WECF e.V
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WECF e.V
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Durch Anschreiben, Positionspapiere oder persönliche Gespräche wird der Kontakt mit Politiker*innen auf lokaler, föderaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene gesucht, um diese über Möglichkeiten einer gendergerechten Gestaltung von Umweltpolitik zu informieren. Außerdem werden Informationsveranstaltungen und Workshops organisiert, zu denen neben Bürger*innen auch Politiker*innen eingeladen werden.
Angesichts der drei großen Umweltkrisen (Verlust von Biodiversität, Klimaerwärmung, Verschmutzung) stellen wir wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungsberichte zusammen und schlussfolgern daraus Handlungsempfehlungen an die Politik, wie eine gesunde, gerechte und langfristig lebendige Welt geschaffen werden kann. Dabei weisen wir besonders auf die Zusammenhänge zwischen Umwelt- und Geschlechtergerechtigkeit hin und bringen eine intersektionale Perspektive in den Diskurs ein.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Allgemeine Energiepolitik; Entwicklungspolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Ambitionierte Umsetzung des EDC-Aktionsplans (Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen): Ambitionierte Umsetzung des EDC-Aktionsplans für den Schutz von Umwelt und Gesundheit durch 1) Strengere Regulierung in Deutschland und Europa, 2) Aufklärung und Information, 3) Forschung und Innovation, 4) Transparenz für Verbraucher*innen.
- Reform des Deutschen Verpackungsgesetztes: Vermeidung von Verpackungen stärken, Wiederverwendung und Mehrweg als das neue Normal, Stärkung der erweiterten Herstellerverantwortung im Deutschen Verpackungsgesetzte für mehr Ressourcen- und Klimaschutz sowie den Schutz von Verbraucher:innen vor Schadstoffen in Verpackungen.
- Erarbeitung einer starken Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): ntwicklung einer starken NKWS, die die Reduktion von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima, Menschenrechten und die Berücksichtigung der plantaren Grenzen priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten und den Genderaspekt mit berücksichtigen.
- Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS): Besserer Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien durch strengere Regulierungen, verbesserte Überwachungssysteme und Maßnahmen zur Förderung sicherer, auch nicht-chemischer Alternativen. Insbesondere die Reduzierung und strengere Regulierung von Schadstoffen in Produkten.
- Umsetzung der Global Framework on Chemicals: Stringente Umsetzung des Globale Rahmenwerk für Chemikalien, Global Framework on Chemical, GFC. Das GFC ist eine internationale Initiative, die darauf abzielt, die sichere Verwendung von Chemikalien weltweit zu fördern und die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Chemikalien zu schützen. Sie umfasst Maßnahmen zur Regulierung, Überwachung und Reduzierung gefährlicher Chemikalien, zur Förderung von nachhaltigen Chemikalienmanagementpraktiken und zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf Chemikaliensicherheit. Sie enthält die so genannten Issues of Concern wie EDCs.
- Erarbeitung und Ratifizierung eines ambitionierten UN-Plastikabkommens: Begleitung des UNEP Prozesses zur Verhandlung eines internationalen Plastikabkommens mit dem Ziel, ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion der Produktion von Neuplastik und Plastikchemikalien zu erzielen, um die Umweltverschmutzung sowie Klima- und Gesundheitsbelastungen durch selbige zu vermindern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wiederverwendung, Chemikalientransparenz, Produktdesign, Produkt-, Polymer- und Chemikalienbeschränkungen, Herstellerverantwortung und Subventionsabbau. Außerdem die Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus, der die Maßnahmen finanziell absichert.
- Überarbeitung der EU-Spielzeugverordnung: Eine Überarbeitung der EU-Spielzeugverordnung, welche den Gesundheitsschutz von Kindern und deren betreuenden Personen ernst nimmt. Dies beinhaltet eine strenge Regulierung gesundheitsschädlicher Chemikalien in Spielzeugen, wie beispielsweise PFAS oder Bisphenolen und die Umsetzung des Vorsorgeprinzips.
- Überarbeitung der EU REACH Verordnung: REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Ziel ist, dass der Gesundheitsschutz und die unterschiedliche Betroffenheit unterschiedlicher Geschlechter bei der Überarbeitung der Verordnung berücksichtigt werden, genauso wie die Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt.
- EU PFAS Regulierung: Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.
- EU Verordnung über kosmetische Mittel: Hauptanliegen der Überarbeitung der Verordnung sind die Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse – etwa zu endokrinen Disruptoren, Allergenen, Nanomaterialien und CMR-Stoffen – sowie die Verbesserung der Harmonisierung mit anderen Chemikalienregelwerken wie REACH und CLP. Ziel ist die weiterhin strenge Regulierung gesundheitsschädlicher Chemikalien und eine Priorisierung des Umwelt- und Gesundheitsschhutzes.
- Basel Rotterdam Stockholm Konventionen: Die Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Konventionen sind drei internationale Umweltabkommen, die den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Abfällen regeln. Die Basel-Konvention (1989) zielt auf die Kontrolle des grenzüberschreitenden Transports und der Entsorgung gefährlicher Abfälle ab, während die Rotterdam-Konvention (1998) ein Frühwarnsystem für den Handel mit besonders gefährlichen Chemikalien etabliert. Die Stockholm-Konvention (2001) verbietet oder beschränkt weltweit langlebige organische Schadstoffe (POPs), um Umwelt und Gesundheit nachhaltig zu schützen. Ziel ist, auf gerechte Abkommen im Hinblick auf ökonomische, ökologische und gender Aspekte hinzuwirken.
- Eine sichere Chemikalienpolitik für eine gesunde Zukunft: Intersektorale und transdisziplinäre Betrachtung der Auswirkungen von Chemikalien (in Produkten) auf die Gesundheit von Menschen und Umwelt; politische Maßnahmen für ein sicheres Management von Chemikalien; vorsorgender Gesundheitsschutz in Bezug auf Chemikalien
- Giftfreie Menstruationsprodukte: Menstruationsprodukte als eigene Produkt-Kategorie regulieren mit Auflagen zu Schadstoffen, die Gesundheits- und Umweltschutz fördern
Relationen
Keine Relationen.