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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -011 Vermischte Einnahmen - - - Übrige Einnahmen 272 01 -314 Einnahmen aus Zuschüssen von der EU - - 29 041 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1504 Tit. 544 01, 684 05, 685 03, 686 01, 686 05, Kap. 1505 Tit. 532 04, Kap. 1511 Tit. 545 01, Kap. 1512 Tit. 422 01, 427 09, 428 01, 527 01, Kap. 1513 Tit. 532 02, Tgr. 06, Kap. 1515 Tgr. 05, Kap. 1516 Tgr. 04 und Kap. 1517 Tgr. 03. 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - 5 167 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1511 Tit. 547 09 und Kap. 1513 Tgr. 03. Erläuterungen: Bezeichnung nachrichtlich Ist 2025 1 000 € 1. Einnahmen zur Finanzierung befristet beschäftigter Aushilfskräfte bei dem BIÖG.......... 1 649 2. Sonstige Einnahmen aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen zur Finanzierung von Sachausgaben.............. 3 518 Zusammen............................................................... 5 167 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (48) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 15. - 47 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (40) (40) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 40 40 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 55 55 22 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesministerin für Gesundheit................................................ 27 800 1.2 Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen............................................................................................... 5 500 1.3 Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.................................................................... 5 500 1.4 Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege...................... 5 500 1.5 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und Professors des Paul-Ehrlich-Instituts..................................................... 900 1.6 Direktorin oder des Direktors des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit........................................................................... 900 1.7 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und Professors des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.. 900 1.8 Präsidentin und Professorin oder des Präsidenten und Professors des Robert Koch-Instituts.................................................... 900 1.9 Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 7 100 Zusammen............................................................................................ 55 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. - 48 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 5 215 5 215 499 4 558 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial, Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2, 3 und 4 sind verbindlich. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 6. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ministerium...................................................................................... 4 885 2. Geschäftsstelle der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen........................................................... 110 3. Geschäftsstelle der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten.............................. 110 4. Stabstelle der oder des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege......................................................................................... 110 Zusammen............................................................................................ 5 215 Im Einzelplan 15 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 1502 - 531 11........................................................................................ 1 000 1503 - 531 01........................................................................................ 28 421 1503 - 531 02........................................................................................ 9 400 1503 - 531 03........................................................................................ 18 102 1511 - 543 01........................................................................................ 450 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - 4 207 4 378 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. 2. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. - 49 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -15 318 -15 318 - 972 02 -880 Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -96 000 - - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (6 210) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 15. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (31) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 15. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (47 205) (41 110) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, parlamentarischen Staatssekretärinnen und parlamentarischen Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 621 460 586 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. - 50 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 432 57 -018 Versorgungsbezüge 36 196 32 640 34 145 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 600 1 400 1 454 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 10 10 3 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 7 500 5 900 6 978 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 278 700 1 239 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 35 103 28 378 33 687 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 3 201 3 294 2 015 1 848 Zusammen............................................................................................... 38 304 31 672 35 702 1 848 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 825 2 125 2 437 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 500 5 000 5 343 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 1 173 1 173 1 002 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 350 350 340 - 51 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 962 962 495 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 566 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 25 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 100 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 270 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 1 Zusammen............................................................................................ 962 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 1 450 1 650 737 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 820 davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 300 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 11 davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 11 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 35 davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte.............................. 9 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 295 davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 150 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 289 davon: Beiräte und Kommissionen.................................................. 199 Zusammen............................................................................................ 1 450 Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihren Ankauf, für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Materialien und anderen Unterlagen sowie für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 119 119 109 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 450 364 457 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1516 Tit. 119 99. 3. Einnahmen aus der Abgabe von Veröffentlichungen und sonstigem Informationsmaterial fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. - 52 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 543 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 150 2. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 100 3. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 100 4. Robert Koch-Institut......................................................................... 100 Zusammen............................................................................................ 450 545 01 -314 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 220 199 217 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1515 Tit. 119 99. 2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus Teilnahmebeiträgen Externer an BfArM- Veranstaltungen sowie aus der Abgabe von Werbe- und Informationsmaterialien fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 7 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 60 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 42 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 66 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 45 6. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 220 634 03 -314 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 25 255 19 730 24 565 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Gesundheit................................................. 12 500 2. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit....................................... 655 3. Paul-Ehrlich-Institut......................................................................... 4 500 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte...................... 5 000 - 53 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 634 03 Bezeichnung 1 000 € 5. Robert Koch-Institut......................................................................... 2 600 Zusammen............................................................................................ 25 255 - 54 - 1511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Das BMG nimmt die Regierungsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wahr. Im Wesentlichen zählt dazu, die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln. Weitere Schwerpunktbereiche sind der Gesundheitsschutz, die Krankheitsbekämpfung, die Biomedizin, das Medizin- und Berufsrecht sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen und das Themenspektrum Gesundheitssicherheit, Klima und Nachhaltigkeit. Neben der nationalen Gesundheitspolitik gehören auch die europäische und internationale Gesundheitspolitik zu den Aufgaben des BMG. Das BMG hat seinen ersten Dienstsitz in Bonn und einen zweiten Dienstsitz in Berlin. Es ist in folgende Abteilungen gegliedert: Abteilung L: Leitungsabteilung, Abteilung Z: Zentralabteilung, Abteilung 1: Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie, Abteilung 2: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Abteilung 3: Prävention, Krankheitsbekämpfung, Öffentliche Gesundheit, Abteilung 4: Pflegeversicherung, Fachkräftesicherung, Recht der Heilberufe, Abteilung 5: Digitalisierung und Innovation, Abteilung 6: Gesundheitssicherheit, Resilienz, Internationales, Europa. Überblick zum Kapitel 1512 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 460 460 - 37 Übrige Einnahmen.................................................. 1 208 1 208 - 305 Gesamteinnahmen.................................................. 1 668 1 668 - 342 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 97 091 89 592 +7 499 2 167 83 924 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 56 214 66 892 -10 678 16 258 59 796 Ausgaben für Investitionen...................................... 17 029 12 029 +5 000 11 816 6 024 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 170 334 168 513 +1 821 30 241 149 744 davon flexibilisiert.................................................... 146 604 141 938 +4 666 30 241 124 226 davon nicht flexibilisiert........................................... 23 730 26 575 -2 845 25 518 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 5 850 850 +5 000 - - 55 - Bundesministerium 1512 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -314 Gebühren, sonstige Entgelte 300 300 32 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 01. Erläuterungen: Einnahmen aus Gebühren und Erstattungen von Auslagen, die für die Bearbeitung der Anträge pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme vom Herstellerabschlag entstanden sind. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 60 60 2 132 01 -011 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 100 100 3 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus der Veräußerung von DKFZ.................................. - 2. sonstige Einnahmen aus Veräußerung........................................... 100 Zusammen............................................................................................ 100 Übrige Einnahmen 236 01 -011 Erstattung der Aufwendungen für Prüfungen nach § 274 SGB V 1 208 1 208 305 Erläuterungen: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie der Medizinische Dienst Bund erstatten gemäß § 274 SGB V die Kosten, die dem Bundesministerium für Gesundheit für die Durchführung der Prüfungen ihrer Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung entstehen. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 11, 547 61 und Tgr. 05. Ausgenommen ist Tgr. 09. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 1512 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 01. - 56 -

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