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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern 2024 (Antwort zu Drs. 21/1280)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1434 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern 2024 (Antwort zu Drs. 21/1280) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1434 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Cem Ince, Anne Zerr, Christian Görke und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1280 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Mecklenburg- Vorpommern hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*). 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-de r-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statist ikveroeffentlichung_node.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12342 und 20/5724 verwiesen. 3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Mecklenburg- Vorpommern festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Sch warzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikver oeffentlichung_node.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12342 und 20/5724 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1434 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12342 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Mecklenburg-Vorpommern? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 191 335 Euro festgesetzt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1434 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt nicht. Das im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ortsansässige HZA Stralsund nahm im o. g. Zeitraum an allen bundesweiten SPPen als auch an allen Sonderprüfungen teil (vgl. Anlage 3*). a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen. 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Mecklenburg-Vorpommern derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1434 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 56.216 647.703 584.373 63.330 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.372 18.096 13.775 4.321 Forstwirtschaft (021) 67 191 157 34 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 102 4.320 4.166 154 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 160 4.446 4.309 137 Baugewerbe (F) 6.165 46.104 43.140 2.964 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 5.035 31.687 29.352 2.335 43991,Gerüstbau 73 901 858 43 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 469 3.106 2.641 465 Verkehr und Lagerei (H) 1.954 36.928 32.863 4.065 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 900 16.900 14.425 2.475 Betrieb von Taxis (4932) 314 1.831 1.269 562 Gastgewerbe (I) 5.673 47.996 38.197 9.799 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 356 5.544 4.255 1.289 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 214 7.803 7.603 200 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 98 4.709 3.822 887 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 902 13.243 10.765 2.478 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 646 12.252 9.900 2.352 Call Center (822) 79 9.913 9.817 96 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 49 322 265 57 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.054 44.781 43.146 1.635 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 86 1.927 1.758 169 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.051 3.833 3.417 416 Frisörsalons (96021) 769 3.346 3.016 330 Kosmetiksalons (96022) 282 487 401 86 30.06.2022 Anlage 1 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 55.418 645.807 581.066 64.741 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.342 17.545 13.566 3.979 Forstwirtschaft (021) 67 152 118 34 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 98 4.016 3.834 182 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 162 4.470 4.324 146 Baugewerbe (F) 6.068 45.317 42.183 3.134 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 4.962 31.270 28.812 2.458 43991,Gerüstbau 69 848 800 48 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 470 3.086 2.613 473 Verkehr und Lagerei (H) 1.882 35.878 32.028 3.850 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 881 16.098 13.802 2.296 Betrieb von Taxis (4932) 298 1.902 1.340 562 Gastgewerbe (I) 5.636 47.828 37.304 10.524 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 356 5.480 4.213 1.267 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 210 7.207 7.007 200 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 95 4.801 3.970 831 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 926 13.270 10.716 2.554 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 672 11.981 9.616 2.365 Call Center (822) 83 9.621 9.506 115 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 46 319 274 45 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.060 45.320 43.679 1.641 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 82 1.964 1.794 170 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.009 3.628 3.195 433 Frisörsalons (96021) 742 3.146 2.817 329 Kosmetiksalons (96022) 267 482 378 104 30.06.2023 Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 54.382 642.377 577.322 65.055 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 2.291 16.883 13.186 3.697 Forstwirtschaft (021) 66 172 133 39 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 92 3.900 3.717 183 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 157 4.383 4.254 129 Baugewerbe (F) 5.853 43.769 40.635 3.134 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 4.777 30.355 27.891 2.464 43991,Gerüstbau 68 836 789 47 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 463 3.106 2.575 531 Verkehr und Lagerei (H) 1.814 35.471 31.667 3.804 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 855 15.434 13.196 2.238 Betrieb von Taxis (4932) 286 1.899 1.326 573 Gastgewerbe (I) 5.577 47.451 36.677 10.774 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 342 5.314 4.002 1.312 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 191 5.790 5.618 172 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 101 4.796 4.006 790 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 918 12.939 10.500 2.439 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 661 11.594 9.367 2.227 Call Center (822) 82 8.883 8.774 109 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 46 329 274 55 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.066 46.651 44.911 1.740 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 79 1.937 1.783 154 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 1.032 3.559 3.057 502 Frisörsalons (96021) 756 3.049 2.676 373 Kosmetiksalons (96022) 276 510 381 129 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Anlage 2 Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Bußgeldbescheide Branche 2024 Gesamtsumme 46 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 2 Fleischwirtschaft (gesamt) 1 Frisör- und Kosmetiksalons 1 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 28 Personenbeförderungsgewerbe 1 Sonstige 13 Verwarnung mit Verwarngeld Branche 2024 Gesamtsumme 5 Frisör- und Kosmetiksalons 1 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 3 Sonstige 1 Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; u.a. Teilnahme des im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ortsansässigen HZA Stralsund 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22; u.a. Teilnahme des im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ortsansässigen HZA Stralsund Anlage 3 Seite 1 von 3 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 1 15 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 1 7 9 Mindestlohn-Sonderprüfung 0 7 10 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 0 0 0 Bekämpfung von Clankriminalität 0 1 2 Summe 1 16 36 1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ortsansässige HZA Stralsund sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 3 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Landwirtschaft 0 0 4 Glasfaserausbau 0 1 2 Summe 0 1 6 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit7 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG8 Ordnungswidrigkeitenverfahren9 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 4Die Teilbetrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Mecklenburg- Vorpommern ortsansässige HZA Stralsund sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG 7Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Seite 3 von 3 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit10 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG11 Ordnungswidrigkeitenverfahren12 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 10Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 11Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 12Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Generalzolldirektion Steuerungsunterstützung Zoll mimeio--0000015F-srccont-.xlsx; fks-Meck-Pomm_2014-2024 1 - 1 Dienstpostenart 01, 02, 04, 07 Duplikate Ersteintrag FKS ja Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Summe von Stammbesetzung (AK) Personaleinsatz PVSplus-OM Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe 12/31/2014 HZA Stralsund 0.65 56.31 115.16 4.00 176.11 10/1/2015 HZA Stralsund 0.65 56.43 108.86 3.00 168.94 12/30/2016 HZA Stralsund 0.65 55.88 106.71 3.00 166.24 12/29/2017 HZA Stralsund 0.65 59.09 110.18 3.00 172.92 12/28/2018 HZA Stralsund 0.65 59.99 105.34 4.00 169.98 12/31/2019 HZA Stralsund 0.70 59.84 110.18 4.00 174.72 12/31/2020 HZA Stralsund 0.70 58.76 106.45 4.00 169.91 12/31/2021 HZA Stralsund 0.70 58.66 116.71 4.00 180.07 12/31/2022 HZA Stralsund 0.70 64.24 123.66 4.00 192.60 12/31/2023 HZA Stralsund 1.70 66.43 126.49 3.00 197.62 12/31/2024 HZA Stralsund 1.70 74.94 130.05 3.00 209.69 Schriftstück bearbeiten Anlage 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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