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Rede von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris

dip / rede 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 38a bis 38c: Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris.

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Rede von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es geht hier um ein gutes Gesetz, das der Geldwäsche den Kampf ansagt. Das ist erst mal grundsätzlich zu loben. (Zuruf von der AfD: Das Gute-Geldwäsche- Gesetz!) In Bezug auf die AfD will ich sagen: Sie hat einen Antrag eingebracht, nach dem sie sich eigentlich umbenennen müsste in „Alternative für Drahtzieher der Finanzkriminalität“; denn Sie möchten die ganzen Finanzkriminellen leider eher schützen. Und das ist nicht im Interesse der Allgemeinheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Linken) Das fügt sich aber in ein Muster ein. Als es vor gut zwei Jahren darum ging, ob die Belege für Cum-Cum weiter aufbewahrt oder ob sie geschreddert werden sollen, haben Sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht, dass es nicht noch zehn Jahre möglich sein soll, das aufzuklären, sondern nur noch fünf. Alle Belege, um diesen Riesenfinanzskandal aufzudecken, wären leider zerstört gewesen, wenn die AfD etwas zu sagen gehabt hätte. Es ist gut so, dass sie es nicht hatte und hoffentlich auch nie haben wird. Sehr wichtig ist aber auch, festzuhalten, dass die Geldwäschebekämpfung nicht das Einzige ist, was wir machen sollten. Ich habe sehr begrüßt, Herr Staatssekretär Schrodi, dass Minister Lars Klingbeil zusammen mit Frau Ministerin Hubig den Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ vorgelegt hat. Der Begriff „Finanzkriminalität“ ist manchmal ein bisschen sperrig. Da geht es einerseits, wie Frau Karliczek aufgezeigt hat, um bandenmäßige Organisierte Kriminalität und Geldwäsche, wo mithilfe schlimmster Dinge wie Menschenhandel Geld sozusagen gewaschen wird – eigentlich ein viel zu netter Begriff an der Stelle – und in den regulären Kreislauf kommt. Andererseits geht es eben auch um Steuerraub, um Steuerhinterziehung. Da gibt es auch – Cum-Ex sagt Ihnen allen vielleicht etwas – sehr große Bestände, wo auch gehandelt werden muss. Eigentlich stand in diesem sehr guten Aktionsplan, dass es nicht nur darum gehen soll, beim Zoll die Maßnahmen gegen Geldwäsche auf Bundesebene zu bündeln, sondern eben auch darum, dort die Finanz- und Steuerkriminalität zu verankern. Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben jetzt die Chance, das noch einmal nachzuschärfen. Eigentlich hätte das schon im Gesetzentwurf der Bundesregierung stehen können. Das sollte jetzt auf alle Fälle noch hinzukommen; denn das ist wichtig, damit wir Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle in Zukunft besser verhindern können. Gerade Cum-Cum ist international ultrakomplex. Da reicht es nicht, dass die Bundesländer allein die Befugnisse dafür haben, sondern da ist eine gute Bündelung auf Bundesebene mit einer schlagkräftigen Truppe einfach sehr, sehr wichtig. Sie fordern das eigentlich auch selbst, zumindest Herr Klingbeil und Frau Hubig. Deswegen bitte ich Sie einfach, sich das noch mal anzusehen. Das Zweite ist: Bei Steuerhinterziehung wird immer gesagt: Wir haben doch damals § 36a im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetzes geändert. Deshalb sei da jetzt nichts mehr zu tun. – Was wurde da gemacht? Es ging darum, dass es rund um die Dividendenstichtage bei Cum-Ex und Cum-Cum einen komplizierten Handel gab, der von einigen wenigen Verbrechern im Nadelstreifenanzug gemacht wurde. In Summe wurden uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einfach Gelder in Milliardenhöhe gestohlen. Das ist einfach schlimm. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen, dem ESMT-Präsident Jörg Rocholl vorsitzt und dem Lars Feld, Clemens Fuest, Johanna Hey und viele andere angehören, hat allerdings gesagt, dass die Wurzel des Problems noch gar nicht final gelöst ist. Das heißt: Es muss auch dort gesetzlich nachgeschärft werden, weil eben diese Steuerarbitrage immer noch möglich ist. Deswegen bitte ich Sie – das ist jetzt für die Finanzerinnen und Finanzer besonders relevant –, sich noch mal § 49 anzugucken, weil es für andere entsprechende Dividendenstrippings immer noch Lücken gibt. Schauen Sie sich das bitte an! Das ist jetzt eine Fachdebatte, aber sie ist, wie ich glaube, sehr, sehr wichtig. Dieser Brief des Wissenschaftlichen Beirats kam im letzten Sommer. Das Dritte ist: Wir haben auch beim Thema Straftaten noch große Aufgaben. Während Betrug beim Bürgergeld ein Verbrechen ist, was okay ist, ist Steuerhinterziehung oft kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen. Man kann sich da freikaufen. Ich finde schon, Betrugsdelikte müssen auch gleich behandelt werden. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf im Rechtsausschuss vorgelegt.

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