Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Berlin 2024 (Antwort zu Drs. 21/1276)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Berlin 2024 (Antwort zu Drs. 21/1276)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1436
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Ferat Koçak, Cem Ince,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1276 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Berlin 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen
und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker
und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n
eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen
Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Berlin hatte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen
differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt
nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Berlin
insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich
die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie
bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Berlin durchgeführten Arbeitgeberprüfungen,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12332 und
20/5707 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz des Bundes wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Berlin
festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die
Zahl insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 in Berlin wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12332 und
20/5707 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1436 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin im Jahr 2024 eingeleitet
worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und
nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Berlin wegen Verstößen gegen
das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit
Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu
entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12332
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Berlin?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des
Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Berlin wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs-
und Verfallbeträge in Höhe von 305 383 Euro festgesetzt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1436 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin
im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Berlin
erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der
in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine
statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt
nicht.
Das im Bundesland Berlin ortsansässige HZA Berlin nahm im o. g. Zeitraum
an drei der bundesweiten SPPen teil (vgl. Anlage 3*).
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten in Berlin derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach
Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
8. Wie hat sich die Zahl der für Berlin zuständigen besetzten Stellen im
Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2014 bis 2024 entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils
getrennt ausweisen)?
Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1436 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 128.978 1.784.540 1.653.911 130.629
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 94 573 490 83
Forstwirtschaft (021) 18 32 23 9
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 66 1.492 1.391 101
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 152 10.066 9.933 133
Baugewerbe (F) 9.435 79.097 74.584 4.513
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 7.839 58.639 54.990 3.649
43991,Gerüstbau 82 945 899 46
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 552 3.415 2.763 652
Verkehr und Lagerei (H) 3.270 86.082 79.959 6.123
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.614 34.531 30.641 3.890
Betrieb von Taxis (4932) 984 9.437 8.246 1.191
Gastgewerbe (I) 10.646 95.425 74.072 21.353
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 805 16.252 13.402 2.850
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 533 35.838 31.242 4.596
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 489 22.092 19.832 2.260
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 2.336 36.905 31.666 5.239
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.915 32.869 28.036 4.833
Call Center (822) 148 16.132 15.919 213
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 268 3.803 3.409 394
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.290 78.467 74.449 4.018
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 170 1.718 1.483 235
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 2.577 8.592 7.183 1.409
Frisörsalons (96021) 1.688 6.610 5.683 927
Kosmetiksalons (96022) 889 1.982 1.500 482
30.06.2022
Anlage 1
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Berlin (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Berlin (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 127.883 1.820.681 1.680.089 140.592
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 93 423 338 85
Forstwirtschaft (021) 17 44 37 7
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 66 1.461 1.356 105
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 156 10.138 10.009 129
Baugewerbe (F) 9.460 80.722 75.940 4.782
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 7.824 60.229 56.367 3.862
43991,Gerüstbau 79 875 834 41
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 552 3.351 2.708 643
Verkehr und Lagerei (H) 3.242 87.898 82.009 5.889
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.606 34.192 30.563 3.629
Betrieb von Taxis (4932) 978 10.558 9.345 1.213
Gastgewerbe (I) 10.639 104.248 80.431 23.817
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 802 17.438 14.032 3.406
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 530 34.069 28.397 5.672
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 502 22.611 20.040 2.571
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 2.420 40.190 34.182 6.008
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.984 35.487 29.907 5.580
Call Center (822) 151 15.707 15.495 212
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 274 4.200 3.668 532
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.304 81.408 77.195 4.213
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 158 1.617 1.385 232
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 2.624 8.497 6.998 1.499
Frisörsalons (96021) 1.678 6.393 5.408 985
Kosmetiksalons (96022) 946 2.104 1.590 514
30.06.2023
Berlin (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 126.358 1.828.263 1.686.597 141.666
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 92 415 335 80
Forstwirtschaft (021) 17 52 44 8
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 60 1.523 1.413 110
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 149 10.252 10.127 125
Baugewerbe (F) 9.294 77.592 72.846 4.746
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 7.660 57.557 53.734 3.823
43991,Gerüstbau 75 847 804 43
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 562 3.581 2.887 694
Verkehr und Lagerei (H) 3.133 87.621 82.227 5.394
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.530 31.538 28.524 3.014
Betrieb von Taxis (4932) 959 10.848 9.527 1.321
Gastgewerbe (I) 10.807 107.843 83.115 24.728
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 786 18.387 14.533 3.854
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 536 33.261 26.511 6.750
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 539 22.729 20.096 2.633
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 2.478 41.174 35.080 6.094
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.018 36.623 30.940 5.683
Call Center (822) 146 15.041 14.840 201
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 256 4.300 3.749 551
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.326 82.236 78.014 4.222
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 156 1.660 1.416 244
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 2.629 8.546 6.903 1.643
Frisörsalons (96021) 1.667 6.326 5.267 1.059
Kosmetiksalons (96022) 962 2.220 1.636 584
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein
Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null
eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert.
Bundesland: Berlin
wegen Verstößen gegen das Mindeslohngesetz
Bußgeldbescheide
Branche 2024
Gesamtsumme 80
Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 1
Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 11
Elektrohandwerk 3
Fleischwirtschaft (gesamt) 3
Frisör- und Kosmetiksalons 7
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 11
Gebäudereinigung 7
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 5
Maler- und Lackiererhandwerk 1
Personenbeförderungsgewerbe 4
Pflegebranche 1
Sicherheitsdienstleistungen 5
Sonstige 11
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 6
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1
Textil- und Bekleidungsindustrie 1
Wäscherei und Reinigung 1
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtsumme 34
Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 1
Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3
Frisör- und Kosmetiksalons 1
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 5
Gebäudereinigung 5
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 2
Sicherheitsdienstleistungen 3
Sonstige 8
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 4
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1
Seite 1 von 1
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Berlin ortsansässigen HZA
Berlin
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22; keine Teilnahme des im Bundesland Berlin ortsansässigen HZA Berlin
Anlage 3
Seite 1 von 3
Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse für Berlin1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
0 0 0
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe 0 25 2
Mindestlohn-Sonderprüfung 1 26 13
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe 0 29 1
Bekämpfung von Clankriminalität 0 0 0
Summe 1 80 16
1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Berlin ortsansässige HZA Berlin
sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
Seite 2 von 3
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit4 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
4Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Seite 3 von 3
- Ergebnisse bundesweit7 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG8
Ordnungswidrigkeitenverfahren9
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
7Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Anlage 6 Berlin
Summe von Stammbesetzung (AK)
Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe
31.12.2014 HZA Berlin 1,00 72,66 148,96 222,62
01.10.2015 HZA Berlin 1,00 82,78 149,57 233,36
30.12.2016 HZA Berlin 1,00 90,31 143,17 234,48
29.12.2017 HZA Berlin 1,00 95,83 150,15 246,97
28.12.2018 HZA Berlin 1,00 98,83 151,26 251,08
31.12.2019 HZA Berlin 1,00 102,62 165,25 268,86
31.12.2020 HZA Berlin 1,00 105,90 168,01 274,91
31.12.2021 HZA Berlin 1,00 115,98 180,95 297,94
31.12.2022 HZA Berlin 1,00 127,18 207,20 335,39
31.12.2023 HZA Berlin 5,00 139,64 215,44 360,08
31.12.2024 HZA Berlin 3,00 156,51 228,24 387,74
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Finanzen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Berlin 2024 (Antwort)