und Entwicklung, einschließlich des Wissenstransfers in die ländlichen Räume, Schulungs- und Informationsmaßnahmen sowie programmbezogene Wettbewerbe finanziert werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 05 gefördert werden. Die Vernetzung in ländlichen Räumen soll darüber hinaus gestärkt werden. Ressourcenbündelung und ressortübergreifende Zusammenarbeit werden zukunftsweisend umgesetzt. Es können auch Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und bürgerschaftlichen Engagements in ländlichen Räumen gefördert werden. Im Rahmen von Modellprojekten kann beispielsweise die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch sowie die Ableitung von Best-Practice-Empfehlungen zur Stärkung der Dorfläden gefördert werden. Für Projekte der am Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung beteiligten Ressorts (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) werden Mittel zur Verfügung gestellt. Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger sowie Ausgaben für begleitende Maßnahmen geleistet werden. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 1 000 T€ und für Fachinformationen sind 6 000 T€ vorgesehen. Aus dem Titelansatz dürfen auch Investitionen zur Weiterentwicklung regionaler Landwirtschaftsmuseen in Deutschland getätigt werden. Aus dem Titelansatz werden in einem nicht unerheblichen Teil Maßnahmen zur Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten getätigt. Aus dem Titelansatz dürfen auch Projekte aus dem Bereich der Heimatpolitik der Bundesregierung mit Bezug zum ländlichen Raum (z. B. mit Fokus auf Begegnungsstätten) gefördert werden. 2. Dialog- und Begegnungsformate Zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung der Heimatpolitik des BMLEH werden Heimatdialoge und Begegnungsformate umgesetzt. Ziel ist es, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure zu verbessern und Formate der Zusammenarbeit zu etablieren. - 64 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben für Investitionen 893 05 -523 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) 2 000 1 000 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 450 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 686 05. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (144) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe (51 500) (75 885) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Gefördert werden sollen 1. der Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe, 2. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erschließung weiterer Verwendungsmöglichkeiten im Nichtnahrungsmittelsektor, 3. Informationsvermittlung vor allem für Produzenten, Verarbeiter und Anwender nachwachsender Rohstoffe, 4. Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit (Tit. 686 11). Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger geleistet werden. - 65 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 686 11 -523 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung der nationalen Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft 25 500 49 885 26 624 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Hieraus können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Tit. 686 11 gefördert werden. 2. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 250 T€ und für Fachinformationen sind 2 000 T€ vorgesehen. 3. Für die praxisorientierte Forschung und Entwicklung zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel sind im Jahr 2027 insgesamt 5 000 T€ vorgesehen. Weniger wegen allgemeiner Einsparauflagen. 893 11 -523 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe (Investitionen) 26 000 26 000 22 080 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 500 T€ Titelgruppe 02 Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung (71 524) (65 755) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 632 21 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 46 733 44 105 40 117 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Bayern............................................................................................ (2 351) (2 352) (2 268) 1.1 Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie (Leibniz- LSB@TUM)..................................................................................... 50,00 2 351 2 352 2 268 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 2 115 2 105 2 030 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 236 247 238 2. Brandenburg.................................................................................. (32 051) (31 137) (26 609) - 66 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02) Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 2.1 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V. (ZALF), Müncheberg........................................................................................... 50,00 18 379 17 507 13 320 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 17 212 15 291 12 360 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 1 167 2 216 960 2.2 Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB), Potsdam.......................................................................................... 50,00 8 808 8 669 8 501 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 7 969 7 961 7 418 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 839 708 1 083 2.3 Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau e. V. (IGZ), Großbeeren..................................................................................... 50,00 4 864 4 961 4 788 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 4 437 4 515 4 348 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 427 446 440 3. Mecklenburg-Vorpommern........................................................... (11 879) (11 313) (10 919) 3.1 Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN), Dummerstorf........... 50,00 11 879 11 313 10 919 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 11 379 10 938 10 644 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 500 375 275 4. Sachsen-Anhalt............................................................................. (3 750) (3 398) (3 416) 4.1 Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), Halle................................................................................... 50,00 3 750 3 398 3 416 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 3 621 3 295 3 317 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 129 103 99 Zusammen................................................................................................. 50 031 48 200 43 212 - Summe Tit. 632 21................................................................................... 46 733 44 105 40 117 - Summe Tit. 882 21................................................................................... 3 298 4 095 3 095 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Bis zur erfolgreichen wissenschaftlichen Neuausrichtung des FBN und der beabsichtigten Wiedereingliederung in die WGL sind die Haushaltsmittel weiter bei Kap. 1005 Tit. 632 21 und 893 21 veranschlagt. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 647 T€. 686 21 -165 Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Betrieb 11 905 12 502 11 538 Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 2. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuwendungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. - 67 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 21 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig.... 90,79 100,00 21 493 17 555 14 730 - aus Kap. 1005 Tit. 686 21................................................................. 11 905 12 502 11 538 - aus Kap. 1005 Tit. 893 21................................................................. 9 588 5 053 3 192 Wirtschaftsplan zu 1.1 siehe Anlage zum Kapitel 1005. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum bearbeitet Forschungs- und Entwicklungsaufträge, insbesondere im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse, und berät das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in allen damit zusammenhängenden Fragen. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 386 T€. 882 21 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 3 298 4 095 3 095 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 198 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 21. 893 21 -165 Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Investitionen 9 588 5 053 3 192 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Neubau Technikum mit Laboreinrichtungen und Seminarbereich (seit 2021 aus Kapitel 6002 Titel 893 44)........................ 45 225 45 225 - - - - 2. Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Erweiterungsbauten.............................. 10 420 9 014 903 - 503 - 3. Sonstige Maßnahmen.............................................................. 35 188 14 543 4 150 - 9 085 7 410 Zusammen.................................................................................... 90 833 68 782 5 053 - 9 588 7 410 Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzliche Mittel aus dem Epl. 60 bereitgestellt. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 686 21. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Forschung und Innovation (53 755) (59 707) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. - 68 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus der Titelgruppe kann ein Betrag von bis zu 2 000 T€ eingesetzt werden, um Vorhaben, Inhalte und Ergebnisse der Forschung im Geschäftsbereich des BMLEH in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 544 31 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 6 580 6 720 4 401 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 950 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 950 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Das BMLEH bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben wissenschaftlicher Entscheidungshilfe. Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-, Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht dem Epl. 10 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel können auch Zuwendungen gewährt werden. 685 31 -165 Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Symposien u. Ä.) im Inland und zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse 525 287 69 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................ 100 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 686 31 -523 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 31 500 37 450 37 525 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 650 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben sind vorgesehen für Innovationen, insbesondere in den Bereichen: - Tier- und Pflanzengesundheit, - Züchtung von Nutzpflanzen und Nutztieren, - Neue Verfahren und Techniken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, - Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, - Umweltgerechte Landbewirtschaftung, - Gesundheitlicher Verbraucherschutz. - 69 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 31 (Titelgruppe 03) Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute gefördert werden. 686 32 -523 Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen 200 300 711 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben sind insbesondere vorgesehen für Zuwendungen und Aufträge zur Überführung einsatzreifer, modellhaft erprobter Methoden in die Praxis sowie zur Validierung tierversuchsfreier Methoden, z. B. durch Ringstudien. 687 31 -165 Internationale Forschungskooperationen zu Welternährung und zu anderen internat. Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 7 950 7 950 5 697 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Ausgaben dürfen auch zum Zweck der Beteiligung an Fonds im Rahmen von ERA-Net-Forschungsprojekten, European Partnerships und anderen entsprechenden EU-Initiativen nach den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen geleistet werden. Erläuterungen: Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Agrarforschung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen sowie Kontakte zu im Bereich der Forschung und Entwicklung tätigen Stellen des Auslands. Die Abkommen beinhalten im Allgemeinen sowohl einen Personal- und Informationsaustausch als auch die Durchführung gemeinsamer Vorhaben in verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik. Veranschlagt sind Vergütungen für Studienreisen und -aufenthalte ausländischer und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland, die im Interesse des BMLEH liegen. Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1513/2002/EG vom 27. Juni 2002 (Amtsblatt L 232) können sich die Mitgliedsstaaten an sog. ERA-Net-Forschungsprojekten beteiligen. Eine Form der Beteiligung sieht die Einzahlung von Mitteln in einen gemeinsamen Fonds vor. Zu diesem Zweck sind Haushaltsmittel veranschlagt. Aus dem Titel dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. 893 31 -523 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 7 000 7 000 1 606 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 150 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Titel 686 31. - 70 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 04 Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau (50 983) (71 913) Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 42 -523 Zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft und ökologischer Landbau 45 983 66 913 11 736 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 7 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 100 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 45. Erläuterungen: 1. Die finanzwirksamen Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf die folgenden Schwerpunkte: a. Ackerbaustrategie b. ökologischer Landbau (BÖL) c. Proteine der Zukunft und Chancenprogramm Höfe 2. Aus dem Titel können auch Vorhaben nachhaltiger Landwirtschaft in den Bereichen Gartenbau und Sonderkulturen gefördert werden. 3. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien und gutachtliche Stellungnahmen geleistet werden. 4. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 5. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung gefördert werden. 6. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 600 T€ und für Fachinformationen 2 000 T€ vorgesehen. 7. Aus dem Titel können auch Projektträgerkosten zur Umsetzung des Chancenprogramms Höfe geleistet werden. Weniger wegen allgemeiner Einsparauflagen. 893 45 -523 Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe 5 000 5 000 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 42. Erläuterungen: Die Mittel sind vorgesehen für Investitionsförderungen, insbesondere für die Unterstützung von Betrieben, die von der Nutztierhaltung auf die Produktion und Verarbeitung innovativer Proteine für die Humanernährung umstellen wollen. - 71 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 05 Tgr. 05 Nutztierhaltung (9 000) (13 840) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 52 -523 Bundesprogramm Nutztierhaltung 7 000 8 000 11 139 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 300 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 52. Erläuterungen: 1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu, darunter auch programmbezogene Informationsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Hofbesuche), geleistet werden. 2. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 52 gefördert werden. 3. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 4. Aus dem Titelansatz werden virtuelle Ställe der Zukunft mit dem Schwerpunkt Rind und Geflügel finanziert. 893 52 -523 Bundesprogramm Nutztierhaltung 2 000 2 000 1 968 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 52. Erläuterungen: Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 893 52 gefördert werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. - 72 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 06 Tgr. 06 Digitalisierung (25 585) (28 085) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: In der Titelgruppe sind auch die Mittel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, die aus der Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur stammen, veranschlagt. Dadurch und durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Titelgruppe wird dem Förderbedarf von Projekten im Bereich Digitalisierung des Bundesministeriums Rechnung getragen. 686 61 -523 Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 8 500 11 500 8 374 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 700 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 700 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: 1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 61 gefördert werden. 2. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen. 686 63 -523 Digitalisierung in ländlichen Räumen 12 585 12 085 16 630 Erläuterungen: Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 893 61 -523 Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 2 500 2 500 3 273 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Aus dem Titelansatz soll die Anschaffung von Drohnen mit Infrarotsensor für Hegeringe und für andere Organisationen der Wildtierrettung gefördert werden. - 73 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 893 61 (Titelgruppe 06) Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 893 61 gefördert werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 893 63 -523 Digitalisierung in ländlichen Räumen 2 000 2 000 - Erläuterungen: Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 532 05 -521 Kosten im Zusammenhang mit Dialog- und Begegnungsformaten im Themenbereich "Gleichwertige Lebensverhältnisse" 2 000 - 533 51 -523 Entwicklung und Markteinführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung 3 840 81 - 74 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Anlage zu Kapitel 1005 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 02 Tit. 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Wirtschaftsplan Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 23 675 19 107 15 720 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 8 520 8 519 8 144 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 5 567 5 535 4 384 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 9 588 5 053 3 192 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 23 675 19 107 15 720 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 2 182 1 552 990 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 21 493 17 555 14 730 aus Kap. 1005 Tit. 686 21..................................................................................................... 11 905 12 502 11 538 aus Kap. 1005 Tit. 893 21..................................................................................................... 9 588 5 053 3 192 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 13 500 15 863 17 067 Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzliche Mittel aus dem Epl. 60 bereitgestellt. - 75 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1005 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 1006 sind die Ausgaben für internationale Maßnahmen im Aufgabenbereich des BMLEH zusammengefasst. Wesentliche Herausforderungen sind die Sicherung der Ernährung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der Erhalt und die Förderung der Biodiversität und die Eindämmung des Klimawandels, die insbesondere in enger Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisationen eingegangen werden sollen. Ausgabenschwerpunkt des Kapitels sind mit rd. 27 Mio. Euro die Beiträge an internationale Organisationen. Wesentliche Ausgabeposition ist hier mit rd. 25 Mio. Euro der Beitrag zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Für die Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich werden 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für die Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirtschaft sind 19 Mio. Euro eingeplant. Im Rahmen des Titels zur Internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden ca. 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weiterer Ausgabenbereich sind Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich mit 3 Mio. Euro. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit den Beiträgen an internationale Organisationen, insbesondere an die FAO, werden die internationalen Verpflichtungen abgedeckt. Oberstes Ziel der FAO ist die Sicherung der Ernährung weltweit. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten durch Politikberatung und technische Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Qualität von Ernährung, der nachhaltigen Steigerung landwirtschaftlicher Produktion und der Förderung ländlicher Entwicklung. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich werden multilaterale Projekte zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft durchgeführt. Relevante Sektoren und Institutionen in den betroffenen Ländern sowie internationale Organisationen werden gestärkt. Beispiele sind vor allem Projekte zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung im ländlichen Raum, zum Erhalt und zur Förderung genetischer Ressourcen und zum Waldschutz. Mit der Bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirtschaft fördert das BMLEH Kooperationsprojekte, die die Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen Drittländern unterstützen. Die Projekte sind fester Bestandteil der Bilateralen Zusammenarbeit, weil sie die Agrarentwicklung in den Partnerländern unterstützen, den Aufbau von Verbänden und damit demokratischer Strukturen fördern und weltweite Netzwerke für deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen wirtschaftspolitisch wichtigen Drittländern (u. a. Ukraine, Brasilien, China) schaffen. Verstärkt werden praxisnahe Projekte zur Sicherung der Ernährung in Afrika und Asien unterstützt, u. a. landwirtschaftliche Demonstrationsfarmen und landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Im Rahmen des Titels Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung werden bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert. Ziel ist die Förderung wegweisender Pilotinitiativen zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung (SDGs 2, 12, 13, 15, 17). Das BMLEH unterstützt mit den Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich die Exportbemühungen vorrangig kleiner und mittlerer Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Deutschland. Das Programm dient der Pflege bestehender und der Erschließung neuer ausländischer Absatzmärkte und trägt auf diese Weise zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland, insbesondere in den ländlichen Räumen, bei. - 76 - 1005 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Tgr. 02 - Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 2,0 Haushaltsvermerk: Zu Tit. 686 21 1. Zu Nr. 1.1 der Erläuterung: Nach § 14 Absatz 2 Satz 1 Haushaltsgesetz gilt folgende Regelung: Die Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse aus Zuwendungsmitteln darf einen im Einvernehmen zwischen BMLEH und BMF festgesetzten Wert nicht übersteigen. Das DBFZ ist ferner befugt, zulasten von Projektmitteln Dritter unbefristete Arbeitsverhältnisse in Höhe einer zwischen BMLEH und BMF vereinbarten Zahl einzugehen. Der Stellenplan für außertarifliche Arbeitsverhältnisse ist verbindlich. 2. An tariflich beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und solche mit denen außertarifliche Anstellungsverträge geschlossen werden, können Sonderzahlungen (befristete und unbefristete laufende Zulagen und einmalige Prämien) aus folgenden Anlässen gewährt werden: Zur Honorierung herausragender wissenschaftlicher Leistungen oder wesentlicher Beiträge zu solchen, zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere aus der Wirtschaft und dem Ausland, soweit ohne die Gewährung kein qualifiziertes Personal angeworben werden kann, sowie zur Verhinderung der Abwanderung besonders qualifizierter Fachkräfte. Diese Ermächtigung gilt entsprechend für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Aus- und/oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. 3. Sonderzahlungen dürfen nur nach Maßgabe von Grundsätzen gewährt werden, die vom BMLEH im Einvernehmen mit dem BMF erlassen werden. Die finanziellen Auswirkungen dürfen ein mit dem BMF abgestimmtes Volumen nicht übersteigen. 4. Aus dem Tit. 428 02 des Wirtschaftsplanes dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für bis zu vier Professorinnen oder Professoren nach Besoldungsgruppe W 3 erstattet werden. Erfolgt die Beschäftigung in Form eines Arbeitsvertrages, ist die vorgenannte Regelung entsprechend anzuwenden. Voraussetzung ist ein mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des Professors. 5. Zu AT (B 2): Der derzeitige Stelleninhaber (administrativer Geschäftsführer) erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine persönliche Zulage in Höhe von 1 000 Euro monatlich. Erläuterungen: Zu Titel 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Zu Spalte 4: Daneben Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal aus Tit. 428 02 des Wirtschaftsplans: 3,9 E15, 9,5 E14, 11,8 E13, 3,9 E12, 9,4 E11, 5,7 E10, 2,0 E9c, 11,5 E9b, 3,9 E9a, 3,6 E8, 4,0 E7, 10,4 E6, 4,0 E5, 0,5 E4 (Zusammen: 84,0). - 187 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1005 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1010 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 684 01 1.2 Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), Darmstadt 1.5 Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) 1.6 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) - 188 -

Relationen