Rede von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris
Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 38a bis 38c: Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris.
Text
Rede von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es geht hier um ein gutes
Gesetz, das der Geldwäsche den Kampf ansagt. Das ist
erst mal grundsätzlich zu loben.
(Zuruf von der AfD: Das Gute-Geldwäsche-
Gesetz!)
In Bezug auf die AfD will ich sagen: Sie hat einen
Antrag eingebracht, nach dem sie sich eigentlich
umbenennen müsste in „Alternative für Drahtzieher der
Finanzkriminalität“; denn Sie möchten die ganzen
Finanzkriminellen leider eher schützen. Und das ist nicht im
Interesse der Allgemeinheit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD und der
Linken)
Das fügt sich aber in ein Muster ein. Als es vor gut zwei
Jahren darum ging, ob die Belege für Cum-Cum weiter
aufbewahrt oder ob sie geschreddert werden sollen,
haben Sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht, dass
es nicht noch zehn Jahre möglich sein soll, das
aufzuklären, sondern nur noch fünf. Alle Belege, um diesen
Riesenfinanzskandal aufzudecken, wären leider zerstört
gewesen, wenn die AfD etwas zu sagen gehabt hätte. Es ist
gut so, dass sie es nicht hatte und hoffentlich auch nie
haben wird.
Sehr wichtig ist aber auch, festzuhalten, dass die
Geldwäschebekämpfung nicht das Einzige ist, was wir
machen sollten. Ich habe sehr begrüßt, Herr Staatssekretär
Schrodi, dass Minister Lars Klingbeil zusammen mit
Frau Ministerin Hubig den Aktionsplan „Steuer- und
Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ vorgelegt hat.
Der Begriff „Finanzkriminalität“ ist manchmal ein
bisschen sperrig. Da geht es einerseits, wie Frau Karliczek
aufgezeigt hat, um bandenmäßige Organisierte
Kriminalität und Geldwäsche, wo mithilfe schlimmster Dinge
wie Menschenhandel Geld sozusagen gewaschen wird –
eigentlich ein viel zu netter Begriff an der Stelle – und in
den regulären Kreislauf kommt. Andererseits geht es
eben auch um Steuerraub, um Steuerhinterziehung. Da
gibt es auch – Cum-Ex sagt Ihnen allen vielleicht etwas –
sehr große Bestände, wo auch gehandelt werden muss.
Eigentlich stand in diesem sehr guten Aktionsplan,
dass es nicht nur darum gehen soll, beim Zoll die
Maßnahmen gegen Geldwäsche auf Bundesebene zu bündeln,
sondern eben auch darum, dort die Finanz- und
Steuerkriminalität zu verankern. Sie als Parlamentarierinnen
und Parlamentarier haben jetzt die Chance, das noch
einmal nachzuschärfen. Eigentlich hätte das schon im
Gesetzentwurf der Bundesregierung stehen können. Das
sollte jetzt auf alle Fälle noch hinzukommen; denn das
ist wichtig, damit wir Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle in
Zukunft besser verhindern können. Gerade Cum-Cum ist
international ultrakomplex. Da reicht es nicht, dass die
Bundesländer allein die Befugnisse dafür haben, sondern
da ist eine gute Bündelung auf Bundesebene mit einer
schlagkräftigen Truppe einfach sehr, sehr wichtig.
Sie fordern das eigentlich auch selbst, zumindest Herr
Klingbeil und Frau Hubig. Deswegen bitte ich Sie
einfach, sich das noch mal anzusehen.
Das Zweite ist: Bei Steuerhinterziehung wird immer
gesagt: Wir haben doch damals § 36a im Rahmen des
Investmentsteuerreformgesetzes geändert. Deshalb sei
da jetzt nichts mehr zu tun. – Was wurde da gemacht?
Es ging darum, dass es rund um die Dividendenstichtage
bei Cum-Ex und Cum-Cum einen komplizierten Handel
gab, der von einigen wenigen Verbrechern im
Nadelstreifenanzug gemacht wurde. In Summe wurden uns
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einfach Gelder in
Milliardenhöhe gestohlen. Das ist einfach schlimm.
Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums
der Finanzen, dem ESMT-Präsident Jörg Rocholl vorsitzt
und dem Lars Feld, Clemens Fuest, Johanna Hey und
viele andere angehören, hat allerdings gesagt, dass die
Wurzel des Problems noch gar nicht final gelöst ist. Das
heißt: Es muss auch dort gesetzlich nachgeschärft
werden, weil eben diese Steuerarbitrage immer noch möglich
ist. Deswegen bitte ich Sie – das ist jetzt für die
Finanzerinnen und Finanzer besonders relevant –, sich noch mal
§ 49 anzugucken, weil es für andere entsprechende
Dividendenstrippings immer noch Lücken gibt. Schauen Sie
sich das bitte an! Das ist jetzt eine Fachdebatte, aber sie
ist, wie ich glaube, sehr, sehr wichtig. Dieser Brief des
Wissenschaftlichen Beirats kam im letzten Sommer.
Das Dritte ist: Wir haben auch beim Thema Straftaten
noch große Aufgaben. Während Betrug beim Bürgergeld
ein Verbrechen ist, was okay ist, ist Steuerhinterziehung
oft kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen. Man kann
sich da freikaufen. Ich finde schon, Betrugsdelikte
müssen auch gleich behandelt werden. Wir haben dazu einen
Gesetzentwurf im Rechtsausschuss vorgelegt.
Relationen
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- part_of_vorgang → Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten
- part_of_vorgang → Altersteilzeit weiterhin ab 55 Jahren und im Blockmodell ermöglichen
- part_of_vorgang → Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze
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