Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Überblick zum Kapitel 1105
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 11 982
Übrige Einnahmen.................................................. 15 100 15 100 - 14 767
Gesamteinnahmen.................................................. 15 100 15 100 - 26 749
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 470 1 000 +470 710 1 722
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 387 954 522 506 -134 552 285 698 374 981
Ausgaben für Investitionen...................................... 194 194 - 222 1
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 389 618 523 700 -134 082 286 630 376 704
davon nicht flexibilisiert........................................... 389 618 523 700 -134 082 286 630 376 704
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 40 065
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 11 835
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 11 565
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 11 250
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 5 415
- 33 -
Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
1105
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
11 982
Übrige Einnahmen
162 03
-235
Zinsen aus Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die
Rehabilitation Behinderter
100
100
12
Erläuterungen:
In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert.
182 03
-235
Tilgung von Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die
Rehabilitation Behinderter
1 000
1 000
240
Erläuterungen:
In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert.
232 01
-290
Einnahmen aus der Ausgabe von Wertmarken für die Beförderung von
Schwerbehinderten
14 000
14 000
14 515
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-235
Kostenerstattung für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und
Überwachungsstelle barrierefreie IT an die DRV Knappschaft-Bahn-See
4 910
3 132
1 482
4 724
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
682 01
-290
Erstattung von Fahrgeldausfällen 242 164
256 942
55 673
219 994
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen im Rahmen der "unentgeltlichen
Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" gemäß
§ 228 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Ausgewiesen ist der Anteil des Bundes gemäß § 234 SGB IX.
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1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
684 03
-236
Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen
671
671
611
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen
Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)................................ 100,00 671 671 611
- aus Kap. 1105 Tit. 684 03
684 04
-236
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention
5 116
6 616
6 171
6 186
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 650 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 750 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge, die Durchführung von
Beiratssitzungen, Dienstleistungen und Projekte geleistet werden.
Bezeichnung 1 000 €
1. Maßnahmen Nationaler Aktionsplan............................................... 2 100
2. Partizipation von Menschen mit Behinderungen............................. 1 500
3. Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen................ 1 516
Zusammen............................................................................................ 5 116
684 06
-235
Zuschüsse im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation 110
110
-
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 180 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu...................................................... 80 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 60 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 40 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
893 01.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 35 -
Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
1105
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 684 06
Erläuterungen:
Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, zur Erarbeitung
von Planungsgrundlagen und Dokumentationen sowie zu Tagungen.
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen
geleistet werden.
684 08
-290
Bundesinitiative Barrierefreiheit 1 000
2 000
1 834
166
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen sowie
zur Unterstützung der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und
Durchführung der Aktivitäten der Bundesinitiative, zur kommunikativen Begleitung, für
die Evaluation und für Vernetzungstreffen sowie die Veröffentlichungen der
Ergebnisse geleistet werden.
Ausgaben für Investitionen
893 01
-235
Investitionszuschüsse an Einrichtungen der beruflichen und der
medizinischen Rehabilitation
194
194
222
1
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
684 06.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten der Einrichtung, Erweiterung,
Ausstattung und Modernisierung der Einrichtungen.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 36 -
1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Bundesteilhabegesetz (135 453)
(234 035)
(221 248)
544 11
-236
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 470
1 000
710
1 722
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 935 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 055 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 055 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 060 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 765 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Unterstützung der
Implementierung der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten neuen Regelungen
bei den Trägern der Eingliederungshilfe, den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch, die Durchführung von Fachtagungen, die wissenschaftliche Begleitung bei
praktischer Erprobung (Evidenzbeobachtung), die Administration von Projekten
durch einen Dienstleister und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
geleistet werden.
Aus dem Ansatz können auch Zuwendungen gewährt werden.
636 11
-236
Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI
zur Stärkung der Rehabilitation
67 883
167 035
220 307
93 501
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Zur Umsetzung der Modellvorhaben hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales gemäß § 11 Abs. 2 SGB IX eine Förderrichtlinie erlassen.
Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für Dienstleister und
Unterstützung zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der
Förderung, zur kommunikativen Begleitung und Vernetzung der Modellvorhaben,
für die Evaluation der Modellvorhaben, für wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch und die Veröffentlichung der Ergebnisse geleistet werden.
- 37 -
Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
1105
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
684 17
-236
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 65 000
65 000
48 778
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Seit 2023 werden auf Grundlage der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV)
Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben der Beratungsangebote der
ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) finanziert.
Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für begleitende Maßnahmen
wie die Verwaltung durch einen Dienstleister, die wissenschaftliche Begleitung
der EUTB®, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, die Veröffentlichung
der Untersuchungsergebnisse, die Ausbildung der beratenden Personen (einschl.
der Entwicklung eines Curriculums), die Vorbereitung und Durchführung von
Fachtagungen sowie Veröffentlichungen geleistet werden.
686 11
-236
Erstattungen des Bundes an die Bundesarbeitsgemeinschaft
Rehabilitation
1 100
1 000
231
1 021
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
525 01
-235
Aus- und Fortbildung
-
-
683 01
-649
Abwicklung der Härtefallregelung soziale Dienstleister
20 000
-
686 01
-253
Beteiligung des europäischen Sozialfonds an der Initiative "Jobs ohne
Barrieren"
-
-
- 38 -
1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In Kapitel 1106 sind die Ausgaben für Maßnahmen des
Bundes unter Beteiligung Europäischer Fonds sowie für sonstige
internationale Angelegenheiten veranschlagt. Das sind im
Wesentlichen Ausgaben zur Finanzierung:
1. der Bundesmittel zur Kofinanzierung der unter Beteiligung
des Europäischen Sozialfonds PLUS (ESF Plus)
finanzierten ESF(Plus)-Bundesprogramme des BMAS (Titel
686 13 - SDGs 1, 4, 5, 8, 10),
2. des jährlichen Pflichtbeitrages Deutschlands an die
Internationale Arbeitsorganisation (IAO) (Titel 687 31 -
SDGs 8, 10, 17),
3. des Anteils des Bundes an der Finanzierung der
Beratungsstellen gemäß § 31 AEntG "Faire Mobilität" (Titel
684 31 - SDG 8),
4. von Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit,
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (Titel 684 32 - SDG
8).
Für die Verwendung von Zuschüssen des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF - Tgr. 02) sind keine
Mittel veranschlagt. Die finanziellen Hilfen für
förderberechtigte Beschäftigte werden von der Europäischen Kommission
nach Prüfung anlass- und einzelfallbezogen auf Antrag des
BMAS zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) dient der
Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und
ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der
Humanressourcen. Die Hauptzielgruppe im ESF Plus-
Bundesprogramm umfasst benachteiligte Personen wie z. B. junge
Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss, Erwerbstätige
mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen sowie
Personen mit Migrationshintergrund (z.B. Geflüchtete). Für
Frauen sowie Migrantinnen und Migranten werden spezielle
Fördermaßnahmen angeboten.
Inhaltlich soll der ESF Plus insbesondere
- die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung,
allgemeine und berufliche Bildung,
- aktive Inklusion,
- die sozioökonomische Integration von
Drittstaatsangehörigen,
- den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen
Sozialschutzsystemen,
- sowie die soziale Integration von Benachteiligten und die
am stärksten benachteiligten Personen
fördern.
Das ESF Plus-Bundesprogramm wird federführend durch das
BMAS unter Beteiligung des BMFTR, BMWE, BMBFSFJ und
BMWSB erstellt (SDGs 1, 4, 5, 8, 10).
Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation,
die sich hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten
finanziert, nimmt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das BMAS, seit 1954 einen der 10 ständigen Sitze ein
(SDGs 8, 10, 17).
Deutschland unterstützt damit die wesentlichen Ziele der IAO:
1. Weltweite Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung
internationaler Arbeitsnormen (Übereinkommen und
Empfehlungen) und die Überwachung ihrer Umsetzung und
Einhaltung,
2. Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse in der Welt durch Projekte der technischen
Zusammenarbeit,
3. Gewinnung neuer Erkenntnisse über Probleme und
Herausforderungen in allen Bereichen des Arbeitslebens und
der Sozialpolitik durch Forschungs- und
Informationstätigkeit, ihre analytische Aufbereitung, ihre Weitergabe sowie
darauf basierender Politikberatung.
Die vom BMAS finanzierten Maßnahmen der internationalen
Zusammenarbeit dienen der Förderung internationaler
Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und
dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit
ausgewählten Ländern. Der europäische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
soll weiterentwickelt und soziale Standards sollen etabliert
werden (SDGs 8, 17).
Die Beratungsstellen gemäß § 31 AEntG leisten einen
wesentlichen Beitrag zur Förderung fairer Mobilität von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU (SDG 8).
Durch die Ratifikation des ILO Protokolls von 2014 zum
"Übereinkommen über Zwangsarbeit" entsteht für Deutschland die
Verpflichtung, das Übereinkommen in nationale Praxis
umzusetzen, d. h. insbesondere einen nationalen Aktionsplan zur
wirksamen und dauerhaften Beseitigung von Zwangs- oder
Pflichtarbeit zu entwickeln. Für die Entwicklung sowie
verlässliche Umsetzung eines solchen Aktionsplans wird u. a. die
"Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und
Menschenhandel" weiterhin gefördert (SDG 8).
Aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung werden Beschäftigte, die aufgrund
größerer Umstrukturierungsmaßnahmen, die durch die
Globalisierung sowie durch technologische und ökologische
Veränderungen entstehen, ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre
- 39 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer
Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige
internationale Angelegenheiten