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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (582) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 -523 Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben 2 960 3 410 1 259 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 050 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: 1. Für Vorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sind 1 Mio. Euro vorgesehen. 2. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 01 gefördert werden. 3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen. 686 05 -523 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) 35 000 36 000 1 892 31 263 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 004 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 150 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 354 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 05. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 05. - 63 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 05 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen Vorhaben finanziert werden, die beispielhaften Charakter haben können, neue Themen oder Ideen aufgreifen und unterstützen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen. Die Vorhaben sollen die Vielfalt der ländlichen Räume und deren unterschiedliche Herausforderungen berücksichtigen und nachhaltig unterstützen - und damit auch zu lebenswerten Heimaten in den vielfältigen Regionen beitragen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Präsentation und Verbreitung von Ergebnissen der Vorhaben. Weiterhin können Zuwendungen oder Aufträge im Bereich der Forschung und Entwicklung, einschließlich des Wissenstransfers in die ländlichen Räume, Schulungs- und Informationsmaßnahmen sowie programmbezogene Wettbewerbe finanziert werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 05 gefördert werden. Die Vernetzung in ländlichen Räumen soll darüber hinaus gestärkt werden. Ressourcenbündelung und ressortübergreifende Zusammenarbeit werden zukunftsweisend umgesetzt. Es können auch Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und bürgerschaftlichen Engagements in ländlichen Räumen gefördert werden. Im Rahmen von Modellprojekten kann beispielsweise die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch sowie die Ableitung von Best-Practice-Empfehlungen zur Stärkung der Dorfläden gefördert werden. Für Projekte der am Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung beteiligten Ressorts (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) stehen Mittel in folgender Höhe zur Verfügung: BMLEH € BMWSB € BKM € BMJV € 19 118 000 9 485 000 6 732 000 665 000 Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 500 T€ und für Fachinformationen sind 5 000 T€ vorgesehen. Aus dem Titelansatz dürfen auch Investitionen zur Weiterentwicklung regionaler Landwirtschaftsmuseen in Deutschland getätigt werden. Aus dem Titelansatz werden in einem nicht unerheblichen Teil Maßnahmen zur Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten getätigt. Ausgaben für Investitionen 893 05 -523 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) 1 000 1 000 1 026 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. - 64 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 893 05 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 686 05. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (13) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe (70 885) (80 160) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Gefördert werden sollen 1. der Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe, 2. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erschließung weiterer Verwendungsmöglichkeiten im Nichtnahrungsmittelsektor, 3. Informationsvermittlung vor allem für Produzenten, Verarbeiter und Anwender nachwachsender Rohstoffe, 4. Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit (Tit. 686 11). Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger geleistet werden. 686 11 -523 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung der nationalen Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft 44 885 31 500 29 110 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ Erläuterungen: 1. Hieraus können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Tit. 686 11 gefördert werden. 2. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 250 T€ und für Fachinformationen sind 2 400 T€ vorgesehen. 3. Es können auch Maßnahmen zur nachhaltigen Holzverwertung gefördert werden. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Kap. 1005 Tit. 686 15 ............................................ 20 660 17 956 - 65 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 893 11 -523 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe (Investitionen) 26 000 28 000 26 276 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ Titelgruppe 02 Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung (65 755) (57 053) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 632 21 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 44 105 40 770 39 727 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Bayern............................................................................................ (2 352) (2 339) (2 306) 1.1 Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie (Leibniz- LSB@TUM)..................................................................................... 50,00 2 352 2 339 2 306 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 2 105 2 093 2 087 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 247 246 219 2. Brandenburg.................................................................................. (31 137) (26 959) (26 810) 2.1 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V. (ZALF), Müncheberg........................................................................................... 50,00 17 507 13 721 13 537 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 15 291 12 731 12 315 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 2 216 990 1 222 2.2 Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB), Potsdam.......................................................................................... 50,00 8 669 8 306 8 408 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 7 961 7 692 7 356 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 708 614 1 052 2.3 Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau e. V. (IGZ), Großbeeren..................................................................................... 50,00 4 961 4 932 4 865 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 4 515 4 479 4 422 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 446 453 443 3. Mecklenburg-Vorpommern........................................................... (11 313) (10 775) (10 628) 3.1 Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN), Dummerstorf........... 50,00 11 313 10 775 10 628 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 10 938 10 500 10 353 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 375 275 275 4. Sachsen-Anhalt............................................................................. (3 398) (3 377) (3 307) 4.1 Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), Halle................................................................................... 50,00 3 398 3 377 3 307 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 3 295 3 275 3 194 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 103 102 113 - 66 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02) Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Zusammen................................................................................................. 48 200 43 450 43 051 - Summe Tit. 632 21................................................................................... 44 105 40 770 39 727 - Summe Tit. 882 21................................................................................... 4 095 2 680 3 324 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Zum 31.12.2023 endete die dreijährige Abwicklungsfinanzierung des FBN. Ziel ist es, nach erfolgreicher wissenschaftlicher Neuausrichtung zeitnah die Wiederaufnahme des FBN in die gemeinsame Förderung der WGL zu beantragen. Die weitere Finanzierung des FBN ab 01.01.2024 beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMLEH und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Bis zur beabsichtigten Wiedereingliederung in die WGL sind die Haushaltsmittel für das FBN weiterhin bei Kapitel 1005 632 21 und 893 21 veranschlagt. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 897 T€. 686 21 -165 Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Betrieb 12 502 11 539 10 987 Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 2. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuwendungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig.... 91,88 100,00 17 555 13 603 14 041 - aus Kap. 1005 Tit. 686 21................................................................. 12 502 11 539 10 987 - aus Kap. 1005 Tit. 893 21................................................................. 5 053 2 064 3 054 Wirtschaftsplan zu 1.1 siehe Anlage zum Kapitel 1005. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum bearbeitet Forschungs- und Entwicklungsaufträge, insbesondere im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse, und berät das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in allen damit zusammenhängenden Fragen. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 555 T€. - 67 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 882 21 -164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 4 095 2 680 3 324 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 384 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 21. 893 21 -165 Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Investitionen 5 053 2 064 3 054 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Neubau Technikum mit Laboreinrichtungen und Seminarbereich (seit 2021 aus Kapitel 6002 Titel 893 44)........................ 45 225 45 225 - - - - 2. Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Erweiterungsbauten.............................. 10 420 8 828 689 - 903 - 3. Sonstige Maßnahmen.............................................................. 32 503 13 168 1 375 - 4 150 13 810 Zusammen.................................................................................... 88 148 67 221 2 064 - 5 053 13 810 Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzliche Mittel aus dem Epl. 60 bereitgestellt. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 686 21. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Forschung und Innovation (58 257) (61 129) (1 060) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus der Titelgruppe kann ein Betrag von bis zu 2 000 T€ eingesetzt werden, um Vorhaben, Inhalte und Ergebnisse der Forschung im Geschäftsbereich des BMLEH in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. - 68 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 544 31 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 6 720 6 794 4 188 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Das BMLEH bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben wissenschaftlicher Entscheidungshilfe. Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-, Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht dem Epl. 10 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel können auch Zuwendungen gewährt werden. 685 31 -165 Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Symposien u. Ä.) im Inland und zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse 287 225 105 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 300 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 686 31 -523 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 36 000 38 660 350 39 450 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben sind vorgesehen für Innovationen, insbesondere in den Bereichen: - Tier- und Pflanzengesundheit, - Züchtung von Nutzpflanzen und Nutztieren, - Neue Verfahren und Techniken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, - Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, - Umweltgerechte Landbewirtschaftung, - Gesundheitlicher Verbraucherschutz. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute gefördert werden. 686 32 -523 Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen 300 500 1 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. - 69 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 32 (Titelgruppe 03) Erläuterungen: Die Ausgaben sind insbesondere vorgesehen für Zuwendungen und Aufträge zur Überführung einsatzreifer, modellhaft erprobter Methoden in die Praxis sowie zur Validierung tierversuchsfreier Methoden, z. B. durch Ringstudien. 687 31 -165 Internationale Forschungskooperationen zu Welternährung und zu anderen internat. Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 7 950 7 950 710 5 764 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 850 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 250 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Ausgaben dürfen auch zum Zweck der Beteiligung an Fonds im Rahmen von ERA-Net-Forschungsprojekten, European Partnerships und anderen entsprechenden EU-Initiativen nach den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen geleistet werden. Erläuterungen: Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Agrarforschung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen sowie Kontakte zu im Bereich der Forschung und Entwicklung tätigen Stellen des Auslands. Die Abkommen beinhalten im Allgemeinen sowohl einen Personal- und Informationsaustausch als auch die Durchführung gemeinsamer Vorhaben in verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik. Veranschlagt sind Vergütungen für Studienreisen und -aufenthalte ausländischer und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland, die im Interesse des BMLEH liegen. Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1513/2002/EG vom 27. Juni 2002 (Amtsblatt L 232) können sich die Mitgliedsstaaten an sog. ERA-Net-Forschungsprojekten beteiligen. Eine Form der Beteiligung sieht die Einzahlung von Mitteln in einen gemeinsamen Fonds vor. Zu diesem Zweck sind Haushaltsmittel veranschlagt. Aus dem Titel dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. 893 31 -523 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 7 000 7 000 1 390 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 650 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 450 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Titel 686 31. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau (59 413) (74 660) (200) Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 70 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 686 42 -523 Zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft und ökologischer Landbau 54 413 15 000 13 682 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 45. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 45. Erläuterungen: 1. Die finanzwirksamen Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf die folgenden Schwerpunkte: a. Ackerbaustrategie b. ökologischer Landbau (BÖL) c. Proteine der Zukunft und Chancenprogramm Höfe 2. Aus dem Titel können auch Vorhaben nachhaltiger Landwirtschaft in den Bereichen Gartenbau und Sonderkulturen gefördert werden. 3. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien und gutachtliche Stellungnahmen geleistet werden. 4. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 5. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung gefördert werden. 6. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 600 T€ und für Fachinformationen 2 000 T€ vorgesehen. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Kap. 1005 Tit. 686 43 ............................................ 40 000 36 901 Kap. 1005 Tit. 686 44 ............................................ 12 000 6 566 Zusammen ............................................................ 52 000 43 467 893 45 -523 Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe 5 000 6 000 - Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 42. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 42. Erläuterungen: Die Mittel sind vorgesehen für Investitionsförderungen, insbesondere für die Unterstützung von Betrieben, die von der Nutztierhaltung auf die Produktion und Verarbeitung innovativer Proteine für die Humanernährung umstellen wollen. - 71 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 05 Tgr. 05 Nutztierhaltung (13 840) (18 745) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 533 51 -523 Entwicklung und Markteinführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung 3 840 2 940 1 057 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Ausgaben werden für die programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit geleistet. 686 52 -523 Bundesprogramm Nutztierhaltung 8 000 12 000 16 308 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 52. Erläuterungen: 1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu, darunter auch programmbezogene Informationsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Hofbesuche), geleistet werden. 2. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 52 gefördert werden. 3. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 4. Aus dem Titelansatz werden virtuelle Ställe der Zukunft mit dem Schwerpunkt Rind und Geflügel finanziert. 893 52 -523 Bundesprogramm Nutztierhaltung 2 000 3 805 3 083 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 50 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 52. - 72 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 893 52 (Titelgruppe 05) Erläuterungen: Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 893 52 gefördert werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. Titelgruppe 06 Tgr. 06 Digitalisierung (28 085) (46 468) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: In der Titelgruppe sind auch die Mittel des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, die aus der Auflösung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur stammen, veranschlagt. Dadurch und durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Titelgruppe wird dem Förderbedarf von Projekten im Bereich Digitalisierung des Bundesministeriums Rechnung getragen. 686 61 -523 Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 11 500 10 500 12 582 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 61 gefördert werden. 2. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen. 4. Aus dem Ansatz sind die Erstellung einer Landwirtschaftsdatenbank 2.0 und die Schaffung einer Tiergesundheitsdatenbank zur risikoorientierten Überwachung von Tiergesundheit und Tierwohl zu finanzieren. 686 63 -523 Digitalisierung in ländlichen Räumen 12 085 24 468 15 832 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 100 T€ Erläuterungen: Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. - 73 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 63 (Titelgruppe 06) Weniger wegen geringerer Umschichtung aus dem ehemaligen Sondervermögen Digitale Infrastruktur. 893 61 -523 Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 2 500 2 500 2 507 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ Erläuterungen: Aus dem Titelansatz kann die Anschaffung von Drohnen mit Infrarotsensor für Hegeringe gefördert werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 893 61 gefördert werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. 893 63 -523 Digitalisierung in ländlichen Räumen 2 000 3 000 25 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 400 T€ Erläuterungen: Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 686 15 -523 Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Holzverwertung 20 660 17 956 686 33 -165 Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland - - 686 43 -523 Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus (BÖL) 40 000 200 36 901 686 44 -523 Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe 12 000 6 566 686 46 -523 Zukunftsprogramm Pflanzenschutz 1 660 - 686 62 -523 Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 5 400 10 627 893 62 -523 Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 600 8 - 74 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Anlage zu Kapitel 1005 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 02 Tit. 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 19 107 13 695 14 013 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 8 519 8 090 7 442 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 5 535 3 541 3 517 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 5 053 2 064 3 054 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 19 107 13 695 14 013 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 552 92 -28 2.2 Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... - - - 2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 17 555 13 603 14 041 aus Kap. 1005 Tit. 686 21..................................................................................................... 12 502 11 539 10 987 aus Kap. 1005 Tit. 893 21..................................................................................................... 5 053 2 064 3 054 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 15 863 8 000 12 891 Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzliche Mittel aus dem Epl. 60 bereitgestellt. - 75 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 1005 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 1006 sind die Ausgaben für internationale Maßnahmen im Aufgabenbereich des BMLEH zusammengefasst. Wesentliche Herausforderungen sind die Sicherung der Ernährung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der Erhalt und die Förderung der Biodiversität und die Eindämmung des Klimawandels, die insbesondere in enger Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisationen eingegangen werden sollen. Ausgabenschwerpunkt des Kapitels sind mit ca. 32 Mio. Euro die Beiträge an internationale Organisationen. Wesentliche Ausgabeposition ist hier mit ca. 29 Mio. Euro der Beitrag zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Für die Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich werden ca. 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für die Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirtschaft sind 21 Mio. Euro eingeplant. Im Rahmen des Titels zur Internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung werden ca. 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weiterer Ausgabenbereich sind Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich mit 3 Mio. Euro. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit den Beiträgen an internationale Organisationen, insbesondere an die FAO, werden die internationalen Verpflichtungen abgedeckt. Oberstes Ziel der FAO ist die Sicherung der Ernährung weltweit. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten durch Politikberatung und technische Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Qualität von Ernährung, der nachhaltigen Steigerung landwirtschaftlicher Produktion und der Förderung ländlicher Entwicklung. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich werden multilaterale Projekte zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft durchgeführt. Relevante Sektoren und Institutionen in den betroffenen Ländern sowie internationale Organisationen werden gestärkt. Beispiele sind vor allem Projekte zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung im ländlichen Raum, zum Erhalt und zur Förderung genetischer Ressourcen und zum Waldschutz. Mit der Bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirtschaft fördert das BMLEH Kooperationsprojekte, die die Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen Drittländern unterstützen. Die Projekte sind fester Bestandteil der Bilateralen Zusammenarbeit, weil sie die Agrarentwicklung in den Partnerländern unterstützen, den Aufbau von Verbänden und damit demokratischer Strukturen fördern und weltweite Netzwerke für deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen wirtschaftspolitisch wichtigen Drittländern (u. a. Ukraine, Brasilien, China) schaffen. Verstärkt werden praxisnahe Projekte zur Sicherung der Ernährung in Afrika und Asien unterstützt, u. a. landwirtschaftliche Demonstrationsfarmen und landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Im Rahmen des Titels Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung werden bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert. Ziel ist die Förderung wegweisender Pilotinitiativen zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung (SDGs 2, 12, 13, 15, 17). Das BMLEH unterstützt mit den Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich die Exportbemühungen vorrangig kleiner und mittlerer Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Deutschland. Das Programm dient der Pflege bestehender und der Erschließung neuer ausländischer Absatzmärkte und trägt auf diese Weise zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland, insbesondere in den ländlichen Räumen, bei. - 76 - 1005 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Tgr. 02 - Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 2,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zusammen........................................................................ - - - Insgesamt.......................................................................... 2,0 2,0 2,0 Haushaltsvermerk: Zu Titel 686 21 1. Zu Nr. 1.1 der Erläuterung: Nach § 14 Absatz 2 Satz 1 Haushaltsgesetz gilt folgende Regelung: Die Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse aus Zuwendungsmitteln darf einen im Einvernehmen zwischen BMEL und BMF festgesetzten Wert nicht übersteigen. Das DBFZ ist ferner befugt, zulasten von Projektmitteln Dritter unbefristete Arbeitsverhältnisse in Höhe einer zwischen BMEL und BMF vereinbarten Zahl einzugehen. Der Stellenplan für außertarifliche Arbeitsverhältnisse ist verbindlich. 2. An tariflich beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und solche mit denen außertarifliche Anstellungsverträge geschlossen werden, können Sonderzahlungen (befristete und unbefristete laufende Zulagen und einmalige Prämien) aus folgenden Anlässen gewährt werden: Zur Honorierung herausragender wissenschaftlicher Leistungen oder wesentlicher Beiträge zu solchen, zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere aus der Wirtschaft und dem Ausland, soweit ohne die Gewährung kein qualifiziertes Personal angeworben werden kann, sowie zur Verhinderung der Abwanderung besonders qualifizierter Fachkräfte. Diese Ermächtigung gilt entsprechend für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Aus- und/oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. 3. Sonderzahlungen dürfen nur nach Maßgabe von Grundsätzen gewährt werden, die vom BMEL im Einvernehmen mit dem BMF erlassen werden. Die finanziellen Auswirkungen dürfen ein mit dem BMF abgestimmtes Volumen nicht übersteigen. 4. Aus dem Tit. 428 02 des Wirtschaftsplanes dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für bis zu vier Professorinnen oder Professoren nach Besoldungsgruppe W 3 erstattet werden. Erfolgt die Beschäftigung in Form eines Arbeitsvertrages, ist die vorgenannte Regelung entsprechend anzuwenden. Voraussetzung ist ein mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des Professors. 5. Zu AT (B 2): Der derzeitige Stelleninhaber (administrativer Geschäftsführer) erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine persönliche Zulage in Höhe von 1 000 Euro monatlich. Erläuterungen: Zu Titel 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Zu Spalte 4: Daneben Beschäftigungsverhältnisse aus Tit. 428 02 des Wirtschaftsplans: 3,9 E 15, 9,5 E 14, 11,8 E 13, 2,9 E 12, 8,8 E 11, 5,5 E 10, 2,0 E9c, 11,5 E 9b, 3,8 E 9a, 3,6 E8, 3,0 E 7, 13,0 E 6, 4,1 E 5, 0,5 E 4 (Zusammen: 83,9). - 187 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 1005 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1010 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 684 01 1.2 Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), Darmstadt 1.5 Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) 1.6 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) - 188 -

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