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Schriftliche Frage 99 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche seit Beginn der Legislaturperiode neu initiierten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils in den Bereichen Abfallvermeidung, Rezykl…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 99 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche seit Beginn der Legislaturperiode neu initiierten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils in den Bereichen Abfallvermeidung, Rezykl… Frage 99 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche seit Beginn der Legislaturperiode neu initiierten Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils in den Bereichen Abfallvermeidung, Rezyklateinsatz und Shared Economy umgesetzt, mit denen sie die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Wir stärken Strategien zur Abfallvermeidung, zum Rezyklateinsatz und Shared Economy“ umsetzt (bitte jeweils Maßnahme, Zeitpunkt der Initiierung und vorgesehenen Umsetzungszeitraum angeben), soweit es sich dabei nicht lediglich um die Umsetzung bereits zuvor beschlossener Strategien oder europarechtlicher Vorgaben handelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 1. Oktober 2026: Die Beantwortung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkung, dass es sich bei den Maßnahmen nicht lediglich um die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben oder solcher Strategien handelt, die vor Beginn der Legislaturperiode bereits beschlossen wurden. Erwähnt werden aber auch Maßnahmen, die in der Umsetzung zuvor beschlossener Strategien, wie insbesondere dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), erwähnt sind. Das Bundesumweltministerium hat im Juni 2026 die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Anhörung an die beteiligten Kreise vorgelegt. Die Novelle zielt insbesondere auf die Stärkung der Abfallvermeidung. Die Abfallintensität soll bis zum Jahr 2045 um 40 Prozent sinken; es sind besondere Abfallvermeidungsziele für das Pro-Kopf Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie für Lebensmittelabfälle vorgesehen. Korrespondierend wird der Bund zur Erstellung eines Lebensmittelabfallvermeidungsprogramms verpflichtet. Außerdem werden neue Pflichten für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger normiert, um konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu etablieren; beispielsweise ein Heraustrageservices für Sperrmüll und noch gebrauchstaugliche Gegenstände sowie die getrennte Annahme gebrauchstauglicher Gegenstände auf dem Wertstoffhof. Dabei wird den Kommunen ein Übergangszeitraum bis zum Jahr 2033 gewährt. Das Gesetz wird nach Notifizierung bei der Europäischen Kommission voraussichtlich im Frühjahr 2027 in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit der letzten Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ist eine weitere Maßnahmen zur Stärkung der Abfallvermeidung für Elektrogeräte initiiert worden. Mit der Neuregelung des § 14 Absatz 4 Satz 3 ElektroG wird klargestellt, dass bei den kommunalen Wertstoffhöfen eine Separierung von gebrauchten Geräten möglich ist. Hierüber soll den Kommunen ein Anreiz gegeben werden, eine zusätzliche Sammelmöglichkeit für funktionsfähige Gebrauchtgeräte einzurichten und diese in eine direkte Wiederverwendung zu bringen. Dies kann in Zusammenarbeit mit Sozialeinrichtungen wie Second-Hand- Kaufhäusern zur Abfallvermeidung beitragen. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene, zuletzt mit Stellungnahme im Kontext der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) von September 2026, für die Verankerung einer sogenannten Ansparphase für Kunststoffrezyklate in den Jahren vor 2030 ein. Mit dieser im Aktionsprogramm zur Umsetzung der NKWS aufgeführten Maßnahme soll erreicht werden, dass diese Rezyklate auf die Rezyklateinsatzquoten der PPWR angerechnet werden können, wenn die Rezyklateinsatzquoten ab dem Jahr 2030 Geltung erlangen. Im August 2026 wurde das Ergebnispapier „Zirkuläre Alternativen im Gesundheitswesen“ der im Mai 2025 vom Bundesumweltministerium und dem Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Zirkularität für medizinische Produkte und Verbrauchsmaterialien im Gesundheitswesen“ als Broschüre veröffentlicht. Mit der Publikation werden bereits erprobte zirkuläre Ansätze im besonders ressourcen- und abfallintensiven Gesundheitswesen vorgestellt. Die Ansätze betreffen dabei sowohl die zirkuläre Beschaffung, als auch die Abfallvermeidung und -verwertung von medizinischen Produkten und Verbrauchsmaterialien. Die Bundesregierung hat ferner im Frühjahr 2026 das Folgeprojekt zur Förderung von gemeinnützigen Reparaturinitiativen eingeleitet. Am 21. September 2026 startete das zweite Förderprojekt von Repair-Cafés im Bereich „Reparieren statt Wegwerfen“ mit der Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen (ReCaFö2). Noch nicht geförderte Reparaturinitiativen, die Verbraucher*innen die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, können bis zu 3.000 Euro Unterstützung beantragen. Insgesamt stellt das Bundesumweltministerium eine finanzielle Förderung in Höhe von 3 Mio. Euro zur Verfügung. Insbesondere ehrenamtliche Initiativen, die nicht als eingetragene Vereine registriert sind, können sich bewerben. Die Antragsfrist endet zum 30. Oktober 2026, der Zeitraum für die Mittelverwendung endet zum 30. Juni 2027. Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ist Projektträgerin.

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