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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Überblick zum Kapitel 1105 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 19 050 Übrige Einnahmen.................................................. 15 100 15 100 - 15 722 Gesamteinnahmen.................................................. 15 100 15 100 - 34 772 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 685 1 470 +215 141 1 757 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 320 945 387 954 -67 009 424 006 338 088 Ausgaben für Investitionen...................................... 194 194 - 371 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 322 824 389 618 -66 794 424 518 339 845 davon nicht flexibilisiert........................................... 322 824 389 618 -66 794 424 518 339 845 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 34 590 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 11 255 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 10 830 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 7 105 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 5 400 - 33 - Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 1105 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - - 19 050 Übrige Einnahmen 162 03 -235 Zinsen aus Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter 100 100 6 Erläuterungen: In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert. 182 03 -235 Tilgung von Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter 1 000 1 000 157 Erläuterungen: In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert. 232 01 -290 Einnahmen aus der Ausgabe von Wertmarken für die Beförderung von Schwerbehinderten 14 000 14 000 15 559 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 636 01 -235 Kostenerstattung für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Überwachungsstelle barrierefreie IT an die DRV Knappschaft-Bahn-See 5 512 4 910 1 482 3 132 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 682 01 -290 Erstattung von Fahrgeldausfällen 241 014 242 164 143 578 169 038 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen im Rahmen der "unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" gemäß § 228 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ausgewiesen ist der Anteil des Bundes gemäß § 234 SGB IX. - 34 - 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 684 03 -236 Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen 671 671 615 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)................................ 100,00 671 671 615 - aus Kap. 1105 Tit. 684 03 684 04 -236 Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention 4 861 5 116 5 854 6 933 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 900 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge, die Durchführung von Beiratssitzungen, Dienstleistungen und Projekte geleistet werden. Bezeichnung 1 000 € 1. Maßnahmen Nationaler Aktionsplan............................................... 2 461 2. Partizipation von Menschen mit Behinderungen............................. 1 500 3. Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen................ 900 Zusammen............................................................................................ 4 861 684 06 -235 Zuschüsse im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation 110 110 155 Verpflichtungsermächtigung.............................................................. 25 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 10 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 10 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu........................................................ 5 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 01. 2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 35 - Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 1105 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 684 06 Erläuterungen: Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, zur Erarbeitung von Planungsgrundlagen und Dokumentationen sowie zu Tagungen. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen geleistet werden. 684 08 -290 Bundesinitiative Barrierefreiheit 500 1 000 1 471 2 363 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen sowie zur Unterstützung der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Aktivitäten der Bundesinitiative, zur kommunikativen Begleitung, für die Evaluation und für Vernetzungstreffen sowie die Veröffentlichungen der Ergebnisse geleistet werden. Ausgaben für Investitionen 893 01 -235 Investitionszuschüsse an Einrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation 194 194 371 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 06. 2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten der Einrichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung der Einrichtungen. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 36 - 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Bundesteilhabegesetz (69 962) (135 453) (271 762) 544 11 -236 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 685 1 470 141 1 757 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 665 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 645 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 620 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Unterstützung der Implementierung der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten neuen Regelungen bei den Trägern der Eingliederungshilfe, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, die Durchführung von Fachtagungen, die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung (Evidenzbeobachtung), die Administration von Projekten durch einen Dienstleister und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden. Aus dem Ansatz können auch Zuwendungen gewährt werden. 636 11 -236 Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation 2 129 67 883 259 289 97 099 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Zur Umsetzung der Modellvorhaben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 11 Abs. 2 SGB IX eine Förderrichtlinie erlassen. Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für Dienstleister und Unterstützung zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Förderung, zur kommunikativen Begleitung und Vernetzung der Modellvorhaben, für die Evaluation der Modellvorhaben, für wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch und die Veröffentlichung der Ergebnisse geleistet werden. Weniger wegen Auslaufen des Programms. - 37 - Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 1105 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 17 -236 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 65 000 65 000 12 194 52 699 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Seit 2023 werden auf Grundlage der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben der Beratungsangebote der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) finanziert. Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für begleitende Maßnahmen wie die Verwaltung durch einen Dienstleister, die wissenschaftliche Begleitung der EUTB®, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse, die Ausbildung der beratenden Personen (einschl. der Entwicklung eines Curriculums), die Vorbereitung und Durchführung von Fachtagungen sowie Veröffentlichungen geleistet werden. 686 11 -236 Erstattungen des Bundes an die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation 1 148 1 100 138 1 093 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: - 38 - 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 1106 sind die Ausgaben für Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung Europäischer Fonds sowie für sonstige internationale Angelegenheiten veranschlagt. Das sind im Wesentlichen Ausgaben zur Finanzierung: 1. der Bundesmittel zur Kofinanzierung der unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds PLUS (ESF Plus) finanzierten ESF(Plus)-Bundesprogramme des BMAS (Titel 686 13 - SDGs 1, 4, 5, 8, 10), 2. des jährlichen Pflichtbeitrages Deutschlands an die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) (Titel 687 31 - SDGs 8, 10, 17), 3. des Anteils des Bundes an der Finanzierung der Beratungsstellen gemäß § 31 AEntG "Faire Mobilität" (Titel 684 31 - SDG 8), 4. von Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (Titel 684 32 - SDG 8). Für die Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF - Tgr. 02) sind keine Mittel veranschlagt. Die finanziellen Hilfen für förderberechtigte Beschäftigte werden von der Europäischen Kommission nach Prüfung anlass- und einzelfallbezogen auf Antrag des BMAS zur Verfügung gestellt. Ohne nationale Veranschlagung ist auch der zu 100 % aus europäischen Mitteln finanzierte REACT-EU-Fonds zur Bekämpfung der Folgen der CO- VID-19-Pandemie, der über Titel 687 32 als besondere Maßnahme der EU umgesetzt wird. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Die Hauptzielgruppe im ESF Plus- Bundesprogramm umfasst benachteiligte Personen wie z. B. junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss, Erwerbstätige mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen sowie Personen mit Migrationshintergrund (z.B. Geflüchtete). Für Frauen sowie Migrantinnen und Migranten werden spezielle Fördermaßnahmen angeboten. Inhaltlich soll der ESF Plus insbesondere - die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, - aktive Inklusion, - die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen, - den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen, - sowie die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen fördern. Das ESF Plus-Bundesprogramm wird federführend durch das BMAS unter Beteiligung des BMFTR, BMWE, BMBFSFJ und BMWSB erstellt (SDGs 1, 4, 5, 8, 10). Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation, die sich hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, nimmt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMAS, seit 1954 einen der 10 ständigen Sitze ein (SDGs 8, 10, 17). Deutschland unterstützt damit die wesentlichen Ziele der IAO. Die vom BMAS finanzierten Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit dienen der Förderung internationaler Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern. Der europäische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll weiterentwickelt und soziale Standards sollen etabliert werden (SDGs 8, 17). Die Beratungsstellen gemäß § 31 AEntG leisten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung fairer Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU (SDG 8). Durch die Ratifikation des ILO Protokolls von 2014 zum "Übereinkommen über Zwangsarbeit" entsteht für Deutschland die Verpflichtung, das Übereinkommen in nationale Praxis umzusetzen, d. h. insbesondere einen nationalen Aktionsplan zur wirksamen und dauerhaften Beseitigung von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu entwickeln. Daher hat die Bundesregierung am 12. Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen. Für die verlässliche Umsetzung des Aktionsplans wird u. a. die "Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel" weiterhin gefördert (SDG 8). Aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung werden Beschäftigte, die aufgrund größerer Umstrukturierungsmaßnahmen, die durch die Globalisierung sowie durch technologische und ökologische Veränderungen entstehen, ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen Reintegration unterstützt (SDGs 4, 8). Ebenso wie der EHAP der Förderperiode 2014 bis 2020 ist auch der REACT-EU-Fonds im Jahr 2023 ausgelaufen. Über die Titel werden in den kommenden Jahren lediglich Zahlungsströme aus Rechnungslegungen und Finanzkorrekturen abgebildet. - 39 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten

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