Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 14
Bundesministerium der Verteidigung
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
1401 Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie
Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen ..........................................................................
8
Ausgaben-Tgr. 01 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm................................................................................ 16
Ausgaben-Tgr. 02 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Bodenaufklärungssystems NATO Alliance
Ground Surveillance (NATO AGS)........................................................................................................................ 16
Ausgaben-Tgr. 03 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten NATO-Frühwarnsystems NATO Airborne Early
Warning and Control (NAEW&C).......................................................................................................................... 16
Ausgaben-Tgr. 04 Beitrag zu den Kosten des luftgestützten Betankungssystems Multinational Multirole
Tanker Transport (MRTT) Fleet (MMF)....................................................................................................................... 18
Ausgaben-Tgr. 07 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit Einsatzgleichen Verpflichtungen und
anerkannten Missionen......................................................................................................................................... 18
Ausgaben-Tgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen.................. 19
1403 Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für
Soldatinnen und Soldaten ....................................................................................................................................
22
Einnahmen-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten............................................................................ 26
Ausgaben-Tgr. 07 Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten......... 31
Ausgaben-Tgr. 58 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten.............................................................................. 33
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 42
1404 Wehrforschung, Entwicklung und Innovationen ................................................................................................... 43
Ausgaben-Tgr. 01 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für Zwecke der wehrtechnischen
Luftfahrtforschung....................................................................................................................................................... 51
Ausgaben-Tgr. 02 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München. 51
1405 Militärische Beschaffungen .................................................................................................................................. 53
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Bundeswehr" (1491) ............................................................. 75
1406 Materialerhaltung der Bundeswehr ...................................................................................................................... 83
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 87
1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr ...................................................................................................................... 88
1408 Unterbringung ...................................................................................................................................................... 101
Ausgaben-Tgr. 01 Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr................................ 114
Ausgaben-Tgr. 04 Überprüfung und Ausbau öffentlicher Verkehrseinrichtungen und Versorgungsanlagen von
militärischem Interesse......................................................................................................................................... 116
Ausgaben-Tgr. 05 Ausgaben und Investitionen für verteidigungsrelevante Verkehrsinfrastruktur des Bundes.... 117
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 14)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Anlage 1 NATO-Sicherheits-Investitionsprogramm in der Bundesrepublik Deutschland - Anlage N (1490) ........ 120
1409 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Landes- und Bündnisverteidigung ........................... 123
Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden oder Dritter....................................... 125
1410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 126
Einnahmen-Tgr. 01 Erstattungen für Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass und zur Vorbeugung von
Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen................................... 130
1411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 135
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 136
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 138
1412 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 142
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. .................................................. 146
1414 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst ................................................................................................ 159
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 161
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 163
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 173
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch den im
Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine erstmals seit Jahrzehnten wieder
militärisch bedroht. Der russische Angriffskrieg stellt eine
Zäsur dar und: Freiheit und Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif -
weder politisch, noch gesellschaftlich oder finanziell.
Die Verteidigung von Freiheit und Sicherheit ist die oberste
Pflicht nationaler Sicherheitsvorsorge. Diese wird durch den
abgestimmten Einsatz von zivilen und militärischen,
staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen und
darüber hinaus in multinationalen Bündnissen und
Partnerschaften gewährleistet. Die Organisation des Nordatlantikvertrages
(NATO), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen
(VN) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) bilden gemeinsam mit bi- und multilateralen
Formaten europäischer und transatlantischer Kooperation den
Rahmen des sicherheitspolitischen Handelns Deutschlands.
Deutschland hat als global vernetztes Land ein vitales
Sicherheitsinteresse an der Erhaltung regelbasierter internationaler
Stabilität und Ordnung. Deutschland ist in den
Verteidigungsplanungen der NATO und der EU fest verankert und geht
damit politische Verpflichtungen ein. Die transatlantische und die
europäische Partnerschaft bilden eine entscheidende
Grundlage für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der NATO-EU-
Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird u. a.
am Strategischen Konzept der NATO und am Strate-gischen
Kompass der EU aus dem Jahr 2022 deutlich, als auch durch
die dritte Gemeinsame Erklärung von EU und NATO ("Joint
Declaration") von 2023.
Verfassungsrechtliche Vorgaben und die in der Nationalen
Sicherheitsstrategie der Bundesregierung beschriebenen
sicherheitspolitischen Werte, Interessen und strategischen
Prioritäten Deutschlands bilden den Rahmen für Auftrag und
Aufgaben der Bundeswehr als Instrument des integrierten Ansatzes
deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Ausgestaltung dieser politisch-strategischen Vorgaben
sowie die ministerielle Steuerung der gesamten Bundeswehr
obliegen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als
oberster Bundesbehörde.
Übergreifendes Ziel ist es, im Sinne des Artikels 87a
Grundgesetz einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zur
Verteidigung aufzustellen.
Dabei ist die gestaltende Rolle Deutschlands als Akteur in
der internationalen Sicherheitspolitik ein bestimmender
Faktor. Der Auftrag der Bundeswehr umfasst im Wesentlichen
den Schutz der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und
die Verteidigung der Souveränität und territorialen Integrität
Deutschlands und seiner Verbündeten. Daraus leiten sich die
konkreten Aufgaben der Bundeswehr ab, die in einem
gesamtstaatlichen Ansatz wahrzunehmen sind. Zu ihnen
gehören:
1. Landes- und Bündnisverteidigung als Kernauftrag im
Rahmen der NATO,
2. Militärische Beiträge zum Internationalen
Krisenmanagement der Bundesregierung im Rahmen internationaler
Organisationen, Bündnisse und Partnerschaften,
3. Heimatschutz, nationale Krisen- und Risikovorsorge und
subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland im
Rahmen freier Kapazitäten,
4. Partnerschaft und Kooperation,
5. Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe.
Gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist die Landes-
und Bündnisverteidigung der Kernauftrag der Bundeswehr,
dem sich die weiteren Aufgaben unterordnen. Auf sie
werden die Fähigkeiten und Strukturen der Bundeswehr
prioritär ausgerichtet. Die Wahrung deutscher sicherheitspolitischer
Interessen und die Verfolgung unserer strategischen
Prioritäten bilden den Rahmen für Qualität und Quantität national
bereitzustellender Fähigkeiten, Kräfte und Mittel der
Bundeswehr. Ihre Fähigkeiten müssen entlang des Fähigkeitsprofils
der Bundeswehr durch eine kontinuierliche Modernisierung
fortlaufend so weiterentwickelt werden, dass sie die außen-
und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands
gewährleisten.
Die dauerhafte Stationierung einer Brigade in Litauen ist
sichtbarer Ausdruck der Zeitenwende und unterstreicht die
deutsche Rolle als verlässlicher Partner im Bündnis. Dies stellt
einen wichtigen Beitrag für die Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeit der NATO an der Ostflanke des
Bündnisgebietes dar. In diesem Zusammenhang sind u. a. auch die
Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und die
Bereitstellung substantieller Fähigkeiten innerhalb der NATO
und der EU bzw. auch für die VN von zentraler Bedeutung.
Durch die Befähigung zum Einsatz von Streitkräften im
gesamten Intensitätsspektrum wird Deutschland in die Lage
versetzt, einen seiner Lage, Größe, Wirtschaftskraft und seinem
politischen Gewicht entsprechenden militärischen Beitrag zu
leisten, Verantwortung zu übernehmen und dadurch
gestaltenden Einfluss in diesen Bündnissen auszuüben.
Die NATO-Gipfel-Beschlüsse von Madrid 2022 haben den
militärischen und politischen Anpassungsprozess der Allianz
beschleunigt. Das dort verabschiedete Strategische Konzept
der NATO beschreibt ein umfassendes Verständnis kollektiver
Verteidigung und hebt die Bedeutung von glaubwürdiger
Abschreckung und Verteidigung hervor.
Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die
Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands über das
Sondervermögen Bundeswehr hinaus.
Im Juni 2025 haben die Alliierten der NATO angesichts des
substantiell geänderten sicherheitspolitischen Umfelds neue,
anspruchsvolle Fähigkeitsziele beschlossen.
Diesen Beschlüssen folgend haben sich die Alliierten beim
NATO-Gipfel in Den Haag im Jahr 2025 verpflichtet. 5% der
Wirtschaftsleistung aufgeteilt in zwei Aufgabenbereiche, in die
Verteidigung zu investieren. Die Beschlüsse von Den Haag
sehen vor, jährlich mindestens 3,5% des
Bruttoinlandsprodukts für Kernverteidigungsausgaben bereitzustellen und
jährlich bis zu 1,5% des Bruttoinlandsprodukts für verteidigungs-
und sicherheitsrelevante Ausgaben aufzuwenden. Diese Ziele
wollen die Alliierten spätestens bis zum Jahr 2035 erreichen.
Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist angesichts des
strategischen Umfelds vordringlich und ein klares Signal an
Verbündete, Partner und Herausforderer.
- 3 -
Vorwort 14
In den letzten Jahren hat sich Deutschland zusammen mit
seinen Partnern entschieden für eine handlungsfähige EU im
Bereich Sicherheit und Verteidigung eingesetzt. Mit dem
Strategischen Kompass der EU (März 2022) wurden wesentliche Ziele
und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umgesetzt. Mit der
Vorlage eines White Papers zur europäischen
Verteidigungsbereitschaft 2030 sowie der Defence Readiness Roadmap
haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt, die
europäische Verteidigungsbereitschaft in voller
Komplementarität zur NATO zu stärken, kritische militärische
Fähigkeitslücken gemeinsam zu schließen und die europäische
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu fördern. Für diese Ziele
wurden neue Instrumente wie das European Defence
Industry Programme (EDIP) und Security Action for Europe (SAFE)
auf den Weg gebracht. Die bestehenden Initiativen der EU,
wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), der
Europäische Verteidigungsfonds (EVF) und die Koordinierte
jährliche Überprüfung der Verteidigung (CARD), werden
fortgesetzt, stetig weiterentwickelt und an den NATO-
Fähigkeitszielen ausgerichtet.
Die im Einzelplan 60 veranschlagten
Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Friedensfazilität zugunsten der Ukraine
leisten einen wichtigen Beitrag zur Schließung dringend
benötigter militärischer Fähigkeiten und sind Ausdruck eines
ressortübergreifenden Ansatzes der gesamten Bundesregierung.
Die Vereinten Nationen sind der Grundpfeiler der
regelbasierten internationalen Ordnung und der primäre
Handlungsrahmen für die weltweite Friedenssicherung. Die VN sind
integraler Bestandteil einer verantwortungsvollen und verlässlichen
deutschen Sicherheitspolitik. Deutschland wird sich daher
auch weiterhin militärisch an VN-Einsätzen beteiligen,
sicherheitspolitische Handlungsoptionen erhalten, und zur Stärkung
der Instrumente und Truppensteller der VN beitragen.
Der Cyber- und Informationsraum entzieht sich als zentrale,
globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts weitgehend
nationalen und räumlichen Grenzen und wird an Bedeutung
weiter zunehmen. Die Wahrung der Cybersicherheit ist daher
eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Bundeswehr leistet,
eingebettet in die nationale Cyber-Sicherheitsarchitektur, mit
ihrem Auftrag "Cyber-Verteidigung" hierzu einen maßgeblichen
Beitrag.
Weiterhin spielt die Unterstützung von verbündeten Staaten
durch nachhaltige Entwicklung multinationaler
Kooperationsmöglichkeiten und Fähigkeiten sowie die Ertüchtigung von
Partnern eine besondere Rolle.
Insbesondere durch den ständigen Beitrag zu integrierten
Kommandostrukturen, Verbänden und Dienststellen in NATO
und EU sowie durch seine Sitze in den politischen
Entscheidungsgremien ist Deutschland fest in der
sicherheitspolitischen Architektur beider Organisationen verankert.
Gemeinsame Einsätze, Übungen und Ausbildungen sowie
einsatzgleiche Verpflichtungen verstärken diese Integration in NATO und
EU.
Der Einzelplan 14 unterstützt das Erreichen folgender
Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 bzw. der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (Sustainable Development Goals, SDGs):
3 "Gesundheit und Wohlergehen", 4 "Hochwertige Bildung",
9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 12 "Nachhaltige/r
Konsum und Produktion" sowie 13 "Maßnahmen zum
Klimaschutz".
Zur Gliederung des Einzelplans
Die Fach- und Programmausgaben des Einzelplans werden in
den Kapiteln 1401 sowie 1403 bis 1408 dargestellt:
Kapitel 1401: Verpflichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft
zur NATO und zu anderen internationalen Institutionen sowie
Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen
Einsätzen,
Kapitel 1403: Kommandobehörden und Truppen,
Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für
Soldatinnen und Soldaten,
Kapitel 1404: Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung,
Kapitel 1405: Militärische Beschaffungen,
Kapitel 1406: Materialerhaltung der Bundeswehr,
Kapitel 1407: Sonstiger Betrieb der Bundeswehr,
Kapitel 1408: Unterbringung,
Kapitel 1409: Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit der Landes- und Bündnisverteidigung.
Den Kapiteln zu den Programmausgaben folgen die Kapitel
Sonstige Bewilligungen (1410), Zentral veranschlagte
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1411) sowie die drei
Behördenkapitel Bundesministerium (1412),
Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr und Militärseelsorge usw.
(1413) und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
(1414).
- 4 -
14 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 14
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 669 270 669 270 - 1 436 554
Übrige Einnahmen.................................................. 130 730 130 730 - 167 458
Gesamteinnahmen.................................................. 800 000 800 000 - 1 604 012
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 26 668 689 24 710 585 +1 958 104 50 564 23 543 354
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 654 637 13 484 186 +2 170 451 144 423 11 077 869
Militärische Beschaffungen..................................... 55 775 164 38 133 209 +17 641 955 12 071 20 029 157
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 048 464 3 522 490 +525 974 4 979 3 011 948
Ausgaben für Investitionen...................................... 7 602 665 2 836 842 +4 765 823 18 607 1 563 893
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 109 749 619 82 687 312 +27 062 307 230 644 59 226 221
davon flexibilisiert.................................................... 12 173 860 10 487 734 +1 686 126 193 033 8 856 663
davon nicht flexibilisiert........................................... 97 575 759 72 199 578 +25 376 181 37 611 50 369 558
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 109 001 670 82 235 190 +26 766 480 105 484 59 034 637
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 6 344 841 5 771 082 +573 759 55 543 5 590 431
Aus Hauptgruppe 5................................................. 4 804 436 4 055 795 +748 641 118 883 2 955 688
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 1 000 1 000 - 1 215
Aus Hauptgruppe 7................................................. 16 525 9 500 +7 025 2 200 2 740
Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 007 058 650 357 +356 701 16 407 306 589
Zusammen.............................................................. 12 173 860 10 487 734 +1 686 126 193 033 8 856 663
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 291 917 764
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 30 448 663
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 31 311 395
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 40 929 890
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 41 169 821
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 31 197 756
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 22 066 956
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 19 079 972
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 11 246 421
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 6 467 738
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 3 915 598
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 181 226
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 998 082
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 543 982
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 507 986
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 68 425
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 63 853
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 30 000
im Haushaltsjahr 2047 bis zu.................................. 30 000
ab dem Haushaltsjahr 2048 bis zu.......................... 600 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 49 000 000
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 14
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 518 02, 853 01,
Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1401 Tgr. 08, Kap. 1403 Tit. 525 71, Tgr. 02, Tgr. 03, Kap. 1407 Tit. 514 03, Kap. 1408 Tit. 632 01, Kap. 1410 Tit.
537 01, 547 01 und Kap. 1412 Tit. 546 01.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1409
Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden:
Kap. 1401 Tgr. 07 und Tgr. 08. Die Leistung der Mehrausgaben im Epl. 14 bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln Epl. 14 Grp. 551, Grp. 553, Grp. 554, Grp. 559, Hgr. 7 und Hgr. 8 mit Ausnahme der
Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1403 Hgr. 4, Kap. 1412 Hgr. 4 und Kap. 1413 Hgr. 4.
4. Einsparungen bei den in die Flexibilisierung nach § 6 HG einbezogenen Titeln sowie bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit
Ausnahme der Titel Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1407 Tit. 511 03 und Kap. 1413 Tgr. 55.
5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel 518 .2, Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01,
Kap. 1409 Tgr. 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 1411 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
6. Mehrausgaben im Zusammenhang mit Host Nation Support dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln
geleistet werden: Epl. 14 mit Ausnahme folgender Titel: Kap. 1404 Tit. 551 20, Kap. 1405 Tit. 554 15, 554 16, 554 17,
554 18, 554 20, 554 21, 554 22, 554 23, 554 24, 554 25, 554 26, 554 27, 554 28, 554 30, 554 31, 554 32, Kap. 1406
Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 518 02, 853 01, Kap. 1413 Tit. 831 02 und Tgr. 08.
7. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 14 mit Ausnahme der Titel Kap. 1406 Tgr. 01, Kap. 1408 Tit. 853 01, Kap. 1413
Tit. 831 02 und Tgr. 08 bei Feststellung eines Falles gemäß Art. 80a GG oder Art. 115a GG dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1409 mit Ausnahme der Titel Kap. 1409 Tgr. 01.
8. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei Feststellung eine Falles gemäß Art. 80a GG oder Art. 115a GG
dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: Kap. 1409 Tit. 554 01 und 558 01.
9. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1411
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur
Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
10. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass der BwConsulting GmbH,
der Bw Bekleidungsmanagement GmbH, der BwFuhrparkService GmbH, der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, der
Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH sowie der BWI GmbH im
Geschäftsbereich des BMVg für die Durchführung von Aufträgen der Bundeswehr als deren Mitwirkungsleistung Personal
sowie Vermögensgegenstände einschließlich Dienstleistungen unentgeltlich beigestellt bzw. zur Nutzung überlassen
werden. Darüber hinaus wird zugelassen, dass Ausgaben im Zusammenhang mit den zur Auftragserfüllung überlassenen
Vermögensgegenständen nicht erstattet werden.
11. Gesellschaftsgründungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder seiner Beteiligungsgesellschaften im
Zusammenhang mit der Privatisierung von Aufgabenfeldern der Bundeswehr bedürfen der Zustimmung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
12. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund einer im Wirtschaftsplan
des Sondervermögens Bundeswehr veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den
korrespondierenden Titel des Epl. 14 übertragen werden.
13. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.
14. Es wird zugelassen, dass Verpflichtungen, die durch das Bundesministerium für Verkehr bis zum 31. Dezember 2024
aufgrund einer bei Kapitel 1201 Titel 891 11 oder Kapitel 1202 Titel 891 01 veranschlagten Verpflichtungsermächtigung
eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel der Titelgruppe 05 bei Kapitel 1408 übertragen werden.
15. Es wird zuglassen, das Personal sowie Personal- und Sachmittel aus dem Epl. 14 zur Unterstützung von Rüstungsexporten
über Government-to-Government-Vereinbarungen eingesetzt werden.
- 6 -
14 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Geheime Erläuterungsblätter:
Bei einzelnen Titeln sind die Ansätze mit Einwilligung des Deutschen Bundestages in den Geheimen Erläuterungsblättern näher
erläutert.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 USD = 0,85106 EUR; 10 NOK = 0,84438 EUR; 1 GBP = 1,14600 EUR; 1 PLN = 0,23691 EUR; 1 CAD = 0,62158 EUR; 1 CHF
= 1,07365 EUR.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 14
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte und Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht
werden sollen
In Kapitel 1401 werden finanzielle Verpflichtungen gegenüber
der NATO, der EU, anderen internationalen Institutionen
sowie solche, die mit mandatierten internationalen
Einsätzen in Zusammenhang stehen, abgebildet. Die größte
Position stellt die Titelgruppe 04, Beitrag zu den Kosten
des luftgestützten Betankungssystems Multirole Tanker
Transport (MRTT) Fleet (MMF) mit einem Gesamtvolumen
i.H.v. 860 Mio.Euro dar, gefolgt von der Titelgruppe 01, NATO-
Sicherheits- Investitionsprogramm mit einem
Gesamtvolumen i.H.v. 381,25 Mio. Euro, der Titelgruppe 08, Maßnahmen
der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen
Einsätzen, mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 360,73 Mio. Euro
und den NATO Militärhaushalten (Titel 687 01), über die
die NATO-Kommandostruktur gemeinsam finanziert wird, mit
einem Ansatz i.H.v. 341 Mio. Euro. Die wesentlichen
Änderungen im Vergleich zum Soll-Ansatz des Vorjahres
betreffen zum einen die Titelgruppe 08 mit einer Minderung um
66,83 Mio. Euro und die Titelgruppe 07 mit einer Minderung
um 30,25 Mio. Euro, sowie Titel 559 41, der sich um 764 Mio.
Euro, Titel 559 12, der sich um 75 Mio. Euro, Titel 687 01 der
sich um 25 Mio. Euro und Titel 687 05, der sich um 20,36 Mio.
Euro erhöht.
Die Wahrnehmung deutscher Verpflichtungen gegenüber der
NATO, der EU sowie den VN zeigt sich hier insbesondere
an den teils massiv erhöhten Beiträgen zur
Gemeinschaftsfinanzierung von NATO und EU. Darüber hinaus leistet
Deutschland wesentliche Beitragszahlungen aufgrund der
Mitgliedschaft in einer Vielzahl multinationaler und
internationaler Einrichtungen und unterstützt ferner die Ausbildung
von Angehörigen ausländischer Streitkräfte (SDG 4). Ziel ist
es dabei, eine gestaltende Rolle in der internationalen
Sicherheitspolitik einzunehmen und als zuverlässiger sowie
bedeutender Faktor wahrgenommen zu werden.
Überblick zum Kapitel 1401
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 36 246 36 246 - 32 778
Gesamteinnahmen.................................................. 36 246 36 246 - 32 778
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 60 880 74 100 -13 220 37 620
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 217 350 256 410 -39 060 177 164
Militärische Beschaffungen..................................... 1 754 281 968 882 +785 399 629 905
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 780 234 719 828 +60 406 512 662
Gesamtausgaben.................................................... 2 812 745 2 019 220 +793 525 1 357 351
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 812 745 2 019 220 +793 525 1 357 351
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 812 745 2 019 220 +793 525 1 357 351
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 7 294 880
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 833 880
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 076 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 490 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 410 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 200 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 990 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 295 000
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