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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1006 Internationale Maßnahmen (Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) 1006 Internationale Maßnahmen Überblick zum Kapitel 1006 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 69 720 80 489 -10 769 1 231 66 274 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 69 720 80 489 -10 769 1 231 66 274 davon nicht flexibilisiert........................................... 69 720 80 489 -10 769 1 231 66 274 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 22 670 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 9 530 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 7 640 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 5 500 - 81 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 -523 Internationaler Praktikantenaustausch 530 530 201 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 470 T€ Erläuterungen: Ausländischen jungen Fachkräften soll ein Praktikum in Deutschland ermöglicht werden. Junge deutsche Fachkräfte sollen durch ein Auslandspraktikum ihre berufliche Kompetenz erweitern. Gefördert werden Praktikantinnen- und Praktikantenprogramme anerkannter Organisationen. 686 02 -523 Zuschüsse zur Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland 740 540 540 Erläuterungen: Die Mittel sind veranschlagt für Zuschüsse an das Regionalbüro des Europäischen Forstinstituts (EFI) sowie die Ansiedlung der Forest Risk Facility. 687 01 -523 Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich 2 000 2 000 2 009 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 960 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 640 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 82 - 1006 Internationale Maßnahmen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 02 -523 Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes 20 000 28 500 895 20 067 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. Erläuterungen: Aus den Ausgaben darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahme unterstützt. Es können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels 687 02 gefördert werden. Das Kooperationsprogramm wird insbesondere in folgenden Projekttypen umgesetzt: 1. Bei den Agrarpolitischen Dialogen werden Entscheidungsträger in Partnerländern beraten. 2. Bei den Wirtschaftskooperationsprojekten werden die gute fachliche Praxis demonstriert und erprobt, Fachkräfte in Partnerländern aus- und weitergebildet sowie Wissen transferiert. 3. Im Rahmen von Verbandskooperationsprojekten wird die Zusammenarbeit von Organisationen der Agrarwirtschaft auf nationalen und internationalen Ebenen unterstützt. 687 03 -523 Beteiligung an Veranstaltungen der FAO und anderer internat. Organisationen auf dem Gebiet der Ernährung, der Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes außerhalb Deutschlands 300 300 74 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................ 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 200 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 687 04. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Veranstaltungen von Unterorganisationen der FAO sowie Kooperationsmaßnahmen der FAO und anderer internationaler Organisationen geleistet werden. 687 04 -523 Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich 8 800 11 645 228 9 613 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 83 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 04 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 200 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 03. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bilaterale Projekte zur Ernährungssicherung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)......................... 5 700 2. Förderung von Vorhaben der FAO und anderer internationaler Organisationen im Bereich genetischer Ressourcen.......................... 900 3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Vermeidung von Emissionen aus Entwaldung sowie Umsetzung der VN- Waldübereinkunft im Ausland und Beitrag zum Finanzierungsmechanismus............................................................................................. 1 450 4. Förderung von anderen Vorhaben internationaler Organisationen. 750 Zusammen............................................................................................ 8 800 Mitveranschlagt sind die Kosten vorbereitender, begleitender und auswertender Maßnahmen. 687 05 -523 Beiträge an nationale und internationale Organisationen 31 850 31 474 28 698 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH) in Paris.......................................................................................... 2,00 - 315 18 333 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Tierseuchenbekämpfung 2. Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) in Paris. 3,40 - 120 - 120 Rechtsgrundlage: Übereinkommen Zweck: Harmonisierung der Standards des Weinsektors 3. Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) in Kopenhagen............................................................................................ 7,50 2 065 DKK 276 - 276 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze und des Meeresumweltschutzes 4. Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (EPPO) in Paris............................................................... 5,90 - 158 - 158 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes 5. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in Rom............................................................. 6,11 17 472 USD 16 818 - 16 818 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Verbesserung der Ernährungslage und zur Förderung der Landwirtschaft, Reformkosten................................................................................ - - 12 142 - 12 142 6. Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) in Genf......................................................................... 7,70 268 CHF 290 - 290 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten 7. Cartagena Protokoll zur Biosicherheit in Montreal.................... 8,60 271 USD 261 - 261 - 84 - 1006 Internationale Maßnahmen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 05 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgundlage: Gesetz Zweck: Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch Biotechnologie hervorgebrachten, lebenden, veränderten Organismen. 8. Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, (CCAMLR), Hobart/Tasmanien................................. 3,43 156 AUD 96 - 96 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung der Fauna und Flora der Antarktis 9. Internationale Walfangkommission (IWC) in Cambridge (England).......................................................................................... 4,10 80 GBP 92 - 92 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Intern. Zusammenarbeit zur Erhaltung der Wale 10. Bioversity International, Rom (ECPGR).................................... 10,90 - 66 - 66 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen 11. Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) - Forest Europe......................................................... 18,00 - 110 - 110 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Pan-europäische Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder 12. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) - Part II Aktivitäten........................................ - - 263 - 263 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 13. Internationaler Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung (ITPGR), Rom.......................... - - - 275 275 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sowie Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile 14. Sonstiges.................................................................................. - - 500 50 550 Zusammen........................................................................................ 31 507 343 31 850 Differenzen durch Rundung möglich 687 06 -523 Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 5 500 5 500 108 5 072 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass nach Beendigung der Projektarbeit für das Projekt angeschaffte Vermögensgegenstände an die beratene Einrichtung unentgeltlich abgegeben werden können. - 85 - Internationale Maßnahmen 1006 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 06 Erläuterungen: Es sollen bilaterale Forstprojekte zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerländern gefördert werden. Es können auch Vorhaben - einschließlich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Tit. 687 06 gefördert werden. Aus dem Ansatz darf auch eine Vergütung an ein Unternehmen gezahlt werden, das das BMLEH bei Vorbereitung, Vergabe und Kontrolle der Maßnahmen unterstützt. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 86 - 1006 Internationale Maßnahmen Überblick zum Kapitel 1010 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 9 218 11 499 -2 281 21 948 Übrige Einnahmen.................................................. 123 96 +27 439 Gesamteinnahmen.................................................. 9 341 11 595 -2 254 22 387 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 100 238 95 659 +4 579 600 69 138 Ausgaben für Investitionen...................................... 161 373 244 211 -82 838 6 168 113 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -151 139 -109 689 -41 450 - Gesamtausgaben.................................................... 110 472 230 181 -119 709 606 237 251 davon nicht flexibilisiert........................................... 110 472 230 181 -119 709 606 237 251 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 401 715 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 160 145 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 108 370 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 58 200 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 25 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 25 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 25 000 - 87 - Sonstige Bewilligungen 1010 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 09 -523 Vermischte Einnahmen 3 000 3 000 11 094 Erläuterungen: Insbesondere für Rückzahlungen unverwendeter Zuschüsse, Zinsen für unverwendete Zuschüsse und Verkaufserlöse für aus Zuschüssen beschaffte Gegenstände. 129 01 -522 Ablieferung der Zinseinkünfte des Zweckvermögens, das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet wird 238 409 86 Erläuterungen: Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 1010. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank - ZweckVG (Art. 1 des Gesetzes vom 12. August 2005, BGBl. I S. 2363) sind alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Zweckvermögens in einem Wirtschaftsplan als Anlage zu Kap. 1010 darzustellen. 129 02 -521 Einnahmen aus dem Zweckvermögen, das von der Postbank verwaltet wird 5 980 8 090 10 768 132 01 -165 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - - 133 01 -812 Einnahmen aus Veräußerung von Vermögenswerten - - - Übrige Einnahmen 152 01 -521 Zinsen aus Darlehen zur Förderung der Flurbereinigung 1 4 2 162 01 -521 Zinsen von Mitteln, die von der Postbank verwaltet werden 1 1 1 Erläuterungen: Einnahmen aus Darlehen zur Förderung der ländlichen Siedlung, die der Bund vor Erlass des Bundesvertriebenengesetzes und des Siedlungsförderungsgesetzes bereitgestellt hat. Außerdem sind hier die Einnahmen aus der Gewährung von Darlehen für die Siedlung im Ausland veranschlagt. 162 03 -521 Zinsen aus Darlehen für besondere agrarstrukturelle Maßnahmen 10 10 31 162 10 -521 Zinsen aus Darlehen für die Förderung der Wiedereinrichtung und Modernisierung bäuerlicher Familienbetriebe in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet 1 1 - - 88 -

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