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Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende Für wie viele Betriebe hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 in Brandenburg die Kontrollkompetenz (bitte auch die Zahl der hierunter fallenden Beschäftigten angeben), und wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2024 in Brandenburg durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Laut der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit bestanden zum Juni 2024 in Brandenburg 80 448 Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten. In diesen Betrieben bestanden 1 034 238 Beschäftigungsverhältnisse. Die Anzahl der von der FKS in Brandenburg im Jahr 2024 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen differenziert nach Branchen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Branche durchgeführte Arbeitgeberprüfungen 2024 – Brandenburg – * Quelle: Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Abfallwirtschaft 4 Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 11 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 121 Caterer 4 Dachdeckerhandwerk 9 Elektrohandwerk 11 Fleischwirtschaft 9 Forstwirtschaft 2 Frisör- und Kosmetiksalons 19 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 131 Gebäudereinigung 22 Gerüstbauerhandwerk 1 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 5 Landwirtschaft 12 Maler- und Lackiererhandwerk 3 Personenbeförderungsgewerbe 8 Pflegebranche 17 Schaustellergewerbe 1 Sicherheitsdienstleistungen 20 Sonstige* 134 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 57 Textil- und Bekleidungsindustrie 2 Wäscherei und Reinigung 2 Gesamtergebnis 606 Die unter „Sonstige“ ausgewiesenen Verfahren können in der Arbeitsstatistik keiner spezifischen Branche zugeordnet werden. Frage des Abgeordneten Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Woran ist die praxistaugliche gesetzliche Regelung der Speicherung von IP-Adressen in den letzten Jahren gescheitert, obwohl selbst das Bundesministerium des Innern und für Heimat wiederholt erklärte, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen nicht nur ausdrücklich zulässig, sondern sogar zwingend erforderlich ist? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Zur Frage der IP-Speicherung wurden unter Einbeziehung der Bedarfsträger (insbesondere das Bundeskriminalamt) zahlreiche Abstimmungen und fachliche Austausche zwischen den betroffenen Ministerien auf Arbeits- und Leitungsebene durchgeführt. Seitens des Bundesministeriums des Innern wurde versucht, die fachliche Notwendigkeit der IP-Speicherung anhand konkreter Fallkonstellationen darzulegen und mit den vorgetragenen Vorbehalten abzuwägen. Der Europäische Gerichtshof hat außerdem in seinen beiden Urteilen vom 20. September 2022 sowie vom 30. April 2024 einen Weg zur verfassungskonformen Speicherung von IP-Adressen aufgezeigt. Dennoch ist es im Ergebnis nicht gelungen, sich auf eine Regelung zur IP-Speicherung in Ergänzung zur vorher bereits geeinten Regelung zum Quick-Freeze zu verständigen.

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