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Schriftliche Frage 109 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Welche Projekte realisiert bzw. plant oder unterstützt die Bundesregierung in bzw. mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, As…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 109 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Welche Projekte realisiert bzw. plant oder unterstützt die Bundesregierung in bzw. mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, As… Frage 109 (Dr. André Hahn, Gruppe Die Linke): Welche Projekte realisiert bzw. plant oder unterstützt die Bundesregierung in bzw. mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) im Jahr 2025, bei denen das Thema Inklusion und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Mittelpunkt steht (bitte – sofern es mehr als 14 Projekte sind – die 14 größten Projekte konkret mit der jeweiligen Höhe der Förderung durch den Bund nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen vom 21. Februar 2025: Da das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zum 1. Januar 2024 eine übersektorale Kennung „Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen“ eingeführt hat, sind vom BMZ finanzierte laufende Vorhaben, die seit diesem Zeitpunkt beauftragt wurden, im Transparenzportal (www.transparenzpo rtal.bund.de/de) abrufbar. Über die Detailsuche sind über den Reiter „Ort“ die von Ihnen genannten Länder auswählbar. Im Reiter „Sektoren“ ist die entsprechende übersektorale Kennung erfasst. Vom Auswärtigen Amt finanzierte Maßnahmen sind: • Die Botschaft Aschgabat stellt 2025 ein Kleinstprojekt mit dem Zentrum für Menschen mit Behinderungen in Aschgabat fertig. Die Höhe der Zuwendung durch das Auswärtige Amt betrug 5.368 Euro. • Im Rahmen des Programms zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) liegt ein expliziter Schwerpunkt auf der Förderung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe marginalisierter und vulnerabler Gruppen, so dass ein Großteil der – im Rahmen des ÖPR- Programms für 2025 in Höhe von 13,7 Mio. Euro vorgesehenen – Mittel in Projekte gehen, die das Ziel der Inklusion und Teilhabe verfolgen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsplanung 2025 kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen zu geplanten Vorhaben treffen. Sie verfolgt das Ziel der Inklusion und Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention weiterhin mit Nachdruck.

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