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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -011 Vermischte Einnahmen - - 219 Übrige Einnahmen 272 01 -314 Einnahmen aus Zuschüssen von der EU - - 14 185 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1503 Tit. 684 03, Kap. 1504 Tit. 544 01, 684 05, 685 03, 686 01, 686 05, Kap. 1505 Tit. 532 04, Kap. 1511 Tit. 545 01, Kap. 1512 Tit. 422 01, 427 09, 428 01, 527 01, Kap. 1513 Tit. 532 02, Tgr. 06, Kap. 1515 Tgr. 05, Kap. 1516 Tgr. 04 und Kap. 1517 Tgr. 03. 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - 5 000 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1511 Tit. 547 09 und Kap. 1513 Tgr. 03. Erläuterungen: Bezeichnung nachrichtlich Ist 2024 1 000 € 1. Einnahmen zur Finanzierung befristet beschäftigter Aushilfskräfte bei dem BIÖG.......... 1 582 2. Sonstige Einnahmen aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen zur Finanzierung von Sachausgaben.............. 3 418 Zusammen............................................................... 5 000 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (9) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (48) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 15. - 47 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (40) (40) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 40 40 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 55 55 29 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesministerin für Gesundheit................................................ 27 800 1.2 Drogenbeauftragten der Bundesregierung.................................. 5 500 1.3 Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.................................................................... 5 500 1.4 Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege...................... 5 500 1.5 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und Professors des Paul-Ehrlich-Instituts..................................................... 900 1.6 Direktorin oder des Direktors des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit........................................................................... 900 1.7 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und Professors des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.. 900 1.8 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und Professors des Robert Koch-Instituts.................................................... 900 1.9 Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 7 100 Zusammen............................................................................................ 55 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. - 48 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 5 215 5 215 1 173 3 596 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial, Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2, 3 und 4 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 6. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ministerium...................................................................................... 4 885 Davon: Bürgertelefon...................................................................... 603 2. Geschäftsstelle der oder des Drogenbeauftragten der Bundesregierung............................................................................................ 110 3. Geschäftsstelle der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.............................. 110 4. Stabstelle der oder des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege......................................................................................... 110 Zusammen............................................................................................ 5 215 Im Einzelplan 15 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 1502 - 531 11........................................................................................ 1 700 1503 - 531 01........................................................................................ 24 421 1503 - 531 02........................................................................................ 9 900 1503 - 531 03........................................................................................ 14 102 1511 - 543 01........................................................................................ 364 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - 5 046 2 722 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. 2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. - 49 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -15 318 -15 318 - Haushaltsvermerk: Minderausgaben bei Kap. 1504 Tit. 683 01 dürfen nicht zur Erbringung dieser Globalen Minderausgabe herangezogen werden. 972 02 -880 Globale Minderausgabe - -14 591 - Haushaltsvermerk: Minderausgaben bei Kap. 1504 Tit. 683 01 dürfen nicht zur Erbringung dieser Globalen Minderausgabe herangezogen werden. 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (9 063) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 15. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (31) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 15. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (41 110) (41 110) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, parlamentarischen Staatssekretärinnen und parlamentarischen Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 460 460 461 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin- - 50 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 431 57 (Titelgruppe 57) nen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 32 640 32 640 32 232 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 400 1 400 1 518 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 10 10 3 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 900 5 900 6 072 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 700 700 673 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 28 378 26 561 28 560 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 3 294 2 717 2 758 1 492 Zusammen............................................................................................... 31 672 29 278 31 318 1 492 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 125 2 125 2 133 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 000 5 000 5 057 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 1 173 1 173 1 145 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 350 350 385 - 51 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 962 785 1 024 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 566 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 25 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 100 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 270 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 1 Zusammen............................................................................................ 962 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 1 650 1 250 1 010 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 1 070 davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 600 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 11 davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 11 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 35 davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 9 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 245 davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 100 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 289 davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 199 Zusammen............................................................................................ 1 650 Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihren Ankauf, für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Materialien und anderen Unterlagen sowie für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 119 119 110 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 364 364 411 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99. 3. Einnahmen aus der Abgabe von Veröffentlichungen und sonstigem Informationsmaterial fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. - 52 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 543 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 130 2. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 26 3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 98 4. Robert Koch-Institut......................................................................... 110 Zusammen............................................................................................ 364 545 01 -314 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 199 199 203 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1515 Tit. 119 99. 2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus Teilnahmebeiträgen Externer an BfArM- Veranstaltungen sowie aus der Abgabe von Werbe- und Informationsmaterialien fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 3 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 60 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 42 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 49 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 45 6. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 199 634 03 -314 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 19 730 17 913 19 840 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 11 344 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 580 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 3 013 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 3 100 - 53 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 634 03 Bezeichnung 1 000 € 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 1 693 Zusammen............................................................................................ 19 730 - 54 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Das BMG nimmt die Regierungsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wahr. Im Wesentlichen zählt dazu, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. Weitere Schwerpunktbereiche sind der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung, die Biomedizin, das Medizin- und Berufsrecht sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen und das Themenspektrum Gesundheitssicherheit, Klima und Nachhaltigkeit. Neben der nationalen Gesundheitspolitik gehören auch die europäische und internationale Gesundheitspolitik zu den Aufgaben des BMG. Das BMG hat seinen ersten Dienstsitz in Bonn und einen zweiten Dienstsitz in Berlin. Es ist in folgende Abteilungen gegliedert: Abteilung L: Leitungsabteilung, Abteilung Z: Zentralabteilung, Europa und Internationales, Abteilung 1: Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie, Abteilung 2: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Abteilung 3: Medizin- und Berufsrecht, Prävention, Abteilung 4: Pflegeversicherung und -stärkung, Abteilung 5: Digitalisierung und Innovation, Abteilung 6: Öffentliche Gesundheit. Überblick zum Kapitel 1512 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 460 460 - 23 Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 1 208 - 340 Gesamteinnahmen.................................................. 1 668 1 668 - 363 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 89 592 88 994 +598 81 300 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 66 892 60 485 +6 407 18 848 60 126 Ausgaben für Investitionen...................................... 12 029 7 277 +4 752 12 757 4 964 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 168 513 156 756 +11 757 31 605 146 390 davon flexibilisiert.................................................... 141 938 131 047 +10 891 31 605 120 726 davon nicht flexibilisiert........................................... 26 575 25 709 +866 25 664 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 850 - +850 - - 55 - Bundesministerium 1512 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -314 Gebühren, sonstige Entgelte 300 300 - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 01. Erläuterungen: Einnahmen aus Gebühren und Erstattungen von Auslagen, die für die Bearbeitung der Anträge pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme vom Herstellerabschlag entstanden sind. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 60 60 10 132 01 -011 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 100 100 13 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus der Veräußerung von DKFZ.................................. - 2. sonstige Einnahmen aus Veräußerung........................................... 100 Zusammen............................................................................................ 100 Übrige Einnahmen 236 01 -011 Erstattung der Aufwendungen für Prüfungen nach § 274 SGB V 1 208 1 208 340 Erläuterungen: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie der Medizinische Dienst Bund erstatten gemäß § 274 SGB V die Kosten, die dem Bundesministerium für Gesundheit für die Durchführung der Prüfungen ihrer Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung entstehen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 11, 547 61 und Tgr. 05. Ausgenommen ist Tgr. 09. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 1512 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 01. - 56 -

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