Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-011
Vermischte Einnahmen -
-
219
Übrige Einnahmen
272 01
-314
Einnahmen aus Zuschüssen von der EU -
-
14 185
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1503 Tit. 684 03, Kap. 1504 Tit. 544 01, 684 05, 685 03,
686 01, 686 05, Kap. 1505 Tit. 532 04, Kap. 1511 Tit. 545 01, Kap. 1512
Tit. 422 01, 427 09, 428 01, 527 01, Kap. 1513 Tit. 532 02, Tgr. 06,
Kap. 1515 Tgr. 05, Kap. 1516 Tgr. 04 und Kap. 1517 Tgr. 03.
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
5 000
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgenden Titeln: Kap. 1511 Tit. 547 09 und Kap. 1513 Tgr. 03.
Erläuterungen:
Bezeichnung
nachrichtlich
Ist 2024
1 000 €
1. Einnahmen zur Finanzierung befristet
beschäftigter Aushilfskräfte bei dem BIÖG.......... 1 582
2. Sonstige Einnahmen aus Spenden,
Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen
zur Finanzierung von Sachausgaben.............. 3 418
Zusammen............................................................... 5 000
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(9)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(48)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 15.
- 47 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(40)
(40)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 40
40
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
55
55
29
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesministerin für Gesundheit................................................ 27 800
1.2 Drogenbeauftragten der Bundesregierung.................................. 5 500
1.3 Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten.................................................................... 5 500
1.4 Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege...................... 5 500
1.5 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und
Professors des Paul-Ehrlich-Instituts..................................................... 900
1.6 Direktorin oder des Direktors des Bundesinstituts für
Öffentliche Gesundheit........................................................................... 900
1.7 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und
Professors des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.. 900
1.8 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und
Professors des Robert Koch-Instituts.................................................... 900
1.9 Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 7 100
Zusammen............................................................................................ 55 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
- 48 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 5 215
5 215
1 173
3 596
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial,
Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti
oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 2, 3 und 4 sind verbindlich.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
6. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ministerium...................................................................................... 4 885
Davon: Bürgertelefon...................................................................... 603
2. Geschäftsstelle der oder des Drogenbeauftragten der
Bundesregierung............................................................................................ 110
3. Geschäftsstelle der oder des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten.............................. 110
4. Stabstelle der oder des Bevollmächtigten der Bundesregierung
für Pflege......................................................................................... 110
Zusammen............................................................................................ 5 215
Im Einzelplan 15 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
1502 - 531 11........................................................................................ 1 700
1503 - 531 01........................................................................................ 24 421
1503 - 531 02........................................................................................ 9 900
1503 - 531 03........................................................................................ 14 102
1511 - 543 01........................................................................................ 364
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
5 046
2 722
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
- 49 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -15 318
-15 318
-
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben bei Kap. 1504 Tit. 683 01 dürfen nicht zur Erbringung
dieser Globalen Minderausgabe herangezogen werden.
972 02
-880
Globale Minderausgabe -
-14 591
-
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben bei Kap. 1504 Tit. 683 01 dürfen nicht zur Erbringung
dieser Globalen Minderausgabe herangezogen werden.
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(9 063)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 15.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(31)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 15.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(41 110)
(41 110)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister,
parlamentarischen Staatssekretärinnen und parlamentarischen
Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
460
460
461
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin-
- 50 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 431 57 (Titelgruppe 57)
nen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 32 640
32 640
32 232
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 400
1 400
1 518
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
10
10
3
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 900
5 900
6 072
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 700
700
673
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 28 378 26 561 28 560
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 3 294 2 717 2 758
1 492
Zusammen............................................................................................... 31 672 29 278 31 318
1 492
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 125
2 125
2 133
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 000
5 000
5 057
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
1 173
1 173
1 145
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 350
350
385
- 51 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 962
785
1 024
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 566
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 25
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 100
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 270
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 1
Zusammen............................................................................................ 962
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
1 650
1 250
1 010
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 1 070
davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 600
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 11
davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 11
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 35
davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 9
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 245
davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 100
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 289
davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 199
Zusammen............................................................................................ 1 650
Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten
und ihren Ankauf, für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von
Materialien und anderen Unterlagen sowie für die Bewirtung mit Erfrischungen
geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
119
119
110
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 364
364
411
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99.
3. Einnahmen aus der Abgabe von Veröffentlichungen und sonstigem
Informationsmaterial fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
- 52 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 543 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 130
2. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 26
3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 98
4. Robert Koch-Institut......................................................................... 110
Zusammen............................................................................................ 364
545 01
-314
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 199
199
203
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1515 Tit. 119 99.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Einnahmen aus Teilnahmebeiträgen Externer an BfArM-
Veranstaltungen sowie aus der Abgabe von Werbe- und Informationsmaterialien
fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 3
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 60
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 42
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 49
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 45
6. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 199
634 03
-314
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 19 730
17 913
19 840
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 11 344
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 580
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 3 013
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 3 100
- 53 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 634 03
Bezeichnung 1 000 €
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 1 693
Zusammen............................................................................................ 19 730
- 54 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Das BMG nimmt die Regierungsaufgaben auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens wahr.
Im Wesentlichen zählt dazu, die Leistungsfähigkeit der
gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung
zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. Weitere
Schwerpunktbereiche sind der Gesundheitsschutz, die
Krankheitsbekämpfung, die Biomedizin, das Medizin- und Berufsrecht
sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen und das
Themenspektrum Gesundheitssicherheit, Klima und
Nachhaltigkeit. Neben der nationalen Gesundheitspolitik gehören auch
die europäische und internationale Gesundheitspolitik zu den
Aufgaben des BMG. Das BMG hat seinen ersten Dienstsitz in
Bonn und einen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Es ist in folgende Abteilungen gegliedert:
Abteilung L: Leitungsabteilung,
Abteilung Z: Zentralabteilung, Europa und Internationales,
Abteilung 1: Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie,
Abteilung 2: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung,
Abteilung 3: Medizin- und Berufsrecht, Prävention,
Abteilung 4: Pflegeversicherung und -stärkung,
Abteilung 5: Digitalisierung und Innovation,
Abteilung 6: Öffentliche Gesundheit.
Überblick zum Kapitel 1512
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 460 460 - 23
Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 1 208 - 340
Gesamteinnahmen.................................................. 1 668 1 668 - 363
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 89 592 88 994 +598 81 300
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 66 892 60 485 +6 407 18 848 60 126
Ausgaben für Investitionen...................................... 12 029 7 277 +4 752 12 757 4 964
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 168 513 156 756 +11 757 31 605 146 390
davon flexibilisiert.................................................... 141 938 131 047 +10 891 31 605 120 726
davon nicht flexibilisiert........................................... 26 575 25 709 +866 25 664
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 850 - +850 -
- 55 -
Bundesministerium 1512
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-314
Gebühren, sonstige Entgelte 300
300
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 547 01.
Erläuterungen:
Einnahmen aus Gebühren und Erstattungen von Auslagen, die für die
Bearbeitung der Anträge pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme vom
Herstellerabschlag entstanden sind.
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 60
60
10
132 01
-011
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 100
100
13
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus der Veräußerung von DKFZ.................................. -
2. sonstige Einnahmen aus Veräußerung........................................... 100
Zusammen............................................................................................ 100
Übrige Einnahmen
236 01
-011
Erstattung der Aufwendungen für Prüfungen nach § 274 SGB V 1 208
1 208
340
Erläuterungen:
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztlichen
Bundesvereinigungen sowie der Medizinische Dienst Bund erstatten gemäß § 274 SGB V
die Kosten, die dem Bundesministerium für Gesundheit für die Durchführung der
Prüfungen ihrer Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung entstehen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 11, 547 61 und
Tgr. 05.
Ausgenommen ist Tgr. 09.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 1512 mit Ausnahme der Titel
518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
547 01.
- 56 -