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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 03 Bundesrat (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 03 Bundesrat (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 03 Bundesrat Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8 0312 Bundesrat ............................................................................................................................................................. 10 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 13 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 17 Übersicht Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 19 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 03) Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Der Bundesrat ist eines der beiden Gesetzgebungsorgane des Bundes. Er besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Die Länder haben je nach ihrer Einwohnerzahl drei, vier, fünf oder sechs Stimmen und entsenden ebenso viele Mitglieder (Artikel 51 Grundgesetz - GG). Insgesamt hat der Bundesrat zurzeit 69 Mitglieder. Die Mitglieder des Bundesrates können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Bundesrates haben im Bundesrat dieselben Rechte (§ 46 der Geschäftsordnung des Bundesrates). Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Artikel 50 GG). Seine Beschlüsse, die durch Ausschüsse vorbereitet werden, können bei eilbedürftigen oder vertraulichen Vorhaben aus dem Bereich der Europäischen Union durch seine Europakammer gefasst werden. Der Bundesrat hat 16 ständige Ausschüsse eingesetzt: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend, Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Verteidigung, Wirtschaftsausschuss. Ferner bestehen als gemeinsame Gremien von Bundesrat und Bundestag: der Gemeinsame Ausschuss (Artikel 53a GG), der Vermittlungsausschuss (Artikel 77 Absatz 2 GG). Der Bundesrat wählt seine Präsidentin oder seinen Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten auf ein Jahr. Präsidentin oder Präsident und Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten bilden das Präsidium. Es entscheidet über die inneren Angelegenheiten des Bundesrates, soweit die Befugnis zur Entscheidung weder dem Bundesrat vorbehalten ist noch der Präsidentin oder dem Präsidenten obliegt. Die Bevollmächtigten der Länder beim Bund bilden den Ständigen Beirat. Er tritt in der Regel einmal wöchentlich zusammen; er berät und unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten und das Präsidium bei der Vorbereitung der Sitzungen und der Führung der Verwaltungsgeschäfte des Bundesrates. Beim Bundesrat, einem obersten Bundesorgan, besteht ein Sekretariat, dem alle Bediensteten des Bundesrates angehören und das von der Direktorin oder dem Direktor des Bundesrates geleitet wird. - 2 - 03 Vorwort Überblick zum Einzelplan 03 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 61 31 +30 109 Übrige Einnahmen.................................................. 20 20 - 23 Gesamteinnahmen.................................................. 81 51 +30 132 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 22 416 20 977 +1 439 932 19 038 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 13 223 14 392 -1 169 7 470 11 250 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 759 1 614 +145 1 256 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 125 1 300 -175 343 1 021 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 38 523 38 283 +240 8 745 32 565 davon flexibilisiert.................................................... 29 769 30 164 -395 8 745 26 025 davon nicht flexibilisiert........................................... 8 754 8 119 +635 6 540 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 163 - +163 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 18 059 16 820 +1 239 932 15 682 Aus Hauptgruppe 5................................................. 10 585 12 044 -1 459 7 470 9 322 Aus Hauptgruppe 7................................................. - 130 -130 - Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 125 1 170 -45 343 1 021 Zusammen.............................................................. 29 769 30 164 -395 8 745 26 025 - 3 - Überblick zum Einzelplan 03 Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. - 4 - 03 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Im Kapitel 0311 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Bundesrat zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Überblick zum Kapitel 0311 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. 20 20 - 23 Gesamteinnahmen.................................................. 20 20 - 23 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 5 127 4 927 +200 35 4 288 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 146 1 321 -175 49 635 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 492 1 342 +150 1 011 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 7 765 7 590 +175 84 5 934 davon flexibilisiert.................................................... 2 231 2 084 +147 84 1 586 davon nicht flexibilisiert........................................... 5 534 5 506 +28 4 348 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 5 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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