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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Berlin 2024 (Antwort zu Drs. 21/1276)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1436 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Berlin 2024 (Antwort zu Drs. 21/1276) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1436 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Ferat Koçak, Cem Ince, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1276 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Berlin 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-n eue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Berlin hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*). 2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Berlin insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 in Berlin durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12332 und 20/5707 verwiesen. 3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz des Bundes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Berlin festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 in Berlin wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12332 und 20/5707 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1436 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der im Jahr 2024 durch die FKS in Berlin wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12332 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Berlin? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS in Berlin wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 305 383 Euro festgesetzt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1436 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Berlin im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. Eine Beantwortung der Frage hinsichtlich der explizit im Bundesland Berlin erfolgten SPPen und Sonderprüfungen kann daneben nur nach Auflistung der in diesem Bundesland ortsansässigen HZÄ vorgenommen werden. Eine statistische Erfassung der einzelnen Prüfobjekte nach Standort darüber hinaus erfolgt nicht. Das im Bundesland Berlin ortsansässige HZA Berlin nahm im o. g. Zeitraum an drei der bundesweiten SPPen teil (vgl. Anlage 3*). a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen. 7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten in Berlin derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. 8. Wie hat sich die Zahl der für Berlin zuständigen besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024 entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Übersicht in Anlage 6* wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1436 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 128.978 1.784.540 1.653.911 130.629 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 94 573 490 83 Forstwirtschaft (021) 18 32 23 9 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 66 1.492 1.391 101 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 152 10.066 9.933 133 Baugewerbe (F) 9.435 79.097 74.584 4.513 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 7.839 58.639 54.990 3.649 43991,Gerüstbau 82 945 899 46 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 552 3.415 2.763 652 Verkehr und Lagerei (H) 3.270 86.082 79.959 6.123 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.614 34.531 30.641 3.890 Betrieb von Taxis (4932) 984 9.437 8.246 1.191 Gastgewerbe (I) 10.646 95.425 74.072 21.353 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 805 16.252 13.402 2.850 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 533 35.838 31.242 4.596 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 489 22.092 19.832 2.260 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 2.336 36.905 31.666 5.239 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.915 32.869 28.036 4.833 Call Center (822) 148 16.132 15.919 213 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 268 3.803 3.409 394 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.290 78.467 74.449 4.018 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 170 1.718 1.483 235 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 2.577 8.592 7.183 1.409 Frisörsalons (96021) 1.688 6.610 5.683 927 Kosmetiksalons (96022) 889 1.982 1.500 482 30.06.2022 Anlage 1 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Berlin (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Berlin (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 127.883 1.820.681 1.680.089 140.592 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 93 423 338 85 Forstwirtschaft (021) 17 44 37 7 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 66 1.461 1.356 105 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 156 10.138 10.009 129 Baugewerbe (F) 9.460 80.722 75.940 4.782 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 7.824 60.229 56.367 3.862 43991,Gerüstbau 79 875 834 41 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 552 3.351 2.708 643 Verkehr und Lagerei (H) 3.242 87.898 82.009 5.889 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.606 34.192 30.563 3.629 Betrieb von Taxis (4932) 978 10.558 9.345 1.213 Gastgewerbe (I) 10.639 104.248 80.431 23.817 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 802 17.438 14.032 3.406 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 530 34.069 28.397 5.672 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 502 22.611 20.040 2.571 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 2.420 40.190 34.182 6.008 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 1.984 35.487 29.907 5.580 Call Center (822) 151 15.707 15.495 212 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 274 4.200 3.668 532 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.304 81.408 77.195 4.213 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 158 1.617 1.385 232 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 2.624 8.497 6.998 1.499 Frisörsalons (96021) 1.678 6.393 5.408 985 Kosmetiksalons (96022) 946 2.104 1.590 514 30.06.2023 Berlin (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 126.358 1.828.263 1.686.597 141.666 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 92 415 335 80 Forstwirtschaft (021) 17 52 44 8 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 60 1.523 1.413 110 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 149 10.252 10.127 125 Baugewerbe (F) 9.294 77.592 72.846 4.746 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 7.660 57.557 53.734 3.823 43991,Gerüstbau 75 847 804 43 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 562 3.581 2.887 694 Verkehr und Lagerei (H) 3.133 87.621 82.227 5.394 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 1.530 31.538 28.524 3.014 Betrieb von Taxis (4932) 959 10.848 9.527 1.321 Gastgewerbe (I) 10.807 107.843 83.115 24.728 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 786 18.387 14.533 3.854 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 536 33.261 26.511 6.750 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 539 22.729 20.096 2.633 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 2.478 41.174 35.080 6.094 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 2.018 36.623 30.940 5.683 Call Center (822) 146 15.041 14.840 201 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 256 4.300 3.749 551 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 1.326 82.236 78.014 4.222 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 156 1.660 1.416 244 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 2.629 8.546 6.903 1.643 Frisörsalons (96021) 1.667 6.326 5.267 1.059 Kosmetiksalons (96022) 962 2.220 1.636 584 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Bundesland: Berlin wegen Verstößen gegen das Mindeslohngesetz Bußgeldbescheide Branche 2024 Gesamtsumme 80 Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 1 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 11 Elektrohandwerk 3 Fleischwirtschaft (gesamt) 3 Frisör- und Kosmetiksalons 7 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 11 Gebäudereinigung 7 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 5 Maler- und Lackiererhandwerk 1 Personenbeförderungsgewerbe 4 Pflegebranche 1 Sicherheitsdienstleistungen 5 Sonstige 11 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 6 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1 Textil- und Bekleidungsindustrie 1 Wäscherei und Reinigung 1 Verwarnung mit Verwarngeld Branche 2024 Gesamtsumme 34 Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 1 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 3 Frisör- und Kosmetiksalons 1 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 5 Gebäudereinigung 5 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 2 Sicherheitsdienstleistungen 3 Sonstige 8 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 4 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 1 Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005; keine Teilnahme des im Bundesland Berlin ortsansässigen HZA Berlin 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22; keine Teilnahme des im Bundesland Berlin ortsansässigen HZA Berlin Anlage 3 Seite 1 von 3 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse für Berlin1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 0 0 0 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 0 25 2 Mindestlohn-Sonderprüfung 1 26 13 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 0 29 1 Bekämpfung von Clankriminalität 0 0 0 Summe 1 80 16 1Die Teilbetrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt hier nur für das im Bundesland Berlin ortsansässige HZA Berlin sowie auf Grundlage der von diesem berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 3 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 4Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Seite 3 von 3 - Ergebnisse bundesweit7 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG8 Ordnungswidrigkeitenverfahren9 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 7Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 8Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 9Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Anlage 6 Berlin Summe von Stammbesetzung (AK) Stichtag Bezirk h. D. g. D. m. D. e. D. Summe 31.12.2014 HZA Berlin 1,00 72,66 148,96 222,62 01.10.2015 HZA Berlin 1,00 82,78 149,57 233,36 30.12.2016 HZA Berlin 1,00 90,31 143,17 234,48 29.12.2017 HZA Berlin 1,00 95,83 150,15 246,97 28.12.2018 HZA Berlin 1,00 98,83 151,26 251,08 31.12.2019 HZA Berlin 1,00 102,62 165,25 268,86 31.12.2020 HZA Berlin 1,00 105,90 168,01 274,91 31.12.2021 HZA Berlin 1,00 115,98 180,95 297,94 31.12.2022 HZA Berlin 1,00 127,18 207,20 335,39 31.12.2023 HZA Berlin 5,00 139,64 215,44 360,08 31.12.2024 HZA Berlin 3,00 156,51 228,24 387,74 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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