polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen .......................................................................... 8 Ausgaben-Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm................................................................................ 16 Ausgaben-Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Bodenaufklärungssystems NATO Alliance Ground Surveillance (NATO AGS)........................................................................................................................ 16 Ausgaben-Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO Airborne Early Warning and Control (NAEW&C).......................................................................................................................... 16 Ausgaben-Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multinational Multirole Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF)....................................................................................................................... 18 Ausgaben-Tgr. 07 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Einsatzgleichen Verpflichtungen und anerkannten Missionen......................................................................................................................................... 18 Ausgaben-Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen.................. 19 1403 Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten .................................................................................................................................... 22 Einnahmen-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten............................................................................ 26 Ausgaben-Tgr. 07 Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten......... 31 Ausgaben-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten.............................................................................. 33 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 42 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Innovationen ................................................................................................... 43 Ausgaben-Tgr. 01 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für Zwecke der wehrtechnischen Luftfahrtforschung....................................................................................................................................................... 51 Ausgaben-Tgr. 02 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München. 51 1405 Militärische Beschaffungen .................................................................................................................................. 53 Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Bundeswehr" (1491) ............................................................. 75 1406 Materialerhaltung der Bundeswehr ...................................................................................................................... 83 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 87 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr ...................................................................................................................... 88 1408 Unterbringung ...................................................................................................................................................... 101 Ausgaben-Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr................................ 114 Ausgaben-Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von militärischem Interesse......................................................................................................................................... 116 Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes.... 117 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 14) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) ........ 120 1409 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Landes- und Bündnisverteidigung ........................... 123 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden oder Dritter....................................... 125 1410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 126 Einnahmen-Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen................................... 130 1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 135 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 136 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 138 1412 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 142 1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. .................................................. 146 1414 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst ................................................................................................ 159 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 161 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 163 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 173 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch den im Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erstmals seit Jahrzehnten wieder militärisch bedroht. Der russische Angriffskrieg stellt eine Zäsur dar und: Freiheit und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif - weder politisch, noch gesellschaftlich oder finanziell. Die Verteidigung von Freiheit und Sicherheit ist die oberste Pflicht nationaler Sicherheitsvorsorge. Diese wird durch den abgestimmten Einsatz von zivilen und militärischen, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen und darüber hinaus in multinationalen Bündnissen und Partnerschaften gewährleistet. Die Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen (VN) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bilden gemeinsam mit bi- und multilateralen Formaten europäischer und transatlantischer Kooperation den Rahmen des sicherheitspolitischen Handelns Deutschlands. Deutschland hat als global vernetztes Land ein vitales Sicherheitsinteresse an der Erhaltung regelbasierter internationaler Stabilität und Ordnung. Deutschland ist in den Verteidigungsplanungen der NATO und der EU fest verankert und geht damit politische Verpflichtungen ein. Die transatlantische und die europäische Partnerschaft bilden eine entscheidende Grundlage für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der NATO-EU- Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird u. a. am Strategischen Konzept der NATO und am Strate-gischen Kompass der EU aus dem Jahr 2022 deutlich, als auch durch die dritte Gemeinsame Erklärung von EU und NATO ("Joint Declaration") von 2023. Verfassungsrechtliche Vorgaben und die in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschriebenen sicherheitspolitischen Werte, Interessen und strategischen Prioritäten Deutschlands bilden den Rahmen für Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr als Instrument des integrierten Ansatzes deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Ausgestaltung dieser politisch-strategischen Vorgaben sowie die ministerielle Steuerung der gesamten Bundeswehr obliegen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als oberster Bundesbehörde. Übergreifendes Ziel ist es, im Sinne des Artikels 87a Grundgesetz einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen. Dabei ist die gestaltende Rolle Deutschlands als Akteur in der internationalen Sicherheitspolitik ein bestimmender Faktor. Der Auftrag der Bundeswehr umfasst im Wesentlichen den Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und die Verteidigung der Souveränität und territorialen Integrität Deutschlands und seiner Verbündeten. Daraus leiten sich die konkreten Aufgaben der Bundeswehr ab, die in einem gesamtstaatlichen Ansatz wahrzunehmen sind. Zu ihnen gehören: 1. Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag im Rahmen der NATO, 2. Militärische Beiträge zum Internationalen Krisenmanagement der Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen, Bündnisse und Partnerschaften, 3. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland im Rahmen freier Kapazitäten, 4. Partnerschaft und Kooperation, 5. Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe. Gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist die Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag der Bundeswehr, dem sich die weiteren Aufgaben unterordnen. Auf sie werden die Fähigkeiten und Strukturen der Bundeswehr prioritär ausgerichtet. Die Wahrung deutscher sicherheitspolitischer Interessen und die Verfolgung unserer strategischen Prioritäten bilden den Rahmen für Qualität und Quantität national bereitzustellender Fähigkeiten, Kräfte und Mittel der Bundeswehr. Ihre Fähigkeiten müssen entlang des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr durch eine kontinuierliche Modernisierung fortlaufend so weiterentwickelt werden, dass sie die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands gewährleisten. Die dauerhafte Stationierung einer Brigade in Litauen ist sichtbarer Ausdruck der Zeitenwende und unterstreicht die deutsche Rolle als verlässlicher Partner im Bündnis. Dies stellt einen wichtigen Beitrag für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO an der Ostflanke des Bündnisgebietes dar. In diesem Zusammenhang sind u. a. auch die Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und die Bereitstellung substantieller Fähigkeiten innerhalb der NATO und der EU bzw. auch für die VN von zentraler Bedeutung. Durch die Befähigung zum Einsatz von Streitkräften im gesamten Intensitätsspektrum wird Deutschland in die Lage versetzt, einen seiner Lage, Größe, Wirtschaftskraft und seinem politischen Gewicht entsprechenden militärischen Beitrag zu leisten, Verantwortung zu übernehmen und dadurch gestaltenden Einfluss in diesen Bündnissen auszuüben. Die NATO-Gipfel-Beschlüsse von Madrid 2022 haben den militärischen und politischen Anpassungsprozess der Allianz beschleunigt. Das dort verabschiedete Strategische Konzept der NATO beschreibt ein umfassendes Verständnis kollektiver Verteidigung und hebt die Bedeutung von glaubwürdiger Abschreckung und Verteidigung hervor. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands über das Sondervermögen Bundeswehr hinaus. Im Juni 2025 haben die Alliierten der NATO angesichts des substantiell geänderten sicherheitspolitischen Umfelds neue, anspruchsvolle Fähigkeitsziele beschlossen. Diesen Beschlüssen folgend haben sich die Alliierten beim NATO-Gipfel in Den Haag im Jahr 2025 verpflichtet. 5% der Wirtschaftsleistung aufgeteilt in zwei Aufgabenbereiche, in die Verteidigung zu investieren. Die Beschlüsse von Den Haag sehen vor, jährlich mindestens 3,5% des Bruttoinlandsprodukts für Kernverteidigungsausgaben bereitzustellen und jährlich bis zu 1,5% des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben aufzuwenden. Diese Ziele wollen die Alliierten spätestens bis zum Jahr 2035 erreichen. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist angesichts des strategischen Umfelds vordringlich und ein klares Signal an Verbündete, Partner und Herausforderer. - 3 - Vorwort 14 In den letzten Jahren hat sich Deutschland zusammen mit seinen Partnern entschieden für eine handlungsfähige EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung eingesetzt. Mit dem Strategischen Kompass der EU (März 2022) wurden wesentliche Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umgesetzt. Mit der Vorlage eines White Papers zur europäischen Verteidigungsbereitschaft 2030 sowie der Defence Readiness Roadmap haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt, die europäische Verteidigungsbereitschaft in voller Komplementarität zur NATO zu stärken, kritische militärische Fähigkeitslücken gemeinsam zu schließen und die europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu fördern. Für diese Ziele wurden neue Instrumente wie das European Defence Industry Programme (EDIP) und Security Action for Europe (SAFE) auf den Weg gebracht. Die bestehenden Initiativen der EU, wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) und die Koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigung (CARD), werden fortgesetzt, stetig weiterentwickelt und an den NATO- Fähigkeitszielen ausgerichtet. Die im Einzelplan 60 veranschlagten Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Friedensfazilität zugunsten der Ukraine leisten einen wichtigen Beitrag zur Schließung dringend benötigter militärischer Fähigkeiten und sind Ausdruck eines ressortübergreifenden Ansatzes der gesamten Bundesregierung. Die Vereinten Nationen sind der Grundpfeiler der regelbasierten internationalen Ordnung und der primäre Handlungsrahmen für die weltweite Friedenssicherung. Die VN sind integraler Bestandteil einer verantwortungsvollen und verlässlichen deutschen Sicherheitspolitik. Deutschland wird sich daher auch weiterhin militärisch an VN-Einsätzen beteiligen, sicherheitspolitische Handlungsoptionen erhalten, und zur Stärkung der Instrumente und Truppensteller der VN beitragen. Der Cyber- und Informationsraum entzieht sich als zentrale, globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts weitgehend nationalen und räumlichen Grenzen und wird an Bedeutung weiter zunehmen. Die Wahrung der Cybersicherheit ist daher eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundeswehr leistet, eingebettet in die nationale Cyber-Sicherheitsarchitektur, mit ihrem Auftrag "Cyber-Verteidigung" hierzu einen maßgeblichen Beitrag. Weiterhin spielt die Unterstützung von verbündeten Staaten durch nachhaltige Entwicklung multinationaler Kooperationsmöglichkeiten und Fähigkeiten sowie die Ertüchtigung von Partnern eine besondere Rolle. Insbesondere durch den ständigen Beitrag zu integrierten Kommandostrukturen, Verbänden und Dienststellen in NATO und EU sowie durch seine Sitze in den politischen Entscheidungsgremien ist Deutschland fest in der sicherheitspolitischen Architektur beider Organisationen verankert. Gemeinsame Einsätze, Übungen und Ausbildungen sowie einsatzgleiche Verpflichtungen verstärken diese Integration in NATO und EU. Der Einzelplan 14 unterstützt das Erreichen folgender Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bzw. der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Sustainable Development Goals, SDGs): 3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung", 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz". Zur Gliederung des Einzelplans Die Fach- und Programmausgaben des Einzelplans werden in den Kapiteln 1401 sowie 1403 bis 1408 dargestellt: Kapitel 1401: Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, Kapitel 1403: Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten, Kapitel 1404: Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung, Kapitel 1405: Militärische Beschaffungen, Kapitel 1406: Materialerhaltung der Bundeswehr, Kapitel 1407: Sonstiger Betrieb der Bundeswehr, Kapitel 1408: Unterbringung, Kapitel 1409: Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Landes- und Bündnisverteidigung. Den Kapiteln zu den Programmausgaben folgen die Kapitel Sonstige Bewilligungen (1410), Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1411) sowie die drei Behördenkapitel Bundesministerium (1412), Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr und Militärseelsorge usw. (1413) und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (1414). - 4 - 14 Vorwort Überblick zum Einzelplan 14 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 669 270 669 270 - 1 436 554 Übrige Einnahmen.................................................. 130 730 130 730 - 167 458 Gesamteinnahmen.................................................. 800 000 800 000 - 1 604 012 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 26 668 689 24 710 585 +1 958 104 50 564 23 543 354 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 654 637 13 484 186 +2 170 451 144 423 11 077 869 Militärische Beschaffungen..................................... 55 775 164 38 133 209 +17 641 955 12 071 20 029 157 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 048 464 3 522 490 +525 974 4 979 3 011 948 Ausgaben für Investitionen...................................... 7 602 665 2 836 842 +4 765 823 18 607 1 563 893 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 109 749 619 82 687 312 +27 062 307 230 644 59 226 221 davon flexibilisiert.................................................... 12 173 860 10 487 734 +1 686 126 193 033 8 856 663 davon nicht flexibilisiert........................................... 97 575 759 72 199 578 +25 376 181 37 611 50 369 558 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 109 001 670 82 235 190 +26 766 480 105 484 59 034 637 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 6 344 841 5 771 082 +573 759 55 543 5 590 431 Aus Hauptgruppe 5................................................. 4 804 436 4 055 795 +748 641 118 883 2 955 688 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 1 000 1 000 - 1 215 Aus Hauptgruppe 7................................................. 16 525 9 500 +7 025 2 200 2 740 Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 007 058 650 357 +356 701 16 407 306 589 Zusammen.............................................................. 12 173 860 10 487 734 +1 686 126 193 033 8 856 663 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 291 917 764 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 30 448 663 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 31 311 395 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 40 929 890 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 41 169 821 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 31 197 756 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 22 066 956 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 19 079 972 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 11 246 421 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 6 467 738 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 3 915 598 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 181 226 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 998 082 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 543 982 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 507 986 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 68 425 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 63 853 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 30 000 im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 30 000 ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 600 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 49 000 000 - 5 - Überblick zum Einzelplan 14 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 518 02, 853 01, Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1401 Tgr. 08, Kap. 1403 Tit. 525 71, Tgr. 02, Tgr. 03, Kap. 1407 Tit. 514 03, Kap. 1408 Tit. 632 01, Kap. 1410 Tit. 537 01, 547 01 und Kap. 1412 Tit. 546 01. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1401 Tgr. 07 und Tgr. 08. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 Grp. 551, Grp. 553, Grp. 554, Grp. 559, Hgr. 7 und Hgr. 8 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1403 Hgr. 4, Kap. 1412 Hgr. 4 und Kap. 1413 Hgr. 4. 4. Einsparungen bei den in die Flexibilisierung nach § 6 HG einbezogenen Titeln sowie bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1407 Tit. 511 03 und Kap. 1413 Tgr. 55. 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1411 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 6. Mehrausgaben im Zusammenhang mit Host Nation Support dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 14 mit Ausnahme folgender Titel: Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 15, 554 16, 554 17, 554 18, 554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27, 554 28, 554 30, 554 31, 554 32, Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 518 02, 853 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08. 7. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 bei Feststellung eines Falles gemäß Art. 80a GG oder Art. 115a GG dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1409 mit Ausnahme der Titel Kap. 1409 Tgr. 01. 8. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei Feststellung eine Falles gemäß Art. 80a GG oder Art. 115a GG dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: Kap. 1409 Tit. 554 01 und 558 01. 9. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1411 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 10. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass der BwConsulting GmbH, der Bw Bekleidungsmanagement GmbH, der BwFuhrparkService GmbH, der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH sowie der BWI GmbH im Geschäftsbereich des BMVg für die Durchführung von Aufträgen der Bundeswehr als deren Mitwirkungsleistung Personal sowie Vermögensgegenstände einschließlich Dienstleistungen unentgeltlich beigestellt bzw. zur Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung überlassenen Vermögensgegenständen nicht erstattet werden. 11. Gesellschaftsgründungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder seiner Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Privatisierung von Aufgabenfeldern der Bundeswehr bedürfen der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 12. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund einer im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel des Epl. 14 übertragen werden. 13. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. 14. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die durch das Bundesministerium für Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 aufgrund einer bei Kapitel 1201 Titel 891 11 oder Kapitel 1202 Titel 891 01 veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel der Titelgruppe 05 bei Kapitel 1408 übertragen werden. 15. Es wird zuglassen, das Personal sowie Personal- und Sachmittel aus dem Epl. 14 zur Unterstützung von Rüstungsexporten über Government-to-Government-Vereinbarungen eingesetzt werden. - 6 - 14 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Geheime Erläuterungsblätter: Bei einzelnen Titeln sind die Ansätze mit Einwilligung des Deutschen Bundestages in den Geheimen Erläuterungsblättern näher erläutert. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 USD = 0,85106 EUR; 10 NOK = 0,84438 EUR; 1 GBP = 1,14600 EUR; 1 PLN = 0,23691 EUR; 1 CAD = 0,62158 EUR; 1 CHF = 1,07365 EUR. - 7 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 14 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte und Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen In Kapitel 1401 werden finanzielle Verpflichtungen gegenüber der NATO, der EU, anderen internationalen Institutionen sowie solche, die mit mandatierten internationalen Einsätzen in Zusammenhang stehen, abgebildet. Die größte Position stellt die Titelgruppe 04, Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multirole Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF) mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 860 Mio.Euro dar, gefolgt von der Titelgruppe 01, NATO- Sicherheits- Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 381,25 Mio. Euro, der Titelgruppe 08, Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen, mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 360,73 Mio. Euro und den NATO Militärhaushalten (Titel 687 01), über die die NATO-Kommandostruktur gemeinsam finanziert wird, mit einem Ansatz i.H.v. 341 Mio. Euro. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Soll-Ansatz des Vorjahres betreffen zum einen die Titelgruppe 08 mit einer Minderung um 66,83 Mio. Euro und die Titelgruppe 07 mit einer Minderung um 30,25 Mio. Euro, sowie Titel 559 41, der sich um 764 Mio. Euro, Titel 559 12, der sich um 75 Mio. Euro, Titel 687 01 der sich um 25 Mio. Euro und Titel 687 05, der sich um 20,36 Mio. Euro erhöht. Die Wahrnehmung deutscher Verpflichtungen gegenüber der NATO, der EU sowie den VN zeigt sich hier insbesondere an den teils massiv erhöhten Beiträgen zur Gemeinschaftsfinanzierung von NATO und EU. Darüber hinaus leistet Deutschland wesentliche Beitragszahlungen aufgrund der Mitgliedschaft in einer Vielzahl multinationaler und internationaler Einrichtungen und unterstützt ferner die Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte (SDG 4). Ziel ist es dabei, eine gestaltende Rolle in der internationalen Sicherheitspolitik einzunehmen und als zuverlässiger sowie bedeutender Faktor wahrgenommen zu werden. Überblick zum Kapitel 1401 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 36 246 36 246 - 32 778 Gesamteinnahmen.................................................. 36 246 36 246 - 32 778 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 60 880 74 100 -13 220 37 620 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 217 350 256 410 -39 060 177 164 Militärische Beschaffungen..................................... 1 754 281 968 882 +785 399 629 905 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 780 234 719 828 +60 406 512 662 Gesamtausgaben.................................................... 2 812 745 2 019 220 +793 525 1 357 351 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 812 745 2 019 220 +793 525 1 357 351 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 812 745 2 019 220 +793 525 1 357 351 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 7 294 880 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 833 880 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 076 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 490 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 410 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 200 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 990 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 295 000 - 8 -

Relationen