Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(582)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
686 01
-523
Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben 2 960
3 410
1 259
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 050 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
1. Für Vorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung
der biologischen Vielfalt sind 1 Mio. Euro vorgesehen.
2. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können auch
Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung
des Titels 686 01 gefördert werden.
3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen.
686 05
-523
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
(BULEplus)
35 000
36 000
1 892
31 263
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 004 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 150 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 354 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 05.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 05.
- 63 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen
Vorhaben finanziert werden, die beispielhaften Charakter haben können, neue Themen
oder Ideen aufgreifen und unterstützen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten,
gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen.
Die Vorhaben sollen die Vielfalt der ländlichen Räume und deren unterschiedliche
Herausforderungen berücksichtigen und nachhaltig unterstützen - und damit auch
zu lebenswerten Heimaten in den vielfältigen Regionen beitragen. Förderfähig
sind auch Maßnahmen zur Präsentation und Verbreitung von Ergebnissen der
Vorhaben.
Weiterhin können Zuwendungen oder Aufträge im Bereich der Forschung und
Entwicklung, einschließlich des Wissenstransfers in die ländlichen Räume,
Schulungs- und Informationsmaßnahmen sowie programmbezogene Wettbewerbe
finanziert werden. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im
Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 686 05 gefördert werden.
Die Vernetzung in ländlichen Räumen soll darüber hinaus gestärkt werden.
Ressourcenbündelung und ressortübergreifende Zusammenarbeit werden
zukunftsweisend umgesetzt.
Es können auch Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und
bürgerschaftlichen Engagements in ländlichen Räumen gefördert werden.
Im Rahmen von Modellprojekten kann beispielsweise die Vernetzung, der
Erfahrungsaustausch sowie die Ableitung von Best-Practice-Empfehlungen zur
Stärkung der Dorfläden gefördert werden.
Für Projekte der am Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale
Wertschöpfung beteiligten Ressorts (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) stehen Mittel in folgender Höhe zur
Verfügung:
BMLEH
€
BMWSB
€
BKM
€
BMJV
€
19 118 000 9 485 000 6 732 000 665 000
Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger
geleistet werden.
Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 500 T€ und für
Fachinformationen sind 5 000 T€ vorgesehen.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Investitionen zur Weiterentwicklung regionaler
Landwirtschaftsmuseen in Deutschland getätigt werden.
Aus dem Titelansatz werden in einem nicht unerheblichen Teil Maßnahmen zur
Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten getätigt.
Ausgaben für Investitionen
893 05
-523
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
(BULEplus)
1 000
1 000
1 026
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 05.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05.
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1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 893 05
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 686 05.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(13)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe (70 885)
(80 160)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Gefördert werden sollen
1. der Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung
nachwachsender Rohstoffe,
2. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erschließung
weiterer Verwendungsmöglichkeiten im Nichtnahrungsmittelsektor,
3. Informationsvermittlung vor allem für Produzenten, Verarbeiter und Anwender
nachwachsender Rohstoffe,
4. Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit (Tit. 686 11).
Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger
geleistet werden.
686 11
-523
Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur
Förderung der nationalen Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft
44 885
31 500
29 110
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
Erläuterungen:
1. Hieraus können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen
der Zweckbestimmung des Tit. 686 11 gefördert werden.
2. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 250 T€ und für
Fachinformationen sind 2 400 T€ vorgesehen.
3. Es können auch Maßnahmen zur nachhaltigen Holzverwertung gefördert
werden.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
Kap. 1005 Tit. 686 15 ............................................ 20 660 17 956
- 65 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
893 11
-523
Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und
Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe
(Investitionen)
26 000
28 000
26 276
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der
Bundesverwaltung
(65 755)
(57 053)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
632 21
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
44 105
40 770
39 727
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Bayern............................................................................................ (2 352) (2 339) (2 306)
1.1 Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie (Leibniz-
LSB@TUM)..................................................................................... 50,00 2 352 2 339 2 306
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 2 105 2 093 2 087
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 247 246 219
2. Brandenburg.................................................................................. (31 137) (26 959) (26 810)
2.1 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V. (ZALF),
Müncheberg........................................................................................... 50,00 17 507 13 721 13 537
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 15 291 12 731 12 315
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 2 216 990 1 222
2.2 Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e. V. (ATB),
Potsdam.......................................................................................... 50,00 8 669 8 306 8 408
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 7 961 7 692 7 356
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 708 614 1 052
2.3 Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau e. V. (IGZ),
Großbeeren..................................................................................... 50,00 4 961 4 932 4 865
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 4 515 4 479 4 422
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 446 453 443
3. Mecklenburg-Vorpommern........................................................... (11 313) (10 775) (10 628)
3.1 Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN), Dummerstorf........... 50,00 11 313 10 775 10 628
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 10 938 10 500 10 353
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 375 275 275
4. Sachsen-Anhalt............................................................................. (3 398) (3 377) (3 307)
4.1 Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien
(IAMO), Halle................................................................................... 50,00 3 398 3 377 3 307
- aus Kap. 1005 Tit. 632 21............................................................. 3 295 3 275 3 194
- aus Kap. 1005 Tit. 882 21............................................................. 103 102 113
- 66 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02)
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Zusammen................................................................................................. 48 200 43 450 43 051
- Summe Tit. 632 21................................................................................... 44 105 40 770 39 727
- Summe Tit. 882 21................................................................................... 4 095 2 680 3 324
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Zum 31.12.2023 endete die dreijährige Abwicklungsfinanzierung des FBN. Ziel ist
es, nach erfolgreicher wissenschaftlicher Neuausrichtung zeitnah die
Wiederaufnahme des FBN in die gemeinsame Förderung der WGL zu beantragen.
Die weitere Finanzierung des FBN ab 01.01.2024 beruht auf einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMLEH und dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zur beabsichtigten Wiedereingliederung in die WGL sind die Haushaltsmittel
für das FBN weiterhin bei Kapitel 1005 632 21 und 893 21 veranschlagt.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 897 T€.
686 21
-165
Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Betrieb 12 502
11 539
10 987
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
2. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des
Zuwendungsbetrages zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig.... 91,88 100,00 17 555 13 603 14 041
- aus Kap. 1005 Tit. 686 21................................................................. 12 502 11 539 10 987
- aus Kap. 1005 Tit. 893 21................................................................. 5 053 2 064 3 054
Wirtschaftsplan zu 1.1 siehe Anlage zum Kapitel 1005.
Das Deutsche Biomasseforschungszentrum bearbeitet Forschungs- und Entwicklungsaufträge, insbesondere im Bereich der
energetischen Nutzung von Biomasse, und berät das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in allen damit
zusammenhängenden Fragen.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 555 T€.
- 67 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
882 21
-164
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
4 095
2 680
3 324
Haushaltsvermerk:
Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 384 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 21.
893 21
-165
Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Investitionen 5 053
2 064
3 054
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Neubau Technikum mit Laboreinrichtungen und
Seminarbereich (seit 2021 aus Kapitel 6002 Titel 893 44)........................ 45 225 45 225 - - - -
2. Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Erweiterungsbauten.............................. 10 420 8 828 689 - 903 -
3. Sonstige Maßnahmen.............................................................. 32 503 13 168 1 375 - 4 150 13 810
Zusammen.................................................................................... 88 148 67 221 2 064 - 5 053 13 810
Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzliche
Mittel aus dem Epl. 60 bereitgestellt.
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 686 21.
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Forschung und Innovation (58 257)
(61 129)
(1 060)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus der Titelgruppe kann ein Betrag von bis zu 2 000 T€ eingesetzt
werden, um Vorhaben, Inhalte und Ergebnisse der Forschung im
Geschäftsbereich des BMLEH in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit
bekannt zu machen.
- 68 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
544 31
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 6 720
6 794
4 188
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Das BMLEH bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben
wissenschaftlicher Entscheidungshilfe.
Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den
Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-,
Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb der
Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht dem
Epl. 10 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel können
auch Zuwendungen gewährt werden.
685 31
-165
Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse,
Symposien u. Ä.) im Inland und zur Veröffentlichung wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse
287
225
105
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 300 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
686 31
-523
Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
36 000
38 660
350
39 450
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind vorgesehen für Innovationen, insbesondere in den Bereichen:
- Tier- und Pflanzengesundheit,
- Züchtung von Nutzpflanzen und Nutztieren,
- Neue Verfahren und Techniken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft,
- Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln,
- Umweltgerechte Landbewirtschaftung,
- Gesundheitlicher Verbraucherschutz.
Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben -
einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der
Bundesforschungsinstitute gefördert werden.
686 32
-523
Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen 300
500
1 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 69 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 32 (Titelgruppe 03)
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind insbesondere vorgesehen für Zuwendungen und Aufträge zur
Überführung einsatzreifer, modellhaft erprobter Methoden in die Praxis sowie zur
Validierung tierversuchsfreier Methoden, z. B. durch Ringstudien.
687 31
-165
Internationale Forschungskooperationen zu Welternährung und zu
anderen internat. Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung, der
Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
7 950
7 950
710
5 764
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 850 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 250 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Ausgaben dürfen auch zum Zweck der Beteiligung an Fonds im
Rahmen von ERA-Net-Forschungsprojekten, European Partnerships und
anderen entsprechenden EU-Initiativen nach den Europäischen
Forschungsrahmenprogrammen geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Agrarforschung
umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen sowie
Kontakte zu im Bereich der Forschung und Entwicklung tätigen Stellen des
Auslands. Die Abkommen beinhalten im Allgemeinen sowohl einen Personal- und
Informationsaustausch als auch die Durchführung gemeinsamer Vorhaben in
verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik.
Veranschlagt sind Vergütungen für Studienreisen und -aufenthalte ausländischer
und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen
im In- und Ausland, die im Interesse des BMLEH liegen.
Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates
Nr. 1513/2002/EG vom 27. Juni 2002 (Amtsblatt L 232) können sich die
Mitgliedsstaaten an sog. ERA-Net-Forschungsprojekten beteiligen. Eine Form der
Beteiligung sieht die Einzahlung von Mitteln in einen gemeinsamen Fonds vor. Zu
diesem Zweck sind Haushaltsmittel veranschlagt.
Aus dem Titel dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet
werden.
893 31
-523
Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
7 000
7 000
1 390
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 650 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 450 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Titel 686 31.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau (59 413)
(74 660)
(200)
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 70 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
686 42
-523
Zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft und
ökologischer Landbau
54 413
15 000
13 682
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 893 45.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 45.
Erläuterungen:
1. Die finanzwirksamen Maßnahmen konzentrieren sich insbesondere auf die
folgenden Schwerpunkte:
a. Ackerbaustrategie
b. ökologischer Landbau (BÖL)
c. Proteine der Zukunft und Chancenprogramm Höfe
2. Aus dem Titel können auch Vorhaben nachhaltiger Landwirtschaft in den
Bereichen Gartenbau und Sonderkulturen gefördert werden.
3. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien und gutachtliche
Stellungnahmen geleistet werden.
4. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
5. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung gefördert werden.
6. Für programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit sind 600 T€ und für
Fachinformationen 2 000 T€ vorgesehen.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
Kap. 1005 Tit. 686 43 ............................................ 40 000 36 901
Kap. 1005 Tit. 686 44 ............................................ 12 000 6 566
Zusammen ............................................................ 52 000 43 467
893 45
-523
Investitionsförderung für Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm
Höfe
5 000
6 000
-
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 42.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 42.
Erläuterungen:
Die Mittel sind vorgesehen für Investitionsförderungen, insbesondere für die
Unterstützung von Betrieben, die von der Nutztierhaltung auf die Produktion und
Verarbeitung innovativer Proteine für die Humanernährung umstellen wollen.
- 71 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Nutztierhaltung (13 840)
(18 745)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
533 51
-523
Entwicklung und Markteinführung einer verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung
3 840
2 940
1 057
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Ausgaben werden für die programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
686 52
-523
Bundesprogramm Nutztierhaltung 8 000
12 000
16 308
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 52.
Erläuterungen:
1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachtliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu, darunter auch
programmbezogene Informationsmaßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Hofbesuche),
geleistet werden.
2. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 686 52 gefördert werden.
3. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
4. Aus dem Titelansatz werden virtuelle Ställe der Zukunft mit dem Schwerpunkt
Rind und Geflügel finanziert.
893 52
-523
Bundesprogramm Nutztierhaltung 2 000
3 805
3 083
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 50 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung
bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 52.
- 72 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 893 52 (Titelgruppe 05)
Erläuterungen:
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 893 52 gefördert werden.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Digitalisierung (28 085)
(46 468)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
In der Titelgruppe sind auch die Mittel des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat, die aus der Auflösung des Sondervermögens Digitale
Infrastruktur stammen, veranschlagt. Dadurch und durch die gegenseitige
Deckungsfähigkeit innerhalb der Titelgruppe wird dem Förderbedarf von Projekten
im Bereich Digitalisierung des Bundesministeriums Rechnung getragen.
686 61
-523
Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
11 500
10 500
12 582
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden. Es können
auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 686 61 gefördert werden.
2. Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
3. Für Fachinformationen sind 100 T€ vorgesehen.
4. Aus dem Ansatz sind die Erstellung einer Landwirtschaftsdatenbank 2.0 und
die Schaffung einer Tiergesundheitsdatenbank zur risikoorientierten
Überwachung von Tiergesundheit und Tierwohl zu finanzieren.
686 63
-523
Digitalisierung in ländlichen Räumen 12 085
24 468
15 832
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 100 T€
Erläuterungen:
Ausgaben dürfen auch für vorbereitende Arbeiten, Studien, gutachterliche
Stellungnahmen und Fachinformationen hierzu geleistet werden.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
- 73 -
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 63 (Titelgruppe 06)
Weniger wegen geringerer Umschichtung aus dem ehemaligen Sondervermögen
Digitale Infrastruktur.
893 61
-523
Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
2 500
2 500
2 507
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz kann die Anschaffung von Drohnen mit Infrarotsensor für
Hegeringe gefördert werden.
Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der
Zweckbestimmung des Titels 893 61 gefördert werden.
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
893 63
-523
Digitalisierung in ländlichen Räumen 2 000
3 000
25
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 400 T€
Erläuterungen:
Aus dem Titelansatz dürfen auch Aufträge finanziert werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
686 15
-523
Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Holzverwertung
20 660
17 956
686 33
-165
Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland
-
-
686 43
-523
Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus (BÖL)
40 000
200
36 901
686 44
-523
Proteine der Zukunft mit Chancenprogramm Höfe
12 000
6 566
686 46
-523
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
1 660
-
686 62
-523
Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
5 400
10 627
893 62
-523
Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
600
8
- 74 -
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Anlage zu Kapitel 1005 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 02 Tit. 686 21
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
Wirtschaftsplan
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 19 107 13 695 14 013
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 8 519 8 090 7 442
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 5 535 3 541 3 517
1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 5 053 2 064 3 054
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 19 107 13 695 14 013
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 552 92 -28
2.2 Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... - - -
2.3 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 17 555 13 603 14 041
aus Kap. 1005 Tit. 686 21..................................................................................................... 12 502 11 539 10 987
aus Kap. 1005 Tit. 893 21..................................................................................................... 5 053 2 064 3 054
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 15 863 8 000 12 891
Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden zusätzliche Mittel aus dem Epl. 60 bereitgestellt.
- 75 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
1005
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 1006 sind die Ausgaben für internationale
Maßnahmen im Aufgabenbereich des BMLEH zusammengefasst.
Wesentliche Herausforderungen sind die Sicherung der
Ernährung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der
Erhalt und die Förderung der Biodiversität und die
Eindämmung des Klimawandels, die insbesondere in enger
Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie
internationalen Organisationen eingegangen werden sollen.
Ausgabenschwerpunkt des Kapitels sind mit ca. 32 Mio. Euro
die Beiträge an internationale Organisationen. Wesentliche
Ausgabeposition ist hier mit ca. 29 Mio. Euro der Beitrag zur
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO).
Für die Zusammenarbeit mit der FAO und anderen
internationalen Organisationen im Agrar- und
Ernährungsbereich werden ca. 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Für die Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem
Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der
Landwirtschaft sind 21 Mio. Euro eingeplant.
Im Rahmen des Titels zur Internationalen nachhaltigen
Waldbewirtschaftung werden ca. 6 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt.
Weiterer Ausgabenbereich sind Maßnahmen zur
Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und
Ernährungsbereich mit 3 Mio. Euro.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit den Beiträgen an internationale Organisationen,
insbesondere an die FAO, werden die internationalen
Verpflichtungen abgedeckt. Oberstes Ziel der FAO ist die Sicherung
der Ernährung weltweit. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten
durch Politikberatung und technische Zusammenarbeit bei der
Verbesserung der Qualität von Ernährung, der nachhaltigen
Steigerung landwirtschaftlicher Produktion und der Förderung
ländlicher Entwicklung.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAO und
anderen internationalen Organisationen im Agrar- und
Ernährungsbereich werden multilaterale Projekte zur Stärkung der
internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Ernährung,
Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft durchgeführt.
Relevante Sektoren und Institutionen in den betroffenen
Ländern sowie internationale Organisationen werden gestärkt.
Beispiele sind vor allem Projekte zur Umsetzung des Rechts
auf Nahrung im ländlichen Raum, zum Erhalt und zur
Förderung genetischer Ressourcen und zum Waldschutz.
Mit der Bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem
Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der
Landwirtschaft fördert das BMLEH Kooperationsprojekte, die die
Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in
zahlreichen Drittländern unterstützen. Die Projekte sind fester
Bestandteil der Bilateralen Zusammenarbeit, weil sie die
Agrarentwicklung in den Partnerländern unterstützen, den Aufbau
von Verbänden und damit demokratischer Strukturen fördern
und weltweite Netzwerke für deutsche Unternehmen der
Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen
wirtschaftspolitisch wichtigen Drittländern (u. a. Ukraine, Brasilien, China)
schaffen. Verstärkt werden praxisnahe Projekte zur Sicherung
der Ernährung in Afrika und Asien unterstützt, u. a.
landwirtschaftliche Demonstrationsfarmen und landwirtschaftliche
Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.
Im Rahmen des Titels Internationale nachhaltige
Waldbewirtschaftung werden bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung
einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern
gefördert. Ziel ist die Förderung wegweisender Pilotinitiativen
zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger
Waldbewirtschaftung (SDGs 2, 12, 13, 15, 17).
Das BMLEH unterstützt mit den Maßnahmen zur
Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und
Ernährungsbereich die Exportbemühungen vorrangig kleiner
und mittlerer Unternehmen der Agrar- und
Ernährungswirtschaft mit Sitz in Deutschland. Das Programm dient der
Pflege bestehender und der Erschließung neuer ausländischer
Absatzmärkte und trägt auf diese Weise zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland, insbesondere in
den ländlichen Räumen, bei.
- 76 -
1005 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Tgr. 02 - Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2026
Soll
2025
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 21
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 1,0
Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 2,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zusammen........................................................................ - - -
Insgesamt.......................................................................... 2,0 2,0 2,0
Haushaltsvermerk:
Zu Titel 686 21
1. Zu Nr. 1.1 der Erläuterung:
Nach § 14 Absatz 2 Satz 1 Haushaltsgesetz gilt folgende Regelung: Die Anzahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse aus
Zuwendungsmitteln darf einen im Einvernehmen zwischen BMEL und BMF festgesetzten Wert nicht übersteigen. Das
DBFZ ist ferner befugt, zulasten von Projektmitteln Dritter unbefristete Arbeitsverhältnisse in Höhe einer zwischen BMEL
und BMF vereinbarten Zahl einzugehen. Der Stellenplan für außertarifliche Arbeitsverhältnisse ist verbindlich.
2. An tariflich beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und solche mit denen außertarifliche
Anstellungsverträge geschlossen werden, können Sonderzahlungen (befristete und unbefristete laufende Zulagen und einmalige
Prämien) aus folgenden Anlässen gewährt werden: Zur Honorierung herausragender wissenschaftlicher Leistungen oder
wesentlicher Beiträge zu solchen, zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere aus der Wirtschaft
und dem Ausland, soweit ohne die Gewährung kein qualifiziertes Personal angeworben werden kann, sowie zur
Verhinderung der Abwanderung besonders qualifizierter Fachkräfte. Diese Ermächtigung gilt entsprechend für sonstige
im wissenschaftsrelevanten Bereich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie im Rahmen der Planung,
Vorbereitung, Durchführung, Aus- und/oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten.
3. Sonderzahlungen dürfen nur nach Maßgabe von Grundsätzen gewährt werden, die vom BMEL im Einvernehmen mit dem
BMF erlassen werden. Die finanziellen Auswirkungen dürfen ein mit dem BMF abgestimmtes Volumen nicht übersteigen.
4. Aus dem Tit. 428 02 des Wirtschaftsplanes dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für bis zu vier
Professorinnen oder Professoren nach Besoldungsgruppe W 3 erstattet werden. Erfolgt die Beschäftigung in Form eines
Arbeitsvertrages, ist die vorgenannte Regelung entsprechend anzuwenden. Voraussetzung ist ein mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des
Professors.
5. Zu AT (B 2):
Der derzeitige Stelleninhaber (administrativer Geschäftsführer) erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine
persönliche Zulage in Höhe von 1 000 Euro monatlich.
Erläuterungen:
Zu Titel 686 21
1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig
Zu Spalte 4:
Daneben Beschäftigungsverhältnisse aus Tit. 428 02 des Wirtschaftsplans: 3,9 E 15, 9,5 E 14, 11,8 E 13, 2,9 E 12, 8,8 E 11, 5,5 E 10, 2,0 E9c,
11,5 E 9b, 3,8 E 9a, 3,6 E8, 3,0 E 7, 13,0 E 6, 4,1 E 5, 0,5 E 4 (Zusammen: 83,9).
- 187 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
1005
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 1010
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
684 01 1.2 Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL), Darmstadt
1.5 Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF)
1.6 Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
- 188 -