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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) 0431 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (-) (-) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 545 01 und Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 5 5 1 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. - 58 - 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 529 01 Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung............................................................................................. 3 000 1.2 stellvertretenden Chefin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung................................................................... 1 000 1.3 stellvertretenden Sprecherinnen und Sprecher der Bundesregierung......................................................................................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 5 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind nur für das Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 100 50 37 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0432 Tit. 542 03. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 1 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Öffentlichkeitsarbeit aller Art in Schrift, Bild, Ton, Wort und digitaler Form. Im Einzelplan 04 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit 0415 - 542 01........................................................................................ 500 0451 - 542 01........................................................................................ 515 Fachinformationen 0451 - 543 01........................................................................................ 629 545 01 -011 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - - - Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0432 Tit. 542 03. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 59 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA 0431 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -476 -476 - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (39) 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (11 032) (11 030) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 60 58 57 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 8 222 8 222 8 086 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. - 60 - 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 420 420 349 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 30 30 11 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 2 000 2 000 2 084 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 300 300 233 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 3 974 3 838 3 663 7 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 55 47 37 24 Zusammen............................................................................................... 4 029 3 885 3 700 31 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 347 347 275 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 750 750 781 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 76 76 56 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 65 60 60 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. - 61 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA 0431 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 5 7 6 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 20 10 - 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 30 30 31 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0431 und 0432 veranschlagt. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 2 736 2 605 2 491 - 62 - 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA Vorbemerkung Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0432 liegt neben der Kommunikation der Politik der Bundesregierung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien bei den Informationsfahrten für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger (SDGs 4, 12, 16). Daneben sind Mittel für Nachrichtenagenturdienste, Informationsdienste und Pressekorrespondenzen enthalten. Zu besonderen Anlässen wie etwa der deutschen G7- bzw. G20- Präsidentschaft oder der EU-Ratspräsidentschaft bildet die darauf bezogene Kommunikation einen weiteren Schwerpunkt (SDGs 12, 16). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat als Oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtenbereich laufend zu unterrichten. Zu diesem Zweck unterhält es die erforderlichen Verbindungen zu den Nachrichtenträgern des In- und Auslandes. Zu seinen Aufgaben gehört die Erforschung und Darstellung der öffentlichen Meinung als Entscheidungshilfe für die politische Arbeit der Bundesregierung (SDG 16). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist zuständig für die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien über die Politik der Bundesregierung. Es erläutert und vertritt hierbei mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung (SDGs 4, 16). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert seine und die ressortbezogene Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien bei Maßnahmen, die Angelegenheiten von allgemein-politischer Bedeutung betreffen. Überblick zum Kapitel 0432 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 210 210 - 371 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 210 210 - 371 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 44 085 44 070 +15 43 717 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 85 312 78 257 +7 055 5 398 89 884 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 496 3 516 -20 3 467 Ausgaben für Investitionen...................................... 3 836 4 328 -492 917 4 648 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 136 729 130 171 +6 558 6 315 141 716 davon flexibilisiert.................................................... 62 128 65 752 -3 624 6 315 61 580 davon nicht flexibilisiert........................................... 74 601 64 419 +10 182 80 136 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 370 3 120 +250 - - 63 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 0432 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 01 -011 Einnahmen aus Veröffentlichungen 55 55 43 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 542 03 und 542 04. 2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 140 140 289 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 542 03 und 542 04. 2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern, Gebühren und Kosten der Versteigerung) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 124 01 -011 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 15 15 39 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und 517 01. 2. Notwendige Nebenkosten (z. B. Steuern und Gebühren) dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Räumlichkeiten zur Information der Presse durch Organe und Organisationen des öffentlichen Lebens gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (6 430) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - - Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 544 01 und Tgr. 01. - 64 -

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