Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1727
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1727
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 524/1/26
05.10.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - In - R
zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Agentur der Europäischen Union für justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Aufhebung
der Verordnung (EU) 2018/1727
COM(2026) 570 final; Ratsdok. 11145/26
A
Der Rechtsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 37 Absatz 5
Der Bundesrat begrüßt und unterstützt den Verordnungsvorschlag, mit dem
auch der operative Aufgabenbereich von Eurojust bei der Bekämpfung u. a. des
Terrorismus weiter gestärkt werden soll, und der damit dem Schutz der
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dient.
Der Bundesrat bittet darum, den in Artikel 37 Absatz 5 des
Verordnungsvorschlages vorgesehenen Satzteil „Liegt die in Absatz 2 genannte Situation vor,
so“ durch die Formulierung „Vorbehaltlich des Absatzes 2“ zu ersetzen. Die
Formulierung, in die abzuändern beantragt wird, entspricht Artikel 1 Nummer 4
der Verordnung (EU) 2023/2131 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des
Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen. Bei
einem Festhalten an dem vorgeschlagenen Satzteil wäre die Regelung des
Artikel 37 Absatz 5 des Verordnungsvorschlages nicht umsetzbar und in sich
widersprüchlich.
B
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbe (Empfehlungen der Ausschüsse)