Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-011
Vermischte Einnahmen -
-
-
Übrige Einnahmen
272 01
-314
Einnahmen aus Zuschüssen von der EU -
-
29 041
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 1504 Tit. 544 01, 684 05, 685 03, 686 01, 686 05, Kap. 1505 Tit.
532 04, Kap. 1511 Tit. 545 01, Kap. 1512 Tit. 422 01, 427 09, 428 01,
527 01, Kap. 1513 Tit. 532 02, Tgr. 06, Kap. 1515 Tgr. 05, Kap. 1516
Tgr. 04 und Kap. 1517 Tgr. 03.
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
5 167
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgenden Titeln: Kap. 1511 Tit. 547 09 und Kap. 1513 Tgr. 03.
Erläuterungen:
Bezeichnung
nachrichtlich
Ist 2025
1 000 €
1. Einnahmen zur Finanzierung befristet
beschäftigter Aushilfskräfte bei dem BIÖG.......... 1 649
2. Sonstige Einnahmen aus Spenden,
Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen
zur Finanzierung von Sachausgaben.............. 3 518
Zusammen............................................................... 5 167
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(48)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 15.
- 47 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(40)
(40)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 40
40
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
55
55
22
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen
Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesministerin für Gesundheit................................................ 27 800
1.2 Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen............................................................................................... 5 500
1.3 Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten.................................................................... 5 500
1.4 Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege...................... 5 500
1.5 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und
Professors des Paul-Ehrlich-Instituts..................................................... 900
1.6 Direktorin oder des Direktors des Bundesinstituts für
Öffentliche Gesundheit........................................................................... 900
1.7 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und
Professors des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.. 900
1.8 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und
Professors des Robert Koch-Instituts.................................................... 900
1.9 Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 7 100
Zusammen............................................................................................ 55 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
- 48 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 5 215
5 215
499
4 558
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial,
Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti
oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 2, 3 und 4 sind verbindlich.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
6. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ministerium...................................................................................... 4 885
2. Geschäftsstelle der oder des Beauftragten der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen........................................................... 110
3. Geschäftsstelle der oder des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten.............................. 110
4. Stabstelle der oder des Bevollmächtigten der Bundesregierung
für Pflege......................................................................................... 110
Zusammen............................................................................................ 5 215
Im Einzelplan 15 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
1502 - 531 11........................................................................................ 1 000
1503 - 531 01........................................................................................ 28 421
1503 - 531 02........................................................................................ 9 400
1503 - 531 03........................................................................................ 18 102
1511 - 543 01........................................................................................ 450
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
4 207
4 378
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO
gewährt werden.
- 49 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -15 318
-15 318
-
972 02
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -96 000
-
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(6 210)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 15.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(31)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 15.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(47 205)
(41 110)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister,
parlamentarischen Staatssekretärinnen und parlamentarischen
Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
621
460
586
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
- 50 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
432 57
-018
Versorgungsbezüge 36 196
32 640
34 145
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 600
1 400
1 454
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
10
10
3
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 7 500
5 900
6 978
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 278
700
1 239
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 35 103 28 378 33 687
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 3 201 3 294 2 015
1 848
Zusammen............................................................................................... 38 304 31 672 35 702
1 848
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 825
2 125
2 437
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 500
5 000
5 343
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
1 173
1 173
1 002
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 350
350
340
- 51 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 962
962
495
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 566
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 25
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 100
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 270
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 1
Zusammen............................................................................................ 962
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
1 450
1 650
737
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 820
davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 300
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 11
davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 11
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 35
davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 9
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 295
davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 150
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 289
davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 199
Zusammen............................................................................................ 1 450
Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten
und ihren Ankauf, für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von
Materialien und anderen Unterlagen sowie für die Bewirtung mit Erfrischungen
geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
119
119
109
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 450
364
457
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99.
3. Einnahmen aus der Abgabe von Veröffentlichungen und sonstigem
Informationsmaterial fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
- 52 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 543 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 150
2. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 100
3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 100
4. Robert Koch-Institut......................................................................... 100
Zusammen............................................................................................ 450
545 01
-314
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 220
199
217
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1515 Tit. 119 99.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 272 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Einnahmen aus Teilnahmebeiträgen Externer an BfArM-
Veranstaltungen sowie aus der Abgabe von Werbe- und Informationsmaterialien
fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 7
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 60
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 42
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 66
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 45
6. Zuschüsse der EU........................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 220
634 03
-314
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 25 255
19 730
24 565
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 12 500
2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 655
3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 4 500
4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 5 000
- 53 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 634 03
Bezeichnung 1 000 €
5. Robert Koch-Institut......................................................................... 2 600
Zusammen............................................................................................ 25 255
- 54 -
1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Das BMG nimmt die Regierungsaufgaben auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens wahr.
Im Wesentlichen zählt dazu, die Leistungsfähigkeit der
gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung
zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. Weitere
Schwerpunktbereiche sind der Gesundheitsschutz, die
Krankheitsbekämpfung, die Biomedizin, das Medizin- und Berufsrecht
sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen und das
Themenspektrum Gesundheitssicherheit, Klima und
Nachhaltigkeit. Neben der nationalen Gesundheitspolitik gehören auch
die europäische und internationale Gesundheitspolitik zu den
Aufgaben des BMG. Das BMG hat seinen ersten Dienstsitz in
Bonn und einen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Es ist in folgende Abteilungen gegliedert:
Abteilung L: Leitungsabteilung,
Abteilung Z: Zentralabteilung,
Abteilung 1: Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie,
Abteilung 2: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung,
Abteilung 3: Prävention, Krankheitsbekämpfung, Öffentliche
Gesundheit,
Abteilung 4: Pflegeversicherung, Fachkräftesicherung, Recht
der Heilberufe,
Abteilung 5: Digitalisierung und Innovation,
Abteilung 6: Gesundheitssicherheit, Resilienz,
Internationales, Europa.
Überblick zum Kapitel 1512
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 460 460 - 37
Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 1 208 - 305
Gesamteinnahmen.................................................. 1 668 1 668 - 342
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 97 091 89 592 +7 499 2 167 83 924
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 56 214 66 892 -10 678 16 258 59 796
Ausgaben für Investitionen...................................... 17 029 12 029 +5 000 11 816 6 024
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 170 334 168 513 +1 821 30 241 149 744
davon flexibilisiert.................................................... 146 604 141 938 +4 666 30 241 124 226
davon nicht flexibilisiert........................................... 23 730 26 575 -2 845 25 518
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 5 850 850 +5 000 -
- 55 -
Bundesministerium 1512
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-314
Gebühren, sonstige Entgelte 300
300
32
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 547 01.
Erläuterungen:
Einnahmen aus Gebühren und Erstattungen von Auslagen, die für die
Bearbeitung der Anträge pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme vom
Herstellerabschlag entstanden sind.
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 60
60
2
132 01
-011
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 100
100
3
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus der Veräußerung von DKFZ.................................. -
2. sonstige Einnahmen aus Veräußerung........................................... 100
Zusammen............................................................................................ 100
Übrige Einnahmen
236 01
-011
Erstattung der Aufwendungen für Prüfungen nach § 274 SGB V 1 208
1 208
305
Erläuterungen:
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztlichen
Bundesvereinigungen sowie der Medizinische Dienst Bund erstatten gemäß § 274 SGB V
die Kosten, die dem Bundesministerium für Gesundheit für die Durchführung der
Prüfungen ihrer Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung entstehen.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 11, 547 61 und
Tgr. 05.
Ausgenommen ist Tgr. 09.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 1512 mit Ausnahme der Titel
518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
547 01.
- 56 -