Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern 2024 (Antwort zu Drs. 21/1280)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern 2024 (Antwort zu Drs. 21/1280)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1434
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Cem Ince, Anne Zerr,
Christian Görke und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1280 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen
und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker
und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n
eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen
Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-
Vorpommern hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch
die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie
nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und
Beschäftigten insgesamt nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in
Mecklenburg-Vorpommern insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen
differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023
und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der
Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-de
r-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statist
ikveroeffentlichung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12342 und
20/5724 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Mecklenburg-
Vorpommern festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich
die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie
auch die Zahl insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen
gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen
Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der
Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Sch
warzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikver
oeffentlichung_node.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12342 und
20/5724 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1434 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr
2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit
einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume
2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Mecklenburg-Vorpommern
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide
und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der
Anlage 2* zu entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12342
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Mecklenburg-Vorpommern?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des
Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Mecklenburg-Vorpommern wegen
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 191 335 Euro festgesetzt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1434 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS
statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur
nach Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen
werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort
darüber hinaus erfolgt nicht.
Das im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ortsansässige HZA Stralsund
nahm im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen als auch an allen
Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Mecklenburg-Vorpommern derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro
Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die Hauptzollämter
jeweils getrennt ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1434 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 56.216 647.703 584.373 63.330
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.372 18.096 13.775 4.321
Forstwirtschaft (021) 67 191 157 34
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 102 4.320 4.166 154
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 160 4.446 4.309 137
Baugewerbe (F) 6.165 46.104 43.140 2.964
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 5.035 31.687 29.352 2.335
43991,Gerüstbau 73 901 858 43
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 469 3.106 2.641 465
Verkehr und Lagerei (H) 1.954 36.928 32.863 4.065
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 900 16.900 14.425 2.475
Betrieb von Taxis (4932) 314 1.831 1.269 562
Gastgewerbe (I) 5.673 47.996 38.197 9.799
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 356 5.544 4.255 1.289
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 214 7.803 7.603 200
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 98 4.709 3.822 887
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 902 13.243 10.765 2.478
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 646 12.252 9.900 2.352
Call Center (822) 79 9.913 9.817 96
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 49 322 265 57
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.054 44.781 43.146 1.635
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 86 1.927 1.758 169
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.051 3.833 3.417 416
Frisörsalons (96021) 769 3.346 3.016 330
Kosmetiksalons (96022) 282 487 401 86
30.06.2022
Anlage 1
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 55.418 645.807 581.066 64.741
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.342 17.545 13.566 3.979
Forstwirtschaft (021) 67 152 118 34
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 98 4.016 3.834 182
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 162 4.470 4.324 146
Baugewerbe (F) 6.068 45.317 42.183 3.134
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 4.962 31.270 28.812 2.458
43991,Gerüstbau 69 848 800 48
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 470 3.086 2.613 473
Verkehr und Lagerei (H) 1.882 35.878 32.028 3.850
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 881 16.098 13.802 2.296
Betrieb von Taxis (4932) 298 1.902 1.340 562
Gastgewerbe (I) 5.636 47.828 37.304 10.524
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 356 5.480 4.213 1.267
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 210 7.207 7.007 200
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 95 4.801 3.970 831
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 926 13.270 10.716 2.554
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 672 11.981 9.616 2.365
Call Center (822) 83 9.621 9.506 115
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 46 319 274 45
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.060 45.320 43.679 1.641
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 82 1.964 1.794 170
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.009 3.628 3.195 433
Frisörsalons (96021) 742 3.146 2.817 329
Kosmetiksalons (96022) 267 482 378 104
30.06.2023
Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 54.382 642.377 577.322 65.055
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.291 16.883 13.186 3.697
Forstwirtschaft (021) 66 172 133 39
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 92 3.900 3.717 183
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 157 4.383 4.254 129
Baugewerbe (F) 5.853 43.769 40.635 3.134
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 4.777 30.355 27.891 2.464
43991,Gerüstbau 68 836 789 47
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 463 3.106 2.575 531
Verkehr und Lagerei (H) 1.814 35.471 31.667 3.804
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 855 15.434 13.196 2.238
Betrieb von Taxis (4932) 286 1.899 1.326 573
Gastgewerbe (I) 5.577 47.451 36.677 10.774
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 342 5.314 4.002 1.312
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 191 5.790 5.618 172
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 101 4.796 4.006 790
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 918 12.939 10.500 2.439
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 661 11.594 9.367 2.227
Call Center (822) 82 8.883 8.774 109
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 46 329 274 55
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.066 46.651 44.911 1.740
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 79 1.937 1.783 154
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.032 3.559 3.057 502
Frisörsalons (96021) 756 3.049 2.676 373
Kosmetiksalons (96022) 276 510 381 129
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein
Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null
eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert.
Anlage 2
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Bußgeldbescheide
Branche 2024
Gesamtsumme 46
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 2
Fleischwirtschaft (gesamt) 1
Frisör- und Kosmetiksalons 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 28
Personenbeförderungsgewerbe 1
Sonstige 13
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtsumme 5
Frisör- und Kosmetiksalons 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 3
Sonstige 1
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; u.a. Teilnahme des im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
ortsansässigen HZA Stralsund
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ortsansässigen HZA
Stralsund
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
0 1 15
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe 1 7 9
Mindestlohn-Sonderprüfung 0 7 10
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 0 0 0
Bekämpfung von Clankriminalität 0 1 2
Summe 1 16 36
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
ortsansässige HZA Stralsund sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen
Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern4 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Landwirtschaft
0
0
4
Glasfaserausbau
0
1
2
Summe
0
1
6
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Mecklenburg-
Vorpommern ortsansässige HZA Stralsund sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Seite 3 von 3
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit10 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG11
Ordnungswidrigkeitenverfahren12
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Generalzolldirektion
Steuerungsunterstützung Zoll
mimeio--0000015F-srccont-.xlsx; fks-Meck-Pomm_2014-2024 1 - 1
Dienstpostenart 01, 02, 04, 07
Duplikate Ersteintrag
FKS ja
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Summe von Stammbesetzung (AK) Personaleinsatz PVSplus-OM
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
12/31/2014 HZA Stralsund 0.65 56.31 115.16 4.00 176.11
10/1/2015 HZA Stralsund 0.65 56.43 108.86 3.00 168.94
12/30/2016 HZA Stralsund 0.65 55.88 106.71 3.00 166.24
12/29/2017 HZA Stralsund 0.65 59.09 110.18 3.00 172.92
12/28/2018 HZA Stralsund 0.65 59.99 105.34 4.00 169.98
12/31/2019 HZA Stralsund 0.70 59.84 110.18 4.00 174.72
12/31/2020 HZA Stralsund 0.70 58.76 106.45 4.00 169.91
12/31/2021 HZA Stralsund 0.70 58.66 116.71 4.00 180.07
12/31/2022 HZA Stralsund 0.70 64.24 123.66 4.00 192.60
12/31/2023 HZA Stralsund 1.70 66.43 126.49 3.00 197.62
12/31/2024 HZA Stralsund 1.70 74.94 130.05 3.00 209.69
Schriftstück bearbeiten
Anlage 6
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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